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naja, ob g'rad soviele der jetzt einschlägig Betroffenen eine solche auch haben?Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an?
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naja, ob g'rad soviele der jetzt einschlägig Betroffenen eine solche auch haben?Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an?
naja, ob g'rad soviele der jetzt einschlägig Betroffenen eine solche auch haben?
Du kannst in die Zukunft schauen?Da sind wir offensichtlich anderer Meinung. Und die in Kürze dazu ergehende Judikatur wird mir recht geben.
Erstaunlich viele Unternehmer haben keine Rechtsschutzversicherung. Sachverständige wird man in reinen Mietvertrags-Geschichten eher keine brauchen, da hast vermutlich Recht. Aber Anwalt, Gerichtskosten und Gegenanwalt können im Fall der Niederlage schon sehr viel kosten. Und ein finanzstarker Prozessgegner kann Dich bis zum OGH ziehen, selbst wenn er wenig Chancen sieht, nur um Dich "auszuhungern". Da gibt's einige öffentlichkeitswirksame Fälle, z.B. Ölkonzern vs. Tankstellenpächter.Welches Sachverständigenkosten fallen bei der Interpretation von Gesetzen durch die Gerichte an? Keine. Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an? Auch keine.
Und du glaubst, Wurstsemmeln und Wasserflaschen pimpen deinen Pimp so lange auf?Interessant werden aber die Änderungen sein, die einhergehen werden.
Ich persönlich habe vor, mit ein paar Wurstsemmeln und Wasserflaschen im Jausenrucksack eine 12 Stunden Session bei der SW im Laufhaus zu buchen.
Rechtsschutzversicherungen sind auch nicht das gelbe vom ei...ich habe einmal mit einem Prozessgegner einen Vergleich gemacht, und die Versicherung hatte sich so quer gelegt, die wollten unbedingt weiterverhandeln. erst massive Drohungen meinerseits, ich kündige alle verträge und das zutun meines Anwalts haben sie dann noch umgestimmtDu kannst in die Zukunft schauen?
Erstaunlich viele Unternehmer haben keine Rechtsschutzversicherung. Sachverständige wird man in reinen Mietvertrags-Geschichten eher keine brauchen, da hast vermutlich Recht. Aber Anwalt, Gerichtskosten und Gegenanwalt können im Fall der Niederlage schon sehr viel kosten. Und ein finanzstarker Prozessgegner kann Dich bis zum OGH ziehen, selbst wenn er wenig Chancen sieht, nur um Dich "auszuhungern". Da gibt's einige öffentlichkeitswirksame Fälle, z.B. Ölkonzern vs. Tankstellenpächter.
Rechtsschutzversicherungen sind auch nicht das gelbe vom ei...ich habe einmal mit einem Prozessgegner einen Vergleich gemacht, und die Versicherung hatte sich so quer gelegt, die wollten unbedingt weiterverhandeln. erst massive Drohungen meinerseits, ich kündige alle verträge und das zutun meines Anwalts haben sie dann noch umgestimmt
die habe ich eh, aber die Versicherung muss dem vergleich zustimmen, weils ja den eigenen Anwalt zahlen müssen. sie waren der Meinung, wir gewinnen sowieso.Das gilt wohl für alle Versicherungen. Wichtig bei einer Rechtsschutzversicherung ist die Möglichkeit der freien Anwaltswahl.
Dir ist es ja wurscht, welche Etabissements da jetzt überleben, Hauptsach es gibt dann wieder was zum Ficken.
Und du glaubst, Wurstsemmeln und Wasserflaschen pimpen deinen Pimp so lange auf?
Da sind wir offensichtlich anderer Meinung. Und die in Kürze dazu ergehende Judikatur wird mir recht geben.
Welches Sachverständigenkosten fallen bei der Interpretation von Gesetzen durch die Gerichte an? Keine. Und welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung an? Auch keine.
wie man sieht, fehlt dir leider jedweige rechtsgrundlage! eine gerichtliche entscheidung zu einer solchen rechtsfrage wird nicht in zehn minuten vom hr kwapil am bezirksgericht favoriten entschieden, sondern geht durch alle instanzen und wird dazu entsprechende gutachten zur entscheidung anfordern - das ‚billige‘ bezirksgericht wird die klage jedenfalls abtreten!
du hast auch bei der rechtschutzversicherung kein recht auf prinzipielle kostenlose klagsführung, deine versicherung wird den fall intern abwägen und dann entscheiden, ob sie gemäß ihren agb in den fall eintritt - andernfalls kannst du dann ja auch deine techtsschutzversicherung klagen!
und kündigen kannstandernfalls kannst du dann ja auch deine techtsschutzversicherung klagen!
u.a. in hohem Maß von der Erfolgsaussicht der Klage abhängig.deine versicherung wird den fall intern abwägen und dann entscheiden, ob sie gemäß ihren agb in den fall eintritt
Das ist alles nachvollziehbar, nur … im Nachhinein ist man immer g'scheiter.wenn es jemanden interessiert ...
Das juristische Totschlagargument vom Menschenleben
...sondern vielmehr ist einem umsichtigen Unternehmer anzuraten, dass er für die Zeiten des Corona-Lockdown keine Miete bezahlt und eine eventuelle Meinungsverschiedenheit mit dem Vermieter durch die Gerichte klären lässt.
In Kürze heißt natürlich in eineinhalb Jahren.
Zum Recht auf kostenlose Klagsführung: das ist das Wesen der Rechtsschutzversicherung ....
keine rechtsschutzversicherung der welt tritt uneingeschränkt in jeden rechtsfall des versicherungsnehmers ein. das zauberwort in den agb heisst leistungspflicht bzw eben deren ablehnung!
wenn du aus der branche wärst oder zumindest selbst eine abgeschlossen hättest, würdest du diesen unfug nicht posten!
beste unterhaltung!
du empfiehlst umsichtigen unternehmern heute ihre miete nicht zu bezahlen, weil in kürze - äh in 1,5 jahren - uu ein urteil - welches auch immer - dazu gefällt wird!
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