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Gast
(Gelöschter Account)
Oder wäre das dann doch wieder eine zu schräge Sicht der Dinge
Schon.. Ja!
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Oder wäre das dann doch wieder eine zu schräge Sicht der Dinge
„Die Männer, denen ich symbolisch versucht habe, auf den Hintern zu klopfen, haben sich weggedreht, was für mich ein Zeichen ist, dass das als unangenehm empfunden wird, wenn es um die körperliche Integrität geht“, sagt die Grazer Frauenbeauftragte Maggie Jansenberger.
bei manchen ärschen ist eher eine zumutung, hinzugrapschen....
Die Frage ist eher, ob du die Beule an deinem Kiefer, nachdem du in die Haltestangen gebissen hast auch gern hast!
noch was:
SELBSTVERSTÄNDLICH ist das arschbegrapschen einer frau gegen ihren willen durch andere eine sexuelle belästigung (mMn)
wenn a paar hirnederln (von richtern) auch anderer meinung sein sollten, wäre es mal interessant, das ausjudizieren zu lassen
walter
Naja, zumindest Nötigung könnt man anklagen, wobei nicht ganz klar ist, wie er sie zum Anhalten gezwungen hat.
Aber der aktuelle Fall des Vorarlbergers, der in der Schnellbahn eine Frau vergewaltigt hat, der gibt mir schon zu denken. Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.
.... Dunkelhaft ......
Aber der aktuelle Fall des Vorarlbergers, der in der Schnellbahn eine Frau vergewaltigt hat, der gibt mir schon zu denken. Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.
Für solche brutalen Menschen hält unser Strafrecht keine angemessenen Bestrafungen bereit.
StGB
§ 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Was wäre denn angemessen?
Früher gab es so was wie Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat.
Nur deinen Zorn würds vielleicht mindern, aber Zorn ist keine gute Richtschnur um Recht zu sprechen, oder?
Aber vielleicht hilft es dem Opfer.
Aber ob ein Tag Dunkelhaft im Jahr da wirklich hilft?
Früher gab es so was wie Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat.