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Wie sich die Fragen doch ähneln - aber dieser Thread hat ja bereits eine lange Geschichte:
@Nedul am 27.06.2010: "Also ich steh noch immer auf der Leitung. Worum geht es hier?"
@Tuttlbär am 19.05.2011: "Eine Frage Lycisca - aus blanker Neugierde - worum geht es dir?"
Und auch die selbst gegebenen Antworten auf die eigenen Fragen ähneln sich:
@Steirerbua am 27.05.2010: "ich nehme ihr die annoncierte Selbstlosigkeit nicht ab"
@Cockalorum am 19.10.2010: "Sehr aufrichtig und selbstlos. Max Mustermann & Aloe Vera werden dir aber - ob deines Einsatzes für die Menschenrechte in Mitteleuropa - mit Sicherheit kein Denkmal errichten."
@Tuttlbär am 19.05.2011: "selbstlose Gerechtigkeit im Sinne ALLER"
Dass mir Selbstlosigkeit nicht abgenommen wird, wundert mich. Offenbar verstehen nur wenige, dass es tatsächlich im Interesse aller ist, wenn konkrete Fälle die Rechtsentwicklung vorantreiben. Für konkrete Fälle benötigt man aber auch Freiwillige, die das Klagsrisiko auf sich nehmen und dafür beträchtliche finanzielle Mittel einsetzen. Gerade im Erotikforum sollte dies gewürdigt werden, denn erst seit dem Urteil Dudgeon gegen Großbritannien vom Plenum des EGMR im Jahr 1981 werden homosexuelle Beziehungen nicht mehr gerichtlich verfolgt. Es hat vorher einige erfolglose Klagen gegeben, ehe der EGMR sich zu dieser Entscheidung durchgerungen hat, die dann fast weltweit einen Durchbruch für Lesben und Schwule gebracht hat (in den USA der Fall Lawrence gg Texas, wo sich der US Supreme Court ausdrücklich auf EGMR bezogen hat). Österreich musste dabei mehrfach vom EGMR verurteilt werden, ehe der Verfassungsgerichtshof sich zu einer liberaleren Rechtsprechung durchringen konnte. Gäbe es diese Urteile nicht, könnten die meisten heute selbstverständlichen Aktivitäten, sogar heterosexueller Gruppensex, von einem übereifrigen Staatsanwalt verfolgt werden. (Wie wenig Tatsachensubstrat für eine politisch motivierte Anklage benötigt wird, und wie teuer auch ein Freispruch nach einer ungerechtfertigten Anklage kommt, hat sich ja vor kurzem in einer anderen Angelegenheit gezeigt.)
Auch das folgende Motiv ist mir schon öfter unterstellt worden:
@PAINT-IT-BLACK am 26.06.2010: "Wann wird denn der persönliche Rachefeldzug beendet?"
@badmanu am 30.11.2010: "Aber, du scheinst Rache zu wollen."
@Tuttlbär am 19.05.2011: "Ein persönlicher Rachefeldzug wär natürlich auch noch möglich"
Wie ich schon am 02.12.2010 erläutert habe, setzen meine Anwälte nur solche Verfahrensschritte, wo dies zur Wahrung meiner Rechte notwendig ist, wobei mein Kernanliegen der Erhalt meiner Klagslegitimation in Strassburg (EGMR) ist. Gerade die Frage, wie gegen die "Spitzelpolizisten" weiter vorzugehen ist, wurde vor diesem Hintergrund sehr eingehend diskutiert, also von "Rache" keine Spur. Dass ich hier nicht näher auf die gewählte Strategie eingehe, versteht sich von selbst.
Originell sind die Vermutungen von @Tuttlbär über "Mediengeilheit" und "schleimspurziehende Schulterklopfer". Schleimende Schulterklopfer habe ich nach über tausend Posts noch nicht bemerkt - zumindest nicht solche, die auf meine Schultern geklopt hätten. Aber vielleicht bin ich da zu anspruchsvoll? Mediengeilheit passt auch nicht damit zusammen, dass ich im Interesse meiner Anonymität (siehe auch mein Posting vom 28.05.2010) möglichst wenig auf meinen konkreten Fall eingehe, sondern mich auf den im Eröffnungspost beschriebenen typischen Sachverhalt beschränke. @SturmFans hat sich dementsprechend am 09.07.2010 geärgert, dass ich im Forum aus dem "virtuellen anonymen Schlumpfwinkel" heraus agiere, was aber im Hinblick auf meine real geführten gerichtlichen Verfahren nicht stimmt.
