Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

"konnten die mädchen SELBST BESTIMMEN oder wurden sie von jemandem dazu gezwungen?"

Ja aus der Sicht sehen wir auch jedes Mittel gerechtfertigt, um die kriminellen Zuhälter belangen zu können!

aber genaugenommen ist es ja auch nicht "legal" wenn wir uns als Paar auf sehr groszügige Angebote einlassen, und sie sich mal von einem Anderen als "private" Hobbyhure ficken lässt!

Und ich sehe für mich die Frage eben darin, wo hier bereits der Gesetzesverstoß entsteht!?

Und damit auch in weiterer Folge ein Polizeieinsatz gerechtfertigt ist!

Nur um mal nachzusehen, finde ich einen Einsatz auch nicht wirklich toll,...

Andererseits wenn dabei wie in dem geschilderten Fall vermutet wird dass Jemand etwas gegen den eigenen Willen machen soll, besser ein unnötiger Einsatz, als einer zu wenig!
 
Und............es handelt sich hier bei weitem nicht um ein Verwaltungsvergehen, da spielst schon das Strafrecht ein bisserl mit, auch wenn du das nicht wahrhaben willst. [...] wichtiger sind die Erkenntnisse über den Menschenhandel, die hier gewonnen werden. So leid es mir tut, daß sie dich erwischt haben, war vermutlich nur ein Nebenprodukt einer anderen Amtshandlung

Das Thema Menschenhandel ist hier schon ab #34 bis #39 diskutiert worden. Daher zunächst zur Rekapitulation :
1. Menschenhandel in die Prostitution ist ein extrem seltenes Phänomen. Es geistern zwar Zahlen von zig-tausenden Opfern durch die Medien, aber in Großbritannien wurde trotz einer "multi-million pound" Operation der Polizei kein einziger Menschenhändler gefunden (Quelle: Daily Mail vom 13.11.2009, Link in #35).
2. Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird kritisiert (Quelle zitiert in #119), dass das Thema "Zwangsprostitution" ein politisch instrumentalisierter Mythos ist. Menschenrechtsorganisationen beobachten dabei, dass Menschenhandel als Vorwand zur Regulierung der Prostitution benutzt wird und so Menschenrechtsverletzungen erzeugt (Quelle zitiert in #38).
3. Opfer von Menschenhandel sind nur zu einem geringeren Teil Zwangs-Prostituierte, weil dort das Risiko für die Sklavenhalter/Zuhälter am größten ist: Sie können sich an Freier wenden, denen sie vertrauen (z.B. wegen ihrer Sprachkenntnisse) und diese Freier befreien sie dann. Das ist auch der Regelfall - von Befreiungen alleine durch die Polizei ohne Hinweis eines Freiers ist kaum zu hören.

Die Idee von @maggi mit dem Kollateralschaden (Nebenprodukt einer anderen Amtshandlung) wurde hingegen noch nicht diskutiert.

Vorab die Definition; eine verdeckte Ermittlung ist laut SPG jedes Einholen von Auskünften ohne Bekanntgabe der amtlichen Eigenschaft. Also bereits der anonyme Anruf eine Kriminalbeamten zur Preisnachfrage ist bereits eine verdeckte Ermittlung. Die Durchführung einer solchen Ermittlung ist an strikte Regeln gebunden (SPG, StPO) und nur im Zusammenhang mit der Ausforschung/Abwehr von Verbrechen erlaubt.

Beim zitierten Beispiel aus Graz wäre (auch im Hinblick auf meine Erfahrungen) zunächst zu hinterfragen: Ist das Verbrechen des Menschenhandels nur ein Vorwand zur verdeckten Ermittlung gewesen? Von der Ausforschung/Verhaftung eines Zuhälters/Menschenhändlers ist nämlich im Bericht keine Rede gewesen, auch nachher nicht. Es hat sich auch kein Staatsanwalt gemeldet, der eine Ermittlung über ein so schweres Verbrechen, wie Menschenhandel, hätte überwachen müssen.

