Nicht einen solchen!
"Crash" ist richtig, denn eine tatsächlich vergleichbare Betrachtung der Einkommenssituation ist dies nicht, dein Versuch gegen den Baum gefahren und allenfalls dafür geeignet, hier die SINNLOSE Diskussion über SW und deren Preise erneut anzuheizen.
Entscheidend ist doch was am Ende des Monats in der Geldbörse überbleibt.
Kommt darauf an, was man zu betrachten/vergleichen gedenkt. Geht es um die Wertigkeit von Einnahmen, Stundenlohn bzw. Gehalt eines legalen Jobs oder eben auch dem, was eine SW ihren Freiern abverlangt, sind sämtliche Leistungen zu berücksichtigen. Dem Brutto wären also sogar noch geldwerte Dinge hinzu zu zählen, sofern vorhanden. In jedem Fall aber gehören versicherungsbezogene Gelder (z.B. Pension, Krankengeld usw.) dazu, wie natürlich auch das 13. und 14. Gehalt, aber auch evtl. Prämienzahlungen.
Einiges davon hast du ja immerhin erwähnt....
Bei einem Otto normal Verdiener sind dies zwischen 1750 Euro und 2400 Euro und hier wurden aber schon der 13. und 14. Monatsgehalt aliquot eingerechnet..
Hierin allerdings sehe ich nicht die Geringverdienenden, welche selbst mit evtl. 13. + 14. Monatsgehalt von deinem angegebenen Minimum weit entfernt sind. Diese unberücksichtigt zu lassen, stellt die SW in deiner Berechnung vergleichsweise besser. Absicht?
150 Euro pro Stunde... .Prostitutionsabgabe von ca. 3100 Euro an den Betreiber zu entrichten.
1. Sehe ich hier überhaupt keinen zwingenden Zusammenhang zw. dem "Stundenlohn" und erwähnter "Prostitutionsabgabe".
2. Halte ich Letztgenanntes schon der Betitelung nach für mehr als fragwürdig!
3. Ist zugleich die angegebene Höhe durch nichts gerechtfertigt, mit Sicherheit aber nicht beispielhaft, dass sie zu einer solchen mathematischen Betrachtung herangezogen werden könnte.
Crashkurs in die Oö. Rechtslage: Leider ist das Oö. SDLG 2012 i.d.g,F. nicht sehr liberal und gestattet den legalen Prostituierten die wirkliche Selbständigkeit. Würden die Prostituierte wirklich selbständig sein könnte sich die Prostituierte diese Abgabe ersparen. Seit 2012 ist legale Prostitution nur mehr im sogenannten Angestelltenverhältnis möglich.
Ich bezweifle das Medien wie die OÖ. Nachrichten, Kronenzeitung,..... Internetportale wie z.B. Gesext, Flirt-point, Kaufmich, Sexmagazin, Hostessenindex, Erotikforum, ... behördlich bewilligte Bordelle sind. Wenn diese nicht die behördliche Bewilligung haben sind alle Inserate dort illegal und haben zur Folge das es illegale Prostitution ist. Leider ist die Gesetzeslage so geregelt.
Legale Prostitution darf nur von behördlich bewilligten Bordellen und deren Internetportale angeboten werden..
Wozu dieser unnötige Absatz. Inwieweit ist dies relevant für deine beabsichtigte Einkommensbetrachtung?
2) Hat die Prostituierte noch Versicherungen, Steuern und Rücklagen etwa in der Höhe von 13000 Euro zu entrichten..
War das in den von dir persönlich bekannten Fällen so?
Auch hier eine Zahl mit Erklärungsbedarf, so wie etwaige "Rücklagen"(?).
3) Demnach verbleiben bei einem stündlichen Verdienst der Dame von 150 Euro am Ende des Monats noch 8000 Euro in der Geldbörse.
Würde die legale Prostituierte wirklich selbständig sein würden ihr immerhin 11000 Euro am Ende des Monats in der Geldbörse bleiben.
Du lässt die SW für dieses Zahlenspiel 160 Stunden/Monat arbeiten, wohl der Vergleichbarkeit wegen. Nun bekommen aber SW in der Regel nicht 8 mal am Tag eben jenen genannten Stundenlohn. So sollte es nicht verwundern, dass doch zahlreiche Damen des Gewerbes deutlich mehr Stunden aufbringen und dennoch von deinem durchschnittlich errechneten Nettoeinkommen um 9.500 Euro weit entfernt sind.