Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

@Girls4fun: Derzeit sind höchstgerichtlich Verfahrensfragen zu klären, ehe die unteren Instanzen weiter machen: a) Erfolgt die Klärung nicht in meinem Sinn, so wäre der innerstaatliche Rechtsweg abgeschlossen und ich hätte internationale Beschwerdelegitimation erlangt - und zwar sowohl über die inhaltlichen Fragen (die dann nicht untersucht wurden) und über die Verfahrensfragen (da dann zusätzlich mein Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wäre). b) Erfolgt die Klärung in meinem Sinn, beginnt der Instanzenweg über die inhaltlichen Fragen wieder von vorne. c) Damit das nicht so ewig im Kreis geht (siehe Hamsterrad), habe ich auch nach einigen Jahren die Möglichkeit, beim EGMR eine Beschwerde über Menschenrechtsverletzungen durch ein derartiges Verfahren einzubringen (überlange Verfahrensdauer, Verletzung der staatlichen Untersuchungspflicht von behaupteten Menschenrechtsverletzungen).

@petseit: Deine Texte im EF zu analysieren, muss ja nicht unbedingt Teil einer gegen dich gerichteten Verschwörung sein. Ein Diplomand könnte dies ja für eine Seminararbeit durchführen, um am Beispiel dieser Texte unterschiedliche Methoden der Hermeneutik zu illustrieren.
 
Es wird jedenfalls noch einige Zeit dauern, bis über eine endgültige Entscheidung berichtet werden kann.

Gut Ding braucht Weile! Der Vorteil ist, dass für mich die Kosten der Verfahren über mehrere Jahre verteilt anfallen (der Nachteil ist, dass ich einen Zinsverlust habe, bis mir im Erfolgsfall die Kostenpauschalen zugesprochen werden) und dass ich die Zeit nutzen kann, um mich in die rechtliche Materie noch besser einzuarbeiten.
 
[schnipp-schnapp!] Apropos Konsequenz; es ist interessant, die Posts in den beiden Threads (Hobbyhuren und Internetfreiheit) zu vergleichen, um festzustellen, wer konsistent argumentiert und wessen Meinung kontextabhängig ist. In beiden Threads geposted haben: @barfly, @DonJoe, @gogolores, @Harleychris, @Mike-Tanja, @mOni, @petseit, @plastic, @purice und @Steirerbua. Für einen Internet-Überwacher, der die Identitäten der User ausforscht, gäbe das sicher auch interessante Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsprofile hinter den Avataren.
Nett, dass du dir um uns Sorgen machst, aber ich schick' eh immer ein CC an XXXXX. :mrgreen:

Außerdem kann mich diesbezüglich nix mehr erschüttern, seit mich eine Freundin vor einem hohen Beamten des BMI (dem ich schon mehrmals beruflich begegnet bin) indirekt als TG geoutet hat. Damit hat mein Stapo-Akt wohl eh schon den Non-plus-ultra-Punkt passiert......;)

Schlimm wäre es nur, wenn sie die anständige Nach-Mitternachts-Einlage von Tanja am Mittwoch/Donnerstag im Video-Chat geloggt hätten.....denn wie sagt man, sinngemäß abgewandelt, so schön: "Ich war nicht jung, brauchte kein Geld, und habe auch keines bekommen!" :mrgreen:
 
ch möchte dabei voranstellen, dass @gogolores damit durchaus berechtigte Befürchtungen ausgesprochen hat. ABER dem Gesetzgeber war und ist bei der Datenüberwachung völlig klar, dass es verboten ist, die Polizei mittels Überwachung in das Privatleben der Internet-User eindringen zu lassen und etwa die Inhalte der Kommunikation auszuforschen. Dazu wurden auch Gutachten eingeholt.
Mich stört, wenn das ohne das leiseste Anzeichen einer strafbaren Handlung erfolgen soll. Einfach nur so, denn technisch möglich wäre das. Ich mag mich noch erinnern, dass das Briefgeheimnis immer einen sehr hohen Stellenwert gehabt hat.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Hobbyhurenthread.

