Große Angst nach Ohnesex!

Du kannst einen PCR-Test machen, geht aber erst frühestens nach 2 Wochen der "möglichen" Ansteckung und kostet dich so 50-70 EUR(was es dir sicher wert ist).....bei diesem Test, wird nämlich im Unterschied zum "normalen" Test, der Virus gescannt, und nicht das Dasein von Antikörpern! Mir ging es vor einigen Jahren genauso wie du(total bescheuerte betrunkene Geschichte)! Waren die schlimmsten Wochen meines Lebens!

Kann nur sagen "Kopf hoch"!!!!! Im schlimmsten Fall ruf die Telefonseelsorge an, wenns dir schlecht geht!!!

Achja, das hab ich in deinem Kommentar ja ganz überlesen! Du musst unbedingt einen Test machen!!!! Alles andere wäre total fahrlässig, unreif und vorsätzliche Körperverletzung!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
*ggg* LOL..........naja, aber grob fahrlässig........ist eigentlich im juristischen Sinne, fast das gleiche ;)

Meine damit, wenn er mit jemand anderen dann Sex hat und ihn/sie dann doch ansteckt......
 
Du kannst einen PCR-Test machen, geht aber erst frühestens nach 2 Wochen der "möglichen" Ansteckung und kostet dich so 50-70 EUR(was es dir sicher wert ist
(...)
Im schlimmsten Fall ruf die Telefonseelsorge an, wenns dir schlecht geht!!!

Die besten Tipps im ganzen Thread. Mal ausnahmsweise ganz ohne Sarkasmus gesprochen.
 
*ggg* LOL..........naja, aber grob fahrlässig........ist eigentlich im juristischen Sinne, fast das gleiche ;)

Meine damit, wenn er mit jemand anderen dann Sex hat und ihn/sie dann doch ansteckt......

Ist weder das gleiche noch grob fahrlässig.

Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist äusserst gering und die Wahrscheinlichkeit einer allfälligen Weitergabe nochmal deutlich geringer.
 
Alles andere wäre total fahrlässig, unreif und vorsätzliche Körperverletzung!!!

Grob fahrlässig würde er handeln, wenn er erfährt, dass sein Test positiv ist. Und wenn er dann im vollem Wissen, dass er definitiv positiv ist dennoch ungeschützten Sex hat.

So schaut´s juristisch aus ......
 
Jep. Strafbar macht man sich in dem Moment wo man wissentlich (ergo man hat schon einen Test gemacht und es wurde ein positives Ergebnis mitgeteilt) ungeschützt herumvögelt. Und nein, es muss nicht erst dadurch zu einer Ansteckung kommen, und dem Staatsanwalt ist die statistische Wahrscheinlichkeit dann auch herzhaft wurscht, denn der Terminus "Gemeingefährdung" lässt sich sehr weit dehnen.

EDIT: Ma, do woa der Gogolores schneller. Und prägnanter. Sollte mich wohl kürzer fassen ;)
 
Grob fahrlässig würde er handeln, wenn er erfährt, dass sein Test positiv ist. Und wenn er dann im vollem Wissen, dass er definitiv positiv ist dennoch ungeschützten Sex hat.

So schaut´s juristisch aus ......

Richtig. :daumen:
 
Und nein, es muss nicht erst dadurch zu einer Ansteckung kommen, und dem Staatsanwalt ist die statistische Wahrscheinlichkeit dann auch herzhaft wurscht, denn der Terminus "Gemeingefährdung" lässt sich sehr weit dehnen.

Eine allfällige Gefährdung hängt von der Viruslast ab. Er kann HIV positiv sein, ungeschützt ficken und trotzdem niemanden gefährden. Sogar uU ohne suffiziente Therapie.
 
Es ist auf jeden Fall grob Fahrlässig!!!! Weil mit grob fahrlässig ist jenes handeln gemeint, was einen vernünftigen Menschen auch unter schwierigen Umständen trotzdem nicht passieren würde = Wenn ich weiß dass etwas sein könnte und ich trotzdem herumvögle.......ist das grob fahrlässig meiner Meinung nach. Vorsatz gibts eh nur wenn ich das Eintreten in kauf nehme und es trotzdem mache......

