Kirchenaustritt

Und wenn Du -so wie jeder zweite -gechieden bist, darfst Du zwar weiter brav den Kirchenbeitrag zahlen aber hast keinerlei Rechte mehr. Du darfst weder zur Kommunion noch ein Kind aus der Taufe heben. Hauptsache die bekommen ihr Geld oder Du tritts aus.
 
Und wenn Du -so wie jeder zweite -gechieden bist, darfst Du zwar weiter brav den Kirchenbeitrag zahlen aber hast keinerlei Rechte mehr. Du darfst weder zur Kommunion noch ein Kind aus der Taufe heben. Hauptsache die bekommen ihr Geld oder Du tritts aus.

Das weiß man doch aber schon deutlich vor der Hochzeit, oder machen die daraus ein Geheimnis?
Ich versteh den ganzen Wirbel nicht, wenn die jetzt sagen würden austreten gibts nicht, hätte ich ja Verständnis für die Aufregung.
Aber die sagen doch klipp und klar, das sind die Spielregeln und du entscheidest ab dem 14. Lebensjahr ob mit oder ohne dir.:hmm:

Ein Problem haben die die nicht den Arsch in der Hose haben, zu sagen das wars dann, aber die haben dann ihr Leben lang auch noch ganz andere Probleme. :mrgreen:
 
Und wenn Du -so wie jeder zweite -gechieden bist, darfst Du zwar weiter brav den Kirchenbeitrag zahlen aber hast keinerlei Rechte mehr. Du darfst weder zur Kommunion noch ein Kind aus der Taufe heben. Hauptsache die bekommen ihr Geld oder Du tritts aus.

Das stimmt so nicht. Du darfst nicht bloß wieder verheiratet sein, denn laut Kirche kannst du dich ja nicht scheiden lassen.
 
Das stimmt so nicht. Du darfst nicht bloß wieder verheiratet sein, denn laut Kirche kannst du dich ja nicht scheiden lassen.
Das ist der springende Punkt. Die Kirche sieht den Bund der Ehe als unauflöslich an.

Wird die zivile Ehe geschieden, ist das der Kirche an sich wurscht, das ändert nix am Status der oder des Gläubigen. Restriktionen gibt es erst, wenn eine neue zivile Ehe eingegangen wird, wobei meines Wissens und meiner Erfahrung nach die Kirche da eh schon sehr gemäßigt unterwegs ist, weil den pastoral tätigen ja bewusst ist, dass nicht alles ihrer Kontrolle unterliegen kann.

Dass eine neuerliche kirchliche Trauung nicht möglich ist, wird wohl verständlich sein, wenn die erste kirchlich geschlossene Ehe als noch immer gültig angesehen wird. Auch ist für mich nachvollziehbar, dass man seitens der Kirche für die Aufgabe des Taufpaten die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vorschreibt.

Übrigens ..... sollte der Partner aus der ersten Ehe überraschend sterben, dann hat man gerade noch Glück gehabt - dann ist auch eine kirchliche Trauung mit dem neuen Partner jederzeit möglich.

Dazu passt irgendwie die Tante Jolesch:
"Gott soll abhüten vor allem, was gerade noch ein Glück ist." ;)
 
Übrigens ..... sollte der Partner aus der ersten Ehe überraschend sterben, dann hat man gerade noch Glück gehabt ......

Hoffentlich bringst damit keinen auf dumme Gedanken:hmm:

Könnte es sein, dass die Kirche einen Mörder besser stellen würde als jemand der sich scheiden liess?:shock:
 
Das stimmt so nicht. Du darfst nicht bloß wieder verheiratet sein, denn laut Kirche kannst du dich ja nicht scheiden lassen.

Hallo Moni, Du hast Recht! Wenn ich mit meiner Exehelichen schnacksel (was ich sicher nicht machen werde) ist es in den Augen der Kirche o.k., weil ich ja mit ihr kirchlich noch verheiratet bin. Wenn ich es mit meiner jetzigen tue, mit der ich seit 20 Jahren verheiratet bin und ein für uns beide ein schönes, glückliches Leben führe ist es Sünde!!! So hart ist das Leben!
:mauer:
 
Hallo Moni, Du hast Recht! Wenn ich mit meiner Exehelichen schnacksel (was ich sicher nicht machen werde) ist es in den Augen der Kirche o.k., weil ich ja mit ihr kirchlich noch verheiratet bin. Wenn ich es mit meiner jetzigen tue, mit der ich seit 20 Jahren verheiratet bin und ein für uns beide ein schönes, glückliches Leben führe ist es Sünde!!! So hart ist das Leben!
:mauer:


Ist es nicht so, dass es eh Sünde ist wenn du schnackselst ohne ein Kind zeugen zu wollen?
Ich kenn mich da nicht so genau aus, aber ich denke ich habe da noch etwas im Ohr.:hmm:
 
Dir ist aber schon klar, dass von einem natürlichen Tod die Rede ist?

