- Registriert
- 5.1.2005
- Beiträge
- 12.957
- Reaktionen
- 12.504
- Punkte
- 1.003
- Checks
- 5
Hallo!
Aufgrund der Pandemie muss meine Dame mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihren Betrieb aufgeben.
Am letzten Wochenende habe ich ihr diesen Link über WhatsApp geschickt. Mit einem gemeinsamen österreichischen Bekannten hat sie bereits hoffentlich bei der Bank vorgesprochen, da es mir mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt ist, zu ihr zu fahren. Außer, ich würde sie kurzerhand zu meiner Lebensgefährtin deklarieren.
Jedenfalls lasse ich mir ihren Mietvertrag schicken und schaue mir diesen genau an. Gemäß § 1104 ABGB ist ihre Mietzahlung für die anerkannte Zeit der Seuche hinfällig.
Rechtsanwaltskanzleien sind zwar anderer Meinung, doch ich habe gelernt, dass niemals eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz erfolgen kann. Gesetz: höhere Priorität, Mietvertrag: niedrigere Priorität und hat sich dem Gesetz unterzuordnen. Ist ja irgendwie auch logisch.
Aufgrund der Pandemie muss meine Dame mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihren Betrieb aufgeben.
Am letzten Wochenende habe ich ihr diesen Link über WhatsApp geschickt. Mit einem gemeinsamen österreichischen Bekannten hat sie bereits hoffentlich bei der Bank vorgesprochen, da es mir mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt ist, zu ihr zu fahren. Außer, ich würde sie kurzerhand zu meiner Lebensgefährtin deklarieren.
Jedenfalls lasse ich mir ihren Mietvertrag schicken und schaue mir diesen genau an. Gemäß § 1104 ABGB ist ihre Mietzahlung für die anerkannte Zeit der Seuche hinfällig.
Rechtsanwaltskanzleien sind zwar anderer Meinung, doch ich habe gelernt, dass niemals eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz erfolgen kann. Gesetz: höhere Priorität, Mietvertrag: niedrigere Priorität und hat sich dem Gesetz unterzuordnen. Ist ja irgendwie auch logisch.