Outdoor Forstsee 2016

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hy war noch nie am forstsee kann mir den einer mal zeigen und erklären woh was ist lg michael
 
Ich bin am Donnerstag ab Mittag mal wieder am See.
Vielleicht hat ja eine Dame oder Pärchen Lust auf ein in gemeinsames Sonnenbad.
Meldet euch, gerne auch per pn.
Nach dem mein Postfach mit Nachrichten von willigen spermageilen Mädels übergegangen ist bin ich nun eigentlich ganz froh das das Wetter nicht passt.:cool:
So muss ich mich der geilen Meute nicht aussetzen......:sandwich:
Schönen Tag noch....*ironie off*
 
schade das es so langsam einschläft, trotz das man sich verabredet keiner da..schon krass aber fast schon normal, nur, wovor haben die Angst wenn sie sich verabreden und nicht erscheinen ?
Egal, war dann trotzdem gut, ätsch
 
Ich vermute mal, dass es noch am Wetter und der Wassertemperatur liegt.
Wenn Ende Mai öde im Juni die Badesaison beginnt, wird es anders!
 
Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!

Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat! ;)
 
Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!

Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat! ;)
War auch deutlich gefragt - " mit Schnüren und PVC-Boden " !
 
Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!

Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat! ;)
Moment mal, dort oben handelt es sich um Privatgrund der Kelag. Vieles wird dort vom Besitzer geduldet! Wenn es jedoch übertrieben wird, und die die Nase voll haben und nein sagen, dann ist ein Zelt aufstellen, egal ob mit oder ohne Boden, einfach Grundbesitzstörung!
 
Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!

Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat! ;)
Wir möchten jetzt keineswegs eine i-tüpfelhafte Diskussion über die Auslegung der Termini "Zelt - zelten" bzw. "Lager - lagern" auslösen aber wenn das Thema nun schon mal am Tapet ist sollte man zumindest die grundlegende Rechtslage in Österreich bzw. den diversen Individualbestimmungen einzelner Bundesländer Beachtung schenken.
Allerdings steht vor dem gedruckten Gesetzestext noch das Recht des Grund- bzw. Waldeigentümers im Rang denn im Gegensatz zum Recht auf Durchgang oder Benutzung von Wanderwegen etc. gilt für Campieren, Zelten und Lagern jeglicher Art keins staatlich regelmentierte "partielle Zwangsenteignung" des Eigentümers an.
Hat man demnach die Bewilligung bzw. die Einverständniserklärung des Grundeigentümers gilt hinsichtlich des Aufstellens und auch Benutzen eines Zeltes auch keine Handhabe des Gesetzgebers.

Das vielgeliebte Motto des gelernten Österreichers "Wo kein Kläger da auch kein Richter" kann insbesondere in Belangen des Forstrechtes und angesichts der teilweise geradezu fanatischen Alpenvereinsmitglieder ( wobei hier tatsächlich vorwiegend jene MIT GLIED den Hang zum Sheriff innehaben ) sehr schnell ins Auge gehen.

Würde man tagsüber ein Zelt ( egal ob mit oder ohne Boden ) z.B. an den Gestaden des Forstsees aufstellen wird der eifrige Alpenrambo möglicherweise ein Bildchen davon machen und hektisch nach der Möglichkeit einer Identitätsfeststellung des Übeläters ( bzw. der Täterin ) suchen aber der letztendliche Erfolg wird ihm in keinster Weise beschert sein. Solange man das Zelt lediglich aufstellt aber sich darin nicht aufhält und schon gar nicht darin sitzt oder liegt und auch keine Sachen darin lagert gilt diese Handlung de jure lediglich als Verrichtung und stellt auch keine strafbare Handlung im Sinne des Forstgesetzes dar.
Wird es allerdings dunkel wendet sich das Blatt auch wenn dies seltsam erscheinen mag aber des Nachts gilt der eherne Grundsatz dass nicht nur das Zelten sondern auch bereits ein Lagern unstatthaft ist womit es auch einerlei ist ob man ein Tuch zwischen sich und dem Himmel spannt oder freien Blickes die Nacht im Forst verbringt - es gilt eben als "Lagern" und dies ist bei Dunkelheit generell untersagt. Davon ausgenommen sind natürlich die strammen Jäger die man allerdings aus anderen Gründen oftmals auch als Wegelagerer betrachten könnte aber das ist eine andere Geschichte :)
Sollte man allerdings z.B. am Forstsee in "Bergnot" geraten und rein zufällig eine Biwakausrüstung mit sich führen würde dies als strafbefreiend gelten wobei allerdings die Beweislast der Not beim Notleidenden liegt.
Ebenfalls ohne Konsequenzen würde ein Verbingen der Nacht außerhalb des Zeltes im Stehen bleiben wobei hier die Beweislast eines Kniens, Sitzen oder Liegens beim Kläger liegen würde.

Abgesehen von allen rechtlichen Komponenten und deren zweifellos auch differenzierten Auslegungen finden wir persönlich es höchst begrüßenswert wenn nicht nur der Forstsee sondern auch alle anderen Wälder und Fluren von diversen "lonesome Kauboys" hinsichtlich des Zelten mit Zelten ohne oder mit Böden verschont bleiben.

