Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

ich würde einmal den Vermieter anrufen und mit ihm die Lage besprechen.[/QUOTE

was willst ihn sagen das er auf seine Miete verzichten soll ???? Freiwillig :fies::fies::fies:

in Zeiten Corona sind Gerade die Mieten das Problem. aber bitte nicht denn Vermieter seines. ich hab bei meinen Objekten ausgemacht das die Hälfte der Miete zu Bezahlen ist.
aber auf einen 100% Ausfall kann ich mich nicht einlassen. ich Investiere doch nicht um dann nichts raus zubekommen :krank:

und Stundungen der Mieten WIE ?? wenn der Mieter jetzt nichts Bezahlen kann dann erst recht nicht nachher :cool: ( Zahlungsmoral ist sowieso sehr Schlecht )

alles nicht so leicht in der Zeit
 
sondern vielmehr ist einem umsichtigen Unternehmer anzuraten, dass er für die Zeiten des Corona-Lockdown keine Miete bezahlt und eine eventuelle Meinungsverschiedenheit mit dem Vermieter durch die Gerichte klären lässt.

man kann nur hoffen, dass du selbst kein unternehmer bist!
die einzige wahre empfehlung ist, kontakt mit dem vermieter aufzusuchen und eine einvernehmliche lösung = temporäre herabsetzung und nicht aussetzung anzustreben!

wenn deine firma pleite ist, hilft dir jetzt in dieser situation weder der anwalt noch das gericht - maximal stehst du selbst vor gericht wegen insolvenzdelikten - das endet im regelfall nicht im häfn, aber deine gewerbebetechtigung ist final perdu!

falls dein geschäft ohne cov durchaus floriert und du jetzt gleich die mietzahlung einstellst und den vermieter vor gericht zerrst, wird sich dagegen dein mietvertrag (b2b üblicherweise befristet) in luft auflösen - insbesondere in guten lagen - vulgo gekündigt / nicht verlängert werden! dh alle investitionen in deinen standort sind weg und damit meine ich nicht nur die ins geschäftslokal!
 
man kann nur hoffen, dass du selbst kein unternehmer bist!
die einzige wahre empfehlung ist, kontakt mit dem vermieter aufzusuchen und eine einvernehmliche lösung = temporäre herabsetzung und nicht aussetzung anzustreben!

wenn deine firma pleite ist, hilft dir jetzt in dieser situation weder der anwalt noch das gericht - maximal stehst du selbst vor gericht wegen insolvenzdelikten - das endet im regelfall nicht im häfn, aber deine gewerbebetechtigung ist final perdu!

falls dein geschäft ohne cov durchaus floriert und du jetzt gleich die mietzahlung einstellst und den vermieter vor gericht zerrst, wird sich dagegen dein mietvertrag (b2b üblicherweise befristet) in luft auflösen - vulgo gekündigt / nicht verlängert werden! dh alle investitionen in deinen standort sind weg und damit meine ich nicht nur die ins geschäftslokal!

muss ehrlich sagen super Bericht von meinen Liebling Poster :fies:;):up:
 
ok sie Kündigt Ok aber sie hat sicher viel Geld investiert für ihr Studio oder ???

damit hast du vollkommen recht!
das ist leider in jedem insolvenzfall weg - ausserdem kann man im regelfall einen gewerblichen mietvertrag nicht von heute auf morgen freistehend und einseitig auflösen! hier entstehen weitere forderungen für ein allfälliges insolvenzverfahren!

und das ist genau die üble abwärtsspirale für selbstständige, deren unternehmen leider oft zu lange bzw manchmal überhaupt nie geld verdient haben!
die ausgesprochen böse bank nimmt ihnen alles weg - aber bei entsprechend niedrigem eigenkapital haben sie in wahrheit nie etwas selbst besessen, sondern auf kosten von bank/lieferanten und tragischerweise final auch ihrer eigenen kunden gelebt ...
der normal unselbständig erwerbstätige ist natürlich vom jobverlust ebenso persönlich tragisch betroffen, fällt aber vergleichsweise weich ins bett des ams, bzw muss keine insolvenzschulden weiter bedienen!
 
damit hast du vollkommen recht!
das ist leider in jedem insolvenzfall weg - ausserdem kann man im regelfall einen gewerblichen mietvertrag nicht von heute auf morgen freistehend und einseitig auflösen! hier entstehen weitere forderungen für ein allfälliges insolvenzverfahren!

