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echt? Bei Journalisten auch? Müssen die auch an Eid ablegen?
Was Journalisten (nicht) dürfen - Der Österreichische Journalist - medien journalismus zeitung print magazin radio tv online
Das Redaktionsgeheimnis ist ein in Paragraf 31 MedienG definiertes Zeugnisverweigerungsrecht. Es räumt bestimmten, im Gesetz näher beschriebenen Angehörigen von Medien das Recht ein, als Zeuge die Beantwortung von Fragen zu verweigern, so diese Fragen entweder die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beitrag oder Unterlagen oder aber im Hinblick auf die journalistische Tätigkeit gemachte Mitteilungen betreffen. Zudem ist es verboten, dieses Zeugnisverweigerungsrecht – insbesondere durch eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme – zu umgehen.