- Registriert
- 27.10.2008
- Beiträge
- 44.191
- Reaktionen
- 19.969
- Punkte
- 1.383
- Checks
- 2
bitte,bitte,bitte deine argumente betreff polizei sind schon übertrieben
da kann ich Dir aber versichern, daß ich beileibe nicht der einzige bin, der das so sieht
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
bitte,bitte,bitte deine argumente betreff polizei sind schon übertrieben
da kann ich Dir aber versichern, daß ich beileibe nicht der einzige bin, der das so sieht
JEDER, der mal bei solchen Kontrollen anwesend war, weis das also Mädels oder hauptsächlich Betreiber wie meine Wenigkeit.Du warst dabei, weil Du das so genau weißt?
JEDER, der mal bei solchen Kontrollen anwesend war, weis das
kann es sein, das Du NICHT mir meinst ?Tja.. so is des halt wenn man sich sein Halbwissen aus iwelchen erzählten Schauermärchen und nicht verstandenen Gesetzestexten zusammenstellt
kann es sein, das Du NICHT mir meinst ?
genau das ist ja das "Interessante" in dem neuen WPG: die Beweislastumkehr. Nicht die RBs müssen beweisen, daß gegen das Gesetz verstoßen wurde, sondern die solchermaßen Angezeigten müssen beweisen, daß sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.aber ganz im ernst, muß die behörde nicht erst nachweisen das ich geld dafür bezahlt habe ?
sowas wirst halt immer haben - es gilt nur die eigene Meinung, und keine andere..es verwundert mich immer wieder, mit welcher selbstsicherheit, so mancher, erfahrungen erlebtes anderer in abrede stellt, nur weil er selbst u.a. diese erfahrungen noch nicht gemacht bzw erlebt hat?
genau das ist ja das "Interessante" in dem neuen WPG: die Beweislastumkehr. Nicht die RBs müssen beweisen, daß gegen das Gesetz verstoßen wurde, sondern die solchermaßen Angezeigten müssen beweisen, daß sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.
Was mich interessieren würde:..also meine wenigkeit war warum immer, schon bei einigen rotlichlokalitätenkontrollen anwesend und ja, es gibt die ruhigen, aber es gibt auch die andere kontrollen, wo überfallsartig auf einmal mehr polizeiorgane anwesend waren, als gäste und mädchen.
§2 (5) Die Regeln für Prostitutionslokale gelten bis zum Beweis des Gegenteils auch für Gebäude oder Gebäudeteile, von denen mit Grund vermutet werden kann, dass sie der Anbahnung oder der Ausübung der Prostitution dienen sollen.Für Mädchen und Kunden gibts sowas nicht.
Nur für die Prostitutionslokale!
als gesetzestreue österreicher werden wir doch nur noch die für ok befundenen lokalitäten aufsuchen.
Ok, wir haben hier zweierlei Dinge, gestern ging es um Kontrollen, Du warst wohl anwesend in illegalen Puffs, welche wegen Menschenhandel usw. auf der Liste waren ?wo überfallsartig auf einmal mehr polizeiorgane anwesend waren, als gäste und mädchen.