Hintern-Grabscher keine sexuelle Belästigung

http://steiermark.orf.at/news/stories/2560675/

„Die Männer, denen ich symbolisch versucht habe, auf den Hintern zu klopfen, haben sich weggedreht, was für mich ein Zeichen ist, dass das als unangenehm empfunden wird, wenn es um die körperliche Integrität geht“, sagt die Grazer Frauenbeauftragte Maggie Jansenberger.

Schade, dass ihr keiner eine symbolische geknallt hat. :cool:
 
bei manchen ärschen ist eher eine zumutung, hinzugrapschen....:hahaha:

Frage des Richters: Warum haben's denn beim Grabschen dauernt Hüü und Brrrr gerufen ?
Antwort des Grabschers: Geh bitte Herr Rat, schaun's ihna doch den Arsch an ... ein typisches ROSS ........... :haha::winke:
 
noch was:

SELBSTVERSTÄNDLICH ist das arschbegrapschen einer frau gegen ihren willen durch andere eine sexuelle belästigung (mMn)

wenn a paar hirnederln (von richtern) auch anderer meinung sein sollten, wäre es mal interessant, das ausjudizieren zu lassen

walter

das hirnederl bist du!
richter können nicht nach lust und laune jemanden verurteilen, weil es das "gesunde volksempfinden" so will.
richter müssen sich an gesetze halten und ihr urteil auch begründen, das ist vermutlich für dein hirnkastl zu hoch!
wer für eine strafrechtliche bestrafung von grapschern ist, muss für eine gesetzesänderung eintreten.
die meisten die nicht bis 3 zählen können, würden so etwas befürworten.
genaugenommen ist es ohnehin bereits jetzt unter "anstandsverletzung" verwaltungsmässig strafbar und das genügt. wenn die emanzen damit durchkommen, dann wird als nächstes jeder furz von männern ein strafbares delikt werden, das von staatsanwälten von amtswegen verfolgt werden muss.
 
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Da ich deswegen keinen neuen Thread eröffnen will:

Schwere sexuelle Nötigung ist das Grabschen wirklich nicht. Aber der aktuelle Fall des Vorarlbergers, der in der Schnellbahn eine Frau vergewaltigt hat, der gibt mir schon zu denken. Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.
 
Aber der aktuelle Fall des Vorarlbergers, der in der Schnellbahn eine Frau vergewaltigt hat, der gibt mir schon zu denken. Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.

Doch ! Bis zu 10 Jahre Haft, bei besonderen Gründen sogar bis 20 Jahre oder lebenslang !
 
Du weißt, dass ich ein Gegner der Todesstrafe bin. Aber für solche Fälle gab es beispielsweise früher besondere "Vergünstigungen" an jedem Jahrestag der Tat. Z. B. .... Dunkelhaft ......
 
Aber der aktuelle Fall des Vorarlbergers, der in der Schnellbahn eine Frau vergewaltigt hat, der gibt mir schon zu denken. Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.

Gibt eh genügend einsame Inseln. Aussetzen und fertig ... :cool:

Aber vermutlich wird er sich auf seine schwere Kindheit, irgendwelche besonderen Umstände und sonstwas ausreden und er wird mit einer bedingten aus'n G'richtsaal rausg'streichelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.

Was wäre denn angemessen?

StGB
§ 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
 
Was wäre denn angemessen?

Hab ich ja geschrieben. Früher gab es so was wie Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat. Du weißt, Ich bin ein strikter Gegner der Todesstrafe. Und ich hab mich auch immer zum Prinzip "Im Zweifel für den
Beschuldigten" bekannt, das hier in Vergewaltigungsfällen oft in Frage gestellt worden ist. Aber dieser Fall (wo offenbar die Beweisführung ein leichtes werden wird), der macht mich unglaublich zornig. Ich geb´s ja zu, dass ist emotionell, nicht vom Kopf ausgehend.
 
Früher gab es so was wie Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat.

Und was bringt das? Außer dass man damit wieder ein Menschenrecht bricht? Weder dem Opfer wird dadurch geholfen, noch dients der Strafeinsicht. Nur deinen Zorn würds vielleicht mindern, aber Zorn ist keine gute Richtschnur um Recht zu sprechen, oder?
 
Nur deinen Zorn würds vielleicht mindern, aber Zorn ist keine gute Richtschnur um Recht zu sprechen, oder?

Mein Zorn ist in diesem Zusammenhang unwichtig, ich bin nicht persönlich betroffen. Aber vielleicht hilft es dem Opfer. Und ich weiß schon, die Abschreckungswirkung wird minimal sein.
 
Früher gab es so was wie Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat.

prinzipiell sage ich, so ein Schwachsinn!
Wobei ich nicht weiß, was du unter früher verstehst. Wahr ist allerdings, dass es bis in die, glaublich 80er Jahre es den Tag der Tat gab, wo die Gefangenen nur Wasser und Brot zu essen bekamen.
Dunkelhaft gab es meines Wissens weder in der kurzen noch der langen Vergangenheit des Strafvollzuges.
 
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