Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

wer bitte, soll denn dann ermitteln, wenns niemand anderen gibt (das BMJ könnte sich eine eigene truppe aufstellen, hat aber kein geld.

Da der Schutz der Menschenrechte wichtiger ist, als die Aufrechterhaltung einer Sittenpolizei, könnte man kostenneutral die für die Sittenpolizei reservierten Planstellen dem BMJ für eine Sonderermittlungsgruppe zuteilen und sich dafür die fähigsten und integresten Ermittler aus dem Polizeibereich heraussuchen. Die ehemaligen Sittenpolizisten schickt man zur Verkehrswegsicherung und durch Aufstiege füllt man die Personallücken in den anderen Ermittlungsbereichen.

wen willst den sonst ermitteln lassen, den pilz etwa...

Eine direkt dem Parlament oder dem Ombudsmännern unterstellte Ermittlergruppe wäre auch denkbar.
 
Da der Schutz der Menschenrechte wichtiger ist, als die Aufrechterhaltung einer Sittenpolizei, ........
Aber wenn schon in Deinem Fall die Menschenrechte verletzt worden sein sollten (wer außer Dir hat das eigentlich explizit festgestellt, und wo lässt sich das nachlesen?), dann wäre das doch kein Grund, die Sittenpolizei als ganzes abzuschaffen?

Wenn das Schule machen würde, hätten wir wohl weltweit überhaupt keine Polizei mehr .....
 
[schnipp-schnapp!] Schon das Fakt, dass "die Polizei" offenbar selbst ermittelt, ist zu beanstanden: Bei Polizeiübergriffen ist (nach internationaler Rsp, etwa EGMR und UNO Organe CAT, HRC) eine unabhängige Untersuchung notwendig, die außerhalb der Polizei durchzuführen ist.
Wie du selber durch die Gänsefüßchen vor und nach "die Polizei" sehr schön zum Ausdruck bringst, gibt es in Österreich eben "die Polizei" nicht. Es gibt Sicherheitsbehörden, den allgemeinen Wachkörper "Bundespolizei", die verschiedenen innerhalb desselben operierenden Spezial- und Sondereinheiten, die "Kriminalpolizei", die organisatorisch zwar im letzteren Sinne zur Bundespolizei gehört (so nicht, wie in einzelnen Gemeinden vorkommend, eine Gemeindewache entsprechende Aufgaben wahrnimmt), funktionell aber den Staatsanwaltschaften unterstellt ist, die "Verkehrspolizei", für die Gleiches gilt, nur das dort die funktionell weisungsberechtigte Behörde die Bundespolizeidirektion, die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landesregierung ist, etc, etc.

Was die strafrechtliche Verantwortung von einzelnen Beamten der diversen Polizeitruppen anbelangt, so dürfte aus meiner Sicht menschenrechtlicher Standard sein, dass nicht die unmittelbaren Kolleg/inn/en des/der Beschuldigten die Ermittlungen führen sollen (ich würde dies das "Spezialeinheiten- oder Delegationsprinzip" nennen), es aber keineswegs eine eigene, völlig durch "Feuermauern" von der allgemeinen solchen getrennte "Polizei" geben muss, die die Polizei überwacht.


Die milden Urteile von österreichischen Gerichten bei Menschenrechtsverletzungen durch Polizisten sind inzwischen ein internationaler Skandal. Der Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen hat dazu festgestellt (44. Session, Abschlussbericht über Österreich):

Absatz 19: In this regard, the Committee continues to be concerned about the high level of impunity in cases of police brutality, including that perceived to be racially-motivated.
Absatz 20: The Committee continues to be deeply concerned about the lenient sentences imposed by Austrian courts in cases of torture or other ill-treatment by law enforcement officials.​

