Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

Da sind wir offensichtlich anderer Meinung. Und die in Kürze dazu ergehende Judikatur wird mir recht geben.
Du kannst in die Zukunft schauen? ;)

Welches Sachverständigenkosten fallen bei der Interpretation von Gesetzen durch die Gerichte an? Keine. Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an? Auch keine.
Erstaunlich viele Unternehmer haben keine Rechtsschutzversicherung. Sachverständige wird man in reinen Mietvertrags-Geschichten eher keine brauchen, da hast vermutlich Recht. Aber Anwalt, Gerichtskosten und Gegenanwalt können im Fall der Niederlage schon sehr viel kosten. Und ein finanzstarker Prozessgegner kann Dich bis zum OGH ziehen, selbst wenn er wenig Chancen sieht, nur um Dich "auszuhungern". Da gibt's einige öffentlichkeitswirksame Fälle, z.B. Ölkonzern vs. Tankstellenpächter.
 
Du kannst in die Zukunft schauen? ;)


Erstaunlich viele Unternehmer haben keine Rechtsschutzversicherung. Sachverständige wird man in reinen Mietvertrags-Geschichten eher keine brauchen, da hast vermutlich Recht. Aber Anwalt, Gerichtskosten und Gegenanwalt können im Fall der Niederlage schon sehr viel kosten. Und ein finanzstarker Prozessgegner kann Dich bis zum OGH ziehen, selbst wenn er wenig Chancen sieht, nur um Dich "auszuhungern". Da gibt's einige öffentlichkeitswirksame Fälle, z.B. Ölkonzern vs. Tankstellenpächter.
Rechtsschutzversicherungen sind auch nicht das gelbe vom ei...ich habe einmal mit einem Prozessgegner einen Vergleich gemacht, und die Versicherung hatte sich so quer gelegt, die wollten unbedingt weiterverhandeln. erst massive Drohungen meinerseits, ich kündige alle verträge und das zutun meines Anwalts haben sie dann noch umgestimmt:D
 
Rechtsschutzversicherungen sind auch nicht das gelbe vom ei...ich habe einmal mit einem Prozessgegner einen Vergleich gemacht, und die Versicherung hatte sich so quer gelegt, die wollten unbedingt weiterverhandeln. erst massive Drohungen meinerseits, ich kündige alle verträge und das zutun meines Anwalts haben sie dann noch umgestimmt:D

Das gilt wohl für alle Versicherungen. Wichtig bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Möglichkeit der freien Anwaltswahl.
 
Das gilt wohl für alle Versicherungen. Wichtig bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Möglichkeit der freien Anwaltswahl.
die habe ich eh, aber die Versicherung muss dem vergleich zustimmen, weils ja den eigenen Anwalt zahlen müssen. sie waren der Meinung, wir gewinnen sowieso.
in meinem fall gings darum, so rasch wie möglich zu meiner kohle zu kommen, weil die bonitätsauskunft meines Gegners alles andere als gut war. schlussendlich haben sie zugestimmt, und der Gegner ist, 6 Monate nachdem er meine kohle bezahlt hat, insolvent geworden:)
 
Und du glaubst, Wurstsemmeln und Wasserflaschen pimpen deinen Pimp so lange auf?

Es gibt einen tollen Dokumentarfilm "Free Solo" über die FreeclimberErstbesteigung des El Capitan: da war auch monatelange (jahrelange) Planung
und Vorbereitung nöitg. Da ist auch nicht gesagt worden: "He, morgen kraxle ich den El Capitan hinauf."

Da auch (wie wo anders von mir erwähnt) a gscheite Schmuserei dazugehört (zwecks max.Länge und max. Härte), brauchts auch vorher die Schutzimpfung, die angefressene Wampe muss vorher weg, etc etc- O Gott, die Planungsliste ist soooo umfangreich.....
 
Da sind wir offensichtlich anderer Meinung. Und die in Kürze dazu ergehende Judikatur wird mir recht geben.

Welches Sachverständigenkosten fallen bei der Interpretation von Gesetzen durch die Gerichte an? Keine. Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an? Auch keine.

wie man sieht, fehlt dir leider jedweige rechtsgrundlage! eine gerichtliche entscheidung zu einer solchen rechtsfrage wird nicht in zehn minuten vom hr kwapil am bezirksgericht favoriten entschieden, sondern geht durch alle instanzen und wird dazu entsprechende gutachten zur entscheidung anfordern - das ‚billige‘ bezirksgericht wird die klage jedenfalls abtreten!

du hast auch bei der rechtschutzversicherung kein recht auf prinzipielle kostenlose klagsführung, deine versicherung wird den fall intern abwägen und dann entscheiden, ob sie gemäß ihren agb in den fall eintritt - andernfalls kannst du dann ja auch deine techtsschutzversicherung klagen!
 
wie man sieht, fehlt dir leider jedweige rechtsgrundlage! eine gerichtliche entscheidung zu einer solchen rechtsfrage wird nicht in zehn minuten vom hr kwapil am bezirksgericht favoriten entschieden, sondern geht durch alle instanzen und wird dazu entsprechende gutachten zur entscheidung anfordern - das ‚billige‘ bezirksgericht wird die klage jedenfalls abtreten!

du hast auch bei der rechtschutzversicherung kein recht auf prinzipielle kostenlose klagsführung, deine versicherung wird den fall intern abwägen und dann entscheiden, ob sie gemäß ihren agb in den fall eintritt - andernfalls kannst du dann ja auch deine techtsschutzversicherung klagen!

