Dienstleistungen Diverses Gegenfrage zum Thema Preisgestaltung

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Jaja,die Serviceliste! Die ist oft genauso gefaket wie die Fotos!
In beiden Fällen bietet sich die "arizona-Methode" ;) an: am Absatz kehrt, tschüss, und Marsch. Es gibt aber zum Glück zahlreiche Beispiele, wo nix gefaked ist.
 
Darum werden auch viele Männer den Besuch bei einer Hausfrau-SW gegenüber
irgendwelchen Pornbabies vorziehen - nach getaner Arbeit gibts als
Stärkung a Eierspeis mit Salat..

Inklusive? :mrgreen: :hss:
 
Wenn ich die Serviceliste mancher Dame lese kommt mir schlichtweg das Grauen! Da liest man dann z.B. küssen,schmusen,Zungenküsse... ja was jetzt?! Und der Rest,von GTS über härter Sex bis SM alles dabei! Sehr vielfältig manche Damen! Was dann davon im Endeffekt sieht man ja an diversen Berichten hier im EF! Doch wie läßt sich die Spreu vom Weizen trennen? Der Preis ist hier absolut keine Orientierungshilfe,denn ich bezahle ja für einen gewissen Service,ob dieser dann auch zu meiner Zufriedenheit ausgeführt wird läßt sich beim Anbahnungsgespräch noch nicht beurteilen! Und je höher der Preis,desto höher auch die Erwartung des Kunden! Und eben auch ein bißchen Fingerspitzengefühl und der sprichwörtliche 7.Sinn! Wenn ich am Telefon die Antwort bekomme,ja Schatzi ich mache alles...,läuten bei mir schon die Alarmglocken,dann spielt das Geld keine Rolle,so billig kann sie gar nicht sein daß ich sie besuchen würde!
 
Ge schatzi - jetzt tua ned so :mrgreen: *duckundweg*
Kuss starlight
 
Claire,

alleine der Gedanke ihr den ausgedruckten Wisch ev hämisch unter die Nase halten zu müssen würd meine Laune beeinträchtigen.... ich würd mich sozusagen schon mit negativen Hintergedanken auf den Weg machen.
Sollt an Ort und Stelle etwas so gravierend nicht passen, daß ich einen ausgedruckten Beweis bräuchte um meine "Rechte" durchzusetzen, ist es besser auf dem Absatz kehrt zu machen und grusslos zu gehen. Dazu muß ich sagen, es ist in meiner Karriere noch nie soweit gekommen - es hat sicher Treffen gegeben, die nicht eine sofortige Wiederholung erzwungen haben, dann hab ich halt beim Heimfahren die Telephonnummer einfach wieder gelöscht und gut wars.

Dann passt es ja auch. :)

Da war eher an Männer gerichtet, die da schon schlecht Erfahrungen gemacht haben.
Abgesehen davon, dass es natürlich auch Frauen gibt die Kunden rein legen wollen wollen, denke ich, dass es auch manchmal an unklaren Absprachen liegt.

Manchmal denken wohl beide Seiten eine Sache wäre sowieso selbstverständlich. Oder man ist etwas anders gewohnt.

Ich glaube man kann viel Unzufriedenheit umgehen wenn man die Dinge vorher möglichst genau klärt.

Und klar, ich verstehe dich gut...
Wenn zB eine Frau damit wirbt, dass sie Analsex liebt, es beim Treffen aber nicht machen will und der Mann ihr dann die Mail unter die Nase hält, ist es für die Stimmung sicher nicht gut. Da hätte ich als Kunde dann auch keine Lust mehr.

Ich meinte das eher für Fälle bei denen eine Frau dann für eine bestimmte Leistung einen anderen Preis verrechnen will.
 
Ist ja absurd! Quasi einen Dienstleistungvertrag für Nuttendienste?! Was wenn Er NF verlangt,seine Nudl aber dann seit drei Tagen kein Wasser mher gesehen hat? Wie halt ich das im Vertrag fest? Hörts doch auf,ist ja direkt schon lächerlich!
 
Wenn zB eine Frau damit wirbt, dass sie Analsex liebt, es beim Treffen aber nicht machen will und der Mann ihr dann die Mail unter die Nase hält, ist es für die Stimmung sicher nicht gut. Da hätte ich als Kunde dann auch keine Lust mehr.
Naja :hmm: wie schon erwähnt, wenn de Nudl stinkt oder gar extrem Groß ist.......
 
Ist ja absurd! Quasi einen Dienstleistungvertrag für Nuttendienste?! Was wenn Er NF verlangt,seine Nudl aber dann seit drei Tagen kein Wasser mher gesehen hat? Wie halt ich das im Vertrag fest? Hörts doch auf,ist ja direkt schon lächerlich!
Vereinbarungen über Sexdienstleistungen (dazu zählen auch per Telefon ausgemachte Dates) sind rechtlich gesehen tatsächlich nur einseitig bindend, d.h. die SW darf verweigern, der Kunde muss aber zahlen, sobald die Dienstleistung erbracht ist.
 
