Ich wünsch dir alles Gute dafür.
Danke!
kann mich diesbezüglich nix mehr erschüttern, seit mich eine Freundin vor einem hohen Beamten des BMI (dem ich schon mehrmals beruflich begegnet bin) indirekt als TG [= transgender] geoutet hat.
Wirklich schlimm wird es, wo solches Outing bewusst erfolgt, um eine bessere rechtliche Position zu erlangen, wie folgendes hypothetisches Beispiel für einen Obsorgeprozess illustriert: Tanja, die Ex von Mike, verlangt, dass Mike die gemeinsamen Kinder nur im Beisein von Sozialarbeitern sehen soll, weil Mike beim Sex Nylons und Frauendessous trägt - das Obsorgegericht möge die Kinder vor einem solchen "widerlichen Perversling" schützen. Obwohl dieses Outing das Grundrecht von Mike auf den Schutz des Privatlebens verletzt, kann das Zivilgericht in Österreich solche Beweise zulassen (§ 274 Abs 1 ZPO). In der Praxis wird es gar nicht dazu kommen ... es genügt die Drohung mit solchen Beweismitteln, um Zugeständnisse abzupressen. In Frankreich gilt hingegen ein ausdrückliches gesetzliches Verwertungsverbot für grundrechtswidrige Beweise (seit einer Verurteilung durch den EGMR nach einem Scheidungsprozess, dem mein Szenario nachempfunden ist).
Was das mit dem Hobbyhurenthread zu tun hat: Auch bei einer gesetzwidrigen verdeckten Ermittlung zur Ausforschung von Prostitution werden grundrechtswidrige Beweise gesammelt. Wenn sie von einer anderen Behörde verwendet werden (im Thread thematisiert z.B. Finanzamt), dann setzt diese Behörde eine weitere Menschenrechtsverletzung. In einer Reihe von Einzelfällen hat daher VwGH Beweisverwertungsverbote ausgesprochen. (Klassisch ist das Verbot, den an einem ohnmächtigen Unfallenker rechtswidrig durchgeführten Blutalkoholtest gegen ihn im Führererscheinverfahren zu verwerten.) Um jedoch von vorne herein der Behörde die Motivation zu solchen Menschenrechtsverletzungen zu nehmen, wäre ein generelles gesetzliches Verbot zur Verwertung solcher Beweise notwendig.
Ich berühme mich enger, ja sogar sexueller Kontakte zu Personen weiblichen Geschlechtes, die nicht dem europäischen Kulturkreis angehören. [...] Aber da dahinter nichts Strafbares steckt, würde ich mir die Sammlung diesbezüglicher Daten ausdrücklich verbitten.
Witzigerweise wäre sogar dieselbe Truppe, die illegale verdeckte Ermittlungen gegen Hobbyhuren durchführt, auch zur Ausforschung des Sexuallebens von @gogolores zuständig. Das Ermittlungsziel bei einem Mann, der mit Russinen und Asiatinnen verkehrt, wäre wohl die Feststellung einer Scheinehe mit einer Ausländerin, eventuell die Entlarvung eines Schleppers, der Ausländerinnen nach Österreich schleust, möglicherweise sogar Menschenhandel. Klarerweise ist dieser Verdacht aufgebläht und lachhaft - genauso aufgebläht und lachhaft, wie der Verdacht, hinter jeder Hobbyhure stecke ein Zuhälter.
Deswegen ist eine verdeckte Ermittlung nur verhältnismäßig, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, also etwa Aussagen von glaubwürdigen Zeugen über Gewalt gegen Frauen.
Wenn du, @gogolores, also nicht unter lächerlichen Vorwänden ausgeforscht werden willst, solltest du auch Hobbyhuren nicht kritisieren, die sich gegen eine rechtswidrige Ausforschung wehren. Immerhin gibt es im Fall der Hobbyhuren einschlägige Judikate, wonach verdeckte Ermittlungen zur Ausforschung der Wohnungsprostitution weder zulässig sind, noch zielführend.
Mich stört, wenn das [gemeint: Überwachung] ohne das leiseste Anzeichen einer strafbaren Handlung erfolgen soll. Einfach nur so, denn technisch möglich wäre das. Ich mag mich noch erinnern, dass das Briefgeheimnis immer einen sehr hohen Stellenwert gehabt hat.
Dies ist auch eines der Kernthemen in diesem Hobbyhurenthread: Selbst ein begründeter Verdacht auf Prostitution hat noch nichts mit jenen gerichtlich strafbaren Taten zu tun, die zur Begründung einer Überwachung herangezogen werden. Wer überwacht die Überwacher? Im Fall von verdeckten Ermittlungen gegen Hobbyhuren wird der für die Überwachung der Polizei zuständige Rechtsschutzbeauftragte nicht einmal im Nachhinein informiert, was ein klarer Gesetzesbruch ist. Die Motive der Polizei sind klar: Wo Überwachungen ungerechtfertigt sind (etwa bei Frauen, die raschen Sex suchen, aber deren Inserate nuttig klingen), ist es für die Beamten besser, die Betroffenen bzw. die Aufsichtsorgane wissen nichts von der Aktion (der Ermittler legt der ausgeforschten Nicht-Prostituierten seine Identität nicht offen), weil dann können sie sich nicht beschweren oder sonstwie Ärger machen.
Dieses Problem ist bei der Internetüberwachung ebenfalls kritisch, weil ja Polizisten ein Eigeninteresse haben, ihre geheimen Aktivitäten geheim zu halten, auch und vor allem, wenn sie rechtsbrecherisch handeln (vgl. aktuelle Fälle: Verkauf von Daten an Auskunfteien - siehe Freiheit im Internet-Thread).