Dumm Domina & Dom Geschichten

Koerperverletzung vermutlich da selbst bei einer schriftlichen vorherigen uebereinkunft (also gewalt auf verlangen) der koerperverletzungsparagraph zaehlt und bei einer anzeige(in diesem fall von dritten, sei es der nachbar,nen eifersuechtiger anderer oder zb erschreckte eltern..wer auch immer) pflicht der behoerden ist dem nachzugehen und bei bestaetigtem vorgang, ob einvernehmlich oder nicht) diese handlung auch zu ahnden...
Im hypothetischen falle das nachbarns wahrscheinlich eine verwaltungsstrafe/evtl.irgendeine art von bewaehrung oder sozialdienst, kein schmerzensgeld da das der geschaedigte selbst einfordern muss(nebenklaeger sein muesste in diesem falle) und ich wuerd als richter die auflage erteilen das ihr euch ne vernuenftige jalousie oder vorhang zulegt und dem nachbarn nahelegen nächstesmal vielleicht einmal vorher das gespraech mit den anderen zu suchen und/oder nicht mit dem opernglas in andere fenster zu gucken....
Das was du da schreibst ist einfach gesagt nicht richtig bzw. viel zu allgemein. Bitte - schau dir doch mal die entsprechenden Paragrafen an...vielleicht findest du die Unterschiede zwischen den Abstufungen und der Verfolgung.
 
Koerperverletzung vermutlich da selbst bei einer schriftlichen vorherigen uebereinkunft (also gewalt auf verlangen) der koerperverletzungsparagraph zaehlt und bei einer anzeige(in diesem fall von dritten, sei es der nachbar,nen eifersuechtiger anderer oder zb erschreckte eltern..wer auch immer) pflicht der behoerden ist dem nachzugehen und bei bestaetigtem vorgang, ob einvernehmlich oder nicht) diese handlung auch zu ahnden...
Im hypothetischen falle das nachbarns wahrscheinlich eine verwaltungsstrafe/evtl.irgendeine art von bewaehrung oder sozialdienst, kein schmerzensgeld da das der geschaedigte selbst einfordern muss(nebenklaeger sein muesste in diesem falle) und ich wuerd als richter die auflage erteilen das ihr euch ne vernuenftige jalousie oder vorhang zulegt und dem nachbarn nahelegen nächstesmal vielleicht einmal vorher das gespraech mit den anderen zu suchen und/oder nicht mit dem opernglas in andere fenster zu gucken....

Also ganz so streng denk ich kanns eigentlich nicht sein. Irgendwie muss ja das gesetz auch mit profi-doms, die sadistische praktiken anbieten, klarkommen. Die dürfen das ja legal anbieten (zumindest gewisse praktiken - ich hab aber keine ahnung was da alles angeboten werden darf).

Laut google scheint leichtes aua erlaubt zu sein, solangs im einverständnis erfolgt und nicht den guten Sitten zuwider geht :D
 
Also ganz so streng denk ich kanns eigentlich nicht sein. Irgendwie muss ja das gesetz auch mit profi-doms, die sadistische praktiken anbieten, klarkommen. Die dürfen das ja legal anbieten (zumindest gewisse praktiken - ich hab aber keine ahnung was da alles angeboten werden darf).

Laut google scheint leichtes aua erlaubt zu sein, solangs im einverständnis erfolgt und nicht den guten Sitten zuwider geht :D
Ja mag sein, aber sobald eine anzeige vorliegt ist die exekutive verpflichtet zu ermitteln und bei bestaetigung des vorwurfs oder sich erhärtenden verdachtsmomenten das auch zu verhandeln/zu anden..sprich wenns ne anzeige gibt MUSS die polizei ermitteln und wenn sie was findet das an die staatsanwaltschaft weiterleiten und der ist verpflichtet das ggfls verhandeln zulassen...
Der richter könnte das evtl. Dann einstellen.
.(waer in dem fall übrigens interessant wer die kosten des verfahrens zu tragen hat)
 
Ja mag sein, aber sobald eine anzeige vorliegt ist die exekutive verpflichtet zu ermitteln und bei bestaetigung des vorwurfs oder sich erhärtenden verdachtsmomenten das auch zu verhandeln/zu anden..sprich wenns ne anzeige gibt MUSS die polizei ermitteln und wenn sie was findet das an die staatsanwaltschaft weiterleiten und der ist verpflichtet das ggfls verhandeln zulassen...
Der richter könnte das evtl. Dann einstellen.
.(waer in dem fall übrigens interessant wer die kosten des verfahrens zu tragen hat)
NEIN!!!
 
