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Schlicht und einfach NEIN!Schön wenn SIE danach küssen möchte--- das kann sie auch, wenn SIE die Kundin ist und dafür bezahlt. Vergiß mal dabei nicht, daß der KUNDE(!) das Programm wählt und bezahlt! Bezüglich "normale Sache": ist es, sobald sie es anbietet und extra Geld dafür kassiert.
Egal, wie du es betrachtest, es ist falsch!
a) menschlich betrachtet: Auch eine SW hat deinen Respekt verdient und muss nichts tun, das sie nicht tun will. Und wenn sie nur schlucken will, wenn sie dich danach küssen darf, hast du eben die Wahl: entweder du verzichtest auf das Schlucken oder du akzeptierst den folgenden Kuss.
b) juristisch betrachtet: Die SW und du handelt einen Vertrag aus, in dem jeder Vertragspartner Verpflichtungen eingeht, die genau definiert sind. Die SW verpflichtet sich, die vereinbarten sexuellen Handlungen zu erbringen bzw. zuzulassen, und du verpflichtest dich, das dafür vereinbarte Honorar zu bezahlen. Und wenn im Rahmen der Vertragsverhandlungen die SW kundtut, Schlucken nur im Zusammenhang mit einem anschließenden Kuss in den Leistungsinhalt aufzunehmen, hast wiederum du die Wahl:
du akzeptierst, Schlucken und ein anschließender Kuss in den Leistungskatalog aufgenommen werden, oder
du akzeptierst einen Leistungskatalog ohne Schlucken oder
du lässt die Vertragsverhandlungen scheitern und gehst ohne irgendeine gegenseitige Verpflichtung.
du akzeptierst einen Leistungskatalog ohne Schlucken oder
du lässt die Vertragsverhandlungen scheitern und gehst ohne irgendeine gegenseitige Verpflichtung.