Wenn aber eine verdeckte Ermittlung nur aufgrund eines vagen Verdachts durchgeführt wird, nach dem Motto "das Böse ist immer und überall" (Copyright: Erste Allgemeine Verunsicherung, Banküberfall), dann ist die Ermittlung selbstverständlich unverhältnismäßig (Zitate liefere ich gerne nach), weil unter diesem Motto wären die Polizeibefugnisse unbegrenzt.

Selbst im Fall, dass wirklich gegen einen konkreten Menschenhändler Verdacht bestanden hat, dann wäre bei der Ermittlung zu beachten, dass sie faktisch nicht gegen den Verbrecher gerichtet war (er ist ja offensichtlich entwischt), sondern gegen Frauen, die weder ein Verbrechen begangen haben, noch Opfer eines Verbrechens waren. Die Ermittlung gegen die Frauen wäre auch in diesem Fall unverhältnismäßig.

In beiden Fällen liegt eine Menschenrechtsverletzung deshalb vor, weil eine unverhältnismäßige verdeckte Ermittlung nach § 29 SPG unzulässig ist und daher eine Verletzung von Art 8 EMRK.
 
Wenn aber eine verdeckte Ermittlung nur aufgrund eines vagen Verdachts durchgeführt wird, nach dem Motto "das Böse ist immer und überall" (Copyright: Erste Allgemeine Verunsicherung, Banküberfall), dann ist die Ermittlung selbstverständlich unverhältnismäßig (Zitate liefere ich gerne nach), weil unter diesem Motto wären die Polizeibefugnisse unbegrenzt.

Die Frage ist aber, ab wann ein Verdacht begründet ist. Wenn die Person im Stundenabstand ständig Männer in ihrer Wohnung empfängt und ihre Telefonnummer einschlägigen Inseraten zuzuordnen ist, dann ist der Verdacht wohl nicht mehr vage. Diese näheren Umstände gehen aber aus dem Zeitungsbericht nicht hervor.
 
Die Frage ist aber, ab wann ein Verdacht begründet ist. Wenn die Person im Stundenabstand ständig Männer in ihrer Wohnung empfängt und ihre Telefonnummer einschlägigen Inseraten zuzuordnen ist, dann ist der Verdacht wohl nicht mehr vage

Der von dir beschriebene Sachverhalt rechtfertigt einen Verdacht auf Prostitution ... für eine verdeckte Ermittlung muss aber ein Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegen. Prostitution außerhalb von Bordellen ist auch in der Steiermark nur eine Verwaltungsübertretung.
 
"konnten die mädchen SELBST BESTIMMEN oder wurden sie von jemandem dazu gezwungen?"

Ja aus der Sicht sehen wir auch jedes Mittel gerechtfertigt, um die kriminellen Zuhälter belangen zu können!

aber genaugenommen ist es ja auch nicht "legal" wenn wir uns als Paar auf sehr groszügige Angebote einlassen, und sie sich mal von einem Anderen als "private" Hobbyhure ficken lässt!

Und ich sehe für mich die Frage eben darin, wo hier bereits der Gesetzesverstoß entsteht!?

Und damit auch in weiterer Folge ein Polizeieinsatz gerechtfertigt ist!

Nur um mal nachzusehen, finde ich einen Einsatz auch nicht wirklich toll,...

Andererseits wenn dabei wie in dem geschilderten Fall vermutet wird dass Jemand etwas gegen den eigenen Willen machen soll, besser ein unnötiger Einsatz, als einer zu wenig!

da wird ja auch (vielleicht außer dem finanzamt) niemand was dagegen haben.
und wenn es nur ab und an ist, schon gar nicht.

viel gefährlicher sind eben illegale prostituierte, die sich nicht untersuchen lassen (müssen) und lustig diverse geschlechtskrankheiten weitergeben. ich würde mal annehmen, die wahrscheinlichkeit sich beim geschlechtsverkehr anzustecken, ist in einem "schwarzen" etablissement um einiges höher als in einem lokal, in dem sich die angestellten ihrer
wöchentlichen untersuchung unterziehen. ( und oftmals die "puffmutter" als gute fee drauf schaut, daß "ihre mädchen" auch zur untersuchung gehen.)



