Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Wenn´s öffentlich nicht in Erscheinung tritt, dann ist´s keine Prostitution?

So hat es auch VfGH festgestellt (in diesem Thread schon mehrfach zitiert, samt Rechtsliteratur). Auch vom VwGH gibt es entsprechende Erkenntnisse.

VwGH 2006/09/0044 gibt dazu eine Reihe weiterer Zitate: "Dies wäre aber für eine Bestrafung der Beschwerdeführerin wesentlich gewesen, weil sie [...] neben der Internet-Schaltung ihres Inserates [...] weitere Kontaktgespräche mit den anzeigenden Exekutivorganen geführt, diesen aber die für die Verwirklichung des Anbahnungstatbestandes [...] erforderliche Öffentlichkeit fehlte, weil sie sich in der geschlossenen Wohnung zutrugen [...]"

Dazu werden u.a. zitiert: 2005/09/0181 zum Erfordernis der Öffentlichkeit, weiter ein Erkenntnis aus 1981, dass ein Gespräch in einem Gastlokal keine Anbahnung war (weil dadurch nicht allgemein erkennbar die Absicht zum Ausdruck gebracht wurde, sich gegen Entgelt fremden Personen hinzugeben), und weitere Erkenntnisse seither.

Ebenso stellt VwGH 2004/09/0219 fest: "Die Beschwerdeführerin hält den angefochtenen Bescheid deswegen für rechtswidrig, weil sie kein Delikt begangen habe. Das Anbieten von Geschlechtsverkehr gegen Entgelt stelle keine Prostitution dar. Eine solche sei nur im Fall der Gewerbsmäßigkeit gegeben, und die Beschwerdeführerin habe kein Verhalten gesetzt, das einen Schluss auf Gewerbsmäßigkeit ziehen lasse. Die Beschwerdeführerin zeigt damit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf."

Die Auffassung, jede Form von entgeltlichem Sex sei Prostitution, die ein Eingreifen des Staates erfordert/rechtfertigt, stammt noch aus der Zeit des Obrigkeitsstaates, wo die Privatsphäre der Bürger nicht geschützt war ... wo im Gegenteil jeder verdächtig war, der sein Privatleben nicht offen legen wollte. (Mit der Vorratsdatenspeicherung nähern wir uns wieder diesem Gedankengut eines Polizeistaats an.)

Wegen dieses fehlenden Schutzes des Privatlebens ist übrigens auch in den USA der Einsatz verdeckter Ermittler zur Aufklärung von Prostitution verbreitet - mit allen damit verbundenen Missständen bis hin zur Vergewaltigung von Frauen durch verdeckte Ermittler - siehe Literaturzitate in diesem Thread. (Wobei die USA beim aktuellen Universal Periodic Review ein erstes Umdenken gezeigt haben - der UPR überprüft die Menschenrechtssituation der einzelnen Staaten.)
 
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Eine solche sei nur im Fall der Gewerbsmäßigkeit gegeben, und die Beschwerdeführerin habe kein Verhalten gesetzt, das einen Schluss auf Gewerbsmäßigkeit ziehen lasse.

Stellt sich wiederum die Frage, ab wann Gewerbsmässigkeit gegeben ist. Das wird (jetzt einmal abseits aller Polemik) nicht leicht festzustellen sein. Die Vielzahl der "sogenannten" (= wie sie sich selbst bezeichnen) Hobbyhuren betreibt die Sache gewerbsmäßig. alleine die Tatsache, dass auch eine "bürgerlicher" Beruf oder ein Studium ausgeübt wird, kann sicher nicht als Argument gelten. Viele Leute üben mehrere Tätigkeiten aus, um das Einkommen aufzubessern.

Wenn ich leidenschaftlich gerne Computer zerlege, repariere etc., dann ist das zunächst sicher mein Hobby. Wenn ich das fast jeden dritten Tag bei Verwandten, Bekannten und schließlich Leuten, die durch Mundpropaganda von mir erfahren haben ausübe, dann wird ein Finanzbeamter dahinter ein Gewerbe vermuten (sofern ich es nicht kostenlos mache).
 
Ebenso stellt VwGH 2004/09/0219 fest: "Die Beschwerdeführerin hält den angefochtenen Bescheid deswegen für rechtswidrig, weil sie kein Delikt begangen habe. Das Anbieten von Geschlechtsverkehr gegen Entgelt stelle keine Prostitution dar. Eine solche sei nur im Fall der Gewerbsmäßigkeit gegeben, und die Beschwerdeführerin habe kein Verhalten gesetzt, das einen Schluss auf Gewerbsmäßigkeit ziehen lasse. Die Beschwerdeführerin zeigt damit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf."

