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Gast
(Gelöschter Account)
Und wenn's 10 Mio verdient ist mir sowas von wurscht! Denn dann HAT sie es sich VERDIENT!!! Im Gesensatz zu manch anderem,der sich sein Leben von der Allgemeinheit finanzieren lässt!
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Und wenn's 10 Mio verdient ist mir sowas von wurscht! Denn dann HAT sie es sich VERDIENT!!! Im Gesensatz zu manch anderem,der sich sein Leben von der Allgemeinheit finanzieren lässt!
Ich schätze das Jahreseinkommen einer gemeldeten, gewinnorientierten Prostituierten in ihren guten Jahren auf ca.100 000 ein,
falsch
falsch
falsch
völliger Blödsinn
ganz falsch
macht nix, Du hast trotzdem, so wie immer, Unrecht.Da muss ich Dir leider komplett widersprechen
Ich denke Du kennst Dich in der Rechtslage von Oberösterreich nicht aus
jaDie Anbahnung der Sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen.
neinDaraus ergibt sich ein sogenanntes Angestelltenverhältnis.
ja, weil es sein Eigentum ist.Ohne der Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte Ihrer Arbeit nicht nachgehen.
neinEbenso ist die Prostitutionsabgabe richtig weil mit einem Tagsatz von etwa 100 € zu rechnen ist.
ja und das ist wohl logisch.Ohne Miete an den Betreiber zu zahlen, kann sie kein Zimmer mieten ,wo diese ihre Arbeit verrichten kann.
Du lässt die SW für dieses Zahlenspiel 160 Stunden/Monat arbeiten, wohl der Vergleichbarkeit wegen. Nun bekommen aber SW in der Regel nicht 8 mal am Tag eben jenen genannten Stundenlohn. So sollte es nicht verwundern, dass doch zahlreiche Damen des Gewerbes deutlich mehr Stunden aufbringen und dennoch von deinem durchschnittlich errechneten Nettoeinkommen um 9.500 Euro weit entfernt sind.
macht nix, Du hast trotzdem, so wie immer, Unrecht.
Also alles wie immer bei Dir, Du hast einfach keine Ahnung, wie auch, bist weder sw noch Betreiber, sondern ein...............na lassen wir das.
das ist Dein Grundproblem, so funktioniert aber das Gesetz nicht, sondern nach klaren Regeln, nix mit schlussfolgern. Du schreibst einfach nur Unsinn, es gibt KEINE Prostitutionsabgabe in ganz Austria, es gibt Zimmermieten in Laufhäusern und Bordellen und das ist logisch für jeden, ausser Dir.keine Schlussfolgerungen ziehen bzw. ableiten
darüber wären alle froh hier,aber lassen wir das mal
lieber Peter
die Anbahnung der sexualdienstleistung hat nur innerhalb behördlich bewilligter Bordelle zu erfolgen...ja diese gesetzlage gibt es....damit meint man das man sich nicht auf die strasse stellen darf ;-) angestellten verhältniss !? nicht aus diesem Kontext heraus ..aber ja da war vor kurzem irgendwas im Gespräch aber das betraf nur nachtclubs KEINE laufhäuser...
Ohne Zustimmung des Bordellbetreibers kann die Prostituierte nicht Ihrer Arbeit nachgehen....solange sie in seinem Lokal gemeldet ist ja...
mit prostituionsabgabe meinst du sicherlich das zimmergeld zimmermiete? ja das gibt es in einem laufhaus musst wöchentlich was abgeben in einem Club wird ungefähr 30, 40 euro für jedes mal zimmergehen abgezogen.....
