Reisestornoversicherung
Was ist versichert? Die Versicherung ersetzt die
Stornokosten
bei Privatreisen für ein gebuchtes
Pauschalarrangement (Transport mittels öffentlicher
Verkehrsmittel und Unterkunft) oder ein gebuchtes
Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bahn, Bus,
Flugzeug, Schiff), das zur Erreichung der Reisedestination
verwendet wird. Reisen, die mit dem privaten
Kraftfahrzeug durchgeführt werden bzw. für die lediglich
die Unterkunft gebucht wird, sind nicht versichert.
Versicherungssumme: 1.500 Euro
Bei (An-)Zahlung der Reise mittels einer Gold-Karte
der Erste Bank und Sparkassen erhöht sich die
Versicherungssumme
auf 3.000 Euro.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der
folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden
kann:
– Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine
Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt
wurde, anerkannt
– Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen
Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden
– Tod des Versicherten
– Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere
Erkrankung seines Ehepartners, Lebensgefährten,
seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern,
Geschwister, Enkel und Schwiegerkinder
– bedeutender Sachschaden am Eigentum des
Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuers,
Elementarereignisses oder Straftat eines Dritten,
der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht
– unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge
Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber
– Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst, vorausgesetzt,
die zuständige Behörde akzeptiert die
Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der
Einberufung
Selbstbehalt: Die versicherte Person trägt im Leistungsfall
einen Selbstbehalt in Höhe von 20 % der
Ersatzleistung. Bei (An-)Zahlung der Reise mittels
aktiver Gold-Karte der Erste Bank und Sparkassen reduziert
sich der Selbstbehalt auf 10 % der Ersatzleistung.
Was ist zu beachten? Der Versicherungsschutz
beginnt mit dem Tag der Buchung des Pauschalarrangements
oder Tickets für ein öffentliches Verkehrsmittel
und endet mit Reiseantritt. Voraussetzung für den
Versicherungsschutz ist, dass die Kreditkarte seit mindestens
30 Tagen im Besitz des Karteninhabers ist.
Die Versicherung gilt ausschließlich für Privatreisen.
Der Versicherte ist verpflichtet,
– den Versicherungsfall der Buchungsstelle (z. B.
Reisebüro) innerhalb von 48 Stunden zu melden
und die Buchung zu stornieren,
– die Buchungsbestätigung sowie die nicht genutzten
Reiseunterlagen (Tickets, Hotelgutscheine etc.) dem
Versicherer auf Verlangen auszuhändigen,
– einen Nachweis über den Eintritt des Stornogrundes
(z. B. ärztliches Attest) zu erbringen.
Die Versicherung ersetzt der versicherten Person im
Rahmen der Versicherungssumme jene Kosten, die
sie dem Reise- oder Verkehrsunternehmen zum Zeitpunkt
des Eintritts des Versicherungsfalls vertraglich
schuldet. Der Versicherungsschutz umfasst im Laufe
eines jeden Kalenderjahrs ausschließlich einen Versicherungsfall,
und zwar den erstgemeldeten.
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn
– einer der oben genannten Gründe (Seite 18) bei
Buchung bereits vorgelegen ist oder voraussehbar
gewesen ist oder
– das Reise- oder Verkehrsunternehmen vom Vertrag
zurücktritt oder
– Reisen mit dem Pkw durchgeführt werden und/oder
lediglich die Unterkunft gebucht wurde.