Womit der Begriff "Hobbyprostitution" ziemlich eindeutig ad absurdum geführt wird.
 
Womit der Begriff "Hobbyprostitution" ziemlich eindeutig ad absurdum geführt wird.

What goes up must come down
spinning wheel got to go round
Talking about your troubles it's a crying sin
Ride a painted pony
Let the spinning wheel spin


Hi Don... ich komm mir, beim Lesen hier, vor, wie am Murmeltiertag...
 

Auch auf den Murmeltiertag ist in diesem Thread schon hingewiesen worden (12.7.2010 von @badmanu), ebenso auf ein Hamsterrad (14.7.2010 und 13.01.2011 von @Steirerbua). Wie dazu @petseit am 30.6.2010 festgestellt hat: "es wird solang ned 'öd' solang gefüttert wird und versucht wird recht zu haben."

Womit der Begriff "Hobbyprostitution" ziemlich eindeutig ad absurdum geführt wird.

Deshalb verwende ich den Ausdruck Hobbyhure.

"Hobbyprostituierte" ist eine "contradictio in adiecto" (ein in sich widersprüchlicher Begriff), ebenso wie "Geheimprostituierte" (was auch von Höchstgerichten festgestellt wurde ... wie oben ausführlich dokumentiert). Wie ich dazu am 16.5.2010 erläutert habe:
Wie der Titel des Theads schon ausdrückt, geht es hier nicht um gewerbsmäßige Prostituierte. [...] In diesem Thread geht es um Hobbyhuren, das sind Frauen, die nur gelegentlich Sex gegen Geld anbieten.​

Wenn ich leidenschaftlich gerne Computer zerlege, repariere etc., dann ist das zunächst sicher mein Hobby. Wenn ich das fast jeden dritten Tag bei Verwandten, Bekannten und schließlich Leuten, die durch Mundpropaganda von mir erfahren haben ausübe, dann wird ein Finanzbeamter dahinter ein Gewerbe vermuten (sofern ich es nicht kostenlos mache).

Das Beispiel des Computerfreaks ist gar nicht so schlecht, um das Thema des Threads zu illustrieren:
Der Finanzbeamte wird wohl nur durch rechtsstaatlich bedenkliche Methoden überhaupt Kenntnis davon erlangen, dass der Computerfreak bei Verwandten und Bekannten gegen Trinkgeld aushilft. Zum Beispiel durch eine verdeckte Ermittlung ohne jeden Ausgangsverdacht und gegen jedermann, die im Trüben fischt: Ein Polizeispitzel gibt sich im EF als hilfsbedürftig aus und lockt Computerfreaks in die Falle, indem er ihnen ein Trinkgeld zusteckt.

Hier stellen sich dann nämlich grundsätzliche Fragen:
* Hat die Ermittlung die Grundrechte des Computerfreaks verletzt? Wie die Diskusion hier zeigt, liegt eine Verletzung des Privatlebens vor - durch eine verdeckte Ermittlung, die ohne gesetzliche Grundlage war.
* Darf ein solches Beweismittel überhaupt an den Fiskus weitergeleitet werden und darf es der Fiskus verwerten? Auch dies wäre zu verneinen, weil dadurch ein Abgabenverfahren die Menschenrechtsverletzung durch die Ermittlung prolongiert - es gibt einige Fälle, wo der VwGH aus grundrechtlichen Überlegungen Beweisverwertungsverbote ausgesprochen hat.
* Und läßt sich schließlich überhaupt etwas aus einem solchen Beweismittel schließen? Denn der Spitzel kann ja doch nur in Einzelfällen beweisen, dass der Computerfreak Geld genommen hat - das beweist aber noch keine Gewerbsmäßigkeit.

Und für so ein dürftiges Ermittlungsergebnis soll eine Menschenrechtsverletzung (nicht nur gegen den Computerfreak, sondern gegen alle, die potenziell vom Spitzel angesprochen wurden) in Kauf genommen werden?

In diesem Thread geht es um derartige Menschenrechtsverletzungen - konkret an Hobbyhuren, weil dem Thread ein realer Fall zugrunde liegt.
 