@ lycisca: du wirst es nicht glauben, aber vieles bei der polizeiarbeit passiert nur auf einen verdacht hin, weil wenn die warten müssten, bis die beweise von selber auf die inspektionen kommen, können sie lang warten.

und................nur wegen des verdachtes, ein paar "Hobbynutten" in flagranti zu erwischen, würde niemand den aufwand des einsatzes bewilligen.

na ja, in wien hatten sie mal einen, der solcherart einen privatkrieg gegen einen saunaclub führte, aber der hat sich von selbst erledigt
 
viel gefährlicher sind eben illegale prostituierte, die sich nicht untersuchen lassen (müssen) und lustig diverse geschlechtskrankheiten weitergeben

Grundsätzlich sind erwachsene Menschen selbst für ihre Gesundheit verantwortlich und werden daher beide mit Safer Sex einverstanden sein. Dann ist die Übertragung gefährlicher Krankheiten praktisch gestoppt. Ob der Sexpartner registriert und untersucht ist, kümmert die Keime hingegen nicht - AO Praktiken im Paysex sind immer riskant.

vieles bei der polizeiarbeit passiert nur auf einen verdacht hin, weil wenn die warten müssten, bis die beweise von selber auf die inspektionen kommen, können sie lang warten.

Begründeter Verdacht auf Menschenhandel liegt nur dann vor, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für Menschenhandel sprechen (vgl. in anderem Zusammenhang die Unterscheidung zum "vagen Verdacht" des Verfassungsgerichtshofs, VfSlg 6.780 vom 29.06.1972). In so einem Fall wird ein Staatsanwalt sicher ein Ermittlungsverfahren führen und dabei möglicherweise eine verdeckte Ermittlung anordnen.

Illegale Prostitution alleine begründet jedoch keinen Verdacht auf Menschenhandel oder irgendein eine andere gerichtlich verfolgte Straftat. Polizisten dürfen zwar beim Verdacht auf illegale Prostitution (wenn sich z.B. die Nachbarn über ständig quitschende Betten beschweren) offen im Rahmen der Sittenpolizei ermitteln, aber eben nicht verdeckt, als Freier getarnt.

nur wegen des verdachtes, ein paar "Hobbynutten" in flagranti zu erwischen, würde niemand den aufwand des einsatzes bewilligen

Im Bericht zu Graz gibt es keinerlei Anhaltspunkte, wonach es einen konkreten Verdacht (im obigen Sinn) auf Menschenhandel gegeben hätte - und es findet sich auch in der nachfolgenden Berichterstattung kein Hinweis auf Menschenhändler. Die im Bericht zitierten Aussagen des Beamten haben auch nicht den Charakter eines Verdachts, sondern den von persönlichen Meinungen des Beamten und allgemeiner Hintergrundinformation.
 
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Im Bericht zu Graz gibt es keinerlei Anhaltspunkte, wonach es einen konkreten Verdacht (im obigen Sinn) auf Menschenhandel gegeben hätte - und es findet sich auch in der nachfolgenden Berichterstattung kein Hinweis auf Menschenhändler. Die im Bericht zitierten Aussagen des Beamten haben auch nicht den Charakter eines Verdachts, sondern den von persönlichen Meinungen des Beamten und allgemeiner Hintergrundinformation.

na klar, die polizei breitet alle verdachtsmomente oder ergebnisse vor den journalisten der kleinen zeitung aus..............und obendrein gibts ein siebengängiges menü und eine goldene uhr vom LPKdt.........sehr blauäugig
 
na klar, die polizei breitet alle verdachtsmomente oder ergebnisse vor den journalisten der kleinen zeitung aus [...] sehr blauäugig

Wo sie echte Verdachtsmomente haben, breiten sie diese gerne aus, kürzlich etwa beim Bericht Kleine Zeitung vom 15.04.2010 über eine wegen Menschenhandels verhaftete Bordellchefin, die vom Gefängnis aus weiter im Menschenhandel tätig war. (Ob die Journalisten auch bewirtet wurden, weiß ich nicht. Es ist vom Bericht her auch nicht klar, ob ihre Bordelle legal waren, nachdem sie nach ihrer Verhaftung vom Sohn weiter geführt wurden.)
 