In freier und verkürzter Form übersetzt: Der Ausschuss ist weiterhin besorgt über die gängige Straffreiheit für Polizeibrutalität (Abs 19) und er ist tief besorgt über die milden Strafen, die österreichische Gerichte für Folter und andere Misshandlungen durch Polizisten verhängt haben (Abs 20).
Hier muss ich aber jetzt dir ein (schon mehrmaliges) Verwässern zur Last legen, denn um "police brutality, including that perceived to be racially-motivated" geht's in der von dir angezogenen Frage nur höchst am Rande, es geht darum, ob "die Polizei" gegen eine von dir so genannte "Hobbyhure" wegen des Verdachts der Übertretung der die Prostitution regelnden sittenpolizeilichen Landesgesetze und/oder weiterer, eventuell in Kontext bringbarer gerichtlicher Strafnormen verdeckt ermitteln bzw. in welche Grundrechte sie dabei eingreifen darf.

Im Übrigen wissen die von dir genannten Menschenrechtsorgane sehr genau über das Prinzip der Unschuldsvermutung und der vorurteilsfreien, nur dem Gesetz verpflichteten Urteilsfindung Bescheid. Die wären die ersten, die "Stopp!" sagen würden, wenn die Gerichte nach dem Grundsatz "Sie sind Polizist? Na, dann beweisen sie mal ihre Unschuld, sonst gibt's die Höchststrafe!" vorgehen würden.

Abschließend ist zu betonen, dass der von dir zitierte Bericht anders zu lesen ist als etwa ein Gerichtsurteil, summarischer und mit einem gewissen wertenden, um nicht zu sagen: "politischeren" Unterton. Du wirfst das alles in einen Topf, weil's - summarisch - deine Position zu stärken scheint.
 
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Aber wenn schon in Deinem Fall die Menschenrechte verletzt worden sein sollten (wer außer Dir hat das eigentlich explizit festgestellt, und wo lässt sich das nachlesen?), dann wäre das doch kein Grund, die Sittenpolizei als ganzes abzuschaffen?

Wenn das Schule machen würde, hätten wir wohl weltweit überhaupt keine Polizei mehr .....

na sie will jo nur die sittenpolizei abschaffen, vermutlich hats kein auto................:haha:
 
...langsam verfluche ich den tag an dem sie derklatscht worden ist :mrgreen:
 
Ich glaub, es geht ihr ums Rechthaben

im begriff "rechthaben" ist aber auch der begriff "recht" enthalten, und nach (zumindest in österreich) "geltendem recht" hat sie halt nicht recht, weil sie gegen geltende rechtsnormen verstossen hat, paradox.......oder
 
Zur Diskussion ab #201, die Sittenpolizei abzuschaffen und die Planstellen für eine unabhängige "Ermittlungsgruppe Menschenrechte" ("Polizei-Polizei") zu widmen.

@Steirerbua (#203): Dieser Vorschlag soll nicht die Sittenpolizei wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen abschaffen/bestrafen, sondern in Zeiten knapper Budgets Ressourcen freimachen für die Schaffung einer völlig unabhängigen Polizei-Polizei, die wichtiger ist, als eine Sittenpolizei. Immerhin gilt es, mehr Polizisten und sonstige Beamte (Zoll, Steuerfahndung, KIAB, ...) auf Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, als es Sexworker gibt.

@Hedonismus (#202): Die Unterstellung der Polizei-Polizei unter das Parlament wäre vielleicht wirklich zu gewagt. Aber die Ombudsmänner wären ideal, da sie wie die Justiz von der Regierung unabhängig sind, gleichzeitig aber getrennt von der Justiz sind, sodass nicht der Ermittler gleichzeitig Richter wird.

@Mike-Tanja (#206): Sicherlich ist grundsätzlich keine "Feuermauer" nötig. Wenn aber die Erfahrung zeigt (UNO Bericht), dass die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzern in der Praxis nicht funktioniert, dann muss man von einem Systemmangel ausgehen und z.B. Feuermauern einbauen. Außerdem wollen die Ombudsmänner ohnedies mehr Menschenrechts-Kompetenzen, die sie so - noch dazu kostenneutral - erhielten.

