Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Gibt ja auch ganz krasse Fälle. Wenn ich an den Mörder denke, der von einem Polizisten unter Anwendung ziemlich rüder Methoden verhört wurde, um den Aufenthaltsort des Entführungsopfers zu erfahren (das aber bereits tot war) ..... schwierig, schwierig .......
Damals ging es aber weniger um die Gewinnung von Beweisen als um die Frage, ob zur Nothilfe (= Befreiung des in Lebensgefahr schwebend vermuteten Opfers) auch der Einsatz der Folter durch Behördenorgane gerechtfertigt oder doch zumindest entschuldigt sein kann.
 
Einsatz der Folter durch Behördenorgane gerechtfertigt oder doch zumindest entschuldigt sein kann

Ohne rechthaberisch wirken zu worden: Aber die Antwort auf diese Frage war klar - auch die deutschen Gerichte haben festgestellt, dass der Einsatz von Folter bzw. die Androhung von Folter durch nichts gerechtfertigt werden kann.

Die Frage, um die es wirklich gegangen ist: Hat der Staat auf die Folter angemessen reagiert, wurden die Verantwortlichen ausreichend streng bestraft. Die Antwort war nein ... u.a. deshalb, weil ein leitender Polizist weiterhin (woanders) leitender Polizist ist - er also für sein Fehlverhalten nicht abschreckend bestraft wurde.

Zurück zum Thread: Der Fall aus D zeigt, dass auch die leitenden Polizeibeamten, etwa durch Maßnahmen der Organisation, für das Verhalten der Untergebenen verantwortlich sind.

Vorgesetzte Beamte hätten zum Beispiel zu sorgen, dass verdeckte Ermittler ihr illegales Eindringen in Privatwohnungen nicht ausnutzen, um dort die angeblichen "Geheimprostituierten" ohne Zeugen zu vergewaltigen (vgl. Berichte an den UN Ausschuss gg Folter, dass dies international durchaus häufig ist). Die einfachste organisatorische Maßnahme dazu wäre es, solche illegalen verdeckten Ermittlungen auch über Dienstanweisungen zu unterbinden.
 
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Also ich hab mal ne frage dazu !!! Zum Thema jetzt allgemein !!! Wenn eine Frau ein inserat liest wo ein mann sex will und ihr geld dafür gibt und sie macht das dann, is das dann strafbar ? also er kommt dann zu ihr privat und sie machen es und er gibt ihr das geld und geht wieder muss sie dafür eine erlaubniss extra haben ? Wenn sie es ja nur so ab und zu zum Spaß macht und nicht richtig gewerblich ?
 
Du bist aus Deutschland, da hat der Bockschein ohnehin schon ausgedient.

Ab und zu gegen Entgelt ist gewerblcih, wenn du mehr als deine Unkosten deckst.
 
Ab und zu gegen Entgelt ist gewerblcih, wenn du mehr als deine Unkosten deckst.

Und wenn es die nicht deckt ??? Also Eine wo ich kenne hat zb für 40 Euro einen Geblasen und fertig das deckt ja dann keine unkosten wenn es nicht jeden tag gemacht wird sondern nur ab und zu so2-3 mal im monat vielleicht keine ahnung wie oft sie es tatsächlich macht !!!
 
Also ich hab mal ne frage dazu !!! Zum Thema jetzt allgemein !!! Wenn eine Frau ein inserat liest wo ein mann sex will und ihr geld dafür gibt und sie macht das dann, is das dann strafbar ?

Vom Sexworker Forum wurden an den UN Fachausschuss gem Sozialpakt Fälle aus Deutschland berichtet, wo Frauen von der Polizei für derartige private sexuelle Aktivitäten wegen Prostitution innerhalb des Sperrgebiets angezeigt wurden. Ebenso wurden homosexuelle Männer Opfer solcher Maßnahmen. Der Ausschuss wird sich mit diesem Thema hoffentlich in seiner Sitzung im Mai befassen, wo die Einhaltung des Sozialpakts in Deutschland geprüft wird (unter dem Themenbereich der Arbeitsbedingungen im Sexwork und dessen Kriminalisierung).