In diesem Thread geht es darum, dass der Staat bereits illegal das Privatleben und die Wohnungen von tausenden Frauen ausgeforscht hat.

Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, ob die in der langen Geschichte dieses Threads beschriebenen Vorgehensweisen unverhältnismäßig waren oder nicht. Ob sie ungesetzlich waren oder nicht. aber eines ist schon klar ...... die Maßnahmen sind sicher nicht erfolgt, ohne dass es zuvor einen Hinweis auf Geheim- oder Hobbyprostitution gegeben hat.

@barfly, @DonJoe, @gogolores, @Harleychris, @Mike-Tanja, @mOni, @petseit, @plastic, @purice und @Steirerbua. Für einen Internet-Überwacher, der die Identitäten der User ausforscht, gäbe das sicher auch interessante Rückschlüsse auf die Persönlichkeitsprofile hinter den Avataren.

Was tätens denn finden ??:haha: Ich berühme mich enger, ja sogar sexueller Kontakte zu Personen weiblichen Geschlechtes, die nicht dem europäischen Kulturkreis angehören. Da bei uns die Apartheid nie gegolten und die Nürnberger Rassengesetze längst abgeschafft sind .... na und?:mrgreen:

Aber da dahinter nichts Strafbares steckt, würde ich mir die Sammlung diesbezüglicher Daten ausdrücklich verbitten.
 
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Ich wünsch dir alles Gute dafür.

Danke!

kann mich diesbezüglich nix mehr erschüttern, seit mich eine Freundin vor einem hohen Beamten des BMI (dem ich schon mehrmals beruflich begegnet bin) indirekt als TG [= transgender] geoutet hat.

Wirklich schlimm wird es, wo solches Outing bewusst erfolgt, um eine bessere rechtliche Position zu erlangen, wie folgendes hypothetisches Beispiel für einen Obsorgeprozess illustriert: Tanja, die Ex von Mike, verlangt, dass Mike die gemeinsamen Kinder nur im Beisein von Sozialarbeitern sehen soll, weil Mike beim Sex Nylons und Frauendessous trägt - das Obsorgegericht möge die Kinder vor einem solchen "widerlichen Perversling" schützen. Obwohl dieses Outing das Grundrecht von Mike auf den Schutz des Privatlebens verletzt, kann das Zivilgericht in Österreich solche Beweise zulassen (§ 274 Abs 1 ZPO). In der Praxis wird es gar nicht dazu kommen ... es genügt die Drohung mit solchen Beweismitteln, um Zugeständnisse abzupressen. In Frankreich gilt hingegen ein ausdrückliches gesetzliches Verwertungsverbot für grundrechtswidrige Beweise (seit einer Verurteilung durch den EGMR nach einem Scheidungsprozess, dem mein Szenario nachempfunden ist).

Was das mit dem Hobbyhurenthread zu tun hat: Auch bei einer gesetzwidrigen verdeckten Ermittlung zur Ausforschung von Prostitution werden grundrechtswidrige Beweise gesammelt. Wenn sie von einer anderen Behörde verwendet werden (im Thread thematisiert z.B. Finanzamt), dann setzt diese Behörde eine weitere Menschenrechtsverletzung. In einer Reihe von Einzelfällen hat daher VwGH Beweisverwertungsverbote ausgesprochen. (Klassisch ist das Verbot, den an einem ohnmächtigen Unfallenker rechtswidrig durchgeführten Blutalkoholtest gegen ihn im Führererscheinverfahren zu verwerten.) Um jedoch von vorne herein der Behörde die Motivation zu solchen Menschenrechtsverletzungen zu nehmen, wäre ein generelles gesetzliches Verbot zur Verwertung solcher Beweise notwendig.

Ich berühme mich enger, ja sogar sexueller Kontakte zu Personen weiblichen Geschlechtes, die nicht dem europäischen Kulturkreis angehören. [...] Aber da dahinter nichts Strafbares steckt, würde ich mir die Sammlung diesbezüglicher Daten ausdrücklich verbitten.