Rechtliches Verständnis zeigt @Tuttlbär mit seiner Vermutung, dass ich nach "Verfahrensfehlern" suche. Tatsächlich ist der im Eröffnungspost beschriebene Fehler der Behörde, eine verdeckte Ermittlung zu führen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt, nicht bloß ein "Verfahrensfehler", sondern eine materielle Verletzung von Art 8 EMRK (vgl. z.B. meine Erläuterungen vom 09.12.2009). Aber um den Erfolg meiner Beschwerde sicherzustellen, ignoriere ich selbstverständlich nicht den damit verbundenen Verfahrensfehler, nämlich dass dieser Fehler nicht prompt vom zuständigen Staatsanwalt von Amts wegen untersucht wurde. Prompt bedeutet, dass der Vorgesetzte den "Spitzelpolizisten" sofort zur Anzeige hätte bringen müssen, sobald er ihm über seinen vermeintlichen Ermittlungserfolg berichtet hatte und damit eine Verletzung von Art 8 EMRK offenbar wurde. Tatsächlich hat der EGMR in einigen Fällen eine materielle Verletzung von Menschenrechten mangels Beweisen verneint, doch die Verletzung im prozeduralen Aspekt bejaht. Eine Suche nach Verfahrensfehlern kann also die Erfolgschancen vervielfachen.
Was ist nun mein Motiv, diese Verfahren zu führen? Inzwischen ist akademischer Ehrgeiz hinzugekommen: Derzeit wird Frauen in vielen Staaten der Welt das Recht abgesprochen, ihre Sexualität so zu leben, wie sie es wollen, und beispielsweise Geld für Sex zu nehmen, ohne dass sich der Staat einmischt. Der Staat erklärt so ein Sexualverhalten für unmoralisch, verpflichtet Frauen mit so einem Sexualverhalten, sich zu registrieren (was übrigens in Ungarn vom Verfassungsgerichtshof als menschenrechtswidrig erklärt wurde) und setzt Geheimpolizei darauf an, Frauen auf abweichlerisches Verhalten hin auszuspionieren, wobei Polizei bisweilen auch vor Folter nicht zurückschreckt (siehe meine Ausführungen vom 25.06.2010, wobei mit der Pflichtuntersuchung ebenfalls erniedrigende Behandlung verbunden ist). Vergleichbar war die Situation der Homosexuellen vor dem Fall Dudgeon. Wenn ich mit meinem Fall eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR herbeiführen kann, erwarte ich einen ähnlichen Meilenstein für die Achtung der sexuellen Rechte von Frauen: Es soll nicht mehr vorkommen, dass sich der Staat einmischt, welches Sexualverhalten eine Frau in ihren eigenen vier Wänden hat.
@Nedul am 27.06.2010: "Also ich steh noch immer auf der Leitung. Worum geht es hier?"
@Tuttlbär am 19.05.2011: "Eine Frage Lycisca - aus blanker Neugierde - worum geht es dir?"
Und auch die selbst gegebenen Antworten auf die eigenen Fragen ähneln sich:
@Steirerbua am 27.05.2010: "ich nehme ihr die annoncierte Selbstlosigkeit nicht ab"
@Cockalorum am 19.10.2010: "Sehr aufrichtig und selbstlos. Max Mustermann & Aloe Vera werden dir aber - ob deines Einsatzes für die Menschenrechte in Mitteleuropa - mit Sicherheit kein Denkmal errichten."
@Tuttlbär am 19.05.2011: "selbstlose Gerechtigkeit im Sinne ALLER"
Dass mir Selbstlosigkeit nicht abgenommen wird, wundert mich. Offenbar verstehen nur wenige, dass es tatsächlich im Interesse aller ist, wenn konkrete Fälle die Rechtsentwicklung vorantreiben. Für konkrete Fälle benötigt man aber auch Freiwillige, die das Klagsrisiko auf sich nehmen und dafür beträchtliche finanzielle Mittel einsetzen. Gerade im Erotikforum sollte dies gewürdigt werden, denn erst seit dem Urteil Dudgeon gegen Großbritannien vom Plenum des EGMR im Jahr 1981 werden homosexuelle Beziehungen nicht mehr gerichtlich verfolgt. Es hat vorher einige erfolglose Klagen gegeben, ehe der EGMR sich zu dieser Entscheidung durchgerungen hat, die dann fast weltweit einen Durchbruch für Lesben und Schwule gebracht hat (in den USA der Fall Lawrence gg Texas, wo sich der US Supreme Court ausdrücklich auf EGMR bezogen hat). Österreich musste dabei mehrfach vom EGMR verurteilt werden, ehe der Verfassungsgerichtshof sich zu einer liberaleren Rechtsprechung durchringen konnte. Gäbe es diese Urteile nicht, könnten die meisten heute selbstverständlichen Aktivitäten, sogar heterosexueller Gruppensex, von einem übereifrigen Staatsanwalt verfolgt werden. (Wie wenig Tatsachensubstrat für eine politisch motivierte Anklage benötigt wird, und wie teuer auch ein Freispruch nach einer ungerechtfertigten Anklage kommt, hat sich ja vor kurzem in einer anderen Angelegenheit gezeigt.)
