Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Möglich, aber nur wenn Leute mit einer derart "kranken" Einstellung wie du, in der Legislative etwas mitzureden hätten. Du müßtest dich in Nordkorea sehr wohl fühlen. :mauer:

Es zwingt dich niemand meine Einstellung zu teilen und es ist mir ehrlich gesagt auch egal was du davon hälst, wär ja noch schöner wenn mich das intressieren würd. Wenn dir Nordkorea so gefällt, dann solltest du nicht lange fackeln und umziehen, mir gefällts dort nicht.


zum Verständnis für die Anderen sein "toller gelöschter Beitrag":

Seit wann kann man gelöschte Postings zitieren? :kopfklatsch:

Wie ist es mit jenem "Einbrecher", der den Schlüssel zu seinem eigenem Haus verloren hat und deshalb über die Hintertür "eingebrochen" ist (ein prominenter Fall aus den USA, der auch den Präsidenten beschäftigt hat) ... soll dieser ungeschickte Hauseigentümer von den aufmerksamen Passanten vorsorglich gleich als vermeintlicher Einbrecher erschossen werden? Und wenn so etwas passiert, soll ein solcher Passant nicht bestraft werden, auch wenn er "in guter Absicht" handelte?

Wenn du genau liest wirst du bemerken, dass dein beispiel nicht das geringste mit meinem zu tun hat. Wenn ein Passant, der nichts mit dem Haus zu hat einfach einen mutmaßlichen Einbrecher erschießt ist das natürlich eine Straftat und eine Verurteilung absolut gerechtfertigt.

Nicht vergleichbar damit, wenn jemand in mein Haus einbricht, die Stufen runterfällt und mich auf Schmerzensgeld verklagt, klar soweit?

Btw: Du vergleichst "Körperverletzung" die keine ist mit simplen Mord, ob in guter absicht oder nicht ist dabei egal, Mord ist Mord, was anderes wäre es wenns Notwehr war.
 
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wenn jemand in mein Haus einbricht, die Stufen runterfällt und mich auf Schmerzensgeld verklagt

Wenn aber ein Feuerwehrmann in dein Haus einbrechen muss, weil in deiner Abwesenheit ein Brand ausbricht (Kurzschluss in der Alarmanlage) und er stirbt, weil du eine Selbstschussanlage installiert hast (oder auch nur die Stufen mit Stolperfallen gegen Einbrecher versehen hast) ... verdienst du dann keine Strafe für diese unverhältnismäßige "Aufrüstung"?
 
Wenn aber ein Feuerwehrmann in dein Haus einbrechen muss ....
Irgendwie ist es lustig mit Dir .... :roll:

Wir haben schon ein Beispiel: Einbrecher flüchtet, stolpert durch die Eile über Stufen und bricht sich das Bein.

Was daran hast Du nicht verstanden? Es gibt keine Selbstschussanlagen, keine Stolperfallen, und keine Feuerwehrmänner.
 
Wenn aber ein Feuerwehrmann in dein Haus einbrechen muss, weil in deiner Abwesenheit ein Brand ausbricht (Kurzschluss in der Alarmanlage) und er stirbt, weil du eine Selbstschussanlage installiert hast (oder auch nur die Stufen mit Stolperfallen gegen Einbrecher versehen hast) ... verdienst du dann keine Strafe für diese unverhältnismäßige "Aufrüstung"?

Installierst du Selbstschussanlagen und Stolperfallen in deinem Haus??? Also ich nicht! Siehe Steirers Post...
 
Einbrecher flüchtet, stolpert durch die Eile über Stufen und bricht sich das Bein. Was daran hast Du nicht verstanden?

Da @LuckOr die Rechtsordnung aufstellen möchte, dass jemand, der Gesetze verletzt, ein Krimineller ist, der 20 Jahre im Gefängnis schmoren soll, wäre bei so einem Fall durchaus zu prüfen, warum der Einbrecher gestolpert ist: Wenn @LuckOr beim Bau seines Hauses die Bauordnung nicht eingehalten hat (ungleiche Stufenhöhen) und der Einbrecher auch deshalb gestolpert ist, dann wäre @LuckOr (der Hausbesitzer) ja in dieser Rechtsordnung ebenfalls kriminell ... und darf sich als die Zelle mit dem Einbrecher teilen.

Außerdem: @LuckOr zeigt mit seinen Beispielen, wie sehr ihm am Schutz seines Hauses liegt, woraus er Einbrecher auch gewaltsam vertreiben will ... einer Hobbyhure gesteht er die gleichen Rechte zum Schutz des Hauses gegen einschleichende Polizisten (also durchaus Gesetzesbrechern -> Kandidaten für 20 Jahre Haft) nicht zu.
 
