ESTG § 68 denke 1.12009? - noch jemand den es voll erwischt hat? Pauschalist

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Hallo Leute,

aus aktuellem Anlass will ich Euch fragen wem es auch so ergeht / ergangen ist.
Ich für meinen Teil habe gelesen, auch viele Diskussionen der Parteien verfolgt, das, nach obigem Paragraphen, die Steuerfreigrenze für Überstunden, von 5 Std. / Monat auf 10 Std. angehoben werden wird.
Aber weiss jemand was das im konkreten heisst? bzw. war jedem die Auswirkung wirklich bewusst?

(Falls hier Steuerberater /innen o. ä vertreten sind bitte nicht auf einem Wort "herumreiten")

Ich traue mich zu unterstellen, da das ja keine Massnahme des Arbeitgebers ist, sondern des Finanzamtes bzw. des Staates, das halt "massiv" Geld gebraucht wird und man daher sehr erfinderisch wird, neben Bankensteuer usw,..

Ich mache heute meinen Gehaltszettel auf und staune.
Schon beim Angreifen war mir klar das da nicht die üblichen 2 Zetteln drinnen sin können, so dich wie der war...:fragezeichen:
Schaue mir einen Zettel nach dem anderen an ...anfangs dachte ich noch an einen Druckfehler bzw. Fehler bei der Erstellung.
Plötzlich wurde mir bewusst das es da irgendwas mit ESTG im Bezug auf Überstunden zu tun hat.
Nach recherchieren ist mir klar geworden worum es geht....

Sprich die besagten 10 STD Freigrenze muss man erreichen in dem man sie leistet - wenn man sie nicht erreicht aber pauschaliert ist und ergo keine 10 STD x 12 = 1 Jahr / also 120 ÜST, 2010, leistet, dann gibt es eine Lohnsteuerrückverrechnung.
In meinem Fall sind es knapp 500 EUR.:roll:

Abgesehen davon das es mich sehr überrascht :mauer:
was soll denn das? (vermute mal das das SEHR SEHR VIELE BETRIFFT)
nur was kommt jetzt?
eine Reform auf 20 STD? sprich 240 im Jahr oder was?

:mauer: :mauer: :mauer:

bleiben wir mal am boden:
ich als Arbeitgeber würde mir doch mal die Liste derer anschauen die nun, aus dem Titel, eine LST Rückverrechnung zahlen müssen. ?!
dann kann man die gleich für das nächste Jahr z b um 50 % reduzieren...und / oder überhaupt einstellen.

hmmmm.....

nur ein paar Worte zu dem Thema da es mich heute von den Socken geschmissen hat

noch jemand hier? jeder Input erwüsnscht....:)

(sagts aber nicht das ich viel Freizeit gehabt habe denn sonst wäre ich auf die Grenze gekommen ==> " dann lauf i amok" :lol: , dem ist nicht so.....)
 
Sprich die besagten 10 STD Freigrenze muss man erreichen in dem man sie leistet - wenn man sie nicht erreicht aber pauschaliert ist und ergo keine 10 STD x 12 = 1 Jahr / also 120 ÜST, 2010, leistet, dann gibt es eine Lohnsteuerrückverrechnung.

Was regt dich daran so auf ?

Solang ich noch 100 % aktiv war, da musste ich monatliche Listen ausfüllen, um das Übersteigen der "Normalarbeitszeit" schriftlich zu dokumentieren.
 
Was regt dich daran so auf ?

Solang ich noch 100 % aktiv war, da musste ich monatliche Listen ausfüllen, um das Übersteigen der "Normalarbeitszeit" schriftlich zu dokumentieren.

das mache ich auch fast täglich um nicht über 10 Stunden zu kommen.........


was mich aufregt? ......vielleicht das mir meine Pauchale als Gehaltserhöhunng verkauft worden ist mit dem Zusatz ==> brauchst eh keine "mehr" stunden machen........
jetzt hockt die Finanz auf mir.

mittlerweile konnte ich herausfinden das es diese REgelung zwar gibt, also ESTG 68 usw,,....aber seitens Arbeitgeber KEINE Übermittlung der DAten stattgefunden hat.
==> der Grund für die Rückverrechung der LST ist weil mein Arbeitgeber eine "riesige Steuerprüfung" am Hals hat.
Mittlerweile hat sogar die Pers.abtei. schriftlich dazu Stellung genommen das das eine reine FA MAssnahme ist und keine Überprüfung des Arbeitgebers.
==> und was habe ich nun davon?
Die FA wird das ja nächstes Jahr wieder "prüfen" ?!........
 
Dann ist es aber offenbar ein Problem, dass dir dein Arbeitgeber eingebrockt hat.
 
Dann ist es aber offenbar ein Problem, dass dir dein Arbeitgeber eingebrockt hat.

da hast du recht.
es ist zwar so das die Regel wegen ESTG 68 für alle gilt aber nur auf "verlangen" werden Daten dbzlg. an das Finanzamt weitergegeben ...
ich konnte herausfinden das mein Arbeitgeber eine "riesen" Steuerprüfung am Hals hat ==> daher der Scherz.

Fragt sich nur was nächstes Jahr ist?

ich persönlich würde die Listen derer die eine LST retoure hatten als "wichtig" aufheben .....
 
Überstunden werden begünstigt besteuert. (Der Überstundenzuschlag bleibt steuerfrei.) Die tatsächlich geleisteten Überstunden müssen natürlich nachgewiesen werden. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitgeber einfach einen Teil des ausgezahlten Gehalts zu einem Überstundenpauschale erklärt und begünstigt versteuert, ohne dass nachvollziehbar ist, ob Überstunden in diesem Ausmaß überhaupt geleistet wurden. Soweit ich den Fall verstehe, dürfte hier das Versäumnis Deines Arbeitgebers liegen, die Gehaltsabrechnung nicht so gestaltet zu haben, dass für das Finanzamt nachvollziehbar ist, ob und inwieweit den begünstigt als Überstunden versteuerten Gehaltsteilen tatsächlich geleistete Überstunden zugrunde liegen.

Fragt sich nur was nächstes Jahr ist?
Zwei Möglichkeiten:
Entweder Du zahlst von vornherein mehr Steuer und es fällt daher keine Nachzahlung an.
Oder die Überstundenabrechnung wird geändert, sodass das das auf tatsächlich geleistete Überstunden entfallende Gehalt klar vom Normalgehalt abgrenzbar ist.
 
Die tatsächlich geleisteten Überstunden müssen natürlich nachgewiesen werden.

Dem Arbeitgeber monatlich eine Liste mit den Arbeitszeiten übermitteln, die das kollektiv-vertraglich festgelegte Maß übersteigen.
 
Dem Arbeitgeber monatlich eine Liste mit den Arbeitszeiten übermitteln, die das kollektiv-vertraglich festgelegte Maß übersteigen.

==> daran habe ich auch schon gedacht.
wo man dann erkenne kann da jeden Tag "viel mehr" als 10 Stunden gearbeitet werden ?!
 
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