Witzigerweise wäre sogar dieselbe Truppe, die illegale verdeckte Ermittlungen gegen Hobbyhuren durchführt, auch zur Ausforschung des Sexuallebens von @gogolores zuständig. Das Ermittlungsziel bei einem Mann, der mit Russinen und Asiatinnen verkehrt, wäre wohl die Feststellung einer Scheinehe mit einer Ausländerin, eventuell die Entlarvung eines Schleppers, der Ausländerinnen nach Österreich schleust, möglicherweise sogar Menschenhandel. Klarerweise ist dieser Verdacht aufgebläht und lachhaft - genauso aufgebläht und lachhaft, wie der Verdacht, hinter jeder Hobbyhure stecke ein Zuhälter.

Deswegen ist eine verdeckte Ermittlung nur verhältnismäßig, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, also etwa Aussagen von glaubwürdigen Zeugen über Gewalt gegen Frauen.

Wenn du, @gogolores, also nicht unter lächerlichen Vorwänden ausgeforscht werden willst, solltest du auch Hobbyhuren nicht kritisieren, die sich gegen eine rechtswidrige Ausforschung wehren. Immerhin gibt es im Fall der Hobbyhuren einschlägige Judikate, wonach verdeckte Ermittlungen zur Ausforschung der Wohnungsprostitution weder zulässig sind, noch zielführend.

Mich stört, wenn das [gemeint: Überwachung] ohne das leiseste Anzeichen einer strafbaren Handlung erfolgen soll. Einfach nur so, denn technisch möglich wäre das. Ich mag mich noch erinnern, dass das Briefgeheimnis immer einen sehr hohen Stellenwert gehabt hat.

Dies ist auch eines der Kernthemen in diesem Hobbyhurenthread: Selbst ein begründeter Verdacht auf Prostitution hat noch nichts mit jenen gerichtlich strafbaren Taten zu tun, die zur Begründung einer Überwachung herangezogen werden. Wer überwacht die Überwacher? Im Fall von verdeckten Ermittlungen gegen Hobbyhuren wird der für die Überwachung der Polizei zuständige Rechtsschutzbeauftragte nicht einmal im Nachhinein informiert, was ein klarer Gesetzesbruch ist. Die Motive der Polizei sind klar: Wo Überwachungen ungerechtfertigt sind (etwa bei Frauen, die raschen Sex suchen, aber deren Inserate nuttig klingen), ist es für die Beamten besser, die Betroffenen bzw. die Aufsichtsorgane wissen nichts von der Aktion (der Ermittler legt der ausgeforschten Nicht-Prostituierten seine Identität nicht offen), weil dann können sie sich nicht beschweren oder sonstwie Ärger machen.

Dieses Problem ist bei der Internetüberwachung ebenfalls kritisch, weil ja Polizisten ein Eigeninteresse haben, ihre geheimen Aktivitäten geheim zu halten, auch und vor allem, wenn sie rechtsbrecherisch handeln (vgl. aktuelle Fälle: Verkauf von Daten an Auskunfteien - siehe Freiheit im Internet-Thread).
 
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Das Ermittlungsziel bei einem Mann, der mit Russinen und Asiatinnen verkehrt, wäre wohl die Feststellung einer Scheinehe mit einer Ausländerin, eventuell die Entlarvung eines Schleppers, der Ausländerinnen nach Österreich schleust, möglicherweise sogar Menschenhandel. Klarerweise ist dieser Verdacht aufgebläht und lachhaft - genauso aufgebläht und lachhaft, wie der Verdacht, hinter jeder Hobbyhure stecke ein Zuhälter.

Ob ich Ausländerinnen nach Österreich geschleppt habe, das zu erfahren bedarf es aber keiner besonderen Ermittlungen. Denn ich bin noch nie in Begleitung von Russinnen oder Thailänderinnen in Österreich eingereist, noch bin ich von ihnen besucht worden :haha: Ein ganz dummer Verdacht wäre es, wenn man mir pädophile Ambitionen unterstellen wollte (mit diesem Verdacht sehen sich Thailand - Touristen häufig konfrontiert). Eine kriminaltechnische Untersuchung der Festplatte meines Computer würde jedenfalls keine Hinweise liefern. Außer es gelänge, mir die Tochter meiner Freundin unter zujubeln ......