ABER es gibt ja auch selbständige Prostituierte die haus und hotelbesuche machen und da fällt das weg und auch diese dürfen Werbung schalten!! auch wenn im gesetz steht das die Anbahnung nur in behördlich bewilligten Bordellen erfolgen darf .....dieses Problem hatte nämlich ganz kurz mal eine kollegin von mir wo der Polizist auch gemeint hatte , das darf sie nicht....naja und ich dann für sie an höherer stelle angerufen habe und nachgefragt habe....und schwupps hatte sich ihr Problem gelöst ;-)
Hör doch bitte endlich auf, solchen Blödsinn zu verbreiten, das stimmt doch überhaupt nicht !!!Die Prostituierte darf aber nur dann Haus- und Hotelbesuche machen wenn Sie auch in einem behördlich bewilligten Bordell tätig ist
stimmt auch nicht !!!Jede legale Prostituierte muss in einem behördlich bewilligten Bordell tätig sein.
also, sag ich doch, es gibt KEINE Abgabe, so wie Du es behauptet hast.Prostitutionsabgabe meine ich natürlich die Zimmermiete
auch hier LÜGST Du Peter.Die "selbständige" Prostituierte darf keine Werbung von sich aus schalten weil dies eine Anbahnung der Sexualdienstleistung ist
Lieber sexy_69 .....Man sollte schon Apfel nicht mit Birnen vergleichen.
Korrekterweise liegen die Monatsarbeitsstunden bei 5 Wochen Urlaub bei 156,66 Stunden..
Man darf nur .... vergleichen
Die Prostituierte darf aber nur dann Haus- und Hotelbesuche machen wenn Sie auch in einem behördlich bewilligten Bordell tätig ist. So gesehen gibt es keine vollwertige selbständige Prostituierte in Oberösterreich. Jede legale Prostituierte muss in einem behördlich bewilligten Bordell tätig sein.
NEIN !!!!! du hast recht im gesetz steht aktuell noch so drinnen...nur stimmt es nicht mehr und wird auch nicht mehr herangezogen! und noch einmal das weiß ich nicht weil ich es gelesen habe und anders als du interpretiere sondern weil ich das vor ca 7 Monaten mit einer Freundin erlebt habe....da meinte der Polizist auch sie darf keine Anbahnung ausserhalb eines bewilligten Bordells machen soooooo steht es geschrieben....darauf meinte ich das da ja was nicht stimmen kann sie darf sich selbstständig melden darf aber keine Werbung machen is Blödsinn und beisst sich die katze ja in den schwanz...Polizist wieder is soo....frag mich nicht mehr mit wem genau ich telefoniert habe mit irgendeiner vom land Oberösterreich ( aber wennst drauf bestehst werd ich das wieder herausfinden wie die zuständige Dame geheissen hat) ....hab ihr die Sachlage erklärt und gefragt wie das sein kann...noch bevor ich ausgesprochen hatte meinte sie...jaja kein Problem das ist geändert worden viele wissen noch nicht bescheid auf den BHs ich soll den Polizisten ihre nr geben er soll sie anrufen...gemacht getan......und die Sache war erledigt WEIL man als selbsttändige Prostituierte doch Werbung schalten darf .....
wär ja lächerlich ansonsten ! du kannst zum Finanzamt gehen dich als sw selbsttändig melden, dir als selbständige sw ein gesundheitsbuch machen lassen dich selbstversichern bei der sva.....und dann dürftest nicht Werbung schalten ....naja da greift man sich ja aufn kopppp
und noch mal ich sag das nicht einfach so !! und ich hab da auch nix falsch verstanden....ist eine Tatsache
und ich selber arbeite zeitweise auf diese art selbständig
und mit der Anbahnung von sexualdienstleistung ausserhalb eines behörlich genehmigten lokals damit meines oton eigentlich das du nicht auf die strasse gehen oder in eine tanzbar gehen kannst und dort kunden locken ...hauptsächlich um das geht da!!!!!!! -----> hat die Dame selber auch noch gesagt sprich die strassenprostution wird damit expliziet angesprochen
Auch das ist z. B. in Wien nicht notwendig.muss auch immer im buch stehn für welches lokal...
sie geht ganz einfach zum Finanzamt..meldet sich als sw selbstständig auf haus und hotelbesuche dann geht sie röntgen und buch machen ...und polizeilich ist sie auch als sw gemeldet auf Basis haus und hotelbesuche .....;-) thats it!!