Kirchenaustritt

was die einzige Wahrheit ist? "Wissenschaftliche Fakten" sagt dir das was? :lehrer:
Ich bin Atheist und suche Beweise, finde aber so viel Widersprüche, die mich zu sehr skeptisch machen. Wie viele Wahrheiten gibt es wohl, die wir nach unserem Stand der Technik und des Wissens nicht beweisen können? Keine? Dann wären ja sämtliche Theorien und die gesamt Forschung obsolet, nach etwas zu suchen, das man noch nicht kennt, ad absurdum geführt :roll:

An eines glaube ich aber fest, wir sollten Andersdenkenden Menschen steht's mit Respekt behandeln und nicht so tun, als ob wir als einzige die Weisheit mit'm Löffel gefressen haben.

Dein Ton gefällt mir nicht.
 
Ich bin Atheist und suche Beweise, finde aber so viel Widersprüche, die mich zu sehr skeptisch machen.

Entschuldige bitte, anscheinend bin ich schon mächtig übermüdet, darum.....
Suchst du Beweise, oder Antworten? Wenn du Beweise suchst, dann für was?

An eines glaube ich aber fest, wir sollten Andersdenkenden Menschen steht's mit Respekt behandeln und nicht so tun, als ob wir als einzige die Weisheit mit'm Löffel gefressen haben.

Ja, der Ansatz wäre wünschenswert.....(ich nehme mich dabei nicht aus)

Amore
 
Ich bin Atheist und suche Beweise, finde aber so viel Widersprüche, die mich zu sehr skeptisch machen.

Du suchst Beweise für die Existenz Gottes? Ist es nicht völlig unerhebelich ob er existiert? Glaubst du, er wollte dass du ein "gottgefälliges Leben" aufgrund seiner Existenz führst?

Wäre es ihm nicht viel lieber, dass du aus deiner ureigensten Überzeugung heraus, dass du aufgrund deiner Reflexion ein Leben lebst, dass seine Zustimmung finden würde.

Ist es nicht völlig egal, ob er es ihn gibt? Ist es nicht vielmehr wichtig ein überlegtes Leben zu führen und seine Anlagen, die man - von wem oder wie auch immer - auf seinen Weg mitbekommen hat, bestmöglichst zu nutzen?

Oder gibt es einen Zugang, der mir bis jetzt verschlossen geblieben ist? :hmm:
 
Suchst du Beweise, oder Antworten? Wenn du Beweise suchst, dann für was?
Eine verfizierte Antwort ist für mich ein Beweis.

Vielleicht wäre Antworten hier eine bessere Formulierung :roll:

Der Glaube beantwortet doch sehr viele Fragen des Lebens.
Warum sind wir?
Gibt es ein Leben nach dem Tod?
Was macht mich aus, was macht mich einzigartig?
uvm.

Ich habe darauf keine Antworten, orentiere mich eher nach wissenschaftlichen Theorien.

So könnte es eine Kombination von Fakten mir meine "ID" geben, ist sie endlich, wird es mich wahrscheinlich irgendwo im Universum, irgendwann wiedergeben.

Du suchst Beweise für die Existenz Gottes? Ist es nicht völlig unerhebelich ob er existiert? Glaubst du, er wollte dass du ein "gottgefälliges Leben" aufgrund seiner Existenz führst?
Wenn es einen gibt, könnte das durchaus zutreffen. Es gab Phasen in meinem Leben, wo ich intensiver nach Antworten gesucht habe, weniger direkt nach einer Existenz eines Gottes.

Ist es nicht völlig egal, ob er es ihn gibt? Ist es nicht vielmehr wichtig ein überlegtes Leben zu führen und seine Anlagen, die man - von wem oder wie auch immer - auf seinen Weg mitbekommen hat, bestmöglichst zu nutzen?
Dies ist die einzige Sichtweise, die sich mir erschließt.

Es gibt gewisse Werte in Glaubenslehren, die ich für absolut erstrebenswert halte, aber nur in geringem Ausmaß beachte.
Ein solcher Wert ist Nächstenliebe, im Gegensatz zu Egoismus.
Kann ich es verantworten mir ein neues Auto zu kaufen, während in anderen Teilen der Welt Menschen verhungern?