Zum Vorwurf des "Verwässern meines eigenen Threads": Im Beitrag #1 beziehen sich
die Fragen (14) "Ist es mit dem Agenten beim Treffen zu sexuellen Situationen gekommen" und (16) "War die Situation in irgendeiner Form unangenehm" und (18) "Hat die Polizeiaktion psychische Folgen gehabt" auf sexuelle Übergriffe (möglicherweise auch Vergewaltigung, demnach also Folter) durch den Sittenpolizeispitzel und

die Frage (17) "Wurde eine Beschwerde gegen die Polizei eingebracht [...] Was war das Ergebnis?" auf die nachfolgende amtliche Untersuchung des Vorfalls (also eine Aufgabe der Polizei-Polizei).​
Insofern sind z.B. die Ausführungen zur Polizei-Polizei als Vorbeugung gegen zukünftige Menschenrechtsverletzungen näher am Thread, als die Steuerdiskussion.

@maggi (#209): Zur Erinnerung, es gibt keine Strafe

im begriff "rechthaben" ist aber auch der begriff "recht" enthalten

In diesem Sinn ist mein Anliegen tatsächlich, "Recht" zu bekommen. Dass eben nicht ich, sondern die Polizei gegen Rechtsnormen verstoßen haben, ist dabei der Kern der Beschwerde ... also hier sehe ich keine Paradoxie, sondern nur eine unglaubliche Blamage für den österreichischen Staat, sobald der Fall international wird. (Zur Klarstellung noch, natürlich sind die Menschenrechte auch dann geschützt, wenn jemand gegen Rechtsnormen verstoßen hat.)
 
Zuletzt bearbeitet:
... sondern in Zeiten knapper Budgets Ressourcen freimachen für die Schaffung einer völlig unabhängigen Polizei-Polizei, die wichtiger ist, als eine Sittenpolizei. Immerhin gilt es, mehr Polizisten und sonstige Beamte (Zoll, Steuerfahndung, KIAB, ...) auf Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, als es Sexworker gibt.

Klar, es gibt ja auch wesentlich mehr Polizeiübergriffe als illegale Huren ... :roll:
 
Dieser Vorschlag soll nicht die Sittenpolizei wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen abschaffen/bestrafen, sondern in Zeiten knapper Budgets Ressourcen freimachen für die Schaffung einer völlig unabhängigen Polizei-Polizei, die wichtiger ist, als eine Sittenpolizei. Immerhin gilt es, mehr Polizisten und sonstige Beamte (Zoll, Steuerfahndung, KIAB, ...) auf Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, als es Sexworker gibt.
Ja eh ..... aber wer garantiert denn dann, dass die Polizei-Polizei nicht auch am Ende gegen Menschenrechte verstößt? Denn so, wie sich gelegentlich erwischte Prostituierte über die Menschenrechte aus ihrem Dilemma herauskasperln wollen, so wird das auch der eine oder andere Beamte der Polizei-Polizei versuchen wollen. Schaffen wir dann eine Polizei-Polizei-Polizei, oder halten wir es nicht für eigentlich pervers, wenn man Menschenrechte, die bei Gott ein ernstzunehmendes Gebiet wären, einfach für seine rechthaberischen Spielchen missbraucht?

... also hier sehe ich keine Paradoxie, sondern nur eine unglaubliche Blamage für den österreichischen Staat, sobald der Fall international wird.
Ich sehe da keine Blamage für den österreichischen Staat - nicht vor Rechtskraft eines Höchstgerichtesurteiles. Aber das wird's ohnehin ned geben, weil es Dir ja ned um Menschenrechte oder sonst was geht, sondern einzig und allein darum, dass man Dich erwischt hat. Und weil Du das Geld hast, und die richtigen Freunde, jetzt wirst Du es den Patscherln von Polizisten aber so richtig zeigen, was es heißt, sich mit Dir anzulegen, und Du wirst prozessieren bis zum jüngsten Tag. :mrgreen:

Naja, was soll's ....... wer's braucht .... :roll:
 
Klar, es gibt ja auch wesentlich mehr Polizeiübergriffe als illegale Huren

Illegale Prostitution ist kein Verbrechen. Menschenrechtsverletzung durch einen Beamten im Dienst aber sehr wohl. Aus diesem Grund ist der Untersuchungsbedarf bei Menschenrechtsverletzungen höher, weiters aus dem Grund, dass das bisherige System der Aufklärung und Bestrafung nicht funktioniert hat (UNO Bericht).