Hier ist der Link zum Schattenbericht am Server des UN Hochkommissariats. Folgende neun Probleme werden in diesem Bericht thematisiert:

* Racial profiling by police discriminates against sex workers of African descent and against their friends and families (Article 2 ICESCR).
* Abuse of instruments to fight serious crimes (e.g. trafficking) for the enforcement of administrative regulations causes intrusions into private sexual life that reach the threshold of human rights violations (Article 5 ICESCR).
* Due to the criminalization of sex workers, police views them as criminals and thereby may fails to identify victims of crimes. This supports traffickers and other criminals exploiting prostitution, as they may abscond (Article 6 ICESCR).
* Privacy intrusions and other abuses by police, as well as failure of police to support victims of crimes, pushes sex workers into the informal sector (Article 6 ICESCR).
* Young unemployed persons, who loose unemployment benefits, as they do not accept forced labor, are left with no alternatives to secure their livelihood, except sex work (Article 6 ICESCR).
* Where criminalization of sex work is a policy of the provinces, they artificially generate poor working conditions through zoning, resulting in making sex work more dangerous (Article 7 ICESCR).
* Sex workers wishing to retire face financial and social exclusion, caused by stigmatization and criminalization, which may push them below subsistence level (Article 11 ICESCR).
* Policies to criminalize sex work may make sex workers and migrants ill, as publications in SCI-indexed journals document (Article 12 ICESCR).
* Criminalization of sex workers spills over to persons with disabilities, who are denied the opportunity to develop sex life (Article 15 ICESCR).

A fortiori, persons forced into prostitution may become doubly victimized, on the one hand through forced labor in prostitution, on the other through the above human rights violations, which migrants and sex workers face.

Betroffene Frauen sollten solche Eingriffe in ihr Privatleben nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern rechtlich dagegen vorgehen: Denn wo den Behörden kein Widerstand entgegengesetzt wird, wo Beamte kein Risiko eingehen, für Fehlverhalten bestraft zu werden, dort fehlt die Kontrolle - das Ergebnis kann Behördenwillkür sein, wie der Schattenbericht aufzeigt.

Folgende Möglichkeiten sollten dabei genutzt werden: Beschwerdeverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht, Amtshaftungsklagen gegen die Polizei-Behörden, Strafanzeigen gegen die Polizeibeamten wegen Amtsmissbrauch und Geltendmachung zivilrechtlicher Schadenersatzforderungen gegen die Beamten persönlich. Sobald eines dieser Verfahren vor einem Höchstgericht verloren ist, sollte als nächstes der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden - auch dort können gegenüber dem Staat Schadenersatzforderungen und Wiedergutmachungen verlangt werden. Allerdings kosten solche Verfahren auch einiges.
 
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Mich würde ja interessieren, ob sich Hobbyhuren vor solchen Polizeikontakten schützen können? wenn die per mail oder telefonat nachfragen, ob der gegenüber ein polizist ist und der verneint, obwohl er wirklich einer ist und die hobbyhure dann stellt... kann sie ihn dann auch irgendwas verklagen oder gilt das dann nicht? gibts da vorsichtsmassnahmen, gegen solche kontakte??
 
also die einfache Frage schützt da sicher nicht. Das wäre ja (rein juristisch) wie wenn du wo einbrechen willst und einen typen in der nähe fragst ob er polizist ist und wenn er nein sagt, is es legal ^^.
 
Wenn es nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist es keine gewerbliche Tätigkeit. Nur welche Unkosten hast du beim blasen? ;)

Mundwasser *fg*

Und Bulsara, die Sache mit dem Gewerbe hatten wir auch schon vor wie viel hundert Postings? :) Du weißt ja, da muss zwischen Gewerbeordnung und Einkommen iSd EStG unterschieden werden.
 
Mich würde ja interessieren, ob sich Hobbyhuren vor solchen Polizeikontakten schützen können?