Viele Menschen flüchten sich da in Ausreden, Spenden hätte ohnehin keinen Sinn, ect.
Ich gebe zumindest zu egoistisch zu sein...
 
Ich bin schon lange aus der Kirche ausgeschrieben. Hab mich ja nicht freiwillig eingeschrieben!Und wenn ich was zahlen will, dann freiwillig, ohne irgend einen Zwang.

da stimme ich voll und ganz zu für was soll ich was zahlen! für nix und wieder nix nö sicher nicht wenn ich ehrlich bin sch....e ich auf die kirche:mad: es muss jeder selber machen was er glaubt. ich bin schon lange ausgetretten:hurra: und ich bin froh darüber ich brauch die kirche nicht.
 
All unseren superharten Protestwählern, Kleinformatsabonnenten und Freizeitlaizisten wäre mit einem klein wenig höheren Anspruch an die eigene Realitäts- und Faktenfindung äußerst gut getan :roll:
 
Mein Kirchenaustritt war vor ung. 15 Jahren und erfolgte nach langen Überlegungen.
Jedenfalls war der finanzielle Aspekt nicht der Hauptgrund, für diesen, für mich nicht so einfachen, Schritt.
Da ich mir, mit zunehmendem Alter, immer mehr Wissen über andere Religionen aneigen konnte, war der Austritt einfach unvermeidlich.
Die große Schuld, die diese "einzig wahre" Religionsgemeinschaft, die sich römisch katholische Kirche nennt, im laufe von Jahrhunderten angesammelt hat, die großen Besitztümer dieser "Pharisäer", die teuren Messgewänder des Pontifex Maximus und dessen Unfehlbarkeit sind einige Punkte die mich zu diesem Austritt bewogen haben.
 
da stimme ich voll und ganz zu für was soll ich was zahlen! für nix und wieder nix nö sicher nicht wenn ich ehrlich bin sch....e ich auf die kirche:mad: es muss jeder selber machen was er glaubt. ich bin schon lange ausgetretten:hurra: und ich bin froh darüber ich brauch die kirche nicht.


Wenn ich ehrlich bin und mir meine Erfahrungen, die ich mit älteren gemacht habe, so ansehe, waren auf der Zielgerade, wenn sie die Zielflagge wedeln sahen, seltsamerweise gerade die, die in früheren Zeite das Maul am Weitesten aufgerissen haben, die die dann am eifrigsten in die Kirche gerannt sind, bzw immer noch rennen.:hmm:
 
Wenn ich ehrlich bin und mir meine Erfahrungen, die ich mit älteren gemacht habe, so ansehe, waren auf der Zielgerade, wenn sie die Zielflagge wedeln sahen, seltsamerweise gerade die, die in früheren Zeite das Maul am Weitesten aufgerissen haben, die die dann am eifrigsten in die Kirche gerannt sind, bzw immer noch rennen.:hmm:

:haha::haha::haha:


is ja auch verständlich...sie können ja sündigen...bis zum schluss....dann gehens beichten und kriegen die buße....und dann sinds bereit für den "himmel"...;)

es ist zweifelsohne der einfachere weg.....
 
ja da stellst du richtig fest, oder hast du schon von einem eingesperrten Pfarrer gelesen oder gehört, dem unzucht mit minderjährigen vorgeworfen wurde?:lehrer:

Sagen wir es so, die meisten pfarrer sind genauso schwul oder hetero wie andere. Durchs zoelibat kommen aber mehr schwule aus der zwangsheirat auf am lande aus, ohne den ort verlassen zu muessen.

Da letzteres aber auch immer lockerer wird, gibt es auch keine priester mehr. Ginge es nach der obrigkeit wuerden "woame" noch auf dem scheiterhaufen landen, wenn sie nicht die kutte tragen.

Aber genau diese "normalen" heteros und schwulen werden jetzt beinhart von der organisation fertig gemacht. Nur die buberlverzahrer, ala kardinal Groer erfahren jeden schutz. Verschwinden dann irgendwo in einem kloster und leute wie dieser Hartmann kriegen "gas". Ich will jetzt garnicht ausschmuecken, was ich mit solchen kinderfickern wie diesen Groer alles veranstalten wuerde.

Darum gibt es aber auch keine verurteilungen. Und genau deswegen ist das schutzalter im Vatikan angeblich 12 jahre, ein wunder, wenn es ueberhaupt eines gibt!