Ja eh ..... aber wer garantiert denn dann, dass die Polizei-Polizei nicht auch am Ende gegen Menschenrechte verstößt? [...] Schaffen wir dann eine Polizei-Polizei-Polizei

Ganz einfach: Bei Vorwürfen gegen die Polizei-Polizei soll das BAK ermitteln, außer, ein Beamter von dort ist involviert, dann eine Polizeienheit aus den Bundesländern.

Der Vorteil der Polizei-Polizei wäre auch, dass das BAK diese Agenden nicht mehr betreuen müsste, und sich auf dessen gänzlich anders geartetes Kerngebiet, der Korruptionsbekämpfung, konzentrieren könnte.
 
Illegale Prostitution ist kein Verbrechen.
Widerspricht sich das nicht ein bisserl ?
Nein, das widerspricht sich nicht. § 17 (1) StGB: "Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind."

Illegale Prostitution ist nur eine Verwaltungsübertretung.
 
Zur Ergänzung noch: Eine Verletzung von Menschenrechten ist insofern ein Verbrechen, als es sich um Missbrauch der Amtsgewalt handelt. § 302 Abs 1 StGB lautet:

Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.​

Ab einem Schaden von 50.000 Euro ist der Strafrahmen verdoppelt (plus Verlust der Amtsstellung).

Das gesetzliche Tatbild erfordert einen Beamten (z.B. ein Sittenpolizist), der durch eine Handlung oder Unterlassung in Vollziehung eines Gesetzes (z.B. Prostitutionsgesetz) eine andere Person in ihren Rechten schädigt (also z.B. eine Menschenrechtsverletzung) und dafür Vorsatz und Wissen hatte. Der "Vorsatz" kann auch "bedingter Vorsatz" sein, wenn der Beamte es zwar für möglich gehalten hat, dass sein Handeln eine Menschenrechtsverletzung sein kann, das aber in Kauf genommen hat. Ebenso genügt statt des "Wissens" ein lediglich "potenzielles Unrechtsbewusstsein", wonach der Beamte verpflichtet gewesen wäre, sich vorher zu informieren, ob sein geplantes Handeln eine Rechtsverletzung sein könnte.
 
@ Lycisca:Hat der Thread schon seinen Zweck erfüllt, sprüch: haben sich schon Frauen bei dir gemeldet?
 
Ich habe inzwischen Kontakte zu Frauen bzw auch indirekte Informationen von anderen. Inwieweit diese Informationen in das internationale Verfahren einfließen sollen, müssen aber diese Frauen selbst entscheiden. Da haben sie auch noch etwas Zeit, weil ich zuerst die innerstaatlichen Rechtsmittel ausschöpfen muss (also auf den Abschluss wenigstens eines höchtgerichtlichen Verfahrens warten muss).

Möglicherweise kommt es aber im Zuge von Ermittlungen gegen die Polizisten dazu, dass BAK die gesamten sittenpolizeilichen Ermittlungen der letzten fünf Jahre (Verjährungsfrist für Missbrauch der Amtsgewalt) ausheben und analysieren muss (Ausforschung und Befragung aller Frauen, gegen die verdeckt ermittelt wurde) ... der Grund wäre der Verdacht auf systematischen Verfassungsbruch. In diesem Fall könnte ich im internationalen Verfahren auf die so produzierten amtlichen/gerichtlichen Dokumente zurückgreifen (soweit ich darauf als Opfer und daher Partei des Verfahrens gegen die Polizisten Zugriff habe).
 
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