Eine gute Frage: Wie können sich Menschen vor einer Polizei schützen, die Grundrechte verletzt, statt sie zu achten? Da Staaten, wo die Polizei willkürlich handelt, demokratische Defizite haben, wäre sicher der nachhaltigste Schutz, sich zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei entsprechenden Organisationen einzusetzen. In Österreich versucht z.B. Amnesty International, Folter und andere Misshandlungen durch Polizeibeamte zu verhindern oder zumindest aufzuzeigen. Im engeren Bereich der Sexarbeit setzt sich das Sexworker Forum in Wien für den Schutz der Menschenrechte ein - auch auf internationaler Ebene (siehe die im Thread zitierten Schattenberichte an Fachausschüsse der Vereinten Nationen).

Wo es zu einer Verletzung des Privatlebens durch die Polizei kommt, ist es sicherlich sinnvoll, Beweise dafür zu sammeln. Wenn der Einsatz eines Scheinfreiers zu einer Anzeige wegen "Geheimprostitution" führt, ist allerdings die Tatsache, dass verdeckt ermittelt wurde, in allen mir bekannten Fällen zweifelsfrei gewesen. Wenn die Hobbyhure ihren Freiern nachweisbar die Rechtsbelehrung gibt, dass eine verdeckte Ermittlung zur Auslotung der Wohnungsprostitution und ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat rechtswidrig ist, könnte das im Strafverfahren gegen den Polizeibeamten helfen, weil das Delikt des Amtsmissbrauchs Schädigungsabsicht voraussetzt. Aufgrund der Warnung, die der Beamte missachtet hat - weil ihm wohl die Rechtsverletzung egal war, liegt nahe: Der Beamte hat die rechtswidrige Verletzung des Privatlebens der Hobbyhure und damit den Schaden an ihrer Person iSv § 1328a Abs 1 ABGB durch persönliche Beeinträchtigungen unter bedingtem Vorsatz herbeigeführt.

Schwierig ist die Situation für jene Frauen, deren Sexualleben die Polizei unter dem Verdacht auf Prostitution ausspioniert hat, ohne Anzeige gegen die Frauen zu erstatten. Dieser Eingriff ist praktisch nicht beweisbar. Frauen, die sich die Möglichkeit offen halten wollen, sich gegen staatliches Ausspionieren ihres Sexuallebens zur Wehr zu setzen, könnten dies wohl nur, indem sie sich gegenüber ihren Sexualpartnern als Hobbyhure ausgeben: Verdeckte Ermittler werden sie dann anzeigen und sich somit selbst belasten. Wir hätten dann eine zum antiken Rom der frühen Kaiserzeit vergleichbare Situation, wo sich viele adelige Frauen, einschließlich einer Kaisertochter, aus Protest gegen die Augusteischen Ehegesetze als Prostituierte registrierten. So konnten sie auch verhindern, dass sie für außerehelichen Sex bestraft wurden.
 
Du machst aber Sachen ...... jetzt muss ich mich noch über das römische Eherecht informieren, wenn ich weiter mitreden will. :haha: Aber im ersten Anlauf kann ich den Zusammenhang zur Prostitution nicht erkennen. Mir kommt das ja eher so vor, wie die hilflosen Maßnahmen unserer Regierung, die Österreicher zu mehr Nachwuchs zu bewegen.

Augusteische Ehegesetze [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Lex Iulia et Papia

Im 1. Jhd. v. Chr. sank die Zahl der aus legalen Ehen stammenden Kinder immer weiter und damit auch die Zahl der Soldaten, die ihren Militärdienst verrichteten. Um dieses Problem zu bekämpfen, schuf Augustus eine neue Ehegesetzgebung, die Lex Iulia et Papia: Männer mussten im Alter von 25 - 60 und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren verheiratet sein, sonst drohten ihnen empfindliche Bußgelder. Außerdem führte er auch Belohnungen für kinderreiche Eltern ein. Ab einer Kinderzahl von drei in Rom, vier in Italien und fünf im restlichen Römischen Reich bekamen die Ehegatten Vergünstigungen: Die Männer – falls sie im öffentlichen Dienst standen – konnten damit rechnen, schneller befördert zu werden, die Frauen erhielten das Recht, ihren Besitz selbständig zu verwalten, und wurden juristisch unabhängig vom Mann.
 