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Weil gerade wieder im ORF-1-Mittagsjournal darüber berichtet wurde: Die aktuellen Ereignisse bestätigen das Sprichwort, wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Am 23.11.2010 habe ich in diesem Thread berichtet, dass der Missbrauch der verdeckten Ermittlungen zur Auslotung von Wohnungsprostitution auf das Umfeld von Ernst Strasser, damals Innenminister, zurückgehen könnte. Darauf deutet jedenfalls eine Pressemitteilung aus 2004 (Parlamentskorrespondenz 737):
Bundesminister Ernst Strasser teilte mit [dem Innenausschuss am 20.10.2004]: Bezüglich der Prostitution [...] wurde auch eine Reihe von operativen Maßnahmen wie verdeckte Ermittlung [...] ergriffen.​

Nunmehr hat den EU-Abgeordneten Strasser eine private verdeckte Ermittlung der Sunday Times unter Korruptionsverdacht gebracht (Kurier, 15.3.2011) ... und Herr Strasser wird sich vielleicht in diesem Thread informieren, welche Verletzungen seiner Menschenrechte er gegenüber dem Korruptionsstaatsanwalt geltend machen kann.

Übrigens, ganz arg treiben es die TV-Anstalten in Indien, die vor versteckter Kameras zeigen, wie Parlamentsabgeordnete Pakete von Geldscheinen als Gegenleistung für eingebrachte Anträge entgegen nehmen. Ich empfinde das als kontraproduktiv und unfair: Wenn die TV-Anstalten einen Korruptionsverdacht haben, dann sollten sie ihn den Behörden melden, die dann eine rechtlich korrekte verdeckte Ermittlung durchführen (was sie nach EGMR gegen Korruption dürfen), wo genau dokumentiert wird, dass der Verdächtigte nicht zur Tat verführt wird (was bei den TV-Ermittlungen nicht gewährleistet ist).
 
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Womit zusammenfassend bewiesen ist... m.E. nach... dass eine Tätigkeit, die mir NICHT regelmäßig (viel) Geld bringt, die ich in meinen 4 Wänden ausübe, nicht mit unlauteren Methoden ausgeforscht werden darf.... egal von welcher Behörde.
Die dürfen grad mal anklopfen und freundlich fragen ob ich was tue... und wenn ich nein sage könnens in A.. gehen....
 
Der Finanzbeamte wird wohl nur durch rechtsstaatlich bedenkliche Methoden überhaupt Kenntnis davon erlangen, dass der Computerfreak bei Verwandten und Bekannten gegen Trinkgeld aushilft. Zum Beispiel durch eine verdeckte Ermittlung ohne jeden Ausgangsverdacht und gegen jedermann, die im Trüben fischt: Ein Polizeispitzel gibt sich im EF als hilfsbedürftig aus und lockt Computerfreaks in die Falle, indem er ihnen ein Trinkgeld zusteckt.

Viel wahrscheinlicher meiner Meinung nach ist doch in der Praxis, dass der Computerfreak denunziert wird (Neider, gewerblicher Mitbewerb, vergrämte/r Ex etc) und die Finanz deshalb ermittelt.

Zudem konnte der CF ja seine Einnahmen bei der Lohnsteuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung melden. Für Arbeiter/Angestellte gibt es Freigrenzen, unter denen nicht mal gemeldet werden muss. Da sieht man vielleicht am deutlichsten bis wohin der Gesetzgeber und noch vielmehr die Finanz ein Einkommen als Hobby akzeptiert und ab wann es ein "gewerbliches" Einkommen wird.
 
Übrigens, ganz arg treiben es die TV-Anstalten in Indien, die vor versteckter Kameras zeigen, wie Parlamentsabgeordnete Pakete von Geldscheinen als Gegenleistung für eingebrachte Anträge entgegen nehmen. Ich empfinde das als kontraproduktiv und unfair: Wenn die TV-Anstalten einen Korruptionsverdacht haben, dann sollten sie ihn den Behörden melden, die dann eine rechtlich korrekte verdeckte Ermittlung durchführen (was sie nach EGMR gegen Korruption dürfen), wo genau dokumentiert wird, dass der Verdächtigte nicht zur Tat verführt wird (was bei den TV-Ermittlungen nicht gewährleistet ist).

Ich vermute ganz stark, dass sich der Zuständigkeitsbereich des EGMR nicht auf die Republik Indien erstreckt.
 
"es wird solang ned 'öd' solang gefüttert wird und versucht wird recht zu haben."

Da gab es doch noch so einen ergiebigen Thread ........ es ging darum, dass ein Forumsmitglied beweisen wollte, dass die Wissenschaft im Hinblick auf AIDS beweisen wollte, dass es ich nicht um eine Krankheit handelt, die schulmedizinisch behandelt werden muss. Er vermutete eher eine große Verschwörung ......
 
