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Gast
(Gelöschter Account)
Sehr geehrter Docphil!
Mir eine illegale Handlung vorzuwerfen, mag zwar in deinen Augen richtig sein, entspricht aber nicht der Realität. In den ausgehängten Clubregeln im Funpalast wird nicht dezidiert darauf hingewiesen das AO verboten ist, mir persönlich sind keine §§ des StGB bekannt die AO unter Strafe stellen würden, auch im ABGB ist dies nicht unter sittenwidriges dokumentiert ob es diesebezüglich Urteile des VwGH oder des VfGH gibt, ist mir auch unbekannt.
Deine Forderung erinnert mich irgendwie an das Russland eines Vladimir Putins, wo man Leute, die anderer Meinung sind, bzw. Tatsachen ansprechen die der Realität entsprechen, einfach (weg) gesperrt werden, wenn du dich einem solchem System hingezogen fühlst, dann kannst du ja gerne die österreichische Staatsbürgerschaft abgeben und die der Russischen Föderation annehemen oder auch von Belaus (Weißrussland).
Jeden Tag wird an jedem Arbeitsplatz des Landes die Notlage von Menschen ausgenützt. Ein reicher Unternehmer nutzt die Notlage seiner Angestellten (die Geld zum Überleben der Famlie brauchen) aus um noch reicher und mächtiger zu werden. Das ist das wahre Leben und wenn du damit nicht zurecht kommst, dann rate ich dir, gehe nach Hause und erschieße dich, schieß aber nicht daneben denn es geht um dein Leben.
Jetzt hast du wenigstens einen Grund mich wegen Beleidigung § 115 StGB anzuzeigen. Viel Spaß dabei!
Die Selbsttötung ist nicht strafbar, darum kann die Anstiftung oder versuchte Anstiftung dazu ebenfalls nicht strafbar sein.
Glück gehabt