Und wenn du Ahnung hättest, würdest du nicht Deckung mit Selbsteintritt verwechseln.
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lieber johnny, das wird leider gar nicht gut!
ein diplom der humboldt-maturaschule als zertifizierter lebensberater hilft bei kniffligen fragen in rechts/finanz/versicherungsangelegenheiten leider nicht weiter.
aber wie funktioniert jetzt so eine rechtsschutzversicherung wirklich?
du meldest deinen schadensfall ein und stellst den antrag auf deckung und übernahme! die versicherung ist verpflichtet binnen 14 tagen schriftlich dazu stellung zu nehmen. dabei werden zwei unterschiedliche aspekte geprüft:
erstens: ist der fall überhaupt im deckungsbereich inkludiert? es gibt keine universalrechtsschutzversicherung, die alle möglichen juristischen themen inkludiert!
zweitens: und da beginnen genau die schwierigkeiten! bestehen ausreichende chancen zu gewinnen?
hier wiederum drei möglichkeiten:
a) ja, deine versicherung tritt in den schadensfall ein
b) deine versicherung tritt bedingt ein, dh dir bleiben im unterliegensfall alle gegnerischen kosten zum selbst begleichen
c) deine versicherung tritt mangels aussicht überhaupt nicht ein
im konkreten fall einer cov19-bedingten einstellung aller mietzahlungen unter berufung auf den 1104er wirds wohl variante c oder günstigenfalls b werden.
aber bitte erkläre uns allen mal das suenario deines selbsteintritts in eine rechtsschutzversicherung! dh du führst die klage selbst auf eigene kosten und risiko und klagst nachher deine rechtsschutzversicherung auf kostenübernahme!
deine klare empfehlung für krisengebeutelte unternehmer?!?