Viel wahrscheinlicher meiner Meinung nach ist doch in der Praxis, dass der Computerfreak denunziert wird [...] und die Finanz deshalb ermittelt.

Das ist richtig! Doch im Thread geht es ja um verdeckte Ermittlungen, und im speziellen Beitrag darum, dass die Finanz nicht verdeckt ermitteln kann ... und warum das gut ist.

Ich vermute ganz stark, dass sich der Zuständigkeitsbereich des EGMR nicht auf die Republik Indien erstreckt.

Auch das ist richtig. Doch hat sich der Hinweis auf EGMR darauf bezogen, dass nunmehr - im Hinblick auf den von Sunday Times geäußerten konkreten Korruptionsverdacht - eine verdeckte Ermittlung gegen Abgeordneten Strasser zulässig wäre. Ein ähnliches Schutzniveau (kein Lockspitzel und keine verdeckte Ermittlung ohne konkreten Verdacht) besteht aber auch in Indien.

eine große Verschwörung

Die Verschwörungstheoretiker sehe ich weniger in diesem Thread, sondern eher im Diskussionsforum, dem von @gogolores erstellten Thread zur Freiheit des Internets, wonach angeblich Bush, die Musikindustrie, ein Beamtennetzwerk, Regierungen, der Staat usw. üble Machenschaften planen. So geht das im Internet-Thread seit zwei Jahren ... folgende Zitate sind von dort:

11.3.2009: "Auch die Musikindustrie läßt nichts unversucht, die Freiheit des Internets zu beschränken. Und manche Regierungen sind dabei willige Erfüllungsgehilfen."
11.3.2009: "Es geht darum, dass der Staat vermehrt in unsere Privatsphäre eingreift (Vorratsdatenspeicherung bei E- mails und Telefongesprächen)."
12.3.2009: :daumen: für den Beitrag von @Onan1980: "Es geht aber um Verhältnismäßigkeit."
12.3.2009: "In weiterer Folge wird auch Briefzensur samt Überwachungskameras in den Wohnungen erforderlich werden."
12.3.2009: "Aber was ungesetzlich ist bestimmen Schäuble, Fekter, Bush" als Antwort zu @Harleychris: "wenn ich nichts ungesetzliches tue..brauch ich nichts fürchten"
12.3.2009: "die Peer to Peer Netzwerke sind der böse Gottseibeiuns, deren Nutzer mit dem Staatsanwalt rechnen müssen"
13.3.2009: :daumen: für den Beitrag von @linzerxxooe: "Jeder Internetuser welcher denkt, nur weil ich nix verbrochen habe kann mir auch nichts passieren ist naiv. Ebensowenig wie der Inhalt des geschriebenen Briefes keinen Menschen etwas angeht, muß es egal sein, wohin ich im Web surfe und wem ich im Web Briefe schreibe"
...
15.09.2010: "Nicht alles was Verschwörung genannt wird ist nur Theorie."
...
06.03.2011: "ein Netzwerk von Beamten der Justiz [...] systematisch Testamente fälscht"

Ich möchte dabei voranstellen, dass @gogolores damit durchaus berechtigte Befürchtungen ausgesprochen hat. ABER dem Gesetzgeber war und ist bei der Datenüberwachung völlig klar, dass es verboten ist, die Polizei mittels Überwachung in das Privatleben der Internet-User eindringen zu lassen und etwa die Inhalte der Kommunikation auszuforschen. Dazu wurden auch Gutachten eingeholt.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Hobbyhurenthread.

In diesem Thread geht es darum, dass der Staat bereits illegal das Privatleben und die Wohnungen von tausenden Frauen ausgeforscht hat. Weiter ist die dabei verwendete Methode der verdeckten Ermittlung - nicht zuletzt durch die damit verbundene erniedrigende Behandlung - ein viel intensiverer Eingriff in das Privatleben, als das Mitlesen von E-Mails oder Briefen, als das Abhören von Telefonaten ... und sogar gravierender als die heimliche Beobachtung einer Wohnung mit versteckten Kameras.

Ich verstehe also nicht, wie man auf der einen Seite gegen lediglich befürchtete - nicht existente - Eingriffe in das Privatleben im WWW ankämpfen will, aber auf der anderen Seite reale und ungesetzliche Eingriffe in das Privatleben toleriert oder sogar befürwortet. "Das ist inkonsequent" (@Steirerbua im zitierten Diskussionsthread am 25.9.2009).