PS.: Allen werten Lesern obiger Zeilen die sich gemüßigt fühlen uns oder auch sich selbst zu fragen warum jemand sich die Zeit nimmt sich mehr oder weniger ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen sei die Antwort gleich vorab mit einer kleinen Illustration mitgeteilt.

Anhang anzeigen 1755771
 
Total geile und sehr ausführliche Antwort:respekt:
 
Hat man demnach die Bewilligung bzw. die Einverständniserklärung des Grundeigentümers gilt hinsichtlich des Aufstellens und auch Benutzen eines Zeltes auch keine Handhabe des Gesetzgebers...........

also wenn der Grundeigentümer einverstanden ist, darf ich zelten, auch nächtens? Brauch ich dern Sanctus der Kelag? Kann sich dann der Rambo von der Bergwacht brausen gehen?
Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden nach Belieben zelten?
Fragen über Fragen....
 
Wo kein Kläger da kein Richter ..
Aber es steht oben auf der Dammkrone ein schönes Schild.

Verboten. Der Bürgermeister.

(genauen Wortlaut bitte nachlesen .. )

Aber das ab und an ein paar Leute oben schlafen ohne Zelt ist bekannt. (Übernacht!)
 
Es ist ja sogar das Eislaufen verboten, soweit ich das in den Sommermonaten beobachtet habe, halten sich alle daran.
 
also wenn der Grundeigentümer einverstanden ist, darf ich zelten, auch nächtens? Brauch ich dern Sanctus der Kelag? Kann sich dann der Rambo von der Bergwacht brausen gehen?
Wenn der Grundeigentümer dir dezidiert die Erlaubnis erteilt darfst du im Prinzip auf dessen Grund und Boden alles das machen wofür er dir die Erlaubnis eben erteilt hat wobei es ratsam wäre sich solche Zugeständnisse auch schriftlich ausfertigen zu lassen denn nichts ist flüchtiger als ein gegebenes Wort wenn die Rahmenbedingungen sich ändern.

Selbstverständlich ist wohl auch dass es sich bei deinen Handlungen und Taten auf dem Areal nicht um Aktivitäten handeln darf die grundsätzlich dem geltenden Srafrecht unterliegen, Somit könntest du wenn du z.B. deine Schwiegermutter nackig über einen Ameisenhaufen fixierst um nach 12 Wochen die blanken Knochen zum Mikadospielen wieder einzusammeln dich nicht auf die Erlaubnis des Grundeigentümers berufen aber es wäre auch moralisch verwerflich die Schwiegermutter nackig zu machen :)

Hinsichtlich klassischer verwaltungsrechtlicher Übertretungen gilt mehr oder weniger auch dasselbe und so würde z.B. die, vom Grundeigentümer dir zugestandene Errichtung eines netten Häuschens samt Outdoorpool und Gruft ( für die Schwiegermutter ) zwangsläufig zur baurechtlichen Beanstandung führen sofern die behördliche Genehmigung dafür nicht besteht.

Was aber das Aufstellen eines Zeltes und auch das Lagern über Nacht auf dem Grundstück betrifft kann sich sowohl der Bergwachtrambo als auch die Behörde nicht auf das Naturschutzgesetz bzw. Fortgesetz berufen soferne das Areal nicht per Gesetz zu einer Schutzzone wie etwa der Nationalpark Hohe Tauern oder Natura2000-Gebiete erklärt wurden und somit einige tiefergreifende Schutzmaßnahmen dem Eigentümer von der österreichischen und auch europäischen Demokratur aufgezwängt wurden. Logisch ist natürlich auch dass der Eigentümer solche Erlaubnisse nicht zum Zwecke der gewerbsmäßigen Tätigkeit mißbrauchen darf denn eine behördliche Genehmigung würde er z.B. für ein wirkliches Campingareal nicht mehr so leicht erlangen wie dies noch vor 40 Jahren der Fall war.

Womit wir letztendlich wieder beim Forstsee landen der meines Wissens nach zu keinem gesetzlich festgelegtem Schutzgebiet gehört und es daher zweifellos dem Eigentümer allein obliegt ob er in Einzelfällen die Erlaubnis für ein Zelten und Lagern erteilen möchte. Über die exakten Besitzverhältnisse am Forstsee und das diesen umgebende Gelände kan ich dir keine verbindliche Auskunft geben. Wahrscheinlich steht wohl die Kelag als EIGENTÜMER in den Büchern aber es könnte zumindest auch eine Gemeinde als BESITZER fungieren. Solltest du also tatsächlich den ernsthaften Versuch unternehmen eine Erlaubnis zu erlangen wäre es ratsam diese in erster Linie vom Eigentümer einzuholen und sodann vom allfälligen Besitzer den Subsanctus erbeten.

Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden nach Belieben zelten?
Fragen über Fragen....
Da ich annehme dass auch dein eigener Grund und Boden nicht zum Nationalpark gehört - JA

PS.: Wenn du das Zelt auf deinem Grund und Boden aufgestellt hast und auch ein leistungsfähiger Holzkohlegriller sowie ein Biertender davor steht melde dich - wir kommen dann und machen eine "behördliche" Abnahme von A bis Z bis alles auch ordentlich gestempelt wurde :)
 
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