Also eine Auslieferung derartiger Menschen müsste meiner Meinung nach auch im Sinne der "Kirche" sein, falls es noch keine Nachrichten zu Verurteilungen gab, denke ich, dass die Institution Kirche ihre Beziehungen genutzt hat, damit nichts öffentlich wird...was ich ebenfalls für falsch halte...

Na klar, wenn der geissbock gaerntner ist!

Es ist halt leicht auf was hinzuhauen, aber wenn es um Verbesserungen geht ist man mit dem Latein am Ende.

Oja, ich wuesste was. Provokativer auftritt in der oeffentlichkeit und ganz vorne politische betaetigung wuerde ich strikt verbieten. Privat sollen sie sich geiseln, wenn sie wollen.

Fuer alle religionsgemeinschaften uebrigens! Aber sicher nicht selektiv fuer einzelne gruppierungen, wie es so viele gerne haben wuerden.

ich würde es gerne mal sehen, wenn (keine Ahnung wieviele Kat. es gibt) 60% austreten...
Würde dieses Szenario mit neugierde beobachten...

In Wien sollen bereits weniger als 50% mitglied sein, das bedeutet machtverlust. Und wenn sie sonst schon nix haben (duerfen), dann wenigstens das woran sie auch aufgeilen koennen.

Auslieferung stellst du dir das so vor, dass in der Kirche, in Ö oder D mehreren pädophilen Pfarrern Asyl gewährt wurde?

Hast du schon mal was von der spitze des eisberges namens Kardinal Groer gehoert?

Ja, ich kenne leute, die in Hollabrunn im gymnasium gewesen sind! Alles luegner, freilich. Und sie haetten sich als kinder schon beschweren sollen.

Der war nicht einmal vor gericht!

der einzelne dorfpfaffe ist sicherlich nicht so... aber die oberen der Kirche (Papst &Co).

Richtig, das ist der, welcher dann infolge "koechin", kinder oder gar schwulem lebenspartner fertig gemacht wird. Die kinder muessen aber ohne vater aufwachsen! Und gleichzeitig muss er 13 pfarren bedienen. Zufaellig kannte ich da jemanden. (Nein, kinderficker kenne ich keinen, aber der wuerde es bei mir wohl nicht heil ueberstehen :kopfab:).

Und dann wollen ausgerechnet die sich als beschuetzer der ehe und familie hervortun!

Was fuer mich das entscheidende ist, ausgerechnet in der r.k.k. mit ihrem zoelibat gibt es gehaeuft diese faelle. Und wer nichts fuer kinder, naemlich deren schutz, uebrig hat, ist fuer mich das absolut letzte.

Typischerweise schwarze richtlinie bis die EU denen eine aufs dach gegeben hat: auf buben wurde zwar bis 18 aufgepasst, aber maedels waren mit 14 vogelfrei! Nein, heute haben nicht die maedels bis 18 schutz, die buben duerfen auch mit 14 gewetzt werden :lehrer:
 
Typischerweise schwarze richtlinie bis die EU denen eine aufs dach gegeben hat: auf buben wurde zwar bis 18 aufgepasst, aber maedels waren mit 14 vogelfrei! Nein, heute haben nicht die maedels bis 18 schutz, die buben duerfen auch mit 14 gewetzt werden :lehrer:

Das ist jedenfalls unrichtig. ;)
 
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen



§ 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren



§ 208. (1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.

(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
 
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Ohne jetzt großartig nachzugooglen, es gibt aber auch noch eine Grenze bei 14 Jahren.
Ich darf mit einer 14 jährigen sexuelle Handlungen ausüben, so fern auf sie nicht § 207b. (1,2,3) oder § 208. (1) zutrifft (theoretisch). Nicht aber mit einer 13 jährigen...
 
Ohne jetzt großartig nachzugooglen, es gibt aber auch noch eine Grenze bei 14 Jahren.
Ich darf mit einer 14 jährigen sexuelle Handlungen ausüben, so fern auf sie nicht § 207b. (1,2,3) oder § 208. (1) zutrifft (theoretisch). Nicht aber mit einer 13 jährigen...