Besinnen wir uns wieder aufs Thema würde ich sagen
Kuss starlight

he du schlampe !!!
ich hab gesagt du MUSST kuscheln mit mir !!!
ned überlesen !!!

kuss
mia

warum das mit dem angifteln ist, ist recht einfach erklärt: da gibt es die abgewiesenen und die sich um ihr "recht" betrogen fühlen.
das ist mal das eine.
das andere ist dass es auf der welt leider zuviele missgünstlinge gibt die einfach falsch sind und versuchen ständig wo einen keil einzutreiben.
so genau das sind die gründe fürs giftln.
 
he du schlampe !!!
ich hab gesagt du MUSST kuscheln mit mir !!!
ned überlesen !!!

kuss
mia

warum das mit dem angifteln ist, ist recht einfach erklärt: da gibt es die abgewiesenen und die sich um ihr "recht" betrogen fühlen.
das ist mal das eine.
das andere ist dass es auf der welt leider zuviele missgünstlinge gibt die einfach falsch sind und versuchen ständig wo einen keil einzutreiben.
so genau das sind die gründe fürs giftln.

Liebe Mia!

Klar ist nur das eine sexuelle Dienstleistung nicht einklagbar ist. An dieser sexuellen Dienstleistung ist auch die Preisgestaltung anhängig.
Kein Gesetz regelt die Einklagung von sexuellen Dienstleistungen. Der Patient ist auf alle Fälle der Kunde (Freier) welcher jedoch König sein sollte. Sagen wir halt das Gesetz ist Schuld an dieser Situation. Abgesehen davon finde ich einige Punkte aus dem Oö. SDLG 2012 einfach hässlich und diskriminierend. Näheres vielleicht in einem neuen Thread.


Liebe Grüße
Peter
 
Kein Gesetz regelt die Einklagung von sexuellen Dienstleistungen. Der Patient ist auf alle Fälle der Kunde (Freier) welcher jedoch König sein sollte.
Der Kunde mag König sein, aber ich z.b bin der Kaiser ;) ich rede jetzt vom "normalen" Geschäft.......ist ja durchaus ein wenig zu vergleichen. Auch hier muss ich mir nicht alles gefallen lassen. Es gibt Kunden die liegen mir einfach nicht............da mach ich ein doppelt so hohes Angebot in der Hoffnung er lehnt ab. Wenn nicht, würde der vorprogrammierte Ärger zumindest bezahlt. Und wie gesagt.........jeden Kunden muss ich nicht nehmen, dafür gibt es kein Gesetz. Bin ich gerade dabei das Projekt durchzuführen und der Kunde äußert Extrawünsche die nicht im Angebot enthalten sind, so wird das auch extra abgerechnet.

Jedoch in umgekehrter Reihenfolge kann sich der Kunde aufregen wenn ich das Angebot nicht so erfülle wie es ausgemacht war. Der einzige Unterschied ist ich lege schriftlich ein Offert und das ist somit einklagbar. Was es bei einem SW Besuch nicht gibt. Da alles mündlich vereinbart wird. Und da ist einfach die Gefahr größer einzufahren.
 
Liebe Mia!

Klar ist nur das eine sexuelle Dienstleistung nicht einklagbar ist. An dieser sexuellen Dienstleistung ist auch die Preisgestaltung anhängig.
Kein Gesetz regelt die Einklagung von sexuellen Dienstleistungen. Der Patient ist auf alle Fälle der Kunde (Freier) welcher jedoch König sein sollte. Sagen wir halt das Gesetz ist Schuld an dieser Situation. Abgesehen davon finde ich einige Punkte aus dem Oö. SDLG 2012 einfach hässlich und diskriminierend. Näheres vielleicht in einem neuen Thread.


Liebe Grüße
Peter

Lieber Peter,vollständigleisthalber möchte ich erwähnen,daß auch eine SW ihren Lohn nicht einklagen kann! Du übersiehst bei Deinem vielzitierten Paragraphen immer die Zweite Seite! Außerdem interessiert mich als Freier das selig einen feuchten Furz! Für mich als Freier interessiert einzig und allein ein fairer,angemesser Service für den ich auch bezahle! Und wenn ich nicht kann's genug bin,mich mit der Dame meiner Wahl in umgänglicher Form darauf zu einigen dann kann mir auch kein Gesetz der Welt Hilfestellung leisten! Und wenn,willst dann mit der Nutte bei einem, vivielleicht sogar öffentlichen,Prozess darüber streiten? Meiner Meinung nach könntest dir deine Postings über diverse Paragraphen durchaus sparen,zumal sie ab und an schlichtweg falsch,bzw. von dir sehr einseitig interpretiert werden! Sorry,aber ich büßte das jetzt mal loswerden!
 
Lieber Peter,vollständigleisthalber möchte ich erwähnen,daß auch eine SW ihren Lohn nicht einklagen kann!
Doch, kann sie. Hat der OGH 2012 entschieden. Sie muss halt beweisen können, dass die Dienstleistung erbracht und der vereinbarte Preis nicht bezahlt wurde.
 
Ups! Danke für die Richtigstellung! Jetzt wo Du es erwähnt hast fällt's mir wwieder ein,sorry! Trotzdem bleib ich bei meiner Meinung saß es absoluter Blödsinn ist,hier mit diversen Paragraphen rumzufuchteln! Andererseits könnte ich ja meinen RA beim nächsten Besuch mitnehmen der paßt dann auf das alles Rechtskonform abläuft! Vielleicht auch noch ein Zeuge gefällig?
 
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