Jein. Die Polizei muss dem schon erstmal nachgehen, wenn Anzeige erstattet wird. Nur kann diese fallen gelassen werden, bevor sie überhaupt vor Gericht kommt.
Bin ich bei (in diesem falle waere es wohl "häusliche gewalt") gewaltdelikten nicht sicher...als ich an der tuer stand hat die hamburger polizei jeden pupsvorfall zwingend an den staatsanwalt gegeben und der hat zwingend jedesmal nen verfahren eröffnet was jedesmal eingestellt wurde
 
Bin ich bei (in diesem falle waere es wohl "häusliche gewalt") gewaltdelikten nicht sicher...als ich an der tuer stand hat die hamburger polizei jeden pupsvorfall zwingend an den staatsanwalt gegeben und der hat zwingend jedesmal nen verfahren eröffnet was jedesmal eingestellt wurde
Ich nehme an das heißt du warst Türsteher?
Eine Kneipenschlägerei ist etwas anderes als blaue Flecken/Striemen im BDSM - Kontext. Die geht logischerweise immer vor Gericht.
 
Doch! Bei anzeige besteht ermittlungspflicht!
Was du schreibst, ist (ansatzweise) richtig, aber doch zu theoretisch und zu allgemein gehalten.

Wenn der Nachbar anruft weil er gesehen hat dass der/die eine dem/der anderen auf den Arsch haut, jedoch niemand (ernsthaft) verletzt ist, gibt es auch keine Körperverletzung. Eine zwangsweise Kontrolle der möglicherweise verletzten Arschbacke (Handabdruck, Striemen) ist allerdings nicht möglich.

Ermittlungstechnisch für die Polizei ist das also sehr schwierig. Vor allem wenn die angeblich verletzte Person angibt, nicht verletzt zu sein. Und dann gibt es auch nichts weiter zu verfolgen. Und schon gar nicht zu bestrafen.

Weiters ist im Strafrecht keine Mindestanforderung an eine Verletzung festgelegt. Aus diversen Judikaturen kann man jedoch bei einem Hämatom, welches sich einige Tage hält, schon von Körperverletzung ausgehen. Welches sich jedoch meist erst später bildet.

Absolut richtig ist jedoch - einem Dom muss klar sein, was er mit wem macht und wo die Grenzen sind. Augen auf bei der Sub-Wahl!

Ausgehen kann man jedoch davon, dass die meisten "Körperverletzungen" bei BDSM einvernehmlich passieren und somit vom Gericht einfach nicht greifbar sind.
 
Das thema is es sich ein wenig über dumm-doms zu echauffieren und zu zeigen, dass die alle, natürlich im krassen unterschied zu einem selbst, nur fake doms sind.
Hast Du meine ersten Beiträge gelesen?
Jeder versteht hier hier irgendwas anderes unter dem begriff "dominanz" und gleichzeitig meint natürlich jeder zu wissen was das richtige dom ist und was das falsche dumm-dom.
Mir wär das bei niemand aufgefallen, zu konstatieren dieses absolute Wissen zu haben, außer bei Dir.
Wenn man dann aufzeigt, dass keiner hier ein echter dom sein kann kommt dann das großes entsetzen :D
Aber hey, hauptsache die anderen sind die dumm-doms.

Aber hey, nachdem ja eh jeder definieren kann wie er will: Für mich sind dumm-doms all die doms, die meinen sie würden tatsächlich über ihre subs dominieren.
Du liest offensichtlich nur Deine eigenen Beiträge ...
 
in Bezug auf BDSM scheint mir das der Fall zu sein ... zumindest bringen Deine Beiträge kaum Erhellendes für mich als außenstehenden "Vanilla".
Doch..auch als vanilla wärst du bei ihm sofort eine (ganz un-bdsm-like) sub ob du willst oder nicht und das wohl in einer rechtlich sehr fraglichen situation....mann könnte sagen...dumm gelaufen....
 
Gibt es nun eine gemeinsame Position wer/was/wie Dom geht, oder können wir allgemein festhalten, dass jeder dahergelaufene zarte Ast behaupten darf, dass er Dominant ist auf einem BDSM-Vertrag.

Von den selbst ernannten Subies erst gar nicht zu sprechen .. de kannst Vertragslos nicht einmal streng anschauen, scho is der 8er schoaf ..
 
Ich bin hier raus. Es wird mir zu skurril und mit manchen ist es einfach nicht möglich auch nur halbwegs sinnvoll zu diskutieren. Schade. :winke:
 
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