Ich habe auch nur (schon vor einiger Zeit) vernommen, dass es etwas mit Datenschutz zu tun hat und eben mit der "Gast"-Eigenschaft auch der Damen. Deshalb soll die Anwesenheitsliste im Wellcum ja offiziell auch ueber einen italienischen Anbieter laufen - frag mich nicht, wie das dann vetraglich konstruiert ist.
Ich hab
schon einmal wo geschrieben, dass die Vertraege sowohl der Peepshows als auch natuerlich der Laufhaeuser, Studios und Escort-Agenturen einschlaegige Vertragsinhalte haben, weil das alles ja andere Typen von Vertraegen sind.
Ob sich das im Saunaclub (auch inlaendisch) geschickt irgendwie konstruieren liesse? Das Foto-Aufnehmen und eine grundsaetzliche Zustimmung zum Online-Stellen vielleicht. Eine Anwesenheitspflicht nicht.
Ein freiwilliges System, bei dem die Dame grundsaetzlich der Publikation zustimmt (wenn sie will) und dann selbst "ein- (und aus-)checkt", worauf dann das Bild gezeigt wird ... ich weiss es nicht. Und bin von der DSGVO und ihren Ausfuehrungsbestimmungen hinsichtlich Medien zu weit weg.