Apropos Konsequenz; es ist interessant, die Posts in den beiden Threads (Hobbyhuren und Internetfreiheit) zu vergleichen, um festzustellen, wer konsistent argumentiert und wessen Meinung kontextabhängig ist. In beiden Threads geposted haben: @barfly, @DonJoe, @gogolores, @Harleychris, @Mike-Tanja, @mOni, @petseit, @plastic, @purice und @Steirerbua. Für einen Internet-Überwacher, der die Identitäten der User ausforscht, gäbe das sicher auch interessante Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsprofile hinter den Avataren.
 
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Am 23.11.2010 habe ich in diesem Thread berichtet, dass der Missbrauch der verdeckten Ermittlungen zur Auslotung von Wohnungsprostitution auf das Umfeld von Ernst Strasser, damals Innenminister, zurückgehen könnte. [...] Nunmehr hat den EU-Abgeordneten Strasser eine private verdeckte Ermittlung der Sunday Times unter Korruptionsverdacht gebracht

Inzwischen ist Herr Strasser zurückgetreten. Laut ORF, 20.3.2011 wurde das "Anbahnungsgespräch" auch mit versteckter Kamera aufgenommen:
Dabei nahmen als Lobbyisten auftretende Undercover-Reporter auch Videos mit versteckter Kamera auf. Strasser redet darin offen über seinen „Preis“, wenn er sich auf EU-Ebene für Gesetze nach Wunsch verwenden soll, und verweist auf eine Reihe von „Kunden“, die er bereits hat.​
 
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Die Verschwörungstheoretiker sehe ich weniger in diesem Thread, sondern eher im Diskussionsforum, dem von @gogolores erstellten Thread zur Freiheit des Internets,

Wir reden bei den Angriffen auf die persönliche Freiheit inzwischen längst nicht mehr von den Interessen der Musikindustrie. Wir sind inzwischen so weit, dass die Überwachung der Staatsbürger durch ein eng gewebtes Netz von Überwachungskameras möglich ist. Eine österreichische Firma ist an diesem EU - Projekt beteiligt. Erstellung von Bewegungsprofilen durch Auswertung der Daten aus dem Mobilfunknetz ist ohnehin schon üblich.

Es stünde dem EGMR gut an, sich mit den wirklichen Problemen kritisch auseinander zu setzen. Zum Glück müssen diese famosen Juristen doch hin und wieder den Schwanz einziehen, wenn auch erst in zweiter Instanz. Nicht alles ist gegen die Mehrheit der europäischen Bevölkerung durchsetzbar.

tollwütige finnische Atheistin behält nicht recht
 
Wir sind inzwischen so weit, dass die Überwachung der Staatsbürger durch ein eng gewebtes Netz von Überwachungskameras möglich ist.

Diesem Engagement gegen überbordende Überwachung, auch im Internet-Thread, fehlt das Verständnis über die rechtlichen Grundlagen zum Schutz des Privatlebens. Dadurch ist es unglaubwürdig, wie folgende Zitate belegen:

Zitate aus diesem Hobbyhurenthread.

29.06.2010: "wenn es eine Menschenrechtsverletzung ist, Geheimprostitution aufzudecken, dann ist so gut wie alles eine Menschenrechtsverletzung"

27.06.2010: "Huren werden (angeblich rechtswidrig) enttarnt. Damit rückt Österreich in die Liga von Staaten wie Nordkorea, Iran und Burma auf. :ironie:"

Diese Zitate beziehen sich auf meine Darlegung, dass in mehreren Fällen (Belege aus der Rechtsdatenbank) das Sexualleben einer Frau rechtswidrig ausspioniert wurde, dass Polizisten in deren Wohnung rechtswidrig eingedrungen sind, dass diese Frau dort rechtswidrig erniedrigend behandelt wurde und dass die Polizei dann die Daten über deren Sexualleben rechtswidrig verbreitet hat. Diese rechtswidrigen Eingriffe in das Privatleben hältst du demnach nicht für Menschenrechtsverletzungen. Wenn du aber eine derartige Behandlung von Frauen durch die Polizei tolerierst/befürwortest, was ist dann so schlecht an einer totalen Überwachung der Bürger? Schlimmer kann es ja dann nicht werden, sondern eher besser, weil dann die erniedrigende Behandlung wegfällt.

Es stünde dem EGMR gut an, sich mit den wirklichen Problemen kritisch auseinander zu setzen.

