Privat Diverses Freier bei Razzia angezeigt

Du warst dabei, weil Du das so genau weißt?
JEDER, der mal bei solchen Kontrollen anwesend war, weis das ;) also Mädels oder hauptsächlich Betreiber wie meine Wenigkeit.
Das läuft recht ruhig und "gesittet" ab, durchsuchen darf, wenn überhaupt, NUR die Polizei, die zivilen Anwesenden, wie FA, SVA, MAGistrat bleiben brav stehn und warten auf den Betreiber der jeweiligen Location. ;)
 
so,und jetzt denke ich das hier klar und deutlich beschrieben wurde,wie so eine aktion abläuft ! muss voll zustimmen ! und jetzt die nächsten probleme ? ja,fällt mir gerade ein,bekam nachricht,auch heute fanden wieder kontrollen statt,sogar im 12. bez.! danke für die info ! :bussal:
waren aber diesmal keine asia dran, diesmal andere ! 3 stk. :daumen:
 
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muß ich jetzt aufpassen bei meinem masseur ? wenn ich fast unbekleidet da liege und er mich abgreift und ich zahle ihn noch dafür ?
aber ganz im ernst, muß die behörde nicht erst nachweisen das ich geld dafür bezahlt habe ?
(habe mein fachwiessen v. amerikanischen spielfilmen :lol: , polizistinnen sind dort immer agent provocateur d. die geldübergabe abwarten )
 
amerika ist anders... eigentlich ist jeder bundesstaat dort anders... ich bin sicher, es reichen zwei zeugen, die gegen dich aussagen (also zwei rb) und dann...
also: welche studios waren betroffen und ist der angezeigte freier jemandem bekannt? - das wäre doch interessant zu erfahren!
 
..also meine wenigkeit war warum immer, schon bei einigen rotlichlokalitätenkontrollen anwesend und ja, es gibt die ruhigen, aber es gibt auch die andere kontrollen, wo überfallsartig auf einmal mehr polizeiorgane anwesend waren, als gäste und mädchen. :cool:

p.s.
..es verwundert mich immer wieder, mit welcher selbstsicherheit, so mancher, erfahrungen erlebtes anderer in abrede stellt, nur weil er selbst u.a. diese erfahrungen noch nicht gemacht bzw erlebt hat?
 
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aber ganz im ernst, muß die behörde nicht erst nachweisen das ich geld dafür bezahlt habe ?
genau das ist ja das "Interessante" in dem neuen WPG: die Beweislastumkehr. Nicht die RBs müssen beweisen, daß gegen das Gesetz verstoßen wurde, sondern die solchermaßen Angezeigten müssen beweisen, daß sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.
Und dazu war meine Meinung schon vor einem Jahr und ist auch noch heute so: das gehört mal vor dem Höchstgericht ausjudiziert - da wäre ich nämlich gespannt, ob diese Bestimmungen tatsächlich rechtlich halten.

.es verwundert mich immer wieder, mit welcher selbstsicherheit, so mancher, erfahrungen erlebtes anderer in abrede stellt, nur weil er selbst u.a. diese erfahrungen noch nicht gemacht bzw erlebt hat?
sowas wirst halt immer haben - es gilt nur die eigene Meinung, und keine andere.
 
zu ghost : beweise hin und her,egal,du wurdest in einen lokal oder einerwohnung angetroffen,in dem,der geheimprostitution angeboten wird ! und das ,das so ist,hat die behörde genug beweise !!
badwolf : erlebe und erfahre so manches. und es verwundert mich immer wieder,mit welcher selbstsicherheit es hier auch berichte über erlebtes bei den mädchen gibt obwohl diese erlebnisse vermutlich gar nicht stattgefunden haben ! :hmm:
 
genau das ist ja das "Interessante" in dem neuen WPG: die Beweislastumkehr. Nicht die RBs müssen beweisen, daß gegen das Gesetz verstoßen wurde, sondern die solchermaßen Angezeigten müssen beweisen, daß sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.

Für Mädchen und Kunden gibts sowas nicht.

Nur für die Prostitutionslokale!
 
..also meine wenigkeit war warum immer, schon bei einigen rotlichlokalitätenkontrollen anwesend und ja, es gibt die ruhigen, aber es gibt auch die andere kontrollen, wo überfallsartig auf einmal mehr polizeiorgane anwesend waren, als gäste und mädchen.
Was mich interessieren würde:
Waren diese Kontrollen wegen WPG Verstößen oder weil beispielsweise Zwangsprostitution, Drogen, illegaler Aufenthalt etc vermutet wurde?
Nach welchen Kriterien werden die zu kontrollierenden Lokale ausgesucht?
 
Für Mädchen und Kunden gibts sowas nicht.

Nur für die Prostitutionslokale!
§2 (5) Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen.

Killt mich da als Kunde oder Mädel nicht die Kausalkette?
 
Ausserdem wäre wirklich interessant bei welchen lokalitäten alles ok war und bei welchen es probleme in welcher art gab.
als gesetzestreue österreicher werden wir doch nur noch die für ok befundenen lokalitäten aufsuchen.


es kann doch niemanden zugemutet werden das wpg im detail zu kennen.

wer geht in eine solche lokalität und lässt sich die genehmigung und die karte der anbieter zeigen?
 
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wo überfallsartig auf einmal mehr polizeiorgane anwesend waren, als gäste und mädchen.
Ok, wir haben hier zweierlei Dinge, gestern ging es um Kontrollen, Du warst wohl anwesend in illegalen Puffs, welche wegen Menschenhandel usw. auf der Liste waren ?
 
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