und das ist genau die üble abwärtsspirale für selbstständige, deren unternehmen leider oft zu lange bzw manchmal überhaupt nie geld verdient haben!
die ausgesprochen böse bank nimmt ihnen alles weg - aber bei entsprechend niedrigem eigenkapital haben sie in wahrheit nie etwas selbst besessen, sondern auf kosten von bank/lieferanten und tragischerweise final auch ihrer eigenen kunden gelebt ...
der normal unselbständig erwerbstätige ist natürlich vom jobverlust ebenso persönlich tragisch betroffen, fällt aber vergleichsweise weich ins bett des ams, bzw muss keine insolvenzschulden weiter bedienen!

na ja 100% stimmt das nicht. bedenke es haben viele auf Ihre Firma vertraut. es gibt Leute die sind nach Jahren in der Firma Gekündigt geworden.:mad:
haben sich Häuser Gekauft usw und das Bezahlt das AMS nicht. fallen meist auf 68% ihres letzten Einkommens :vorsichtig: Raten ( Bankverbindlichkeiten ) sind zu Bezahlen usw
und die haben nur aussiecht auf Stundungen. wenn sie Glück haben.dann haben sie eine Ausfall Versicherung.egal für die Banken ist Corona ein Mega Geschäft.

ich hab mich mit meinen Mietern auf 50% geeinigt ist der Beste weg. für denn Mieter und für mich. Gott sei dank hab ich nicht mehr soviel. aber dennoch :coffee:
 
ich hab mich mit meinen Mietern auf 50% geeinigt ist der Beste weg. für denn Mieter und für mich. Gott sei dank hab ich nicht mehr soviel. aber dennoch :coffee:

das ist ein exzellentes beispiel für eine gute lösung!
mieter und vermieter sitzen jetzt wohl im selben boot! gewinnmaximierung auf kosten dritter ist nur selten eine nachhaltig erfolgreiche strategie!
besser ein zeitlich befristeter fairer deal als anwalt, gericht und konkursdrohungen - das kommt im schnitt noch viel teurer und bringt letztendlich auch nicht mehr in die kassa!
 
man kann nur hoffen, dass du selbst kein unternehmer bist!

die einzige wahre empfehlung ist, kontakt mit dem vermieter aufzusuchen und eine einvernehmliche lösung = temporäre herabsetzung und nicht aussetzung anzustreben!

wenn deine firma pleite ist, hilft dir jetzt in dieser situation weder der anwalt noch das gericht - maximal stehst du selbst vor gericht wegen insolvenzdelikten - das endet im regelfall nicht im häfn, aber deine gewerbebetechtigung ist final perdu!

falls dein geschäft ohne cov durchaus floriert und du jetzt gleich die mietzahlung einstellst und den vermieter vor gericht zerrst, wird sich dagegen dein mietvertrag (b2b üblicherweise befristet) in luft auflösen - insbesondere in guten lagen - vulgo gekündigt / nicht verlängert werden! dh alle investitionen in deinen standort sind weg und damit meine ich nicht nur die ins geschäftslokal!

Einvernehmliche Lösung ist natürlich primär anzustreben, da gebe ich dir schon recht. Aber was, wenn keine einvernehmliche Lösung zu erzielen ist? Sollen alle gewerblichen Mieter in diesem Land auf ihre Rechte nach § 1104 verzichten, nur weil sie Angst haben, dass ihr Mietvertrag nicht verlängert wird?

Das führt ja auch nur dazu, dass die großen Unternehmen gewinnen:

Die großen Unternehmen werdens darauf ankommen lassen können, dass sie einen Standortwechsel vollziehen müssen.

Die kleinen Unternehmen eher nicht, was bedeutet, dass sie nach deiner Vorstellung auf faule Kompromisse mit den Vermietern angewiesen sind.

Es hat einen Vorschlag der SPÖ zur authentischen Interpretation des § 1104 ABGB gegeben, der diese Thematik beendet hätte. Wurde natürlich nicht beschlossen, man weiß ja, wes Geistes Kind die Türkisen sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einvernehmliche Lösung ist natürlich primär anzustreben, da gebe ich dir schon recht. Aber was, wenn keine einvernehmliche Lösung zu erzielen ist? Sollen alle gewerblichen Mieter in diesem Land auf ihre Rechte nach § 1104 verzichten, nur weil sie Angst haben, dass ihr Mietvertrag nicht verlängert wird?

Das führt ja auch nur dazu, dass die großen Unternehmen gewinnen:

Die großen Unternehmen werdens darauf ankommen lassen können, dass sie einen Standortwechsel vollziehen müssen.