Aber im ersten Anlauf kann ich den Zusammenhang zur Prostitution nicht erkennen. Mir kommt das ja eher so vor, wie die hilflosen Maßnahmen unserer Regierung, die Österreicher zu mehr Nachwuchs zu bewegen.

Vordergründig war sicher die Aufzucht römischer Offiziere für das Heer ein Motiv für die Ehegesetze. Wie jedoch die rechtshistorischen Kommentare zum Prozess Senat gegen Vistilia im Jahr 19 (siehe Tacitus, Annalen) nahe legen, deklarierten sich römische Frauen aus der Oberschicht (Ehefrauen, Töchter und Enkelinnen aus Familien im Senatoren- oder Ritterrang) aus Protest gegen die staatliche Einmischung in ihr privates Sexualleben durch die Ehegesetze (die sie zu Gebärmaschinen degradierten) und die dabei im Vergleich zu Männern ungleiche Behandlung (die ohne Konsequenzen Prostituierte aufsuchen durften) als Prostituierte - und manche praktizierten dies auch: Der Konnex zu diesem Thread ist diese staatliche Einmischung in das Privatleben der Frauen ... die Art der staatlichen Einmischung und die daran angepasste Reaktion unterscheiden sich natürlich.

Zum Fall: Vistilia, aus einer hochadeligen (prätorianischen) Familie, hat durch ihre Registrierung als Prostituierte einen derartigen Skandal provoziert, dass die Senatoren auch ihren Mann als Zuhälter angeklagt hatten, weil er sie nicht bestraft habe - aber in ihrer Empörung haben sie die Klage verfrüht eingebracht, weswegen er freigesprochen werden musste. Vistilia selbst wurde aus Rom verbannt ... wie in anderen Prozessen viele andere Frauen auch, darunter eine Tochter des Kaisers (nämlich Julia, die laut Seneca, De Beneficiis, heimlich als Straßendirne anschaffen ging), ebenso der offenbar erotisch zu freizügige Dichter Ovid.
 
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Du bist offenbar auch in den historischen Aspekten des römischen Rechts sattelfest.

Vordergründig war sicher die Aufzucht römischer Offiziere für das Heer ein Motiv für die Ehegesetze.

So was hatten wir doch auch in der nicht gar so weit zurückliegenden Vergangenheit ..... Lebensborn
 
Inzwischen hat dieser Thread 140 Seiten und es ist wieder einmal Zeit für eine Statistik (die letzte ist vom 01.07.2010), nachdem @Mylene am 14.07.2010 geschrieben hat: "Ende der Fütterung sonst werden aus momentan 74 Seiten noch 120 und das pack ich nicht."

Nebenbemerkung: Ich habe mir das Schicksal der Mitdiskutanten im EF angesehen: @Mylene geht es noch immer gut, denn als Teilnehmerin im "Ohne-Service privat"(AO Thread) von Balbo hat sie wohl starke Nerven.

Ein weiteres Motiv ist die heute beschlossene Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Da ist es vielleicht sinnvoll, sich zu überlegen, was schon eine grobe Vernetzung von Daten leisten könnte, indem die Beiträge in diesem Thread (HH) und im AO Thread verglichen (vernetzt) werden.

Insgesamt gibt es 26 Mitdiskutanten, die in diesen beiden Threads aktiv sind. Von ihnen stammen fast 40% der Beiträge in diesem Thread und knapp 5% der Beiträge im AO Thread. Bei jenen acht, die in beiden Thread mindestens je 10 Beiträge verfasst haben, lässt sich eine Typisierung ihrer Interessen einführen. Ausgenommen habe ich Forum-Mitarbeiter, die nicht unbedingt aus Interesse am Thema mitposten (hier: @petseit). Aus dem Vergleich der Beiträge lassen sich dann folgende zwei Gruppen identifizieren:

1. Wie zu erwarten, gibt es eine Gruppe von Paysex Konsumenten, die aus Eigeninteresse für die Registrierung und Pflichtuntersuchung von SW eintreten - und ablehnend bis aggressiv gegenüber SW Interessen reagieren. Sie wollen sich bei der Konsumation von Paysex - nicht unbedingt AO - sicherer fühlen. (Dass diese Sicherheit bei AO nur Illusion ist, ist ein anderes Thema.)

