Corona Virus und Auswirkungen auf den Pay Sex

Hallo!

Aufgrund der Pandemie muss meine Dame mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihren Betrieb aufgeben.

Am letzten Wochenende habe ich ihr diesen Link über WhatsApp geschickt. Mit einem gemeinsamen österreichischen Bekannten hat sie bereits hoffentlich bei der Bank vorgesprochen, da es mir mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt ist, zu ihr zu fahren. Außer, ich würde sie kurzerhand zu meiner Lebensgefährtin deklarieren.

Jedenfalls lasse ich mir ihren Mietvertrag schicken und schaue mir diesen genau an. Gemäß § 1104 ABGB ist ihre Mietzahlung für die anerkannte Zeit der Seuche hinfällig.

Rechtsanwaltskanzleien sind zwar anderer Meinung, doch ich habe gelernt, dass niemals eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz erfolgen kann. Gesetz: höhere Priorität, Mietvertrag: niedrigere Priorität und hat sich dem Gesetz unterzuordnen. Ist ja irgendwie auch logisch.
 
Rechtsanwaltskanzleien sind zwar anderer Meinung, doch ich habe gelernt, dass niemals eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz erfolgen kann. Gesetz: höhere Priorität, Mietvertrag: niedrigere Priorität und hat sich dem Gesetz unterzuordnen. Ist ja irgendwie auch logisch.
Im ABGB ist es nicht so, außer bei ausdrücklich zwingenden Bestimmungen. Die Vertragsfreiheit wird im bürgerlichen Recht sehr hoch gewichtet.
 
Im ABGB ist es nicht so, außer bei ausdrücklich zwingenden Bestimmungen. Die Vertragsfreiheit wird im bürgerlichen Recht sehr hoch gewichtet.

Dann sollte ich mir ihren Mietvertrag umso besser anschauen. Die Hausverwaltung ist sowieso ein einziger Witz. Kümmert sich nicht einmal um gemeldeten Schimmel und glaubt, die können eine Chinesin abspeisen.

Verlangt 1.400 Euro Miete für ungefähr 80 Quadratmeter, weil Gewerbetrieb. Wo liegt bitte der Unterschied oder der größere Aufwand für den Vermieter, ob er nun 80 Quadratmeter für einen Privaten oder für ein Puff verlangt? Nirgendwo!

Wenn die Hausverwaltung nicht bald einlenkt, geh ich mit ihr bis zum Adamovich. ;)
 
Dann sollte ich mir ihren Mietvertrag umso besser anschauen. Die Hausverwaltung ist sowieso ein einziger Witz. Kümmert sich nicht einmal um gemeldeten Schimmel und glaubt, die können eine Chinesin abspeisen.
Passiert Österreichern auch. Schau doch hin und wieder "Bürgeranwalt" oder "Schauplatz Gericht". Manche Vermieter scheren sich nix, oder sie wollen die aktuellen Mieter sowieso draußen haben, um neu und teurer zu vermieten.

Wie in Deinem Link steht, wenn im Vertrag steht "zwecks Betriebs eines Prostitutionslokals", hat Dein Mädel gute Chancen auf Mietfreistellung. Wenn steht "zu geschäftlichen Zwecken", schaut's nicht so gut aus.

Verlangt 1.400 Euro Miete für ungefähr 80 Quadratmeter, weil Gewerbetrieb. Wo liegt bitte der Unterschied oder der größere Aufwand für den Vermieter, ob er nun 80 Quadratmeter für einen Privaten oder für ein Puff verlangt? Nirgendwo!
Angebot und Nachfrage. Warum kostet ein Hotelzimmer direkt am Strand wesentlich mehr als im Hinterland? Der Aufwand für die Hoteliers ist ja ungefähr der gleiche. Räumlichkeiten, die als Prostitutionslokale genehmigt werden können, gibt es nicht so viele. Nachfrage gibt's offenbar genug. Wenn der Vermieter das weiß, verlangt er eben mehr. Würdest Du auch nicht anders machen. Räume im Erdgeschoss in einer belebten Geschäftsstraße sind bei Unternehmern beliebt, Wohnmieter mögen sie hingegen meist nicht (außer vielleicht gebrechliche Menschen). Somit ist es klar, man vermietet an jenen, der mehr zahlt.

Wenn die Hausverwaltung nicht bald einlenkt, geh ich mit ihr bis zum Adamovich. ;)
Du meinst Rechtsberatung mit bargeldloser Gegenleistung? :D
 
ich hab mich auf die zahlen dieser sendung berufen. da wird behauptet dass etwa 20% der männer in der schweiz und auch in deutschland mindstens 1mal/j zu einer prostituierten gehen. das sei recht gut untersucht wird mehrmls behauptet. klar, studien kann man immer hinterfragen oder anzweifeln, aber dann brauchen wir nicht mehr weiterzudiskutieren, jeder beruft sich auf irgendwelche studienzahlen von denen er gehört hat.

Der Philosophische Stammtisch: Soll man Sex kaufen dürfen? - TV - Play SRF

@Mitglied #8554, keine lust zu diskutieren wir haben unterschiedliche standpunkte/ansichten aufgrund unterschiedlicher erfahrungen. da wird keiner von seinem "weltbild" abweichen - diskussion daher sinnlos.
Kommt immer drauf an wer a Studie in Auftrag gibt.
 
Ähem, die Bewilligung als Prostitutionslokal (üblicherweise Amtsdeutsch Bordellbetrieb, egal welche Betriebsform, Laufhaus, Bordell, was immer) schließt andere Nutzungsarten generell aus!!
 
