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Gast
(Gelöschter Account)
du mußt davon ausgehen das du singel wärst
Nur weil man keine Freundin hat bedeutet das nicht das man andere fremde Frauen
begrabschen darf
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du mußt davon ausgehen das du singel wärst
Das sollte doch strafrechtlich verfolgbar sein, meine ich. Wenn grapschen als Kavaliersdelikt abgetan wird, sollte zumindest Beschimpfen in Kombination mit der Historie strenger bewertet werden.
meine meinung ist das der hintern eines menschen sexuel erotisch sein kann
das die frau überreagiert hat ist auch klar weil wenn sie ihm eine geknallt hätte, hätte er es sicher auch verstanden, ausser sie dachte sich das sie da schmerzensgeld bekommen kann nur ist der schuss sozusagen nach hinten los gegangen
Oder willst für Grapschen zehn Jahre Bau einfordern?
Klar kann ein Arsch erotisch sein aber auch das gibt einem nicht das Recht diesen
als sein Eigentum anzusehen und einfach mal drauf zu fassen
Im übrigen gibt es Frauen für die es das schlimmste Verbrechen der Welt ist wenn sie von einem
anderen Mann ausser dem ihren berührt werden. Und ja ich halte es für vorstellbar das es für sie ein
traumatisches Erlebniss war. Wir wissen nie was in einem Menschen vorgeht
des muss aber echt nicht sein. also find ich schon bissl übertrieben. da ziehn sich die frauen aufreizend und sexy an mit knappen röcken und hautenger jeans und dann das. also arrogant bis zum geht nicht mehr......
Oh Mann, wieder so ne Fotze, die glaubt, dass sie was Besonderes ist
....ich galube, ich habe hier noch nie etwas letztklassigeres gelesen....
Oh Mann, wieder so ne Fotze, die glaubt, dass sie was Besonderes ist
Quelle: http://www.unzensuriert.at/content/...u-mit-knackigem-Hintern-darf-ich-mal-anfassenAfghane: “Oh Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?”
22. November 2012 - 16:41
Der Po sei kein Geschlechtsorgan. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft in Graz ein Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen Afghanen ein, der einer 43-jährigen Frau ans Gesäß fasste. Der 37-jährige A.Y. hat laut Medienberichten die Radfahrerin mit seinem Drahtesel unsanft zum Anhalten gezwungen und gefragt: „Oh Frau mit knackigem Hintern, darf ich mal anfassen?“. „Sicher nicht“, entgegnete die Bankangestellte.
Der Mann nimmt das nicht ernst und macht es trotzdem. Er fängt damit nicht nur eine Ohrfeige ein, sondern auch eine Anzeige wegen sexueller Belästigung. Einige Wochen später bekommt die Dame einen Brief von der Bezirksstaatsanwaltschaft, in dem steht, dass das Verfahren gegen A.Y. „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt wurde. Die überraschende Argumentation: Schließlich habe keine geschlechtliche Handlung stattgefunden. Konkret steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Eine geschlechtliche Handlung an einer Person nimmt vor, wer diese (sei es über die Kleidung) intensiv im Bereich des Geschlechtsorgans oder der (weiblichen) Brust (vom Opfer sinnfällig als Eingriff in die sexuelle Integrität empfunden und vom Ausprägungsstadium unabhängig) berührt oder wer sein Geschlechtsteil derart mit dem Körper des Opfers kontaktiert. Der immer wieder kolportierte seitliche Griff an die Gesäßbacke einer Person fällt jedenfalls nicht darunter.
Pograbschen fällt nur unter Anstandsverletzung
Der Hintern sei kein Geschlechtsorgan, daher liege der Tatbestand der sexuellen Belästigung hier nicht vor, so der Grazer Staatsanwalt Hansjörg Bacher in der Tageszeitung Die Presse. Ein Freibrief für Männer zum Pograbschen? Nicht ganz. Denn das Fassen an den Po würde den Anstand verletzen, für die die Polizei als Verwaltungsstrafbehörde eine Strafe verhängen könne.
Die betroffene Frau versteht die Welt nicht mehr. „Mein Körper gehört mir. Ich fühle mich sehr wohl sexuell belästigt“, klagt sie. Der Vorfall habe sie derart traumatisiert, dass sie sich seither in psychologischer Behandlung befinde. „Zudem ist dieser Mann kein unbeschriebenes Blatt. Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass ich nicht die Einzige bin, die von ihm belästigt wurde“, sagt die Grazerin. Die Presse fragte bei der Staatsanwaltschaft Graz nach und stieß tatsächlich auf eine weitere Anzeige vom November 2011 – ebenfalls wegen sexueller Belästigung. Damals warf ihm eine Frau vor, „obszöne Bewegungen“ gemacht und ihr „Ich will ficken, ich will ficken“ zugerufen zu haben. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil er keine geschlechtlichen Handlungen vorgenommen habe.
Der Afghane A.Y. darf sich mit seinen Übergriffen auf Frauen in Österreich also ziemlich sicher fühlen. Außer einer Ohrfeige von der Frau, der er an den Po fasste, hat er bisher keine Strafe ausgefasst. Aber auch dies empfand er als ungerecht, denn nach der "Watsch'n" flippte der Mann aus, schrie und bezeichnete die Grazerin als Schlampe. Schließlich sei er noch nie von einer Frau geschlagen worden.
Ist natürlich total wichtig, welcher Nationalität der Mann angehört! Ich hör schon die blauen Pferde trappeln,.....
Du kannst es nie wissen, was sie attraktiv finden - die Idioten und Notgeilen stehen auf Schwiegermütter, Großväter und Urgroßtanten...
a) was hat ein rock oder eine jeans mit arrogant zu tun?des muss aber echt nicht sein. also find ich schon bissl übertrieben. da ziehn sich die frauen aufreizend und sexy an mit knappen röcken und hautenger jeans und dann das. also arrogant bis zum geht nicht mehr......
aber net allePfosten san quasi Trottln,....
ich hab lang nach dem passenden wort gesucht, deppat trifft es ziemlich gutDie Geschichte von wegen "traumatisiert" find ich dann doch ein wenig ......ähem..... deppat.
Ist natürlich total wichtig, welcher Nationalität der Mann angehört! Ich hör schon die blauen Pferde trappeln,.....
Klar - einem Österreicher könnt ma sowas doch noch glatt nachsehen - wo er doch "zu Hause" ist! Meinst du das wirklich ernst? Beziehungsweise - was, zum Geier - hat Niveaulosigkeit und Manierenbefreitheit mit der Nationalität zu tun?????Na ja, wenn ich schon im Ausland bin, sollte ich mich benehmen. Das hat blauen Pferden nichts zu tun. Nur mit Höflichkeit.