2. Eine ebenso große Gruppe orientiert sich mehr an allgemeinen Prinzipien. Die Law and Order Anhänger sind bei diesem Thread in der Überzahl - deutlich zu sehen bei der Steuerdiskussion - es gibt aber auch Kritiker an einem sturen Law and Order. Gemeinsames Anliegen in dieser Gruppe - und für mich Erkennungsmerkmal - sind die guten Umgangsformen.

Ich würde folgende Mitdiskutanten von ihrer Motivation her in Gruppe 1 einordnen:
@heinrich13 in HH am 25.06.2010: "wer kommt als nächtster der sich beschwert? vielleicht die al-quida?" Und in AO am 19.06.2010: "melde gehorsamst! habe zwei attacken geritten mit blank gezogenem säbel!"
@Billy_the_Kid in HH am 16.05.2010: "wenn man schon ungesetzliches tut, wieso dann endlos jammern, wenn einem das gesetz mit voller härte trifft" und in AO am 18.01.2010: "nennst du es gesundheitsbewusst sich ständig einer std auszusetzen?"
@Nedul in HH am 27.05.2010: "Ich würde mir private Mädchen suchen gäbe es diese Untersuchungen nicht", und in AO am 15.01.2011: "mit gummi is ja wirklich scheisse".

Folgende Mitdiskutanten wären dann in Gruppe 2:
@Steirerbua in HH am 26.05.2010: "Dass Verbote kontrolliert werden, ist nix unbedingt neues und durchaus wünschenswert" und in AO am 09.03.2011: "gegen den Thread an sich gäbe es ja nichts zu sagen, solange der richtige Ton herrscht."
@Wembley in HH am 27.05.2010: "Dann hätten wir die Palette des Schreckens durch. Und das alles wegen einer kleinen Steuerverweigerin!". Und in AO am 17.07.2010: "Schön, dass du uns die Ergebnisse deine "Recherchen" mitteilst, Bablo!"
@barfly in HH am 07.12.2009: "Wenn sich die Polizei nicht an das Gesetz hält, kann man das nicht dem Gesetz anlasten", und in AO am 09.03.2010: "Wenn Anita keinerlei Postings will, die in ihr Privatleben hineinspielen, meinst Du nicht, dass Du dann genau die falschen Postings gelöscht hast?"
@HEDONISM in HH am 26.05.2010: "Na hoffentlich bist du, wenns um dich geht, auch so "moralisch", versteuerst schön brav alles [...]" und in AO am 22.06.2010: "Ein Funke Respekt und Anstand seinen Mitmenschen gegenüber hat noch niemandem geschadet......auch hier nicht."

