Dann such dir einen kompetenten Anwalt.
Wenn ein Gutachten fraglich ist schickt dich ein guter Anwalt sofort zu einem gerichtlich beeideten Arbeitsmediziner. Es wird ein Gegengutachten erstellt und dann zerfleischt der Anwalt die Sozialversicherung idR. vor Gericht. Die Rechtssprechung ist in letzter Zeit ausgesprochen konsumentenfreundlich.
Erstens, ein (guter) Anwalt kostet Geld, woher nehmen bei einem Taggeld AMS, Rehageld, Krankengeld von 30-50€ tgl.?
Zweitens, der Gutachter der PVA ist ein gerichtlich beeideter Sachverständiger.
Drittens, ein Gutachter hat den Ehrenkodex niemals dem Kollegen sein Gutachten in Frage zu stellen.
Würde er es tun, sind seine Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen, Anstalten ganz schnell bei null, somit hat er sich selbst ins Out geschossen.
Viertens, auch wenn du ein Gegengutachten einbringst, die Gerichte, Ämter und z.B.die PVA lassen sich für diese Dinge Monate Zeit, Zeit die ein Antragsteller in der Regel nicht hat!
Warum, weil man in der Warteschleife als Antragsteller automatisch als Arbeitsfähig eingestuft ist, da gilt dagegen kein ordentliches Rechtsmittel in Österreich.
Und wennst AF bist, musst zum AMS und die müssen dich vermitteln!
Hier hat geschätzter User Weinviertler 150 wohl Glück mit dem Sachbearbeiter des AMS!
Das Beste, wennst in dieser Phase in der Warteschleife bist, also theoretisch AF, dann darf man bei einer möglichen Bewerbung kein Wort seiner Erkrankung oder Antragstellung erwähnen, weil dies automatisch als Arbeitsvereitelung eingeschätzt wird! Konsequens daraus: Sperre des AMS Bezuges, beim ersten Mal 6 Wochen.
Pervers ist das ausgedachte System.