Auch das folgende Motiv ist mir schon öfter unterstellt worden:
@PAINT-IT-BLACK am 26.06.2010: "Wann wird denn der persönliche Rachefeldzug beendet?"
@badmanu am 30.11.2010: "Aber, du scheinst Rache zu wollen."
@Tuttlbär am 19.05.2011: "Ein persönlicher Rachefeldzug wär natürlich auch noch möglich"
Wie ich schon am 02.12.2010 erläutert habe, setzen meine Anwälte nur solche Verfahrensschritte, wo dies zur Wahrung meiner Rechte notwendig ist, wobei mein Kernanliegen der Erhalt meiner Klagslegitimation in Strassburg (EGMR) ist. Gerade die Frage, wie gegen die "Spitzelpolizisten" weiter vorzugehen ist, wurde vor diesem Hintergrund sehr eingehend diskutiert, also von "Rache" keine Spur. Dass ich hier nicht näher auf die gewählte Strategie eingehe, versteht sich von selbst.
Originell sind die Vermutungen von @Tuttlbär über "Mediengeilheit" und "schleimspurziehende Schulterklopfer". Schleimende Schulterklopfer habe ich nach über tausend Posts noch nicht bemerkt - zumindest nicht solche, die auf meine Schultern geklopt hätten. Aber vielleicht bin ich da zu anspruchsvoll? Mediengeilheit passt auch nicht damit zusammen, dass ich im Interesse meiner Anonymität (siehe auch mein Posting vom 28.05.2010) möglichst wenig auf meinen konkreten Fall eingehe, sondern mich auf den im Eröffnungspost beschriebenen typischen Sachverhalt beschränke. @SturmFans hat sich dementsprechend am 09.07.2010 geärgert, dass ich im Forum aus dem "virtuellen anonymen Schlumpfwinkel" heraus agiere, was aber im Hinblick auf meine real geführten gerichtlichen Verfahren nicht stimmt.
Rechtliches Verständnis zeigt @Tuttlbär mit seiner Vermutung, dass ich nach "Verfahrensfehlern" suche. Tatsächlich ist der im Eröffnungspost beschriebene Fehler der Behörde, eine verdeckte Ermittlung zu führen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt, nicht bloß ein "Verfahrensfehler", sondern eine materielle Verletzung von Art 8 EMRK (vgl. z.B. meine Erläuterungen vom 09.12.2009). Aber um den Erfolg meiner Beschwerde sicherzustellen, ignoriere ich selbstverständlich nicht den damit verbundenen Verfahrensfehler, nämlich dass dieser Fehler nicht prompt vom zuständigen Staatsanwalt von Amts wegen untersucht wurde. Prompt bedeutet, dass der Vorgesetzte den "Spitzelpolizisten" sofort zur Anzeige hätte bringen müssen, sobald er ihm über seinen vermeintlichen Ermittlungserfolg berichtet hatte und damit eine Verletzung von Art 8 EMRK offenbar wurde. Tatsächlich hat der EGMR in einigen Fällen eine materielle Verletzung von Menschenrechten mangels Beweisen verneint, doch die Verletzung im prozeduralen Aspekt bejaht. Eine Suche nach Verfahrensfehlern kann also die Erfolgschancen vervielfachen.
Was ist nun mein Motiv, diese Verfahren zu führen? Inzwischen ist akademischer Ehrgeiz hinzugekommen: Derzeit wird Frauen in vielen Staaten der Welt das Recht abgesprochen, ihre Sexualität so zu leben, wie sie es wollen, und beispielsweise Geld für Sex zu nehmen, ohne dass sich der Staat einmischt. Der Staat erklärt so ein Sexualverhalten für unmoralisch, verpflichtet Frauen mit so einem Sexualverhalten, sich zu registrieren (was übrigens in Ungarn vom Verfassungsgerichtshof als menschenrechtswidrig erklärt wurde) und setzt Geheimpolizei darauf an, Frauen auf abweichlerisches Verhalten hin auszuspionieren, wobei Polizei bisweilen auch vor Folter nicht zurückschreckt (siehe meine Ausführungen vom 25.06.2010, wobei mit der Pflichtuntersuchung ebenfalls erniedrigende Behandlung verbunden ist). Vergleichbar war die Situation der Homosexuellen vor dem Fall Dudgeon. Wenn ich mit meinem Fall eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR herbeiführen kann, erwarte ich einen ähnlichen Meilenstein für die Achtung der sexuellen Rechte von Frauen: Es soll nicht mehr vorkommen, dass sich der Staat einmischt, welches Sexualverhalten eine Frau in ihren eigenen vier Wänden hat.