Zur Diskussion ab #201, die Sittenpolizei abzuschaffen und die Planstellen für eine unabhängige "Ermittlungsgruppe Menschenrechte" ("Polizei-Polizei") zu widmen.
@Steirerbua (#203): Dieser Vorschlag soll nicht die Sittenpolizei wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen abschaffen/bestrafen, sondern in Zeiten knapper Budgets Ressourcen freimachen für die Schaffung einer völlig unabhängigen Polizei-Polizei, die wichtiger ist, als eine Sittenpolizei. Immerhin gilt es, mehr Polizisten und sonstige Beamte (Zoll, Steuerfahndung, KIAB, ...) auf Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, als es Sexworker gibt.
@Hedonismus (#202): Die Unterstellung der Polizei-Polizei unter das Parlament wäre vielleicht wirklich zu gewagt. Aber die Ombudsmänner wären ideal, da sie wie die Justiz von der Regierung unabhängig sind, gleichzeitig aber getrennt von der Justiz sind, sodass nicht der Ermittler gleichzeitig Richter wird.
@Mike-Tanja (#206): Sicherlich ist grundsätzlich keine "Feuermauer" nötig. Wenn aber die Erfahrung zeigt (UNO Bericht), dass die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzern in der Praxis nicht funktioniert, dann muss man von einem Systemmangel ausgehen und z.B. Feuermauern einbauen. Außerdem wollen die Ombudsmänner ohnedies mehr Menschenrechts-Kompetenzen, die sie so - noch dazu kostenneutral - erhielten.
Zum Vorwurf des "Verwässern meines eigenen Threads": Im Beitrag #1 beziehen sich
die Fragen (14) "Ist es mit dem Agenten beim Treffen zu sexuellen Situationen gekommen" und (16) "War die Situation in irgendeiner Form unangenehm" und (18) "Hat die Polizeiaktion psychische Folgen gehabt" auf sexuelle Übergriffe (möglicherweise auch Vergewaltigung, demnach also Folter) durch den Sittenpolizeispitzel und
die Frage (17) "Wurde eine Beschwerde gegen die Polizei eingebracht [...] Was war das Ergebnis?" auf die nachfolgende amtliche Untersuchung des Vorfalls (also eine Aufgabe der Polizei-Polizei).
Insofern sind z.B. die Ausführungen zur Polizei-Polizei als Vorbeugung gegen zukünftige Menschenrechtsverletzungen näher am Thread, als die Steuerdiskussion.
@maggi (#209): Zur Erinnerung, es gibt keine Strafe
im begriff "rechthaben" ist aber auch der begriff "recht" enthalten
In diesem Sinn ist mein Anliegen tatsächlich, "Recht" zu bekommen. Dass eben nicht ich, sondern die Polizei gegen Rechtsnormen verstoßen haben, ist dabei der Kern der Beschwerde ... also hier sehe ich keine Paradoxie, sondern nur eine unglaubliche Blamage für den österreichischen Staat, sobald der Fall international wird. (Zur Klarstellung noch, natürlich sind die Menschenrechte auch dann geschützt, wenn jemand gegen Rechtsnormen verstoßen hat.)