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Wenn aber ein Feuerwehrmann in dein Haus einbrechen muss, weil in deiner Abwesenheit ein Brand ausbricht (Kurzschluss in der Alarmanlage) und er stirbt, weil du eine Selbstschussanlage installiert hast (oder auch nur die Stufen mit Stolperfallen gegen Einbrecher versehen hast) ... verdienst du dann keine Strafe für diese unverhältnismäßige "Aufrüstung"?

Das Aufbrechen einer Wohnung - während eines Brandes - ist für einen Feuerwehrmann während der Vollziehung seiner Aufgaben (Gefahrenerforschung, Leben retten, Eindämmung der Gefahrenquelle - es brennt ja..., uvm.) alles andere als ein Einbruchsdelikt im Sinne des StGB, lieber Herr Praktiker. Der Rest erscheint mir noch viel utopischer. Wurscht... `s Rechtsempfinden zB. in TEXAS würde ANDERS "gelebt" werden. Ein Fuß über`s Grundstück und Star Wars bricht aus. Vieh- und Pferdediebstahl könnte gar mit dem Strick enden. Jojo...

Da @LuckOr die Rechtsordnung aufstellen möchte, dass jemand, der Gesetze verletzt, ein Krimineller ist, der 20 Jahre im Gefängnis schmoren soll, wäre bei so einem Fall durchaus zu prüfen, warum der Einbrecher gestolpert ist: Wenn @LuckOr die Bauordnung nicht eingehalten hat (ungleiche Stufenhöhen) und der Einbrecher auch deshalb gestolpert ist, dann wäre er ja in seiner eigenen Rechtsordnung kriminell ... und darf sich die Zelle mit dem Einbrecher teilen.

Außerdem: @LuckOr zeigt mit seinem Beispiel, wie sehr ihm am Schutz des Hauses liegt, woraus er Einbrecher auch gewaltsam vertreiben will ... einer Hobbyhure gesteht er die gleichen Rechte zum Schutz des Hauses gegen einschleichende Polizisten nicht zu.

Nochmal: Einen EINBRUCH mit etwaigen Verletzungen von Bauvorschriften seitens irgendeiner BAUORDNUNG zu vergleichen - zeugt mehr als nur von CSI-geschwängerter Hirnpuderei. Beim EINBRUCH bist mitt`n im Strafrecht, bei den Bauvorschriften grundelst irgendwo in Verwaltungsübertretungen herum. Es gilt `ne unterschiedliche Strafverfolgung, ergo auch `ne andere Strafbemessung.

Einschleichende Polizisten... des, des is` jo a Wahnsinn. Verstehe, das Haus gehört geschützt. Meintest wohl das Hausrecht bzw. `ne etwaig schützenswerte Privatsphäre. Is oba auch wurscht... weil Polizisten ah` net a Wohnung aufbrechen dürfen, in der gerade eben mal - milde ausgedrückt - ein "Unglück" geschieht. Nennt man Gefahrenerforschung. Die rechtlichen Grundlagen findest im SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Rechtliche Gründe für`s "Einschreiten" bei Wohnungsprostitution finden sich ebenfalls. Aber heutzutage schimpft sich ja eh` alles nur mehr Hobbynutte. I glaub`, mei Hausmasterin is` ah` ane.
 
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Was ich mich schon die längste Zeit frage, seit ich diesen seltsamen Thread verfolge:

Wenn man andere Menschen ohne den geringsten Beweis und ohne Vorliegen eines Gerichtsurteiles fortlaufend und beharrlich eines Verbrechens (der Verletzung der Menschenrechte) bezichtigt, und sie damit nicht nur in ihrer Ehre beleidigt sondern auch an ihrem Ruf schädigt, dann verletzt man damit doch auch die per Verfassung geschützten Menschenrechte.

Oder etwa nicht?
 
Was ich mich schon die längste Zeit frage, seit ich diesen seltsamen Thread verfolge:

Wenn man andere Menschen ohne den geringsten Beweis und ohne Vorliegen eines Gerichtsurteiles fortlaufend und beharrlich eines Verbrechens (der Verletzung der Menschenrechte) bezichtigt, und sie damit nicht nur in ihrer Ehre beleidigt sondern auch an ihrem Ruf schädigt, dann verletzt man damit doch auch die per Verfassung geschützten Menschenrechte.

Oder etwa nicht?

Pfeif auf die Verfassung, die von dir geschilderten "Taten" sind allesamt im StGB und ABGB aufgezählt....
(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.


(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen mußte. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.
Verleumdung

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.
 
Wenn @LuckOr beim Bau seines Hauses die Bauordnung nicht eingehalten hat (ungleiche Stufenhöhen) und der Einbrecher auch deshalb gestolpert ist, dann wäre @LuckOr (der Hausbesitzer) ja in dieser Rechtsordnung ebenfalls kriminell ... und darf sich als die Zelle mit dem Einbrecher teilen.

