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In (zumindest zeitlich) erster Linie ist es ein Problem des Wahlrechts. (Ja, das zählt zur "Verfassung" im weiteren/materiellen Sinn, weil es die Grundregeln staatlichen Handelns betrifft.)Es ist also zu hinterfragen, ob es nicht ein Problem der Verfassung ist und warum man in all den Jahren die Verfassung dahingehend noch nicht geändert hat, damit so ein Vorgehen gar nicht erst möglich ist.
Ich weiß im Detail nicht, wie die Wahlrechtsreform, die das unten dokumentierte (perverse) Ergebnis gebracht hat, zustande kam. D.h. ob die mit erhöhter Mehrheit durchgebracht werden musste, oder ob dazu eine einfache Mehrheit reichte. Dass ein Wahlrecht, das ein solches Ergebnis liefert, verfassungsgemäß ist, das ist ganz bestimmt eine (aus meiner Sicht) Schwäche der Verfassung. Aber ich halte ja auch das englische Wahlrecht für vollkommen pervers.
Quelle: Wiki
Zusammenfassung: Knapp 50% der Stimmen bringen Dir (fast) eine Zweidrittelmehrheit.