In Kürze heißt natürlich in eineinhalb Jahren, die dementsprechenden Klagen werden jedenfalls mit Sicherheit relativ bald eingebracht werden. Die Rechtsgrundlage ist § 1104 ABGB. Die Bezirksgerichte weisen die Klagen nicht ab, sie sind ja dafür zuständig. Und noch einmal: für die Beantwortung von Rechtsfragen, insbesondere ob § 1104 ABGB auf diese Corona-Krise anwendbar ist oder nicht, bedarf es keiner Gutachten - Gutachten beantworten Sachfragen, keine Rechtsfragen.

Zum Recht auf kostenlose Klagsführung: das ist das Wesen der Rechtsschutzversicherung, was du meinst ist die Frage des Selbsteintrittsrechts der Versicherung.
 
Das ist alles nachvollziehbar, nur … im Nachhinein ist man immer g'scheiter.
Die Maßnahmen der Regierung haben eindeutig Wirkung gezeigt.
Jetzt kann man darauf zumindest zwei unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen:
1. Die massiven Maßnahmen haben sich ausgezahlt, somit müssen wir auch die Grundrechtseingriffe akzeptieren, weil sie eh nur sehr kurzfristig waren.
2. Man hätte einen ähnlichen Effekt auch unter Wahrung aller Grundrechte und v.a. mit nur teilweisem Herunterfahren der Wirtschaft erreichen können (wobei der Pay Sex vermutlich trotzdem betroffen gewesen wäre).
Ich wage nicht zu behaupten, was wahr ist. Die im verlinkten Artikel thematisierte Tracking-App, die erstens eine längerfristige Maßnahme und zweitens mE der stärkste Grundrechtseingriff wäre, bleibt uns vorläufig erspart.
 
...sondern vielmehr ist einem umsichtigen Unternehmer anzuraten, dass er für die Zeiten des Corona-Lockdown keine Miete bezahlt und eine eventuelle Meinungsverschiedenheit mit dem Vermieter durch die Gerichte klären lässt.


In Kürze heißt natürlich in eineinhalb Jahren.


beste unterhaltung!
du empfiehlst umsichtigen unternehmern heute ihre miete nicht zu bezahlen, weil in kürze - äh in 1,5 jahren - uu ein urteil - welches auch immer - dazu gefällt wird!
no more comment :verwirrt:
 
Zum Recht auf kostenlose Klagsführung: das ist das Wesen der Rechtsschutzversicherung ....

keine rechtsschutzversicherung der welt tritt uneingeschränkt in jeden rechtsfall des versicherungsnehmers ein. das zauberwort in den agb heisst leistungspflicht bzw eben deren ablehnung!
wenn du aus der branche wärst oder zumindest selbst eine abgeschlossen hättest, würdest du diesen unfug nicht posten!
 
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keine rechtsschutzversicherung der welt tritt uneingeschränkt in jeden rechtsfall des versicherungsnehmers ein. das zauberwort in den agb heisst leistungspflicht bzw eben deren ablehnung!
wenn du aus der branche wärst oder zumindest selbst eine abgeschlossen hättest, würdest du diesen unfug nicht posten!

Und wenn du Ahnung hättest, würdest du nicht Deckung mit Selbsteintritt verwechseln.

Außerdem stehen die Chancen, mit solchen Klagen zu sichten, extrem gut, nachdem meines Wissens die Mehrheit der Juristen die Bestimmung des § 1104 ABGB durch die Corona-Krise anwendbar sieht.
 
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beste unterhaltung!
du empfiehlst umsichtigen unternehmern heute ihre miete nicht zu bezahlen, weil in kürze - äh in 1,5 jahren - uu ein urteil - welches auch immer - dazu gefällt wird!
no more comment :verwirrt:

Äääh. Welches auch immer? Sinnerfassend lesen, mein Freund. Es geht um Mietzinsklagen.

Noch einmal für dich zum Mitschreiben: ich empfehle zuerst eine vergleichsweise Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Wenn der Vermieter aber gar nicht von seinen Mietzahlungen Abstand nehmen will, dann empfehle ich, dementsprechend den Klagsweg zu beschreiten diese Verfahren werden wohl eineinhalb Jahre dauern, bis sie dann schlussendlich vom OGH entschieden werden; dann weiß der Vermieter, ob er auf seinem Bestandzins sitzen bleibt.

Alles klar jetzt?
 
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