Dienstleistungen Diverses Gegenfrage zum Thema Preisgestaltung

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Ich schätze das Jahreseinkommen einer gemeldeten, gewinnorientierten Prostituierten in ihren guten Jahren auf ca.100 000€ ein,

Damit liegt sie ziemlich genau im Bereich, den sie schon immer verdient hat.

Eine gut verdienende SW hat im Altertum/Mittelalter ziemlich genau das dreifache
eines gut verdienenden Handwerkers verdient. Einkommensschmälernde Faktoren
natürlich unberücksichtigt, geschweige der damalige Status der Frauen allgemein.
 
Und was das Privatleeben einer SW angeht,dieses Thema hat hier absolut nichts verloren So wie das jeden einzelnen! Hier mokiert man sich darüber,daß manche Ehemänner damit einverstanden sind daß ihre Frau diese Tätigkeit ausübt-und ja,sie sind es offensichtlich! Das Gegenstück dazu-sind Eure Frauen oder Freundinnen damit einverstanden,daß ihr die Dienste eben genau dieser Damen in Anspruch nehmt?
 
Ich finde es super, mit welcher Leidenschaft sich manche die Köpfe anderer zerbrechen können. Höhepunkte sind sicher die hier angeführten Rechenbeispiele und Gesetzesinterpretationen.
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Jedenfalls ein Thread mit sehr hohem Unterhaltungswert. :daumen:
 
:hahaha:

falsch

falsch

falsch

völliger Blödsinn

ganz falsch

Liebe Manon1!

Da muss ich Dir leider komplett widersprechen.
Ich denke Du kennst Dich in der Rechtslage von Oberösterreich nicht aus. Als Wienerin musst Du dies auch nicht.
Dennoch sollte man über das OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. bescheid wissen.

§ 3 regelt ganz klar und deutlich die Verbotsbestimmungen. Hierin wird auch beschrieben wo die legale Prostitution statt zu finden hat.
(3) 1. Die Anbahnung der Sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen. Daraus ergibt sich ein sogenanntes Angestelltenverhältnis. Ohne der Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte Ihrer Arbeit nicht nachgehen.
(3) 2. Die Ausübung der Sexualdienstleistung darf nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle sowie innerhalb von Hausbesuchen erfolgen.

Aus voran genannten Punkten ergibt sich auch meine Ausführungen bei Posting #111.

Ebenso ist die Prostitutionsabgabe richtig weil mit einem Tagsatz von etwa 100 € zu rechnen ist. Ohne diesem Tagsatz bekommt die Prostituierte kein Zimmer wo diese ihre Arbeit verrichten kann.



Liebe Grüße
Peter
 
Da muss ich Dir leider komplett widersprechen
macht nix, Du hast trotzdem, so wie immer, Unrecht.

Ich denke Du kennst Dich in der Rechtslage von Oberösterreich nicht aus
:mrgreen:

Die Anbahnung der Sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen.
ja

Daraus ergibt sich ein sogenanntes Angestelltenverhältnis.
nein

Ohne der Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte Ihrer Arbeit nicht nachgehen.
ja, weil es sein Eigentum ist.

Ebenso ist die Prostitutionsabgabe richtig weil mit einem Tagsatz von etwa 100 € zu rechnen ist.
nein

Ohne Miete an den Betreiber zu zahlen, kann sie kein Zimmer mieten ,wo diese ihre Arbeit verrichten kann.
ja und das ist wohl logisch.

Also alles wie immer bei Dir, Du hast einfach keine Ahnung, wie auch, bist weder sw noch Betreiber, sondern ein...............na lassen wir das.
 
Du lässt die SW für dieses Zahlenspiel 160 Stunden/Monat arbeiten, wohl der Vergleichbarkeit wegen. Nun bekommen aber SW in der Regel nicht 8 mal am Tag eben jenen genannten Stundenlohn. So sollte es nicht verwundern, dass doch zahlreiche Damen des Gewerbes deutlich mehr Stunden aufbringen und dennoch von deinem durchschnittlich errechneten Nettoeinkommen um 9.500 Euro weit entfernt sind.

Lieber Sexy_69!


Man sollte schon Apfel nicht mit Birnen vergleichen. Gleiches gilt auch bei den Monatsarbeitsstunden. Korrekterweise liegen die Monatsarbeitsstunden bei 5 Wochen Urlaub bei 156,66 Stunden. Man darf nur xx Stunden einer Angestellten mit xx Stunden einer SW vergleichen und nicht xx Stunden einer Angestellten mit xy Stunden einer SW.


