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Nau, jetzt gehts mir ähnlich: Wollte eigentlich schon Schafe, die zu Würstl verarbeitet werden sollen, zählen, jetzt aber muß ich meinen Hausmacher-Senf auch noch dazu geben ...
so weit so gut, Mister. (Habs mir ned so genau durchgezogen. Werd ich während der nächsten Massage sicherlich tun)
Naja! DAS glaub ich Dir jetzt nicht. Denn das zu regeln bedarf es keinerlei Wiener Prost Gesetzes (das im Übrigen die Verabreichung und das In Verkehr bringen des bekannten "G'mischten Satzes" eher regeln sollte oder meinetwegen "Zweigelt für alle Häupels" als die Anzahl von Feuerlöschern für zuweilen brennende Löcher ... ...), sondern da reicht das gute alte ABGB oder was auch immer: Erregung öffentlichen Ärgernisses, ja? Damit kannst rein theoretisch, wenns nämlich jemanden erregt und die Öffentlichkeit gegeben ist (Bahnhof, Straße...), auch an Stinkefinger anzeigen/bestrafen, oder z.B. an häßlichen Hängebusen +
Aber geh! Nona, Freund, welches (Gesetz) denn ned bitte? Je mehr geregelt werden soll, desto grösser die Zahl der Lücken und Schlupflöcher. Gerade deshalb ist ja das Universalgesetz ABGB aus der Kaiserzeit immer noch in Kraft und immer noch gut...
(Meine Güte, wir kennen doch alle die Gesetzwerdung in der Legislative: Wenn etwa ein Gesetz beschlossen werden soll und die einbringende (und Mehrheits-)Partei rennt noch schnell während der Verlesung(!) mit bereits dem ersten, zweiten "ZUsatzantrag", "Abänderungsantrag" etc.etc. zwecks Sanierung hintennach )
= *Rechtgeb!*
Aber auch nicht von übereifrigen Red Bulls bitte. Wir wissen ja, dass auch diese gern dort, wo sie nicht gefragt sind, übers Ziel schießen. Beispiele eines Unbedarften (=von mir) würden ein Reclamheft mittlerer Stärke füllen. I bin der Meinung, für die Exekutivgewalt, die diese Leute innehaben, sind sie viel zu wenig (aus)gebildet. Und bei dieser Meinung bleibe ich! (das nur nebenbei) ... Bislang hat noch keine(r des Gegenteil beweisen können.
Habe die Ehre
MG5
...muss ich mich doch ganz kurz aktivieren!
Dem Freier kann es im Prinzip egal sein, ob das Prostitutionslokal über die vorgeschriebenen Feuerlöscher, Brandmelder, Beschilderungen, Türbreiten usw. verfügt oder Deckel, Aufenthaltsbewilligungen usw. für die Mädchen vorliegen sowie Steuern usw. bezahlt werden.
Es ist sogar so, dass dem Freier eine fehlende behördliche Genehmigung des Lokals (relativ) Wurscht sein kann mit einer wichtigen Ausnahme, dem Gassenzugang.
Im Klartext: Nur, wenn das Prostitutionslokal über keinen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche verfügt (§6 Abs 1 lit a WPG), kann der Freier gemäß §17 Abs 3 WPG bestraft werden (bis 500 EUR), sofern er in einem nicht genehmigten Lokal gewerbliche sexuelle Dienstleistungen anbahnt oder in Anspruch nimmt.
Also:
Fehlender Gassenzugang = grundsätzlich Strafe, wenn man als Freier erwischt wird.
Fehlen des sonstigen Krimskrams = Wurscht aus Sicht des Kunden. .
so weit so gut, Mister. (Habs mir ned so genau durchgezogen. Werd ich während der nächsten Massage sicherlich tun)
Außerdem kann der Freier bestraft werden, wenn er am Bahnhof oder am unerlaubten Straßenstrich schnackselt. Das ist nach dem WPG alles!
Naja! DAS glaub ich Dir jetzt nicht. Denn das zu regeln bedarf es keinerlei Wiener Prost Gesetzes (das im Übrigen die Verabreichung und das In Verkehr bringen des bekannten "G'mischten Satzes" eher regeln sollte oder meinetwegen "Zweigelt für alle Häupels" als die Anzahl von Feuerlöschern für zuweilen brennende Löcher ... ...), sondern da reicht das gute alte ABGB oder was auch immer: Erregung öffentlichen Ärgernisses, ja? Damit kannst rein theoretisch, wenns nämlich jemanden erregt und die Öffentlichkeit gegeben ist (Bahnhof, Straße...), auch an Stinkefinger anzeigen/bestrafen, oder z.B. an häßlichen Hängebusen +
Das Gesetz hat zahlreiche Lücken und Ausweichmöglichkeiten.
Aber geh! Nona, Freund, welches (Gesetz) denn ned bitte? Je mehr geregelt werden soll, desto grösser die Zahl der Lücken und Schlupflöcher. Gerade deshalb ist ja das Universalgesetz ABGB aus der Kaiserzeit immer noch in Kraft und immer noch gut...
(Meine Güte, wir kennen doch alle die Gesetzwerdung in der Legislative: Wenn etwa ein Gesetz beschlossen werden soll und die einbringende (und Mehrheits-)Partei rennt noch schnell während der Verlesung(!) mit bereits dem ersten, zweiten "ZUsatzantrag", "Abänderungsantrag" etc.etc. zwecks Sanierung hintennach )
Lasst euch von einer sesationsgeilen Jounaille und professionellen Panikmachern nicht ängstigen! Es besteht kein Grund dazu...
= *Rechtgeb!*
Aber auch nicht von übereifrigen Red Bulls bitte. Wir wissen ja, dass auch diese gern dort, wo sie nicht gefragt sind, übers Ziel schießen. Beispiele eines Unbedarften (=von mir) würden ein Reclamheft mittlerer Stärke füllen. I bin der Meinung, für die Exekutivgewalt, die diese Leute innehaben, sind sie viel zu wenig (aus)gebildet. Und bei dieser Meinung bleibe ich! (das nur nebenbei) ... Bislang hat noch keine(r des Gegenteil beweisen können.
Habe die Ehre
MG5
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