Da hast du dir definitiv das falsche Thema ausgesucht. Wenn die Stufen nämlich nicht gleich hoch sind, kann der liebe Einbrecher die Baufirma verklagen, aber nicht mich. Ich als Auftragsgeber würde logischerweise keine ungleichen Stufen in Auftrag geben, klar soweit?

Im übrigen werden deine Beispiele immer lächerlicher. Wenn du also nicht fähig dazu bist sinnvolle Vergleiche / Beispiele zu finden, dann lass es.

Außerdem: @LuckOr zeigt mit seinen Beispielen, wie sehr ihm am Schutz seines Hauses liegt, woraus er Einbrecher auch gewaltsam vertreiben will ...

Du träumst wohl? Baue ich Selbstschussanlagen zum Schutz meines Hauses? Nein. Baue ich Stolperfallen zum Schutz meines Hauses? Nein
Baue ich ungleiche Stufen "zum Schutz meines Hauses"? (lol) Sicher nicht. Hast du dir den ganzen Blödsinn ausgedacht? Ja

Baust DU also Selbstschussanlagen & Stolperfallen in deinem Haus und der Einbrecher verletzt sich hab ich kein Problem damit, wenn du ins Gefängnis gehst. Nicht das geringste!

Hirnrissige Beispiele nennen und sie dann anderen unterschieben ... so gehts nicht!
 
Was ich mich schon die längste Zeit frage, seit ich diesen seltsamen Thread verfolge:

Wenn man andere Menschen ohne den geringsten Beweis und ohne Vorliegen eines Gerichtsurteiles fortlaufend und beharrlich eines Verbrechens (der Verletzung der Menschenrechte) bezichtigt, und sie damit nicht nur in ihrer Ehre beleidigt sondern auch an ihrem Ruf schädigt, dann verletzt man damit doch auch die per Verfassung geschützten Menschenrechte.

Oder etwa nicht?

Siehe Abgrenzungen im StGB.

§ 111 (Üble Nachrede), § 297 (Verleumdung), § 298 (Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung).

Dank auch dem Weasel. :cool: :daumen:


Wenn`s wirklich fortlaufend beharrlich über `nen längeren Zeitraum vorkommt, wäre gar anzudenken, es könnt` sich um a amtsbekannte "Bezirkspsychose" handeln. A Hascherl oder gar a Stalker. So viele Möglichkeiten, Steirer...

:mrgreen: ;)
 
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Hirnrissige Beispiele nennen und sie dann anderen unterschieben ... so gehts nicht!

Der Guteste hat zuviele amerikanische Anwaltssendungen gesehen, wo man irgendwen, wegen irgendeiner Unsinnigkeit bis zum totalen Desaster verklagt....
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Rechnung in Höhe von 3,50 Dollar drücken wollte.
Ergo:Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollar plus die Zahnarztkosten zu... ;-)
 
`S Weasel is` heute im Begriff, amüsante Höhenflüge in Angriff zu nehmen. :daumen: :mrgreen:
 
Ohne diesen Thread jetzt im Detail nachgelesen zu haben - ich kenne Lycisca´s Geschichte, da sie in manchen Bereichen parallel zu meiner verlaufen ist.

Wir wurden ziemlich zeitgleich von den RB´s "erwischt". Beide in privaten Unterkünften. Beide von verdeckten Ermittlern. Der feine Unterschied: Sie sieht sich als "Hobby"hure, ich sah mich sehr wohl als GEHEIMprostituierte.

Einer der "Sittenwächter" hat damals als "potentieller Kunde" einen Termin vereinbart. Auf ein Codewort hin, klopften seine Vorgesetzten an der Wohnungstüre...die Dinge nahmen ihren Lauf: Anzeige:down: bei Polizei, Finanzamt, SVA (Nachzahlungen für insges. 4 Jahre illegaler Tätigkeit.)

Die Art der Ermittlung mag vielleicht nicht ganz korrekt gewesen sein - kein Richter hätte der Exekutive wohl den Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt, den die Beamten ja - meines Wissens nach - brauchen, um eine Privatwohnung betreten zu können.

Andererseits jedoch, ohne gewisse "Taschenspielertricks" seitens der Sitte, wären der illegalen Wohnungsprost. Tür und Tor geöffnet. Keine der Geheimprost. - und was anderes sind/waren wir nicht - würde wohl freiwillig wöchentlich zur Untersuchung gehen, sich steuerlich veranlagen und Sozialbeiträge leisten.

Auf der einen Seite kämpfen registrierten SW um Anerkennung ihrer Tätigkeit als Beruf, auf der anderen Seite wollen manche nur die Rosinen aus dem Kuchen (Werbung via Internet, lukratives, unversteuertes Zusatzeinkommen, Hinterziehung der Sozialabgaben).