Liebe Grüße
Peter
 
macht nix, Du hast trotzdem, so wie immer, Unrecht.

:mrgreen:

Also alles wie immer bei Dir, Du hast einfach keine Ahnung, wie auch, bist weder sw noch Betreiber, sondern ein...............na lassen wir das.


Liebe Manon1!


Ich denke Du hast Dir nicht genau das OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. gelesen oder willst es nicht kapieren sowie kannst Du daraus keine Schlussfolgerungen ziehen bzw. ableiten ...... aber lassen wir das mal ... anscheinend führt das zu nichts.



Liebe Grüße
Peter
 
lieber Peter
die Anbahnung der sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen...ja diese gesetzlage gibt es....damit meint man das man sich nicht auf die strasse stellen darf ;-) angestellten verhältniss !? nicht aus diesem Kontext heraus ..aber ja da war vor kurzem irgendwas im Gespräch aber das betraf nur nachtclubs KEINE laufhäuser...
Ohne Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte nicht Ihrer Arbeit nachgehen....solange sie in seinem Lokal gemeldet ist ja...

mit prostituionsabgabe meinst du sicherlich das zimmergeld zimmermiete? ja das gibt es in einem laufhaus musst wöchentlich was abgeben in einem Club wird ungefähr 30, 40 euro für jedes mal zimmergehen abgezogen.....
ABER es gibt ja auch selbständige Prostituierte die haus und hotelbesuche machen und da fällt das weg und auch diese dürfen Werbung schalten!! auch wenn im gesetz steht das die Anbahnung nur in behördlich bewilligten Bordellen erfolgen darf .....dieses Problem hatte nämlich ganz kurz mal eine kollegin von mir wo der Polizist auch gemeint hatte , das darf sie nicht....naja und ich dann für sie an höherer stelle angerufen habe und nachgefragt habe....und schwupps hatte sich ihr Problem gelöst ;-)
 
keine Schlussfolgerungen ziehen bzw. ableiten
das ist Dein Grundproblem, so funktioniert aber das Gesetz nicht, sondern nach klaren Regeln, nix mit schlussfolgern. Du schreibst einfach nur Unsinn, es gibt KEINE Prostitutionsabgabe in ganz Austria, es gibt Zimmermieten in Laufhäusern und Bordellen und das ist logisch für jeden, ausser Dir.

aber lassen wir das mal
darüber wären alle froh hier,
 
lieber Peter
die Anbahnung der sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen...ja diese gesetzlage gibt es....damit meint man das man sich nicht auf die strasse stellen darf ;-) angestellten verhältniss !? nicht aus diesem Kontext heraus ..aber ja da war vor kurzem irgendwas im Gespräch aber das betraf nur nachtclubs KEINE laufhäuser...
Ohne Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte nicht Ihrer Arbeit nachgehen....solange sie in seinem Lokal gemeldet ist ja...

mit prostituionsabgabe meinst du sicherlich das zimmergeld zimmermiete? ja das gibt es in einem laufhaus musst wöchentlich was abgeben in einem Club wird ungefähr 30, 40 euro für jedes mal zimmergehen abgezogen.....
ABER es gibt ja auch selbständige Prostituierte die haus und hotelbesuche machen und da fällt das weg und auch diese dürfen Werbung schalten!! auch wenn im gesetz steht das die Anbahnung nur in behördlich bewilligten Bordellen erfolgen darf .....dieses Problem hatte nämlich ganz kurz mal eine kollegin von mir wo der Polizist auch gemeint hatte , das darf sie nicht....naja und ich dann für sie an höherer stelle angerufen habe und nachgefragt habe....und schwupps hatte sich ihr Problem gelöst ;-)

Liebe Sweetmarlen!

Sowohl der Polizist als auch die Prostituierte haben Recht wenn man in der Materie des Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sattelfest ist.
Der Polizist deswegen weil er des OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. mächtig ist. Die Prostituierte darf aber nur dann Haus- und Hotelbesuche machen wenn Sie auch in einem behördlich bewilligten Bordell tätig ist. So gesehen gibt es keine vollwertige selbständige Prostituierte in Oberösterreich. Jede legale Prostituierte muss in einem behördlich bewilligten Bordell tätig sein.

Mit der Prostitutionsabgabe meine ich natürlich die Zimmermiete ohne welche eine legale Prostituierte nicht tätig werden kann. Ich hatte sehr viel Kontakt mit vielen Prostituierten welche mir Zimmerpreise pro Tag von 80 Euro bis 140 Euro nannten.