NEIN! DU nicht du bist zu alt! Es gibt da eine Altersgrenz für den älteren der Partner am FREIWILLIGEN Verkehr.... ich geh mal suchen!:winke:

Also.... der freiwillige Beischlaf zwischen Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren ist nicht strafbar! Die Ermöglichung des Beischlafes, also das Verfügbarmachen und Dulden des Beischlafes in den eigenen vier Wänden ist glaub ich dagegen sehr wohl strafbar!
Daher kommt ja der Ausspruch: Wo ein Wille da ist auch ein Gebüsch!

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP):
Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Obwohl diese Novelle zeitgleich mit einem wirklich grauslichen Fall von Kindesmißbrauch in Holland zusammenfällt, ist diese Novelle keine Anlaßgesetzgebung, sondern sehr lange vorbereitet. Seit zwei Jahren tagt die Expertengruppe, die sich mit dem neuen Sexualstrafrecht befaßt hat, und diese Expertengruppe hat einen Vorschlag vorgelegt, der Gott sei Dank noch heute hier im Parlament verabschiedet werden kann.

Das Ergebnis: Das Schutzalter bleibt beim sexuellen Mißbrauch mit Unmündigen unverändert bei 14 Jahren. In der Novelle ist eine Gleichstellung der beischlafähnlichen Handlungen – Analverkehr, Oralverkehr und Penetration mit Gegenständen –, die bisher viel zu gering bestraft wurden, mit dem Beischlaf vorgesehen. Diese Handlungen sind jetzt dem Beischlaf gleichgestellt und werden daher wesentlich schärfer bestraft. Es gibt eine Bestrafung von bis zu 20 Jahren bei Todesfolge, bis zu 15 Jahren, wenn damit eine schwere Körperverletzung verbunden ist, und bis zu zehn Jahren, wenn keine Körperverletzung damit verbunden ist. – Damit kommt es also zu gravierenden Strafverschärfungen.

Für die jugendliche Liebe – und ich betone hier: dabei geht es nur um die freiwillige und gewaltfreie sexuelle Handlung unter Jugendlichen – haben wir Sonderbestimmungen geschaffen. Ich möchte das erläutern, weil es immer wieder zu Verwirrungen führt.

Diese Sonderbestimmungen lauten: Für das Petting bleibt die bisher geltende Rechtslage erhalten. Das Schutzalter beträgt 12 Jahre, der Partner darf aber nicht älter als 16 Jahre alt sein. Für den Beischlaf unter Jugendlichen, wenn der Partner nicht älter als 16 Jahre ist, wird ein neues, absolutes Mindestalter von 13 Jahren normiert. Für beischlafähnliche Handlungen unter Jugendlichen – und hier gehört die Penetration mit Gegenständen nicht dazu – haben wir das Schutzalter von 12 Jahren – derzeit geltende Rechtslage – auf 13 Jahre angehoben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jung: Ist das nicht Mittelalter nach Ihrer eigenen Auffassung, Frau Kollegin?)

Ich betone, daß die gewaltähnlichen Handlungen, nämlich die Penetration mit Gegenständen, in der jugendlichen Liebe verboten ist. In diesem Punkt hat uns Frau Dr. Perner fachlich und wissenschaftlich beraten, und sie hat für mich beeindruckend ausgeführt, daß zur gesunden sexuellen Entwicklung von Jugendlichen und zum ersten geschlechtlichen Kontakt nicht klassischerweise solche Experimente gehören.

Wer in diesem Zeitraum, also in einem Alter von unter 14 Jahren, mit Gegenständen experimentiert, ist bereits ein Wiederholungstäter. Das heißt, das tun nur jene Jugendlichen, die selbst mißbraucht worden sind und diesen erlebten Mißbrauch sofort experimentell weiter ausüben
 
NEIN! DU nicht du bist zu alt! Es gibt da eine Altersgrenz für den älteren der Partner am FREIWILLIGEN Verkehr.... ich geh mal suchen!:winke:
Wir haben das ganze hier schon mal ausführlich diskutiert. Sind die Info's, die ich mir gemerkt habe...

Nachtrag:
Nö, er ist nicht zu alt, ...
Oh doch, ich bin denen fast immer viel zu alt :haha:
 
Ohne jetzt großartig nachzugooglen, es gibt aber auch noch eine Grenze bei 14 Jahren.
Ich darf mit einer 14 jährigen sexuelle Handlungen ausüben, so fern auf sie nicht § 207b. (1,2,3) oder § 208. (1) zutrifft (theoretisch). Nicht aber mit einer 13 jährigen...