Wo sie echte Verdachtsmomente haben, breiten sie diese gerne aus, kürzlich etwa beim Bericht Kleine Zeitung vom 15.04.2010 über eine wegen Menschenhandels verhaftete Bordellchefin, die vom Gefängnis aus weiter im Menschenhandel tätig war. (Ob die Journalisten auch bewirtet wurden, weiß ich nicht. Es ist vom Bericht her auch nicht klar, ob ihre Bordelle legal waren, nachdem sie nach ihrer Verhaftung vom Sohn weiter geführt wurden.)

es macht schon einen unterschied, ob da gegen eine einzelperson oder eben gegen eine große organisation ermittelt wird. ich denke mal, die bordellschefin war eher eine einzelperson und MUSSTE den puff vom gefängnis aus weiterführen, weil der herr sohnemann zu dumm dazu war.......

klar, normalerweise reissen sich die oberen ränge darum, erfolge aufzuweisen. in manchen fällen aber, oder wenn es um internationale ermittlungen geht, sind sie zum schweigen verdammt.....
 
Ja genau - würde sich niemand drum kümmern dann würden das nicht staatlich Organisationen übernehmen .
 
@maggi: Die Unklarheit über den genauen Hintergrund der Grazer Ermittlungen ist einer der Gründe, warum ich auch Kontakte zu den betroffenen Frauen suche.

@Nedul: Wenn du meinst, dass dann eine Privatperson verdeckt ermittelt: Wenn diese Ermittlungsergebnisse von der Polizei verwertet werden, dann muss sich der Staat alle Handlungen des selbsternannten Privatermittlers zurechnen lassen (vgl. im Fall der Tatprovokation: EGMR, Ramanauskas gg Litauen).
 
Im Thread #138 habe ich im Konjunktiv überlegt, wie ein Szenario von Menschenrechtsverletzungen durch die Verkehrspolizei überhaupt aussehen könnte[...] Nachdem nun sogar zu einem erfundenen und absichtlich überzogenem Beispiel gleich zwei reale Gegenstücke aus den letzten Jahren aus Wien aufzutreiben waren

... folgt hier ein Link zu einer noch aktuelleren Meldung, Profil vom 15. Mai 2010: "Ein Wiener Polizist beschimpfte, verletzte und verhaftete eine Falschparkerin. Zwei Passantinnen wollten dabei nicht wegschauen. Nun wird gegen den Beamten ermittelt." Wenn sich die Polizei schon derartig in der Öffentlichkeit benimmt, kann man sich gut vorstellen, wie der Schutz der Menschenrechte erst aussieht, wenn ein verdeckter Ermittler, der sich in die Wohnung einer Hobbyhure eingeschlichen hat, mit ihr alleine ist und keine unbeteiligten Zeugen befürchten muss, deretwegen gegen ihn ermittelt werden könnte.
 
Nein, man kann nicht von einem Vorfall auf einen anderen schließen, wenn die beiden Vorfälle nichts miteinander zu tun haben. Andernfalls ließe sich ganz locker beweisen, dass in deinem Fall sicher keine Menschenrechtsverletzung vorliegt, indem man ein paar tausend korrekt abgelaufene Amtshandlungen anführt.
 
"Ein Wiener Polizist beschimpfte, verletzte und verhaftete eine Falschparkerin.

Das ist ein zunächst nur im Profil so dargestellter Sachverhalt. Eine Stellungnahmen der "Gegenseite" (=Polizei) oder gar das Urteil eines unabhängigen Gerichtes liegt nicht vor. Es gilt daher die Unschuldsvermutung (auch für Polizisten :lehrer:)
 
"Ein Wiener Polizist beschimpfte, verletzte und verhaftete eine Falschparkerin.