Das klingt ziemlich arrogant für jemanden, der glaubt, das österreichische ABGB regle Geheimprostitution (@gogolores am 28.06.2010 in diesem Thread). Gerade durch die Urteile des EGMR wurde in Europa die gesetzliche Regelung von Datenschutz und die unabhängige Kontrolle von geheimen Überwachungen durchgesetzt. Das österreichische DSG 2000 bezieht sich sogar direkt auf Art 8 EMRK. Wenn also jemand die (im Internet-Thread befürchtete) um sich greifende Überwachung der Bürger eindämmen kann, dann vor allem der EGMR.

tollwütige finnische Atheistin behält nicht recht

Diese unsachliche Aussage ist zum Fall Fall Lautsi gg Italien verlinkt. Die große Kammer des EGMR hat dabei ihre Rechtsprechung konsolidiert: Wenn der Staat den Spielraum hat (margin of appreciation), um in der Türkei das Tragen von Kopftüchern an Universitäten zu verbieten, dann muss dieser Spielraum auch umgekehrt das Anbringen von unaufdringlichen religiösen Symbolen zulassen.
 
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Diese unsachliche Aussage ist zum Fall Fall Lautsi gg Italien verlinkt. Die große Kammer des EGMR hat dabei ihre Rechtsprechung konsolidiert:

Ich sehe das eher so, dass der EGMR den Schwanz eingezogen hat. Eine Verurteilung Italiens wäre bei der Mehrheit der italienischen Bevölkerung auf Unverständnis, ja Empörung gestossen. Und auf Dauer kann auch ein EGMR nicht gegen die Mehrheit "Recht" sprechen. Denn diese Recht beruht nicht auf unveränderlichen Naturgesetzen, sondern ist Änderungen unterworfen. Ein und dieselbe Causa wird auch sicherlich nicht von alle Gerichtshöfen dieser Welt in der gleichen Art entschieden.
 
Dass die Grand Chamber zu anderen Entscheidungen kommen kann, als die ursprüngliche Kammer, wie im Fall Lautsi gg Italien, ist nicht so unüblich: Denn es werden von vorne herein von der Grand Chamber nur Fälle angenommen, die schwierige (d.h. strittige) Rechtsfragen aufwerfen. Darüber hinaus wird der Fall von ganz neuen Richtern verhandelt. Das kann manchmal gegen die Beschwerdeführer ausgehen, manchmal für sie, wie in einer anderen Schulangelegenheit: Im Fall Orsus gg Kroatien vom 16.03.2010 haben sich die Beschwerdeführer im Recht auf Bildung (Art 2 Prot 1 EMRK) benachteiligt gefühlt (Art 14 EMRK), weil sie als Roma in reinen Roma-Klassen (schlechter) unterrichtet wurden, statt in gemischten Klassen mit anderen Kroaten. Während die Kammer der 1. Sektion darin keine Verletzung von EMRK gesehen hat, hat die große Kammer mit knapper Mehrheit eine Menschenrechtsverletzung festgestellt.

PS.: Passend zu dieser Situation hier wohl ein Spruch von Samuel Butler, "in law, nothing is certain except the expense" (Zitat nach H.P. Lehofer im Europarecht-Blog, WU Wien).
 
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hat die große Kammer mit knapper Mehrheit eine Menschenrechtsverletzung festgestellt.

Wenn es knappe Mehrheiten gibt, dann wirst du mir zustimmen. Manche dieser Entscheidungen stehen oft auf des Messers Schneide. Und Rechtsmeinungen können auch einer zeitlichen Veränderung unterworfen sein.
 
In beiden Threads geposted haben: @barfly, @DonJoe, @gogolores, @Harleychris, @Mike-Tanja, @mOni, @petseit, @plastic, @purice und @Steirerbua. Für einen Internet-Überwacher, der die Identitäten der User ausforscht, gäbe das sicher auch interessante Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsprofile hinter den Avataren.

In der Liste finden sich auch einige, deren virtuelle Identität in der Realität kein Geheimnis ist. ;)
 
Mich würde interessieren, wie weit du mit deinem Fall bereits gekommen bist ?
Hängst noch in Österreich am Gericht rum ?
Oder simma schon weiter nach Europa unterwegs ?
Gibt es schon Urteile ?
 
Für einen Internet-Überwacher, der die Identitäten der User ausforscht, gäbe das sicher auch interessante Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsprofile hinter den Avataren.

ich schepper schon wie ein kluppensackl Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

mich darfst jedenfalls mit deinen verschwörungstheorien im kraut lassen... danke :)
 
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