Hier der richtige Link
http://wien.orf.at/news/stories/2591250/
Die Polizei will sofort dort sein, da bin ich aber gespannt was sie dann machen wollen, ein Ausnützen/Zuhälterei wird man Ihnen nicht beweisen können. Gibt da ein paar OGH Urteile die das Ausnützen lt. §216 sehr genau beschreiben. Wenn die Mädchen aussagen 300 € am Tag zu erhalten, freiwillig anwesend zu sein und nicht jeden Kunden bedienen zu müssen werdens nichts machen können. Der Betreiber erbringt ja durchaus Leistungen für die Mädchen, stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung, sorgt für entsprechend Werbung, für sichere Arbeitsbedingungen usw. usw. Bei 300€ pro Tag kann man sicher nicht von ausnutzen sprechen, dann wäre jedes Laufhaus auch Zuhälterei. Die Gefahr ist natürlich dass die Polizei mit wiederkehrenden Kontrollen Kunden vertreibt und den Betreiber trollt weils von irgendeinem Politiker befohlen wird ...
Zitat von jusline.at
"12 Os 24/07g
Entscheidungstext OGH 31.05.2007 12 Os 24/07g
Vgl auch; Beisatz: Ein Ausnützen im Sinne des § 216 Abs 1 StGB liegt nur vor, wenn der Täter für die von der Prostituierten empfangenen materiellen Vorteile, die über trinkgeldartige Zuwendungen hinausgehen, keine oder nur unverhältnismäßig geringe Gegenleistungen erbringt. Weiters setzt es eine Unterlegenheit des Opfers voraus. (T1)
15 Os 122/07s
Entscheidungstext OGH 21.01.2008 15 Os 122/07s
Auch; Beisatz: Zur rechtsfehlerfreien Beurteilung eines Ausnützens (§216 Abs1 sowie Abs2 letzter Fall StGB) Prostituierter muss im Übrigen in sachverhaltsmäßiger Hinsicht die Frage verneint werden, ob die Leistung des unmittelbaren Täters aus wirtschaftlicher Sicht annähernd der Höhe der an ihn geleisteten Zahlungen entsprach. (T2)"