Das sind Fragen des Sexualrechts, nicht der Sexualität.
gehört m.e. ungeachtet dessen ins kapitel sexualität und nicht z.b. ins kapitel recht und justiz.
Aber über solch einen Eintopf dann abzustimmen, fällt schwer.
eben. deswegen die kapiteltrennung - und ob man die schräg, quer, der länge nach etc. macht ist halt in vielen punkten geschmackssache. klar hast du recht, dass die vernetzung natürlich gegeben ist und man schließlich das alles in einen kontext bringen und als kontext sehen muss. das schwierige dabei ist ja, dass es bei umsetzungen oft den kontext gar nicht gibt. d.h. das eine ist schon beschlossen, das andere nicht, kann aber nur im kontext ganzheitlich funktionieren. und dann brauchst vernünftige, autark lebbare übergangsstufen.
Sexualität als solche in einer Beziehung zu regeln ist nicht Aufgabe der Politik oder des Staates, auch nicht als moralische Instanz aufzutreten oder sexuelle Freiheiten ausdrücklich "erlauben" zu wollen.
der staat/die gemeinschaft/gesellschaft hat m.e. einerseits dort einzugreifen, wo grenzen zu setzen sind (z.b. beim missbrauch, beim thema sexuelle gewalt in der beziehung/ehe etc.) und andererseits in vielen bereichen rahmenbedingungen zu schaffen (z.b. bei der aufklärung, verhütung, rahmenbedingungen für und absicherung von sexworkern, aber z.b. auch in bezug auf sexualität von strafgefangenen).
Ich denke, ein Grundsatzprogramm, was den Anspruch des Alternativen erhebt, sollte sich auf auch die Punkte konzentrieren, die wirkliche Alternativen wären, und sich nicht als ein allgemeines Rundumschlag-Programm darstellen, mit wohlwollenden Inhalten, die praktisch in jedem beliebigen Programm anderer Parteien zu lesen sind.
sehe ich nicht so, weil du als politische kraft auch zu anderen themen eine positionierung brauchst. einerseits als orientierung für die interessenten ("die schreiben zu dem nix - was führen die dort böses im schilde?") und anderererseits vor allem als festgeschriebenes arbeitsprogramm für die mandatare.
Gerade als Splitterpartei ist ein Alleinstellungsmerkmal wichtig. Wenn du das nicht deutlich erkennbar herausarbeiten kannst, bleibt es tatsächlich nur " wischi-waschi", wie du schreibst.
das alleinstellungsmerkmal ergibt sich schon aus der struktur und funktionsweise, die rein UMSETZUNGSorientiert ist, und NICHT an der eigenen politischen macht ausgerichtet. in einigen kapiteln sehe ich jetzt schon sehr wohl weitreichende inhaltliche unterschiede (politik, wirtschaft, finanz, ...). aber auch da: die ökosoziale marktwirtschaft z.b. ist keine DA-erfindung, sondern stammt vom ehemaligen övp-vizekanzler josef riegler. nur: TUN muss man es endlich.
Das ist aber deine Arbeit, die dir hier wohl niemand abnehmen kann.
ist auch gar nicht der anspruch, sondern eine angebotene mitwirkungsmöglichkeit, mit durchaus interessanten diskussionsbeiträgen und ausnehmend sachlichem diskussionsstil,
wofür ich mich (beides!) herzlich bedanken möchte.
Solltest du allerdings deine Alternative zu einer "Volkspartei" heranwachsen lassen wollen oder gar wegen deiner globalen Bezüge den Anspruch einer kopernikanischen Zeitenwende haben, ist dein jetziger Ansatz verständlicher.
ich hab keine ahnung, was draus wird - aber ich bin mir sicher, dass sich die kopernikanische zeitenwende nicht aus meinem anspruch oder meinen globalen bezügen in dieser hinsicht ergibt, sondern weil es die gegebenheiten der realität einfach verlangen. und da glaube ich schon, dass wir in einer zeitenwende stehen. fragt sich, wohin wir diese zeit wenden (lassen). es kann in verschiedene richtungen gehen. und ich glaube, die zuwendung und mitwirkung aller konstruktiven und positiven kräfte ist gefragt. heute mehr denn je.
Das sind eigentlich Fragen, welche in die Zuständigkeit der unabhängigen Justiz gehören.
du hast schon recht, dass die justiz gerade in der bemessung des konkreten einzelfalles punkto abwägung der faktoren und einflüsse auf den jeweiligen sachverhalt eine große rolle spielen muss. aber OHNE richtschnur die entscheidungen NUR der justiz zu überantworten, stellt für den einzelnen ein viel zu großes risiko dar. weil keine anhaltspunkte da sind, sich tatsächlich auf der sicheren seite zu befinden. und gerade aufgrund der frage, ob die justiz unabhängig ist und die gleichheit vor dem gesetz wirklich gegeben ist, spielt das eine große rolle.
Der Staat sollte sich möglichst überhaupt nicht einmischen.
sehe ich dort nicht so, wo hilfe oder schutz der gesellschaft/gemeinschaft gefragt ist. weil ohne diese einmischung setzt sich nur der stärkere/mächtigere/reichere durch. und der rest geht vor die hunde. was das dann auch für die mächtigeren nach sich zieht, das hatten wir alles schon. und war nicht erfreulich. daher ist gerade die gemeinschaftlich getragene (!!) einmischung und regulierung durch die gesellschaft/gemeinschaft m.e. die basis für ein gedeihliches langfristiges miteinander - mit den entsprechenden möglichst großen freiräumen und rechten des einzelnen, klar. aber auch mit regeln dort, wo es zu lasten anderer geht und hilfe dort, wo hilfe gefragt ist und nur arbeitsteilung die aufgabenbewältigung zulässt (eben gerade bei bildung und betreuung, wie oben angesprochen .... auch wenn das kapitel bildung erst kommt ....
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