Hintern-Grabscher keine sexuelle Belästigung

...Forderung nach Kerker für Po - Grabscher ....

Das hat Heinisch-Hosek nie gefordert. Strafgesetz ist nicht nur Kerker.
Karl will es vernünftigerweise im Zivilrecht geregelt belassen.

Im Strafgesetz wäre nämlich die Frage der Strafproportion mit anderen Delikten zu klären.
Also zB: Wieviele Pograpscher bringen die gleiche Strafe wie 1 Vergewaltigung? Wieviele Vergewaltigungen sind 1 Mord gleichzuhalten (oder muß man das umgekehrt formulieren)?....
Diese Fragen sollen übrigens in den nächsten 1,5 Jahren von einer Arbeitsgruppe geklärt werden, um dann das StGB neu zu formulieren.
 
Das hat Heinisch-Hosek nie gefordert. Strafgesetz ist nicht nur Kerker.
Kerker ist natürlich eine bewusste Übertreibung. Aber Freiheitsstrafen stehen schon im Raum, und das ist unverhältnismäßig im Hinblick auf andere Delikte. Und ganz ehrlich, die in diesem Zusammenhang um sich greifende Verniedlichung von Vermögensdelikten sehe ich mit großer Skepsis. Meiner Mutter hat einmal einer das Handtascherl entrissen (sie war da schon über 80). Der Schock, den sie hatte, der war auch nicht ohne.
Karl will es vernünftigerweise im Zivilrecht geregelt belassen.

Die ist ja auch keine Hauptschullehrerin, sondern Juristin. Und wer ihren Lebenslauf ansieht, der wird erkennen, dass die auch ihre wissenschaftliche Arbeit sicher nicht abgeschrieben hat (um ein aktuelles Thema aufzugreifen).
 
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Den Begriff Kerker gibt es im Stravollzug bzw. Strafrecht seit den 70er Jahren nicht mehr!
 
Den Begriff Kerker gibt es im Stravollzug bzw. Strafrecht seit den 70er Jahren nicht mehr!
Das ist mir schon klar .......

Kerker ist natürlich eine bewusste Übertreibung.

Aber von Beginn an wurde in der Presse berichtet, dass sich HH gegebenenfalls auch Freiheitsstrafen vorstellen könne. Und da ist eben seeeehr weiiiit über das Ziel hinaus geschossen. Meine ich jedenfalls, denn wass passiert dann mit Vergewaltigern?

Und was dann in der Folge alles kriminalisiert werden soll! In dieser TV - Diskussion ging das bis zum Kalender mit erotischen Darstellungen (ich hatte nie und habe keinen auf meinem Schreibtisch!!) ....... den Kampfemanzen fällt da immer wieder was ein.
 
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zum einen denke ich, es sind bestimmt weniger frauen die männer sexuell belästigen als männer die die frauen belästigen...
zum anderen werden bestimmt mehr männer einer sogenannten sexuellen belästigung durch einer frau zustimmen als umgekehrt...

eigentlich sollte jeder mensch den anstand, respekt und ehrgefühl haben und wissen wie man sich zu benehmen hat... da dies leider net passiert muß es gesetze geben, die versuchen sowas zu regeln... und wiederum wissen wir wie unausgereift oft die gesetze und diejenigen die sie anwenden sind...
 
hast recht gogolores.. aber respekt sollte jeder von hause aus in seiner erziehung mitbekommen haben und wenn man dieses beherzigt, dann erübrigen sich schon etliche sachen.. wer respekt vor dem anderen hat der belästigt ihn/sie nicht usw..
 
Wir sind uns ja in der Mehrzahl hier sicher einig, dass sich das Grabschen nicht gehört. Eine Strafandrohung würde nur bewirken, dass ein neues Feld eröffnet wird. Auch von gewissen Frauen, die jemandem eins auswischen wollen. Ungerechtfertigte Vergewaltigungsvorwürfe gibt es nachweislich nicht so selten.
 
die grundfrage ist doch wann wirds eine sexuelle belästigung... und da bin ich eig. der meinung, dass das berühren des hinterns dazu gehört... man hat schlißelich auch analverkehr... also ist der hintern auch irgendwie eine erotische zone... genauso wie die brüste...
 
Ungerechtfertigte Vergewaltigungsvorwürfe gibt es nachweislich nicht so selten.

Stimmt ! Eine Kriminalisierung derartiger Übertretungen kann wohl nur Schwachsinnigen einfallen ! Was kommt dann als nächstes: "Mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate ist der zu bestrafen, der bei Rot über die Kreuzung fährt/geht" :kopfklatsch: Dann sind wir in Zukunft bald ein Land der Vorbestraften ! Eine vernünftige Geldstrafe, die dem einzelnen wirklich weh tut, hat meiner Meinung nach mehr Sinn als 3 Monate bedingt auf 3 Jahre !
 
Eine vernünftige Geldstrafe, die dem einzelnen wirklich weh tut, hat meiner Meinung nach mehr Sinn als 3 Monate bedingt auf 3 Jahre !

Im Fall des Po - Grabschens .... eine g´sunde Watschen, die sich gewaschen hat.
 
Jetzt mischt sich der Erwin auch noch ein. Erhofft er sich davon am 3. März Stimmen?

Der muss eher von seinem Finanz-Desaster ablenken. Gegen das, was im Heiligen Pölten passiert ist, war Salzburg ja ein Lecherlsch***.
 
Der muss eher von seinem Finanz-Desaster ablenken. Gegen das, was im Heiligen Pölten passiert ist, war Salzburg ja ein Lecherlsch***.

Das kann nicht sein, denn immerhin ist der zuständige Landesrat in NÖ ein AHS - Lehrer. :ironie:
 
wenn ich einen mann auf den hintern grapsche,fällt das dann auch unter sexuelle belästigung:hmm::mrgreen:

oder zeigt mi der dann an:roll:

ich glaub jeder würd den mann auslachen,,wenn er das zur anzeige bringt....
 
Der kann sich brausen, weil es kein Männerministerium gibt. Soviel zum Thema Gleichberechtigung.
damit hats nix zum tun...nur hats da ein mann wirklich schwerer,es glaubhaft zu machen...
ich geh jo a ned zum ministerium,wenn i belästigt werd..;)

und das frauenministerium hat schon vieles für die frauen gemacht...stell aber hier jetzt keine links ein,,weil ich nicht verwässern will
 
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