Wenn's so war und es war unberechtigt gehört er bestraft! Aber ...

kann gar nix ... :nono: " Die Polizei" gibts genausowenig wie "die Hobbyhuren", "die Taxler" :mrgreen: die etc. etc.

Dein Kampf in allen Ehren, aber solche Verallgemeinerungen werden dir in deiner Sache auch nicht dienlich sein.
 
Siehst Du - es ist aber ein treffliches Beispiel. Ich hoffe, daß Du Deine Meinung änderst bevor es Dir so ergeht bzw. Du in einer derartigen Situation mitwirkst oder zum Handkuß kommst.

Nein, es ist kein Beispiel sondern eine erfundene Geschichte. Es wird mir nicht passieren, da ich weder Prostituierte noch Freier bin. Und es wird höchstwahrscheinlich auch Prostituierten nicht passieren, weil es eben nur eine dramatisierte Geschichte ist, die sie erfunden hat, um Aufmerksamkeit zu erregen.
Dass gelegentlich Übertritte einzelner Exekutivbeamter stattfinden, bezweifelt niemand. Dass dieses Vorgehen aber systematisch organisiert und vorgesehen ist jedoch schon. Daher kann sie jederzeit nach einem solchen Vorfall gegen den Beamten vorgehen, nicht aber gegen "die Polizei".

Zum letzten erwähnten Vorfall: hier bitte ist doch der Beweis: "die Polizei" ermittelt gegen den Kollegen, der einer Übertretung beschuldigt wurde. Dieses Vorgehen ist korrekt und nicht zu beanstanden.
 
Zum Verkehrspolizisten, der eine Falschparkerin misshandelt hat (Zitat aus Profil in #194):

hier bitte ist doch der Beweis: "die Polizei" ermittelt gegen den Kollegen, der einer Übertretung beschuldigt wurde. Dieses Vorgehen ist korrekt und nicht zu beanstanden.

Schon das Fakt, dass "die Polizei" offenbar selbst ermittelt, ist zu beanstanden: Bei Polizeiübergriffen ist (nach internationaler Rsp, etwa EGMR und UNO Organe CAT, HRC) eine unabhängige Untersuchung notwendig, die außerhalb der Polizei durchzuführen ist.

Das ist ein zunächst nur im Profil so dargestellter Sachverhalt. Eine Stellungnahmen der "Gegenseite" (=Polizei) oder gar das Urteil eines unabhängigen Gerichtes liegt nicht vor.

Die milden Urteile von österreichischen Gerichten bei Menschenrechtsverletzungen durch Polizisten sind inzwischen ein internationaler Skandal. Der Ausschuss gegen Folter der Vereinten Nationen hat dazu festgestellt (44. Session, Abschlussbericht über Österreich):

Absatz 19: In this regard, the Committee continues to be concerned about the high level of impunity in cases of police brutality, including that perceived to be racially-motivated.
Absatz 20: The Committee continues to be deeply concerned about the lenient sentences imposed by Austrian courts in cases of torture or other ill-treatment by law enforcement officials.​

In freier und verkürzter Form übersetzt: Der Ausschuss ist weiterhin besorgt über die gängige Straffreiheit für Polizeibrutalität (Abs 19) und er ist tief besorgt über die milden Strafen, die österreichische Gerichte für Folter und andere Misshandlungen durch Polizisten verhängt haben (Abs 20).
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon das Fakt, dass "die Polizei" offenbar selbst ermittelt, ist zu beanstanden: Bei Polizeiübergriffen ist (nach internationaler Rsp, etwa EGMR und UNO Organe CAT, HRC) eine unabhängige Untersuchung notwendig, die außerhalb der Polizei durchzuführen ist.

wer bitte, soll denn dann ermitteln, wenns niemand anderen gibt (das BMJ könnte sich eine eigene truppe aufstellen, hat aber kein geld. außerdem ermittelt/e in solchen sachen früher die .BIA und jetzt das .BAK. beide waren / sind zwar dem BMI unterstellt, aber wohl nur aus geldgründen.

wen willst den sonst ermitteln lassen, den pilz etwa...............
 
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