Ich meinte unter anderen dich.
Noch einmal zur Klarstellung:
Für mich ist es in der derzeitigen Situation genauso unverantwortlich sich von einer SW aufsuchen zu lassen wie als SW physische Dates anzubieten. Dass das meiner Meinung nach auch strafrechtliche Relevanz hat, habe ich in einem anderen Thread ausgeführt.
Überlassen wir also das Be- und Verurteilen jenen, deren Aufgabe es ist: den Justizbehörden!
In modernen Rechtssystemen wie unseren gibt es einen wesentlichen Grundsatz: Wenn objektiv festgestellt wurde, dass ein Straftatbestand erfüllt wurde, wird bei der Strafbemessung die persönliche Schuld des Täters bzw. der Täterin berücksichtigt.
Und auf solche möglichen persönlichen Umstände im Täterbereich hat
@Mitglied #302088 hingewiesen. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Beurteilung eben dieser persönljchen Schuld erfordert aber die Kenntnis
aller mildernden und schärfenden Umstände. Dazu dürfte wohl in diesem Form bei den diskutierten Taten
keiner in der Lage sein.
Und damit gilt für mich in diesem Thread: