B
Gast
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Starlight, Du hast Eier? Na geeee! ;-(
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Starlight, Du hast Eier? Na geeee! ;-(
In beiden Fällen bietet sich die "arizona-Methode" an: am Absatz kehrt, tschüss, und Marsch. Es gibt aber zum Glück zahlreiche Beispiele, wo nix gefaked ist.Jaja,die Serviceliste! Die ist oft genauso gefaket wie die Fotos!
Klar - haufenweise sogar
Darum werden auch viele Männer den Besuch bei einer Hausfrau-SW gegenüber
irgendwelchen Pornbabies vorziehen - nach getaner Arbeit gibts als
Stärkung a Eierspeis mit Salat..
Claire,
alleine der Gedanke ihr den ausgedruckten Wisch ev hämisch unter die Nase halten zu müssen würd meine Laune beeinträchtigen.... ich würd mich sozusagen schon mit negativen Hintergedanken auf den Weg machen.
Sollt an Ort und Stelle etwas so gravierend nicht passen, daß ich einen ausgedruckten Beweis bräuchte um meine "Rechte" durchzusetzen, ist es besser auf dem Absatz kehrt zu machen und grusslos zu gehen. Dazu muß ich sagen, es ist in meiner Karriere noch nie soweit gekommen - es hat sicher Treffen gegeben, die nicht eine sofortige Wiederholung erzwungen haben, dann hab ich halt beim Heimfahren die Telephonnummer einfach wieder gelöscht und gut wars.
Naja wie schon erwähnt, wenn de Nudl stinkt oder gar extrem Groß ist.......Wenn zB eine Frau damit wirbt, dass sie Analsex liebt, es beim Treffen aber nicht machen will und der Mann ihr dann die Mail unter die Nase hält, ist es für die Stimmung sicher nicht gut. Da hätte ich als Kunde dann auch keine Lust mehr.
Vereinbarungen über Sexdienstleistungen (dazu zählen auch per Telefon ausgemachte Dates) sind rechtlich gesehen tatsächlich nur einseitig bindend, d.h. die SW darf verweigern, der Kunde muss aber zahlen, sobald die Dienstleistung erbracht ist.Ist ja absurd! Quasi einen Dienstleistungvertrag für Nuttendienste?! Was wenn Er NF verlangt,seine Nudl aber dann seit drei Tagen kein Wasser mher gesehen hat? Wie halt ich das im Vertrag fest? Hörts doch auf,ist ja direkt schon lächerlich!
Besinnen wir uns wieder aufs Thema würde ich sagen
Kuss starlight
he du schlampe !!!
ich hab gesagt du MUSST kuscheln mit mir !!!
ned überlesen !!!
kuss
mia
warum das mit dem angifteln ist, ist recht einfach erklärt: da gibt es die abgewiesenen und die sich um ihr "recht" betrogen fühlen.
das ist mal das eine.
das andere ist dass es auf der welt leider zuviele missgünstlinge gibt die einfach falsch sind und versuchen ständig wo einen keil einzutreiben.
so genau das sind die gründe fürs giftln.
Der Kunde mag König sein, aber ich z.b bin der Kaiser ich rede jetzt vom "normalen" Geschäft.......ist ja durchaus ein wenig zu vergleichen. Auch hier muss ich mir nicht alles gefallen lassen. Es gibt Kunden die liegen mir einfach nicht............da mach ich ein doppelt so hohes Angebot in der Hoffnung er lehnt ab. Wenn nicht, würde der vorprogrammierte Ärger zumindest bezahlt. Und wie gesagt.........jeden Kunden muss ich nicht nehmen, dafür gibt es kein Gesetz. Bin ich gerade dabei das Projekt durchzuführen und der Kunde äußert Extrawünsche die nicht im Angebot enthalten sind, so wird das auch extra abgerechnet.Kein Gesetz regelt die Einklagung von sexuellen Dienstleistungen. Der Patient ist auf alle Fälle der Kunde (Freier) welcher jedoch König sein sollte.
Liebe Mia!
Klar ist nur das eine sexuelle Dienstleistung nicht einklagbar ist. An dieser sexuellen Dienstleistung ist auch die Preisgestaltung anhängig.
Kein Gesetz regelt die Einklagung von sexuellen Dienstleistungen. Der Patient ist auf alle Fälle der Kunde (Freier) welcher jedoch König sein sollte. Sagen wir halt das Gesetz ist Schuld an dieser Situation. Abgesehen davon finde ich einige Punkte aus dem Oö. SDLG 2012 einfach hässlich und diskriminierend. Näheres vielleicht in einem neuen Thread.
Liebe Grüße
Peter
Doch, kann sie. Hat der OGH 2012 entschieden. Sie muss halt beweisen können, dass die Dienstleistung erbracht und der vereinbarte Preis nicht bezahlt wurde.Lieber Peter,vollständigleisthalber möchte ich erwähnen,daß auch eine SW ihren Lohn nicht einklagen kann!
Lieber Peter,vollständigleisthalber möchte ich erwähnen,daß auch eine SW ihren Lohn nicht einklagen kann!
In der TheorieDoch, kann sie. Hat der OGH 2012 entschieden. Sie muss halt beweisen können, dass die Dienstleistung erbracht und der vereinbarte Preis nicht bezahlt wurde.
3 er kosten extraVielleicht auch noch ein Zeuge gefällig?