Zuhälter .... das ist etwas, wo ich aus persönlicher Erfahrung sehr skeptisch bin. Aber das jetzt auch hier zu diskutieren, das würde zu weit führen.

Dieses Problem ist bei der Internetüberwachung ebenfalls kritisch, weil ja Polizisten ein Eigeninteresse haben, ihre geheimen Aktivitäten geheim zu halten, auch und vor allem, wenn sie rechtsbrecherisch handeln (vgl. aktuelle Fälle: Verkauf von Daten an Auskunfteien - siehe Freiheit im Internet-Thread).

Das sit aus meiner Sicht ein sehr aktuelles Problem. Denn es zeigt sich (und nicht nur Daten aus dem Internet), dass Beamte gerne bereit sind, unsere Daten zu verscherbeln.
 
Ob ich Ausländerinnen nach Österreich geschleppt habe, das zu erfahren bedarf es aber keiner besonderen Ermittlungen. Denn ich bin noch nie in Begleitung von Russinnen oder Thailänderinnen in Österreich eingereist, noch bin ich von ihnen besucht worden Ein ganz dummer Verdacht wäre es, wenn man mir pädophile Ambitionen unterstellen wollte (mit diesem Verdacht sehen sich Thailand - Touristen häufig konfrontiert). Eine kriminaltechnische Untersuchung der Festplatte meines Computerwürde jedenfalls keine Hinweise liefern. Außer es gelänge, mir die Tochter meiner Freundin unter zujubeln ......

Wenn ich das jedoch weiter bedenke was du da geschrieben hast, kann das nur durch Verletzung deiner Privatsphäre ausgeforscht werden....oder wie siehst du das ?
Wie sollte man sonst an diese Daten kommen ohne vorher eine Gerichtsverhandlung und einen Durchsuchungsbefehl angestrebt zu haben ?
 
Wenn ich das jedoch weiter bedenke was du da geschrieben hast, kann das nur durch Verletzung deiner Privatsphäre ausgeforscht werden....oder wie siehst du das ?

naja, keine meiner "Ausländerinnen" ist je in Österreich eingereist. Da die EINE Russin (ja, es waren in meinem ganzen bisherigen Leben nicht mehr) nie da war, ich also nie ein Visum für sie beantragt habe, wozu braucht es da meine Privatsphäre? Ich habe auch nie ein Visum für eine Thai beantragt, werde das auch nicht tun. Der Grund dafür ....... ich bin der Meinung, man sollte eine Orchidee nicht in ein unwirtliches Land verpflanzen.

Natürlich wäre eine Ausspähung (nur zum Beispiel) meines Rechners oder Email - Verkehrs ohne richterliche Erlaubnis eine Verletzung meiner Privatsphäre. Und ist abzulehnen, weil es keinerlei Verdachtsmomente gibt. Denn klar ist ..... der Spruch "wer nichts zu verbergen hat, der muss sich darüber nicht aufregen" ist Unsinn. Unbescholtene Bürger haben ohne Vorliegen eines begründeten verdachtes Anspruch darauf, dass niemand in ihre Privatsphäre schnüffelt.

Das sehe ich bei der Hobbyhure anders, sofern sich offensichtliche Verdachtsmomente für Gewerbemäßigkeit ergeben. Darüber und über die Definition, was denn eine Hobbyhure überhaupt ausmacht, will ich jetzt nicht diskutieren. Der Grund dafür ist nicht Diskussionsverweigerung, aber ich muss endlich mit dem Kofferpacken beginnen, morgen geht es los .... Und ich kann euch versprechen .... keine unter 30 und auch kein Zwang im Spiel. Sie wird auch nicht aus dem Rotlicht sein. Aber das gehört schon wieder in einen anderen Thread, den ich jetzt auch noch aufsuche.
 