Die kleinen Unternehmen eher nicht, was bedeutet, dass sie nach deiner Vorstellung auf faule Kompromisse mit den Vermietern angewiesen sind.

Es hat einen Vorschlag der SPÖ zur authentischen Interpretation des § 1104 ABGB gegeben, der diese Thematik beendet hätte. Wurde natürlich nicht beschlossen, man weiß ja, wes Geistes Kind die Türkisen sind.

Geistes Kind die Türkisen sind ????? sei Froh das die Blauen nicht an der Macht sind !!!!!!!!!!!
denn so Schlecht macht der Kurz das nicht. immerhin haben die Deutschen es zu 100% übernommen.
es wird immer wieder Über die Vorgangsweise von der Regierung Geschrieben-Gerettet. aber Besserungsvorschläge blieben aus.

und Große Unternehmen Standortwechsel usw sind Mutmaßungen den das kostet sehr viel Geld.
ÖBB Strabag Pohr Flughafen usw machen jetzt Kurzarbeit um Lohnkosten zu Sparen. Unternehmer Technisch die Beste Lösung wenn du Reserven hast ( Voraus Zahlung der Lohnkosten ). alles nicht so wie es scheint :coffee:

die Firmen die Kurzarbeit machen werden Gewinner sein.das steht mal fest. denn Kurzarbeit ist immer auf 3 Monate Ausgeschrieben.
 
und Täglich grüsst das Corona Virus :p:p:p
Leute wacht doch mal auf !!! Die Natur erholt sich !!! auch der Strich wird sich erholen wie auch alles andere. Firmen die Jetzt in Konkurs gehen waren schon vor CORONA in der Pleite. Studios in allen Bereichen werden genau so weitergehen. Laufhäuser ebenso. wir sind nicht im Krieg !!!! und da ging alles weiter. also wartet ab und Fertig ist die Geschichte. :lalala::lalala::lalala:
Dir ist es ja wurscht, welche Etabissements da jetzt überleben, Hauptsach es gibt dann wieder was zum Ficken.
 
Geistes Kind die Türkisen sind ????? sei Froh das die Blauen nicht an der Macht sind !!!!!!!!!!!
denn so Schlecht macht der Kurz das nicht. immerhin haben die Deutschen es zu 100% übernommen.
es wird immer wieder Über die Vorgangsweise von der Regierung Geschrieben-Gerettet. aber Besserungsvorschläge blieben aus.

und Große Unternehmen Standortwechsel usw sind Mutmaßungen den das kostet sehr viel Geld.
ÖBB Strabag Pohr Flughafen usw machen jetzt Kurzarbeit um Lohnkosten zu Sparen. Unternehmer Technisch die Beste Lösung wenn du Reserven hast ( Voraus Zahlung der Lohnkosten ). alles nicht so wie es scheint :coffee:

die Firmen die Kurzarbeit machen werden Gewinner sein.das steht mal fest. denn Kurzarbeit ist immer auf 3 Monate Ausgeschrieben.

Ich bin auch der Meinung, dass Kurz das gut macht. Aber sobald es weg vom reinen Krisenmanagement in die Umsetzung geht, merkt man ganz deutlich, dass er ein ideologisch leeres Gefäß ist, das mit den Inhalten seiner Spender angefüllt wird.

Und wenn du von Insolvenzdelikten sprechen willst: Ich bin gespannt, was ein Insolvenzrichter dazu sagt, dass man nicht einmal versucht hat, § 1104 ABGB ins Spiel zu bringen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was mal ziemlich sicher ist , sexworkerin aus dem Ausland werden vermutlich lange nicht so einfach nach Österreich kommen können da vermute ich mal bis grenzen offen wird noch dauern .
die Öffnungen der Clubs und dem ganzen , denke ich wird mit gastro einhergehend erfolgen , sprich grösse abhängig , strasse und Wohnung kann ich nicht abschätzen nur raten und da vermute ich mal wird im herbst mal vielleicht möglich sein
Ähem, wollt ihr das eigentlich alle nicht wahrhaben? Es gibt eine wirklich nennenswerte Zahl an SW nicht-österr. Herkunft, die ihren HWS seit Jahren in .at HABEN.
 
