Nürnberger Prozesse
hier: Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher
Nürnberger Prozesse wurden nach dem
Zweiten Weltkrieg gegen führende Repräsentanten des
NS-Staates durchgeführt. Sie fanden zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im
Justizpalast Nürnberg statt. Die dreizehn Nürnberger Prozesse umfassen den
Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem
Internationalen Militärgerichtshof nach dem
Londoner Statut sowie zwölf sogenannte
Nürnberger Nachfolgeprozesse vor einem nationalen
US-amerikanischen Militärtribunal nach
Kontrollratsgesetz Nr. 10.
Zum ersten Mal in der Geschichte wurde bei diesen Prozessen von den Siegermächten versucht,
Kriegsverbrecher gerichtlich zu belangen. Verbrechen an nichtalliierten Staatsbürgern oder
Staatenlosen, die vor Beginn des Zweiten Weltkriegs begangen wurden, spielten keine nennenswerte Rolle.
[1]
An den Nürnberger Prozessen wurde und wird in verschiedener Hinsicht Kritik geübt, zum Beispiel weil viele Verantwortliche nicht angeklagt wurden oder das Strafmaß in vielen Fällen zu mild erschien. Andere Kritikpunkte liefen auf den Vorwurf der
Siegerjustiz hinaus.
Die Nürnberger Prozesse trugen andererseits zur Aufklärung und Ahndung von NS-Verbrechen wesentlich bei. Außerdem waren die
Nürnberger Prinzipien eine bedeutende Weiterentwicklung im
Völkerrecht. Dazu zählt das Prinzip, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine
Immunität geben darf. Nationale Gesetze oder das Innehaben eines staatlichen Amtes bieten seit den Nürnberger Prozessen keinen absoluten Schutz mehr vor Verfolgung durch das
Völkerstrafrecht.
Hinrichtung der Hauptkriegsverbrecher:
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Geschichte der Nürnberger Prozesse:
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Die Alliierten rufen Anfang August 1945 einen Internationalen Militärgerichtshof ins Leben, der in Nürnberg tagt. Er ist zuständig für die Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden. Am 20. November 1945 beginnt der erste der Nürnberger Prozesse gegen 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs verbrecherische Organisationen des "Dritten Reiches". Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer werden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile gegen 22 Angeklagte verkündet: Zwölf Angeklagte werden zum Tode verurteilt, sieben erhalten langjährige oder lebenslange Haftstrafen, drei werden freigesprochen. Von den zwölf Todesurteilen werden zehn am 16. Oktober vollstreckt.
Verurteilte
Unter den zum Tode Verurteilten sind der ehemalige Außenminister
Joachim von Ribbentrop und NS-"Chefideologe"
Alfred Rosenberg.
Hermann Göring entzieht sich dem Urteil durch Selbstmord.
Martin Bormann wird in Abwesenheit verurteilt. Sieben Angeklagte, darunter der "Stellvertreter des Führers"
Rudolf Heß, "Reichsjugendführer"
Baldur von Schirach und Rüstungsminister
Albert Speer, erhalten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen erfolgen Freisprüche, weil eine Schuld nicht nachgewiesen werden kann.
Robert Ley nimmt sich noch während des Verfahrens das Leben,
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verhandlungsfähig, so dass das Verfahren eingestellt wird.
Nachfolgeprozesse
In Nürnberg werden vor US-Militärgerichten bis 1949 zwölf weitere Prozesse gegen deutsche Ärzte, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Minister, Beamte und Diplomaten geführt. Von 185 Anklagen werden 177 Urteile gesprochen, davon 142 Haftstrafen oder Todesurteile. Vier Personen begehen Suizid, vier werden krankheitsbedingt für verhandlungsunfähig erklärt. Neben den Nürnberger Prozessen finden in allen vier Besatzungszonen weitere Verhandlungen gegen Kriegsverbrecher statt.
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Die Alliierten rufen Anfang August 1945 einen Internationalen Militärgerichtshof ins Leben, der in Nürnberg tagt. Er ist zuständig für die Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden. Am 20. November 1945 beginnt der erste der...
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