Liebe Grüße
Peter


PS.: Die "selbständige" Prostituierte darf keine Werbung von sich aus schalten weil dies eine Anbahnung der Sexualdienstleistung ist. Eine Anbahnung der Sexualdienstleistung ist aber nur innerhalb eines behördlich bewilligten Bordelles erlaubt.
 
Die Prostituierte darf aber nur dann Haus- und Hotelbesuche machen wenn Sie auch in einem behördlich bewilligten Bordell tätig ist
Hör doch bitte endlich auf, solchen Blödsinn zu verbreiten, das stimmt doch überhaupt nicht !!!

Jede legale Prostituierte muss in einem behördlich bewilligten Bordell tätig sein.
stimmt auch nicht !!!

Prostitutionsabgabe meine ich natürlich die Zimmermiete
also, sag ich doch, es gibt KEINE Abgabe, so wie Du es behauptet hast.

Die "selbständige" Prostituierte darf keine Werbung von sich aus schalten weil dies eine Anbahnung der Sexualdienstleistung ist
auch hier LÜGST Du Peter.
 
Lieber sexy_69 .....Man sollte schon Apfel nicht mit Birnen vergleichen.

Warum tust du es dann? :schulterzuck:



Korrekterweise liegen die Monatsarbeitsstunden bei 5 Wochen Urlaub bei 156,66 Stunden..

An welcher Stelle deiner Eingangsberechnung (zur SW) hast du Urlaub oder auch Feiertage berücksichtigt?

Gar nicht. Schließlich kommt jene ja nicht in den Genuß bezahlten Zu-Hause-Bleibens. Einzurechnen des angestrebten Vergleichs wegen ist es aber dennoch.



Man darf nur .... vergleichen

Ich bin nach wie vor dafür, es gänzlich zu unterlassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Prostituierte darf aber nur dann Haus- und Hotelbesuche machen wenn Sie auch in einem behördlich bewilligten Bordell tätig ist. So gesehen gibt es keine vollwertige selbständige Prostituierte in Oberösterreich. Jede legale Prostituierte muss in einem behördlich bewilligten Bordell tätig sein.

NEIN !!!!! du hast recht im gesetz steht aktuell noch so drinnen...nur stimmt es nicht mehr und wird auch nicht mehr herangezogen! und noch einmal das weiß ich nicht weil ich es gelesen habe und anders als du interpretiere sondern weil ich das vor ca 7 Monaten mit einer Freundin erlebt habe....da meinte der Polizist auch sie darf keine Anbahnung ausserhalb eines bewilligten Bordells machen soooooo steht es geschrieben....darauf meinte ich das da ja was nicht stimmen kann sie darf sich selbstständig melden darf aber keine Werbung machen is Blödsinn und beisst sich die katze ja in den schwanz...Polizist wieder is soo....frag mich nicht mehr mit wem genau ich telefoniert habe mit irgendeiner vom land Oberösterreich ( aber wennst drauf bestehst werd ich das wieder herausfinden wie die zuständige Dame geheissen hat) ....hab ihr die Sachlage erklärt und gefragt wie das sein kann...noch bevor ich ausgesprochen hatte meinte sie...jaja kein Problem das ist geändert worden viele wissen noch nicht bescheid auf den BHs ich soll den Polizisten ihre nr geben er soll sie anrufen...gemacht getan......und die Sache war erledigt WEIL man als selbsttändige Prostituierte doch Werbung schalten darf .....

wär ja lächerlich ansonsten ! du kannst zum Finanzamt gehen dich als sw selbsttändig melden(ohne ein bordell im Hintergrun)einfach auf haus und hotelbesuche, dir als selbständige sw ein gesundheitsbuch machen lassen dich selbstversichern bei der sva.....und dann dürftest nicht Werbung schalten ....naja da greift man sich ja aufn kopppp

und noch mal ich sag das nicht einfach so !! und ich hab da auch nix falsch verstanden....ist eine Tatsache
und ich selber arbeite zeitweise auf diese art selbständig