Insgesamt sind (geordnet nach der Summe der Beiträge) folgende Mitdiskutanten in beiden Threads vertreten: @Nedul: Beiträge AO 26, Beiträge HH 130, @Steirerbua: Beiträge AO 35, Beiträge HH 72, @petseit: Beiträge AO 78, Beiträge HH 20, @barfly: Beiträge AO 25, Beiträge HH 52, @heinrich13: Beiträge AO 40, Beiträge HH 29, @Wembley: Beiträge AO 40, Beiträge HH 23, @DIAM: Beiträge AO 46, Beiträge HH 5, @badmanu: Beiträge AO 3, Beiträge HH 45, @HEDONISM: Beiträge AO 16, Beiträge HH 24, @Billy_the_Kid: Beiträge AO 17, Beiträge HH 16, @Luck0r: Beiträge AO 1, Beiträge HH 29, @maggi: Beiträge AO 1, Beiträge HH 22, @Saftltrinker: Beiträge AO 18, Beiträge HH 3, @plastic: Beiträge AO 6, Beiträge HH 14, @Jinx: Beiträge AO 1, Beiträge HH 15, @sissisfranzl: Beiträge AO 5, Beiträge HH 11, @Mylene: Beiträge AO 2, Beiträge HH 13, @saturn2: Beiträge AO 1, Beiträge HH 10, @Bursche: Beiträge AO 3, Beiträge HH 7, @Genießer: Beiträge AO 5, Beiträge HH 3, @purice: Beiträge AO 2, Beiträge HH 2, @Bulsara: Beiträge AO 1, Beiträge HH 2, @mOni: Beiträge AO 1, Beiträge HH 2, @pickats: Beiträge AO 2, Beiträge HH 1, @xxl: Beiträge AO 1, Beiträge HH 2, @tyssen: Beiträge AO 1, Beiträge HH 1.
 
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@Lycisca. Da bin ich aber froh, dass ich auch zahlreiche andere Freizeitaktivitäten ausübe und mich relativ selten im EF wichtig mache, wenn du das Treiben hier derart mit Argusaugen beobachtest. :haha: Ist schon ein sehr eigenartiges Steckenpferd, das du da hast. Als unentgeltlich und ungefragt agierende Hobbypsychologin denk ich mir meinen Teil dazu. :cool:
 
das hat doch alles nichts mehr mit dem eigentlichen thema zu tun .
übrigens - meine daten stimmen jetzt nicht mehr, da musst noch einen dazuzählen .
 
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wenn du das Treiben hier derart mit Argusaugen beobachtest.

Wie dir sicher bekannt ist, gibt es "Data Mining Software" ... gar nicht mehr so teuer, die es erlaubt, aus der Verknüpfung unterschiedlichster (umfangreicher) Datenquellen aussagekräftige Folgerungen zu ziehen. Aus Anlass der nun beschlossenen Datenspeicherung wollte ich mich überzeugen, wie weitgehende Schlüsse schon ein primitives Data Mining erlaubt. (Für die obige simple Statistik brauchst du einfach die EF Diskutantenliste in Excel zu kopieren und sie dort weiterverarbeiten, eine Angelegenheit weniger Minuten, die auch keine besonderen Kenntnisse erfordert.)

Bei den Daten aus der Datenspeicherung würde man mit professioneller Software die Verbindungsmuster analysieren (also z.B. im EF: wer hat wie viele Beiträge in welchen Threads) und so auf die jeweiligen Interessen und Motive zurückschließen. So könnte etwa die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit Data Mining im EF nach sexuellen Interessen forschen: Hat ein User eine - nur durch solche Verknüpfung erkennbare - Neigung zu Sex mit sehr viel jüngeren Personen - Verdacht auf Pädophilie, ist ein User bereit, ausländische Sexarbeiter bei der Einreise nach Österreich zu unterstützen - Verdacht auf Menschenhandel? Diese Behörden haben dann die Möglichkeit zur Abfrage, wer hinter den Nicks steht (was die Betroffenen nicht erfahren ... ein grundrechtlich besonders bedenklicher Aspekt, weil das Recht auf eine wirksame Beschwerde vereitelt wird). Anschließend kann sie gezielt mit Ermittlungsschritten gegen diese Personen vorgehen. Wenn dann tatsächlich jemand ins Netz geht, werden diese vorbereitenden Schritte, die von einem Generalverdacht gegen alle EF User ausgehen, gar nicht mehr im Akt zu finden sein (siehe Vorgehen beim Tierschützerprozess in Wr. Neustadt), sondern der angebliche Ausgangspunkt wird ein konkreter Tatverdacht sein, der erst so gefunden wurde.

Ich hoffe, dass die simple Statistik oben dieses Potenzial einer rechnergestützten Analyse hinreichend belegen konnte.
 
@Lycisca - das passiert doch sowieso schon längst .

ausserdem - wen interessieren denn die sexuellen interessen bitteschön ?
 
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