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Natürlich wäre eine Ausspähung (nur zum Beispiel) meines Rechners oder Email - Verkehrs ohne richterliche Erlaubnis eine Verletzung meiner Privatsphäre. Und ist abzulehnen, weil es keinerlei Verdachtsmomente gibt. Denn klar ist ..... der Spruch "wer nichts zu verbergen hat, der muss sich darüber nicht aufregen" ist Unsinn. Unbescholtene Bürger haben ohne Vorliegen eines begründeten verdachtes Anspruch darauf, dass niemand in ihre Privatsphäre schnüffelt.
Bedingung ist jedoch, dass die Daten geschützt sind. Ist mir deine IP-Adresse bekannt, dein Rechner offen im Netz, darf ich darauf herumschnüffeln. Was ich nicht darf ist jedwede Sicherheitsbarriere umgehen / knacken. Irrelevant ist auch wie gut die Daten abgesichert sind. Hast du zB. eine Netzwerkfestplatte der Firma xy und ich weiß, dass die Firma xy das Standardpasswort "xyz" verwendet, welches du nicht abgeändert hast, darf ich mir dennoch keinen Zugang verschaffen, weil alleine das Vorhandensein eines Passworts die Daten als "privat" klassifiziert. Postest du allerdings das Passwort hier, kann ich davon ausgehen, dass die Daten öffentlich sind.

Wer Daten ungeschützt irgendwo speichert gibt quasie eine Einverständniserklärung ab, dass diese von jederman eingesehen werden dürfen.

Soviel am Rande zum Datenschutz.
 
Wer Daten ungeschützt irgendwo speichert gibt quasie eine Einverständniserklärung ab, dass diese von jederman eingesehen werden dürfen.

Soviel am Rande zum Datenschutz.

Du verwechselst zwei Mal. Erstens ist es ein Unterschied, ob du eine Privatperson bist oder eine öffentliche Einrichtung (zB ein Exekutivorgen) oder ein Arbeitgeber. Die Privatperson darf keine Daten verändern, keine Systeme schädigen, aber lesen, was für sie zugänglich ist. Die öffentliche Einrichtung und der Arbeitgeber unterliegen hier wesentlich strengeren Bestimmungen und dürfen auch auf technisch zugängliches nicht unbedingt zugreifen.
Zweitens ist die Regelung, dass irgendwelche als solche deklarierten technischen Hürden per se einen Zugriff verbieten in Österreich irrelevant. Die gilt in Deutschland.
 
Du verwechselst zwei Mal. Erstens ist es ein Unterschied, ob du eine Privatperson bist oder eine öffentliche Einrichtung (zB ein Exekutivorgen) oder ein Arbeitgeber. Die Privatperson darf keine Daten verändern, keine Systeme schädigen, aber lesen, was für sie zugänglich ist. Die öffentliche Einrichtung und der Arbeitgeber unterliegen hier wesentlich strengeren Bestimmungen und dürfen auch auf technisch zugängliches nicht unbedingt zugreifen.
Klingt plausibel...

Zweitens ist die Regelung, dass irgendwelche als solche deklarierten technischen Hürden per se einen Zugriff verbieten in Österreich irrelevant. Die gilt in Deutschland.
Ich war mir eigentlich recht sicher, dass dies ebenso für Österreich gilt ... schließlich habe ich mal einen Vortrag von einem österreichischen Datenschutzexperten gehört :hmm:
Aber da ich weiß, dass du dich mit solchen Dingen gut auskennst, glaub ich dir das jetzt mal ... ;)
 
Unbescholtene Bürger haben ohne Vorliegen eines begründeten verdachtes Anspruch darauf, dass niemand in ihre Privatsphäre schnüffelt.

Das ist allgemein anerkannt - auch bei der Vorratsdatenspeicherung etc wird ja argumentiert, dass eine Verwertung nur im Verdachtsfall auf gerichtlich verfolgte Straftaten (oder Nothilfe) erfolgt.

Das sehe ich bei der Hobbyhure anders, sofern sich offensichtliche Verdachtsmomente für Gewerbemäßigkeit ergeben.

