der komplette Lainzer Tiergarten als Erlaubniszone?
Nein, der Lainzer Tiergarten ist keine Erlaubniszone.
Es gibt in Wien keine Erlaubniszonen!
Erstens: Straßenprostitution ist in Wohngegenden verboten. Das bedeutet umgekehrt, dass sie in allen anderen Gegenden (Industrie- und Gewerbegebiet, Erholungsgebiet ...) erlaubt ist. Das ist alles, was in den Übersichtsplänen dargestellt ist. Die Übersichtspläne sind als Information gedacht, nicht als verbindliche Rechtsauskunft.
Zweitens: Per Verordnung kann Straßenprostitution außerhalb von Wohngegenden, also wo sie grundsätzlich erlaubt ist, zeitlich und örtlich beschränkt werden und umgekehrt können in Wohngegenden, also wo Straßenprostitution grundsätzlich verboten ist, Erlaubniszonen geschaffen werden.
Man hat anfänglich versucht, solche Erlaubniszonen innerhalb von Wohngegenden zu schaffen, ist aber schnell am Widerstand der Bezirke gescheitert. Es gibt also in Wien bis auf weiteres keine Erlaubniszonen.
"wer hat die Kondome bezahlt"
Das sollte doch leicht argumentierbar sein, dass solche kleinen Nebenleistungen durch die Zimmermiete abgegolten werden. Es kommt natürlich auf das Gesamtbild an.
@Manon1: "Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend.", § 21 BAO, und "Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden.", § 22 BAO. Das gilt analog auch für andere Rechtsvorschriften und bedeutet, es zählt nicht, wie man etwas formell gestaltet, sondern wie es de facto aussieht.