der @Mitglied #475094 hat das ohnehin schon gut zusammengefasst! sowohl der 1104er abgb als auch das ursprünglich anwendbare seuchenentschädigungsgesetz gehen von einer einem einzelnen objekt/betrieb/sonstwas direkt zuordenbaren störung aus! wenn zb bei einem schweinebauern die schweinepest ausbricht, verordnet die behörde die schliessung des betriebes und die keulung des gesamten tierbestandes, egal ob ein einzelnes tier krank oder gesund ist. dafür wird der unternehmer staatlich entschädigt!
daraus einen persilschein für mietfreiheit herauszulesen ist wohl nur schwer durchsetzbar -
Du glänzt zwar meist mit messerscharfen Analysen (bei dem Nick kein Wunder ;)), aber hier irrst Du. Das Epidemiegesetz wäre auch auf die aktuelle Krise anwendbar gewesen, nur hätte es den Staat noch extrem viel mehr gekostet als die angekündigten 38 Mrd. Drum hat man es Mitte März abgeändert und stattdessen das CoViD-19-Gesetz beschlossen, das für die betroffenen Unternehmer schlechtere Leistungen bietet als das Epidemiegesetz. Einige Hoteliers haben bereits gegen diese Vorgehensweise Verfassungsklage eingereicht.

Auch der § 1104 ABGB ist keinesfalls auf lokale Ereignisse beschränkt. Lt. Einschätzung des Justizministeriums bedeutet er tatsächlich grundsätzliche Mietfreistellung von unbenutzbaren Geschäftslokalen während der Corona-Beschränkungen. D.h. der Gesetzgeber hat das Risiko bewusst auf die Vermieter abgewälzt. Der Teufel steckt aber im Detail: Steht im Vertrag konkret "zwecks Betriebs eines Bordells / einer Bar / eines Nachtlokals" etc., stehen die Chancen gut für eine Freistellung, steht "Geschäftslokal", könnte es schlechter ausgehen. Durchjudiziert ist es noch nicht, das hat auch die Ministerin eingeräumt.

vor allem für einzelpersonen ohne rechtsschutz! aber verhandeln über eine zeitlich beschränkte reduktion ist wohl die bessere chance!
Da hast Du wiederum Recht, der in Österreich teure Zugang zum Recht bevorzugt leider die Finanzstarken. Verhandeln sollte man sowieso, man wird ja den Vermieter vermutlich später noch brauchen und in die Augen schauen wollen.

deine studiobetreiberin wäre aber umgekehrt ein klarer fall für den härtefallfonds phase2 (antragstellung seit gestern möglich - Härtefall-Fonds | Phase 2 sie bekommt damit im fall eines totalen umsatzausfalles ihre nachweisliche gewinnmarge zumindest für die nächsten drei monate ersetzt!
womit das problem zwar eine gute lösung hätte, vermutlich aber die pt studiobesitzerin zumindest offiziell vermutlich aber nie nennenswerte umsätze behördlich erklärt hat und auch die viel gescholtene registrierkasse nur vom hörensagen kennt!
fazit: mit schwarzumsätzen kann man bei uns lange und gut leben - im fall der krise sollen dann halt der vermieter und der staat einspringen! sorry, aber das passt nicht zusammen!
Das ist wiederum richtig. Wurde aber eh schon öfters diskutiert. Förderungen gibt's nur für jene, die vorher "offiziell" unterwegs waren.

Nein, diese Aussetzung ist eines der spannendsten aktuellen Rechtsprobleme. Mit Aussetzung kann man nicht erst dann vorgehen, wenn es zu diesem Punkt Judikatur gibt, sondern vielmehr ist einem umsichtigen Unternehmer anzuraten, dass er für die Zeiten des Corona-Lockdown keine Miete bezahlt und eine eventuelle Meinungsverschiedenheit mit dem Vermieter durch die Gerichte klären lässt.
Das kann halt ins Auge gehen, wenn man verliert, und eh schon kein Geld hat. Evtl. wird aber auch der Vermieter das Risiko scheuen, weil wenn er gewinnt, er den Mieter damit wohl in den Konkurs schickt und an Nackerten nix wegnehmen kann, somit eigentlich nix zu gewinnen hat ... und Nachmieter werden vermutlich auch nicht Schlange stehen. Somit könnten beide an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
nochmal:
es gibt keine leicht durchsetzbaren rechten nach dem 1104er!!!
uu mit zigtausenden euro risiko anwalts/gerichts/sachverständigenkosten
- das ist kein weg für normale mieter!!!

Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

Da sind wir offensichtlich anderer Meinung. Und die in Kürze dazu ergehende Judikatur wird mir recht geben.

Welches Sachverständigenkosten fallen bei der Interpretation von Gesetzen durch die Gerichte an? Keine. Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an? Auch keine.
 
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