Das ist ein Argument, dem ich nicht folgen kann. Welche gerichtlich verfolgte Straftat soll denn bekämpft werden? Prostitution und allenfalls damit verbundene Steuerhinterziehung sind keine Verbrechen. Klar gibt es Einzelfälle, wo Prostituierte Opfer eines Verbrechens sind, etwa von Zuhältern. Doch soll alleine wegen solchen vagen Verdachts eine Prostituierte - und mit ihr jede Frau unter dem Verdacht der Prostitution - ihren Anspruch auf Privatleben verwirkt haben?

Das Argument erinnert auch daran, dass jemand im Glashaus nicht mit Steinen werfen soll. (Trotzdem schönen Urlaub in Thailand!) Denn mit wesentlich besseren Argumenten kann eine Überwachung aller Männer argumentiert werden, bei denen begründeter Verdacht besteht, dass sie Sextouristen sind.

Der Verdacht auf Sextourismus ist begründet, sobald ein Mann ohne weibliche Begleitung in typische Destinationen für Sextourismus reist, etwa Thailand. (Unterlagen darüber erhält das Finanzamt z.B. von den Abrechnungsbelegen der Reisebüros.)

Besonders intensiv und möglichst über mehrere Jahre überwacht müssen natürlich jene Sextouristen werden, bei denen sich zunächst der Verdacht auf kriminelle Verwicklungen nicht bestätigt (Achtung Ironie). Denn das könnten die besonders hartgesottenen Verbrecher sein, die wissen, wie sie sich vor Überwachung schützen müssen ... so ähnlich wurde ja gegen die Tierschützer argumentiert (siehe Thread zum Prozess in Wr. Neustadt).

Wie der Thread Sextourismus von @Tänzerin20Wien aus 2010 zeigt, fände eine Überwachung der Sextouristen die breite Zustimmung der Wähler. Denn "bekanntlich" gibt es in diesen Ländern eine große Anzahl an minderjährigen Burschen und Mädchen, die von kriminellen Ausbeutern zur Prostitution gezwungen werden. (Vielleicht ist dies übertrieben - ein Argument zur Einführung einer Überwachung von Sextouristen wäre es allemal.) Sextouristen können sich dadurch auch bei uns strafbar machen (Gesetze gegen Pädophilie), sie fördern zudem als Konsumenten die kriminellen Netzwerke der Ausbeuter. Somit führt der konkrete Verdacht auf Sextourismus zum vagen Verdacht auf kriminelle Verwicklungen des Sextouristen selbst ... was wesentlich mehr Grund zum Einschreiten liefert, als im Fall der Hobbyhuren.

Im Hinblick auf die große Anzahl von internationalen Übereinkommen zur Eindämmung des Kinder-Sex-Tourismus und der Kinder-Pornografie möchte ich nicht einmal ausschließen, dass eine systematische Überwachung von Männern, die als Sextouristen verdächtig sind, auch rechtlich eine Maßnahme ist, die zum hochrangigen Anliegen "Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung" verhältnismäßig ist.
 
Soviel am Rande zum Datenschutz.

Ich glaub, dass ein nicht an mich adressierter Brief unter keinen Umständen von mir heimlich gelesen werden darf. "Technisch" wäre das oft sehr einfach. Habe unlängst einen Brief in meiner Gasse gefunden, offensichtlich vom Briefträger verloren und ihn in den zugehörigen Postkasten eingeworfen. Er was übrigens von der Krankenkasse, da könnte auch was sehr persönliches drin stehen.
 
Du verwechselst zwei Mal. Erstens ist es ein Unterschied, ob du eine Privatperson bist oder eine öffentliche Einrichtung (zB ein Exekutivorgen) oder ein Arbeitgeber. Die Privatperson darf keine Daten verändern, keine Systeme schädigen, aber lesen, was für sie zugänglich ist.

Und was zugänglich ist, das ist schon wieder so eine Sache. Wenn ein Hacker nach "offenen" Computern im Netz sucht, mit speziellen Programmen scannt, ob da ein Port offen ist ... ist das noch erlaubt?

