zu denn Gutscheinen : Frist 1 Tag
Welche Befristung ist zulässig?
Nachdem es sich in der Regel um Geschäfte zwischen Unternehmern und Konsumenten handelt, gelten auch in diesem Zusammenhang die Bestimmungen des KSchG (Konsumentenschutzgesetzes). Dieses regelt, dass in einem solchen Verhältnis die Rechte des Konsumenten nicht nachteilig vom Unternehmer beschränkt werden dürfen.
Aus diesem Grund ist es Unternehmern auch untersagt, die Gültigkeitsdauer so kurz zu wählen, dass der Konsument kaum eine Chance hat, die von ihm bereits gezahlte Leistung, einzulösen. Im Wesentlichen muss für die Verkürzung der Verfallsfrist eine sachliche Rechtfertigung bestehen.
Um die Rechtmäßigkeit der Einlösungsfrist zu beurteilen, muss man auch auf die Art der Ware bzw. Leistung abstellen, für die der Gutschein ausgestellt ist.
Eine Befristung unter einem Jahr wird von der Rechtsprechung als rechtswidrig angesehen und führt dazu, dass der Gutschein als unbefristet ausgestellt gilt und somit eine Gültigkeit von 30 Jahren entfaltet.