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Gast
(Gelöschter Account)
ich hab grad das 2.
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Nach dem mein Postfach mit Nachrichten von willigen spermageilen Mädels übergegangen ist bin ich nun eigentlich ganz froh das das Wetter nicht passt.Ich bin am Donnerstag ab Mittag mal wieder am See.
Vielleicht hat ja eine Dame oder Pärchen Lust auf ein in gemeinsames Sonnenbad.
Meldet euch, gerne auch per pn.
Nach dem mein Postfach mit Nachrichten von willigen spermageilen Mädels übergegangen ist bin ich nun eigentlich ganz froh das das Wetter nicht passt.
So muss ich mich der geilen Meute nicht aussetzen......
Schönen Tag noch....*ironie off*
War auch deutlich gefragt - " mit Schnüren und PVC-Boden " !Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!
Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat!
kann dich gern mal begleiten wennst willst *gg*Also ich bin auch gerne am Forstsee... aber allein fühle ich mich da nicht mehr ganz so wohl
Moment mal, dort oben handelt es sich um Privatgrund der Kelag. Vieles wird dort vom Besitzer geduldet! Wenn es jedoch übertrieben wird, und die die Nase voll haben und nein sagen, dann ist ein Zelt aufstellen, egal ob mit oder ohne Boden, einfach Grundbesitzstörung!Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!
Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat!
Wir möchten jetzt keineswegs eine i-tüpfelhafte Diskussion über die Auslegung der Termini "Zelt - zelten" bzw. "Lager - lagern" auslösen aber wenn das Thema nun schon mal am Tapet ist sollte man zumindest die grundlegende Rechtslage in Österreich bzw. den diversen Individualbestimmungen einzelner Bundesländer Beachtung schenken.Zum Thema Zelt wollte ich noch was sagen - ein Zelt ist erst ein Zelt wenn es einen fixen Boden hat, sprich auch dort wo "Zelten verboten" ist, kann und darf man ein Zelt ohne Boden aufstellen!
Am Forstsee darf man also ein Zelt aufstellen, sofern es keinen Boden hat!
ich könnte dich auch begleitenkann dich gern mal begleiten wennst willst *gg*
Wenn der Grundeigentümer dir dezidiert die Erlaubnis erteilt darfst du im Prinzip auf dessen Grund und Boden alles das machen wofür er dir die Erlaubnis eben erteilt hat wobei es ratsam wäre sich solche Zugeständnisse auch schriftlich ausfertigen zu lassen denn nichts ist flüchtiger als ein gegebenes Wort wenn die Rahmenbedingungen sich ändern.also wenn der Grundeigentümer einverstanden ist, darf ich zelten, auch nächtens? Brauch ich dern Sanctus der Kelag? Kann sich dann der Rambo von der Bergwacht brausen gehen?
Da ich annehme dass auch dein eigener Grund und Boden nicht zum Nationalpark gehört - JADarf ich auf meinem eigenen Grund und Boden nach Belieben zelten?
Fragen über Fragen....