Ich habe mein Lehrgeld teuer bezahlt - insgesamt wohl an die € 30.000 (SVA - Nachzahlung, AMS-Unterstützung-Rückzahlung, div. Strafen), sehe das Einschreiten der Kripo - trotz "unkonventioneller" Methoden - nicht als Menschenrechtsverletzung......wäre ich nämlich in der Wohnung zur Prost. gezwungen worden, würde ich ihnen wohl dankbar sein, dass sie als verdeckte Ermittler dem Treiben ein Ende gemacht hätten. In einer derartigen Situation würden wohl viele sagen, dass der Zweck die Mittel heilige, von Amtsmissbrauch wäre keine Rede.

Fazit: wer sich nicht an gesetzliche Vorgaben, Auflagen etc. haltet, sollte auch genug Rückgrat haben, die Konsequenzen zu tragen.
 
`S Weasel is` heute im Begriff, amüsante Höhenflüge in Angriff zu nehmen. :daumen: :mrgreen:

S´is jo wahr.... mir geht des so am Arsch, wenn man da so konstruierte Scheisse zum Besten gibt! Blödsinn hab ich gepachtet.... aber diese wenn du das und das machst du pöser, dann.... geht mir am A****!:lehrer:
 
Genau das ist ein fundamentaler Irrtum! Menschenrechte gelten auch für Kriminelle. Ein aktuelles Beispiel: Vor einigen Jahren ist in Deutschland ein Kind entführt worden. Die Polizei kannte den Täter, nachdem er Lösegeld von den Eltern gefordert hatte, musste aber fürchten, dass das Kind stirbt, wenn der Täter nicht das Versteck verrät. Daher drohten die Polizisten mit Folter; erfolgreich, denn der Entführer hat gestanden, dass er das Kind ohnehin schon ermordet hat. In diesem Fall wurde Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots verurteilt, weil die Polizisten nicht streng genug bestraft wurden. Denn selbst ein Staatsnotstand kann das Verhalten der Polizisten nicht rechtfertigen und erfordert abschreckende Strafen.

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1. wie du schon sagtest, ging es um ein kind, das entführt wurde, und wo die gefahr bestand es würde sterben (was ja auch passiert ist)
2. der polizist, der den täter, bedroht hat, hat dann sofort eine selbstanzeige gemacht, weil er im notstand war

3. finde ich deine antwort sehr zynisch. klar wenn arigona abgeschoben wird, dann weinst um das "arme kind"......
4. ich hoffe der täter, bekommt im gefängnis von seinen mittätern - die werden sich sicherlich über einen kindermörder freuen, seine gerechte strafe.




Steierbua Wenn man andere Menschen ohne den geringsten Beweis und ohne Vorliegen eines Gerichtsurteiles fortlaufend und beharrlich eines Verbrechens (der Verletzung der Menschenrechte) bezichtigt, und sie damit nicht nur in ihrer Ehre beleidigt sondern auch an ihrem Ruf schädigt, dann verletzt man damit doch auch die per Verfassung geschützten Menschenrechte.

die menschenrechte bzw. grundrechte schützen nur den einzelnen vor dem staat! nicht private vor private! (ausgenommen gleichbehandlungsgesetz)
 
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Genau das ist ein fundamentaler Irrtum! Menschenrechte gelten auch für Kriminelle. Ein aktuelles Beispiel: Vor einigen Jahren ist in Deutschland ein Kind entführt worden. Die Polizei kannte den Täter, nachdem er Lösegeld von den Eltern gefordert hatte, musste aber fürchten, dass das Kind stirbt, wenn der Täter nicht das Versteck verrät. Daher drohten die Polizisten mit Folter; erfolgreich, denn der Entführer hat gestanden, dass er das Kind ohnehin schon ermordet hat. In diesem Fall wurde Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots verurteilt, weil die Polizisten nicht streng genug bestraft wurden. Denn selbst ein Staatsnotstand kann das Verhalten der Polizisten nicht rechtfertigen und erfordert abschreckende Strafen.

Was hat das jetzt mit den Hobbyhuren zu tun? Macht sich eine Hobbydomina strafbar, wenn sie ihre Kunden foltert?:mauer:
Mädel, such dir wen, der dich mal orderntlich fickt... du bist unausgelastet und gehst mir furchtbar auf den Allerwertesten!:mauer:
 
Das war Lyciscas Antwort darauf:
Bei aller Kritik an Lycisca sollte man nicht übersehen, dass andere noch viel größeren Unsinn von sich geben.

tschuldigung. sie macht sich sorgen um den armen kindermörder, der von der polizei bedroht wurde, das versteck, des vermeintlich noch lebenden enführungsopfer, bekannt zu geben.

hier galt es abzuwägen: menschenleben gegen die gesundheitliche unversehrtheit eines entführers, der den tod seines opfers in kauf nahm........
 
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