Privat Diverses Freier bei Razzia angezeigt

@ helikon ich denke weder rot noch grün kann man:down: lustfeindlichkeit zollen.
Du kannst in wien so oft und lange schnackseln bis er umfällt. ;)
aber auch in einem erotikforum muß man kommunalpolitik und behörde zugestehen, dass sie geheimbordelle oder ähnliches nicht dulden können.
natürlich löst auch - ein bescheid wie v. @sw forum gezeigt- bei mir kopf schütteln aus, wahrscheinlich geht eine vorlage bei mehreren juristen hin und her, bis so etwas entsteht ..
 
@ helikon ich denke weder rot noch grün kann man:down: lustfeindlichkeit zollen
Lieber ghost66, mir ist jedes dumpfbackige Parteienhickhack fremd!
Schwarz, blau, orange und gelb sind in Wien genauso lustfeindlich wie rot und grün.

Aber es ist nun mal die rot/grüne Koalition diejenige, die uns das Machwerk namens WPG-neu beschert hat. Deswegen kritisiere ich sie - nicht mehr und nicht weniger als z.B. die schwarze Provinzialität in Vorarlberg, die gewerblichen Sex generell verbietet. Ich verwende halt eine etwas bildhaftere Sprache als die Hofratsfraktion. Für zwielichtige Hintertreppenabsteigen habe ich mich nie eingesetzt.

Wie unfassbar stupid manche Bestimmungen des WPG-neu sind, werde ich noch ausführen...
 
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Roger ! Das machen ohnehin einige Poster hier - und wenn Du sie darauf aufmerksam machst, schicken sie Dir noch eine blöde PM !
Manch sind halt so deppert !
 
- Das stimmt sicher
- so leicht nicht :shock:

- Es käme aber auf den Versuch an :cool:
- Hilfreich ist, dass die meisten unserer neuen Gesetze
- sogenannte Beamtenvorlagen nach politischen Wünschen sind:roll:
- und scheinbar mitunter nicht mit der erforderliche juridischen Kompetenz gestaltet :oops:
- da es eine nicht unerhebliche Quote an Aufhebungen durch VfGh gibt :daumen:
- siehe Gesetz über Studiengebühren, StGB §207 Anhebung des Schutzalters von Jugendlichen auf 16 Jahre, ...

- Bad news allerdings ist - das WPG ist ein Landesgesetz (Wien)
- und auf den ersten Blick in alt ost-österreichischen Behördentradition
- mit gut gummierten Paragraphen ausgestattet :cool:

- ABER es muss jemand nicht nur Interesse
- sondern den Willen und
- natürlich die Ressourcen aufbringen das durchzuziehen ;)

- ein bisschen mediale Aussenaktivität
- für die Sache würde sicherlich auch nicht schaden :cool:

- ein interessanter/bedenkliche Punkt dabei sind
- eine Generalvollmacht über den behördlichen Zutritt auf Grund der Vermutung §15 Abs 1
- §15 Abs 2 "..die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, wenn anzunehmen .... sachdienliche Hinweise über das Vorliegen strafbarer Handlungen ..." - Gummi!
- §16 Beschränkung für FreierInnen
- §17 Strafbestimmungen Abs 3 Strafen für FreierInnen

- also bevor es hier wieder mal "los geht" ;)
- Regulierung ist meiner Ansicht nach
- in einem komplexen zivilisierten(?) System
- mit vielen widersprüchliche Interessen notwendig :daumen:

- ABER die bürgerlichen Freiheiten sind eine sehr wertvolle Errungenschaft :cool:
- kein Generalverdacht
- keine Beweislastumkehr etc.

- immer wieder muss halt einer die mitunter aufflammende
- habsburgisch katholo-faschistoide Tendenz
- unsere "Obrigkeiten" korrigiert werden :mrgreen:

.....
P.S. Ich glaube nicht, dass man das WPG so leicht aushebeln kann
 
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@LoveSoftSkin
und warum in aller Welt verwendest einen Quote von MIR aus einem ANDEREN Thread um diesen Schwall abzusondern :roll:

Meine Aussage bezog sich darauf, dass man (vermutlich) nicht durch ein vorhergehendes Telefonat alles (für den Kunden) legal machen könnte.
(Es ging darum das §17 (3) Die Anbahnung unter Strafe stellt; nicht aber den Akt selbst und man sich so durch Telefonat oder email ganz leicht herauswinden könnte) Ich hab das Ganze noch überspitzt und gemeint man könnte vor Ort Bestätigungsmails für den Kunden ausdrucken...(-> Anbahnung sicher legal)

Manch sind halt so deppert !
Sie sind nur besorgt, dass IHRE sportlichen Höchstleistungen nicht ausreichend gewürdigt werden :hahaha:
 
Sie sind nur besorgt, dass IHRE sportlichen Höchstleistungen nicht ausreichend gewürdigt werden :hahaha:[/QUOTE]

genau so ist es ! dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen ! :daumen:
 
- Deine Aussage steht separat in einem PS: .. oder nicht :cool:
- das Thema passt besser in diesen Thread .. oder nicht
- wenn Du willst dass Deine Postings einer "Geheimhaltung" unterliegen
- dann darfst halt nicht posten .. oder nicht :mrgreen:
- ist doch ein fast zensurfreise Forum -.. oder nicht :roll:

- den "Schwall" würde ich als meinen Beitrag in diesem Thread ;)
- und mal tatsächlich zum Thema bezeichnen :daumen:
- halt so wie so viele ander "Schwalle" auch :mrgreen:
@LoveSoftSkin
und warum in aller Welt verwendest einen Quote von MIR aus einem ANDEREN Thread um diesen Schwall abzusondern :roll:
 
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- Nicht ganz richtig - Lesen des gesamten Gesetzestextes hilft :cool:

- Das Gesetz unterscheidet in den Bestimmungen + Strafbestimmungen
- ANBAHNUNG und
- sag ma mal AUSFÜHRUNG

- §17 (3) sagt exakt dasst Anrufen, mailen, faxen, chatten, ... derfs
- wennst aber in die Wohnung hingest und nachm schnacksln fragst .. bist STRAFBAR
- genauso wennst as dann durt a tuast
- siehe §17 Abs 3, wö wennst die Dienstleistung offensichtlich in Anspruch nimmst, dann hast ja direkten Kontakt aufgenommen :mrgreen:
- Der Hinweis auf den Anruf bringt oiso gar nix, wennst in flagranti erwischt wirst :shock:

- wobei die "Störefriede" Dich eigentlich nach §15 Abs 4+ev 5 fertig machen lassen müssten :mrgreen:
- (4) ..keiner Gefährdung von Menschen.. (5) ..Vermeidung unnötigen Aufsehens sowie mit möglichster Schonung des Rufes.. :cool:

@LoveSoftSkin....
Meine Aussage bezog sich darauf, dass man (vermutlich) nicht durch ein vorhergehendes Telefonat alles (für den Kunden) legal machen könnte.
(Es ging darum das §17 (3) Die Anbahnung unter Strafe stellt; nicht aber den Akt selbst und man sich so durch Telefonat oder email ganz leicht herauswinden könnte) Ich hab das Ganze noch überspitzt und gemeint man könnte vor Ort Bestätigungsmails für den Kunden ausdrucken...(-> Anbahnung sicher legal):cool::
 
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