und mit der Anbahnung von sexualdienstleistung ausserhalb eines behörlich genehmigten lokals damit meines oton eigentlich das du nicht auf die strasse gehen oder in eine tanzbar gehen kannst und dort kunden locken ...hauptsächlich um das geht da!!!!!!! -----> hat die Dame selber auch noch gesagt sprich die strassenprostution wird damit expliziet angesprochen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
NEIN !!!!! du hast recht im gesetz steht aktuell noch so drinnen...nur stimmt es nicht mehr und wird auch nicht mehr herangezogen! und noch einmal das weiß ich nicht weil ich es gelesen habe und anders als du interpretiere sondern weil ich das vor ca 7 Monaten mit einer Freundin erlebt habe....da meinte der Polizist auch sie darf keine Anbahnung ausserhalb eines bewilligten Bordells machen soooooo steht es geschrieben....darauf meinte ich das da ja was nicht stimmen kann sie darf sich selbstständig melden darf aber keine Werbung machen is Blödsinn und beisst sich die katze ja in den schwanz...Polizist wieder is soo....frag mich nicht mehr mit wem genau ich telefoniert habe mit irgendeiner vom land Oberösterreich ( aber wennst drauf bestehst werd ich das wieder herausfinden wie die zuständige Dame geheissen hat) ....hab ihr die Sachlage erklärt und gefragt wie das sein kann...noch bevor ich ausgesprochen hatte meinte sie...jaja kein Problem das ist geändert worden viele wissen noch nicht bescheid auf den BHs ich soll den Polizisten ihre nr geben er soll sie anrufen...gemacht getan......und die Sache war erledigt WEIL man als selbsttändige Prostituierte doch Werbung schalten darf .....

wär ja lächerlich ansonsten ! du kannst zum Finanzamt gehen dich als sw selbsttändig melden, dir als selbständige sw ein gesundheitsbuch machen lassen dich selbstversichern bei der sva.....und dann dürftest nicht Werbung schalten ....naja da greift man sich ja aufn kopppp

und noch mal ich sag das nicht einfach so !! und ich hab da auch nix falsch verstanden....ist eine Tatsache
und ich selber arbeite zeitweise auf diese art selbständig

und mit der Anbahnung von sexualdienstleistung ausserhalb eines behörlich genehmigten lokals damit meines oton eigentlich das du nicht auf die strasse gehen oder in eine tanzbar gehen kannst und dort kunden locken ...hauptsächlich um das geht da!!!!!!! -----> hat die Dame selber auch noch gesagt sprich die strassenprostution wird damit expliziet angesprochen


Du hast des sehr gut erklärt und hast vollkommen Recht
 
Weil es laut Strafgesetzbuch § 216 verboten ist, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen[18], gibt es keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten. [19]Prostituierte gelten aber als „selbständig Erwerbstätige“.

lieber Peter so wär deine aussage auch widerlegt das eine prostituierte eine angestellte ist

wenn eine prostituierte in einem bordell, Studio oder laufhaus tätig ist , ist sie auch dort selbstständig.....jedoch und da hast du recht und muss auch immer im buch stehn für welches lokal...das kann sie aber jederzeit ändern
sw kann sich aber auch ganz ohne ein haus im rücken zu haben selbstständig melden....sie geht ganz einfach zum Finanzamt..meldet sich als sw selbstständig auf haus und hotelbesuche dann geht sie röntgen und buch machen ...und polizeilich ist sie auch als sw gemeldet auf Basis haus und hotelbesuche .....;-) thats it!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
muss auch immer im buch stehn für welches lokal...
Auch das ist z. B. in Wien nicht notwendig.

sie geht ganz einfach zum Finanzamt..meldet sich als sw selbstständig auf haus und hotelbesuche dann geht sie röntgen und buch machen ...und polizeilich ist sie auch als sw gemeldet auf Basis haus und hotelbesuche .....;-) thats it!!
:daumen:
 
danke manon1 ...hab ma gedacht i mach ma de mühe und schreibe/erklär das mal so das das auch wirklich jeder (Peter) versteht!!

sorry Peter will dich nicht angreifen ABER a bissl googeln und Gesetzestexte lesen macht einen nicht zum experten...das kann a jeder saubauer ;-)
aber wenn dir einige schon schreiben DIE IN DIESEM BEREICH ARBEITEN UND VONDAHER SEHRWOHL MIT DER GESETZESLAGE VERTRAUT SEIN MÜSSEN und auch handeln müssen dann kann es ja nicht sein das experte Peterle daherkommt und meint wie ein kleines KIND mit den fussstampfend dastehen zu müssen und laut rufen: doch das steht da soooo geschrieben!!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke marleen, du nimmst mir die.Schreibarbeit ab :daumen:

Und Peter, dich.würde ich an dieser Stelle höflich bitten, deine gesetzestexte weiterhin in deinem thread zu behandeln, ok?
Nicht, dass ich dem lesen dieser nicht mächtig bin, aber die gesetzesmäßige Ausübung der Prostitution hat herzlich wenig mit meiner eingangsfrage zu tun.

Kuss starlight
 
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