Ähem, die Bewilligung als Prostitutionslokal (üblicherweise Amtsdeutsch Bordellbetrieb, egal welche Betriebsform, Laufhaus, Bordell, was immer) schließt andere Nutzungsarten generell aus!!
Das stimmt schon, aber im Mietvertrag kann ja trotzdem allgemein stehen "Geschäftslokal" und erst durch die behördliche Genehmigung wird das zum Prostitutionslokal konkretisiert. Privatrechtlich kann der Vermieter dann immer noch sagen "Na dann gib doch die Prostitution auf und mach einen Versandhandel draus".
 
Nur um wenigstens eine Dimension des Aneinandervorbeiredens oder -schreibens zu entschärfen:

"Bordell" ist der Sammelbegriff im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz,
"Prostitutionslokal" jener im Wiener Prostitutionsgesetz.
 
Soweit ich es weiß, wurde das Lokal von meiner Dame von ihrer steuerrechlichen Vertretung als Barbetrieb deklariert.

Aufgrund der allgemeinen Entscheidungen der Regierung und der Behörden musste sie ihr Puff daher schließen. Gemäß ihrem Mietvertrag und § 1104 ABGB erwarte ich mir daher eine Mietaussetzung für sie seitens der Hausverwaltung.

Sollte die Hausverwaltung Spopanadln machen, kreuze ich mit unserem gemeinsamen österreichischen Bekannten dort auf und werde um eine gerechte Behandlung bitten.

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Das stimmt schon, aber im Mietvertrag kann ja trotzdem allgemein stehen "Geschäftslokal" und erst durch die behördliche Genehmigung wird das zum Prostitutionslokal konkretisiert. Privatrechtlich kann der Vermieter dann immer noch sagen "Na dann gib doch die Prostitution auf und mach einen Versandhandel draus".
Ja klar, ich wollte das entstehende Dilemma untermauern und habe wohl zu stark verkürzt. Da die Mieten derartig bewilligter Betriebe vermutlich niemals mit anderen Nutzungsarten in die Kostendeckung zu bringen wären war gemeint. Ein Laufhaus mit sagen wir mal 20 Zimmern ist sagen wir mal auf 50% Jahresauslastung mit 3 Vollzeitbeschäftigten (zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen) und 52 Mal 20 Zimmer Endreinigung kalkuliert. Wer rechnen kann, kann sich vorstellen, was da "normalerweise" erwirtschaftet wird. Nun muss man aber wissen, dass der zu erwartende Ertrag zu branchenbedingt hohen Immobilienpreisen führt (Kauf oder Miete ist da egal).
Fallen nun unserem Beispiel folgend alle Einnahmen zwangsläufig aus, steht man halt schnell auf Reserve und sitzt auf ner "teuren" Bude, mit der man null anfangen kann.
Ich möchte dazu erwähnen, dass ich überhaupt nur deshalb in der Lage bin, über eine Wiederaufnahme meines Studiolebens nachzudenken, weil ich einen Super-Vermieter habe, der mir von vornherein immer fair und fernab jeglicher Milieuttadition begegnet ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja klar, ich wollte das entstehende Dilemma untermauern und habe wohl zu stark verkürzt. Da die Mieten derartig bewilligter Betriebe vermutlich niemals mit anderen Nutzungsarten in die Kostendeckung zu bringen wären.
Stimmt. Und so einfach wäre die Sache im Fall des Falles eh nicht. Die Mieterin könnte argumentieren, dass dem Vermieter zumindest bekannt war, dass sie die Räume als Prostitutionslokal führt, wenn er nicht sogar zugestimmt bzw. im Extremfall das Lokal als schon vorher genehmigtes Prostitutionslokal beworben hat. Das könnte man als mündliche oder stillschweigende Ergänzung/Konkretisierung des Mietvertrags sehen, auch wenn im schriftlichen Vertrag nur "Geschäftslokal" steht.

Soweit ich es weiß, wurde das Lokal von meiner Dame von ihrer steuerrechlichen Vertretung als Barbetrieb deklariert.
Das ist die steuerrechtliche Seite. Behördlich müssen die Räumlichkeiten ein Prostitutionslokal nach WPG sein. Hat sie diese nur als gewerberechtliche Bar gemeldet, war der Puffbetrieb ohnehin illegal.
 
Das ist die steuerrechtliche Seite. Behördlich müssen die Räumlichkeiten ein Prostitutionslokal nach WPG sein. Sie sie nur als gewerberechtliche Bar gemeldet, war der Puffbetrieb ohnehin illegal.

Bei ihrem Betrieb passt schon alles. Direkter Eingang von der Straße her, Rauchmelder, versperrbare Schränke, Hygiene, Alarmknöpfe.

Alles da, wo es sein soll.

Die Polizei hat sogar schon dreimal Kontrollen gemacht und keine Beanstandungen gefunden. *** bürgt für Qualität. ;)
 
Selbst Wohnungsmieter brauchen April bis Juni nicht bezahlen, Nachzahlung allerdings bis 31.12. und mit 4% Verzugszinsen.

Geschäftsmieter können wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage Mietzinsminderung oder Mieterlass fordern..... sogar der DM macht das derzeit und der hat nur Umsatzminderung, kündigt aber schon an, dass er bei behördlicher Geschäftsschließung Miete gar nicht mehr zahlen würde.
 
Pay Sex wird in der CORONA-Periode fortgesetzt, jedoch keine ärztliche Untersuchung.
Einige Prostituierte mit höherem Standard sorgen sich um das Geld und senken den Schild.
Dann kann man ein doppeltes Geschenk haben: Corona und HIV
 
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