Soeben eingelangt: Erster, aber noch ziemlich nichtssagender Newsletter der WKO zum Härtefall Fonds. Warten auf die Richtlinien der BReg.
Die Arbeiten am Härtefall-Fonds schreiten voran. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Ende dieser Woche die Förderrichtlinien fertigzustellen.
Als Wirtschaftskammer werden wir in weiterer Folge mit der operativen Abarbeitung des Härtefall-Fonds beauftragt. Wir stehen hier als Dienstleister der Republik zur Verfügung, weil unsere dezentrale Struktur besonders viel Nähe zu den Unternehmen in den Regionen und Branchen ermöglicht.
Das gilt natürlich auch für jene, die nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer sind.
Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen in der ersten Phase Ansprüche stellen können:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
...
Der Härtefall-Fonds wird Ihnen einen ersten Zuschuss bringen, den Sie auch später nicht zurückzahlen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen Angaben zur Förderhöhe und den Antragsbedingungen erst zur Verfügung stellen können, wenn die Förderbedingungen der Bundesregierung vorliegen.
In der Zwischenzeit finden Sie alle gesicherten Informationen, über die wir verfügen, auf dem Infopoint:
www.wko.at/corona.