Womit die alten OeVP-doktrien wieder greifen: "Die maedels sind einfach frueher dran!" Bestimmt jetzt wohl irgendein linientreuer richter bzw. sachverstaendiger. :mauer:

Uebrigens an der Dechantlacke ist einer vor jahren geflogen, weil er so aehnliche ansagen fallen liess. Und dort ist genau das gegenteil von scheinheiligen katholiken ala Khol, von dem obige ansage stammt, zuhause!

Nur des letzteren "warmer bub" wurde sicher von einem anderen schwulen verfuehrt. Das kommt davon, weil noch immer keine prostituierten in der schule den knaben den richtigen weg weisen duerfen! Es geht ja nach meinung dieser leute angeblich so einfach zu bestimmen, ob jemand schwul wird oder nicht. :kopfklatsch:

Psst, welche frau hat euch verfuehrt? Sonst wuessten wir ja alle nicht, was wir mit dem zipferl machen sollten. :hahaha:

Jetzt wird mir aber auch klarer, warum in manchen kulturen die frauen kopftuecher tragen oder gar verschleiert sein muessen! Duerfte alles aus der gleichen schublade stammen. :hmm: .
 
Womit die alten OeVP-doktrien wieder greifen: "Die maedels sind einfach frueher dran!" Bestimmt jetzt wohl irgendein linientreuer richter bzw. sachverstaendiger. :mauer:
Kann deinem Gedanken nicht folgen, nach meinen Informationen gelten diese Bestimmungen für beide Geschlechter gleichermaßen.

Homosexuelle Kontakte waren lange Zeit davon ausgenommen, was natürlich kritisierungswürdig war.

Auch hier wurde das Schutzalter gesenkt, aber ich bin mir nicht sicher ob es gänzlich angeglichen wurde...
 
Hast du schon mal was von der spitze des eisberges namens Kardinal Groer gehoert?

Ja, ich kenne leute, die in Hollabrunn im gymnasium gewesen sind! Alles luegner, freilich. Und sie haetten sich als kinder schon beschweren sollen.

Der war nicht einmal vor gericht!

Warum war er nicht vor Gericht?
 
Kann deinem Gedanken nicht folgen, nach meinen Informationen gelten diese Bestimmungen für beide Geschlechter gleichermaßen.

Homosexuelle Kontakte waren lange Zeit davon ausgenommen, was natürlich kritisierungswürdig war.

Auch hier wurde das Schutzalter gesenkt, aber ich bin mir nicht sicher ob es gänzlich angeglichen wurde...

Wieso wurde ein gummiparagraf draus gemacht, und nicht das schutzalter fuer maedchen und knaben einfach genau gleich angesetzt? Meiner meinung nach wenigstens 18!

Uebrigens, bei pornos zaehlt anscheinend nicht das tatsaechliche alter der darstellerInnen, sondern die tatsache, wie alt die personen eingeschaetzt werden koennten!

Und somit steht zwar was im gesetz, aber die auslegung machen erst wieder andere nach ihrem gutduenken.

Ueberleg mal, ob und wann du wirklich mit einem maedchen ins bett darfst. Nein, ich weiss schon, bei einer 14-jaehrigen wird jeder richter nur bloed grinsen. Ausser du erwischt zufaellig die tochter einer oeffentlichen beruehmtheit mit gutem anwalt.

Ich wette, bei einem knaben, wenn es kein rumaenischer strichbub sein sollte, wird das anders ablaufen.

Uebrigens, ich wuesste nichts von einem gerichtsverfahren gegen den kardinal Groer. Wurde ja einfach alles abgestritten bzw. totgeschwiegen. Und die hohen kutten haben anscheinend das sagen in dieser beziehung. Obwohl diese tatsache einfach bei den damaligen absolventen des gymnasiums bekannt ist, hat sich kein richter gefunden, das zu entscheiden. Soweit zur gleichheit vor dem gesetz.

Fuer unklarheiten hier zu lesen: http://www.wir-sind-kirche.de/files/75_wsk_doku.pdf
 
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