Danke Mirator für
Die besten Tipps im ganzen Thread. Mal ausnahmsweise ganz ohne Sarkasmus gesprochen.
Meinte dass auch so, weil wie gesagt ging mir ja auch mal so..............aber hab mich testen lassen und damals dann auch auf ALLES ;)
 
Er kann HIV positiv sein, ungeschützt ficken und trotzdem niemanden gefährden. Sogar uU ohne suffiziente Therapie.

Das wird dir in Österreich kein einziger medizinischer Gutachter vor Gericht bezeugen. Egal wie richtig oder falsch die Aussage wissenschaftlich gesehen wäre.
 
ich hab mich jetzt nicht durch alle statements durchgelesen, aber grundsätzlich folgendes:
der test macht frühestens 3 Monate nach dem erwähnten Beischlaf Sinn- vorher sind die Testergebnisse nicht aussagekräftig...

dass du jetzt nervös bist, der test könnte positiv ausfallen, ist verständlich- doch an deiner Stelle hätte ich lieber Gewissheit als mich dauerhaft mit der Unsicherheit abzufinden...
davon abgesehen wäre es schon alleine deswegen wichtig den Test zu machen, um nicht folgende Sexualpartner anzustecken!
 
So da wir ja auf der juristischen Welle waren hier ein paar Infos, wie es in Österreich ist ;)

- Abstufungen des Verschuldens:
- Vorsätzlichkeit:
- vorsätzlich handelt, wem die Rechtswidrigkeit bewusst ist, der den schädlichen Erfolg vorhersieht und seinen Eintritt billigt
- der Schaden wird „mit Wissen und Wollen“ herbeigeführt
- Abgrenzung zur Fahrlässigkeit: dolus eventualis
- = Täter hält den Erfolg für möglich und findet sich damit ab
- Fahrlässigkeit:
- fahrlässig handelt, wer die gehörige Sorgfalt außer Acht lässt
- Abstufung bei der Fahrlässigkeit:
- grobe Fahrlässigkeit: ungewöhnliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht (derartige Fehler unterlaufen einem ordentlichen Menschen in dieser Situation keinesfalls)
- leichte Fahrlässigkeit: ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, die auch einem ordentlichen Menschen hin und wieder passieren kann

Ja, der PCR-Test ist leider nur zu 98% zuverlässig...........aber dennoch aussagekräftig.........hab den damals im Aidhilfe-Haus gemacht.....wenn die ihn schon anbieten.......
 
ich hab mich jetzt nicht durch alle statements durchgelesen, aber grundsätzlich folgendes:
der test macht frühestens 3 Monate nach dem erwähnten Beischlaf Sinn- vorher sind die Testergebnisse nicht aussagekräftig...

Falsch.

Das wird dir in Österreich kein einziger medizinischer Gutachter vor Gericht bezeugen. Egal wie richtig oder falsch die Aussage wissenschaftlich gesehen wäre.

Sie ist richtig und mittlerweile anerkannter Stand der Wissenschaft. Wird ja auch bei einer entsprechenden Viruslast in einer Beziehung kein Kondom trotz positiven Partner mehr unbedingt empfohlen.
 
Naja, ich habe einen HIV-Positiven Freund............und da ist die Viruslast aber sowas von gering........und dennoch: 1:20 das er wen ansteckt.......also da kann man nix empfehlen und er würde es auch nicht empfehlen.............bei solchen Tipps wären wir dann wieder bei der Fahrlässigkeit........
 
Naja, ich habe einen HIV-Positiven Freund............und da ist die Viruslast aber sowas von gering........und dennoch: 1:20 das er wen ansteckt.......also da kann man nix empfehlen und er würde es auch nicht empfehlen.............bei solchen Tipps wären wir dann wieder bei der Fahrlässigkeit........


Sowohl juristisch als auch medizinisch sind deine Beiträge maximal von Halbwissen geprägt.

1:20 bei welcher Praktik? Die Infektionsrisken unterscheiden sich wesentlich in Bezug auf die praktizierten Vorlieben.

Bei einer "sowas von geringen Viruslast" gibts auch keine Ansteckung.

Prinzipiell liegt das durchschnittliche Infektionsrisiko bei rezeptiven Analverkehr bei 0,5%, das wäre 1:200.

Bei insertiven Analverkehr liegt das Risiko übrigens bei 0,07%. ;)
 
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