Meinst du mit "Pächter" ihren "Fisch"/"Loverboy" - oder wie auch immer man ihn bezeichnet? "Fisch" ist mir im GT drinnen noch keiner aufgefallen, und ich war schon oft dort. Vielleicht zu später Stunde, da bin ich nicht mehr dort.
In diesem Kontext, nur zur Info (und nicht mehr OT als so manches zuletzt)
In Kaernten und Tirol (soweit ich bisher gesehen habe) gibt es landesgesetzliche Bestimmungen, dass Zuhaeltern das Betreten des Prost-Lokals (das ist Wiener Terminologie) untersagt ist. Beide Bestimmungen habe ihre Haken.
In K heisst es in Par 3(2)e des K-PRG:
"Verboten ist ... die Gestattung oder Duldung des Zutrittes für Zuhälter in Bordelle oder bordellähnliche Betriebe." Allerdings ist der Begriff "Zuhälter" nicht definiert, worauf sich moeglicherweise alle Personen, die noch nie rechtskraeftig als Zuhälter nach StGB verurteilt worden sind, berufen koennten.
In T heisst es in Par 17(6) TirLdPolG:
"Den Prostituierten ist es verboten, im Bordell Besuche zu anderen Zwecken als zur Ausübung der Prostitution zu empfangen."
Einerseits verunmoeglicht das den Besuch bei Prostituierten durch Beratungseinrichtungen oder auch Haendler von Berufsbedarf jeder Art. Andererseits habe ich selbst im Lauf der Jahre Dutzende Male mir bekannte SW besucht, um zu tratschen, um mich zu erkundigen, wie es ihnen geht usw., ohne dass es zur Vornahme ... kam oder kommen sollte.
Schwierig (aber in Tirol ist so manches schwierig) wuerde damit nach dem Wortlaut des Gesetzes auch der Betrieb eines Nachtclubs bzw einer Bar, der/die auch von Gaesten ohne sexuelle Absichten frequentiert wird.