Ohne Hilfsmittel kann jeder lesen, was wir beide hier im Form posten. Das ist OK, denn das muss uns bewusst sein.
 
Prostitution und allenfalls damit verbundene Steuerhinterziehung sind keine Verbrechen.

Zugegeben, aber immerhin eine Verwaltungsübertretung (wenn sie unangemeldet ausgeübt wird). Aber der Kunde (egal ob hier oder in Thailand) macht sich überhaupt keines Vergehens schuldig. Und sorry, wenn ich nur kurz geantwortet habe, ich will mich nicht der Diskussion entziehen, aber mein Koffer wartet.:mrgreen:
 
Und was zugänglich ist, das ist schon wieder so eine Sache. Wenn ein Hacker nach "offenen" Computern im Netz sucht, mit speziellen Programmen scannt, ob da ein Port offen ist ... ist das noch erlaubt?

Das ist - wie so oft - Auslegungssache. Ein offener Port ist nichts Böses, wenn dahinter ein versehentlich mitinstallierter Webserver freudig Auskunft gibt, kann das dem "Hacker" kaum angelastet werden. Das Einschleusen eines trojanischen Pferds oder das Ausnutzen eines Fehlers des Betriebssystems um sich Zugang zu Daten zu verschaffen eher schon.
Aber für Arbeitgeber und öffentliche Stellen ist es nicht relevant, ob und wie die Daten gesichert sind, sondern um welche Daten es sich handelt. Wenn das als "privat" zu klassifizierende sind, gehen sie diese nichts an.
 
[schnipp-schnapp!] Wirklich schlimm wird es, wo solches Outing bewusst erfolgt, um eine bessere rechtliche Position zu erlangen, wie folgendes hypothetisches Beispiel für einen Obsorgeprozess illustriert: Tanja, die Ex von Mike, verlangt, dass Mike die gemeinsamen Kinder nur im Beisein von Sozialarbeitern sehen soll, weil Mike beim Sex Nylons und Frauendessous trägt - das Obsorgegericht möge die Kinder vor einem solchen "widerlichen Perversling" schützen. Obwohl dieses Outing das Grundrecht von Mike auf den Schutz des Privatlebens verletzt, kann das Zivilgericht in Österreich solche Beweise zulassen (§ 274 Abs 1 ZPO). In der Praxis wird es gar nicht dazu kommen ... es genügt die Drohung mit solchen Beweismitteln, um Zugeständnisse abzupressen. In Frankreich gilt hingegen ein ausdrückliches gesetzliches Verwertungsverbot für grundrechtswidrige Beweise (seit einer Verurteilung durch den EGMR nach einem Scheidungsprozess, dem mein Szenario nachempfunden ist). [schnapp-schnipp!]
  1. Ich möchte nur festhalten, dass ich niemandem die Freundschaft gekündigt habe, nur weil, umschreiben wir es mal so, dem BMI meine Kontakte zu Transgender-Lobbyorganisationen offengelegt worden sind, die Schlüsse auf mein Privatleben möglich machen. Zu denen stehe ich, mir wäre es nur lieber gewesen, wenn man sich mit mir vorher abgesprochen hätte.
  2. Die Frage eines Verbots der Verwertung widerrechtlich erlangter Beweismittel wird sich auch in Österreich vermutlich noch öfters stellen. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert, denn es sind auch Situationen denkbar, in denen ein/e Beschuldigte/r die "Frucht vom verbotenen Baum" essen möchte, um auf kurzem Wege seine/ihre Unschuld zu beweisen (etwa durch einen Eingriff in die Privatsphäre Dritter).
 
Die Frage eines Verbots der Verwertung widerrechtlich erlangter Beweismittel wird sich auch in Österreich vermutlich noch öfters stellen.

Gibt ja auch ganz krasse Fälle. Wenn ich an den Mörder denke, der von einem Polizisten unter Anwendung ziemlich rüder Methoden verhört wurde, um den Aufenthaltsort des Entführungsopfers zu erfahren (das aber bereits tot war) ..... schwierig, schwierig .......
 
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