Natürlich, aber einmal angenommen, einer würde seine Frau um die Ecke bringen, dann wäre das Problem aus kirchlicher Seite nach der Beichte oder dem Abendmahl aus der Welt:hmm:

Bei einer Scheidung hält das Problem bis zum Tod eines Partners an, oder seh ich das falsch?
 
Natürlich, aber einmal angenommen, einer würde seine Frau um die Ecke bringen, dann wäre das Problem aus kirchlicher Seite nach der Beichte oder dem Abendmahl aus der Welt:hmm:

Bei einer Scheidung hält das Problem bis zum Tod eines Partners an, oder seh ich das falsch?

Für die Sündenvergebung gilt an sich folgende Regel:
Erst die Sünde, dann die Reue, dann die Buße, dann die Vergebung.
Sünden gibt es die ganze Palette von lässlicher Sünde bis Todsünde.
Die Reue ist unverzichtbare Voraussetzung für den Sündenerlass.
Die Buße richtet sich nach der Schwere der Sünde.
Die Vergebung ist die göttliche Gnade, welche für alle Sünder gleich gilt.

Daher ist ein Mörder nicht das eigentliche Problem. Er hat eine schwere Sünde begangen, er hat sie bereut (das soll's geben), er verrichtet seine Buße (nicht nur die kirchliche, auch die weltliche).

Aus der Sicht der Kirche sind die wieder verheirateten in der Tat das größere Problem. Die Sünde an sich ist bei weitem nicht so gravierend wie ein Mord, das ist klar, und das sieht auch die Kirche nicht anders. Aber es gibt halt kaum einen, der seine zweite Eheschließung bereut.
Jedenfalls ned im Sinne der Kirche. :mrgreen:

Und ohne Reue geht halt nix, verstehst? Das ist die Regel.
 
:shock: ...alle achtung... :cool:

:lehrer: ...du hast es in der kürze so auf den punkt gebracht, dass sogar ich es endlich verstanden hab... :haha:

:winke:
 
Und ohne Reue geht halt nix, verstehst? Das ist die Regel.

Das war mir schon klar, aber irgendwie eine etwas unglückliche Regelung.
Man könnte ja die erste Eheschliessung bereuen (ich geh davon aus das wäre auf jeden Fall eine ehrliche Reue) und man könnte die Eheschliessung vergeben.:cool:

Alternativ.

***"Auch das fehlende Abschätzen der Rechte und Pflichten einer Ehe kann ein Annullierungsgrund sein. Auch wenn jemand nur aus Gefälligkeit den Eltern gegenüber eine Ehe schließt, ist sie nicht gültig zu Stande gekommen. Ein mangelnder Ehewille ist auch dann gegeben, wenn jemand sich von Anfang an die Möglichkeit einer Scheidung vorbehält oder sich klar vornimmt, die Treue nicht zu halten oder von vornherein Kinder ausschließt."***

Mit diesen Möglichkeiten könnte sich doch jeder aus einer kirchlichen Ehe mogeln.


***Quelle kath.net aus einer Antwort auf Nachfragen im Fall Waldner.
 
:roll::roll::roll:Können und dürfen sie in Österreich nicht - darum wird man ja auch eingestuft bzw gebeten, einen Lohnzettel vorzulegen....:kopfklatsch:

:hmm:

Meine Ansicht zum Kirchenbeitrag ist leicht definiert:
dieses ursprünglich vom GröFaZ sanktionierte und später durch das Konkordat ( das längst gekündigt werden müsste ) bestätigte Unikum ( sowas gibts ja meines Wissens nur in Ö und D ) ist halt eine willkommene Einnahmequelle des römisch-katholischen Größenwahns - und wird, weil legalisiert, exekutiert. Aber jeder, der bei dem Verein freiwllig dabei ist, ist in meinen Augen dann auch selbst schuld und darf nicht motzen.

das is ja das perverse daran, alles, was adolf eingeführt hat, wurde wieder abgeschafft, nur auf die kirchensteuer haben sie wohlweislich vergessen (bitte mich nicht misszuverstehen, das soll keine verherrlichung des 3. reiches sein, eher ironisch gemeint)

Ich motz eh nicht, denn ich geb für eine teure Jeans oder einen Friseurbesuch mehr aus, als ich jährlich Kirchensteuer zahl....;) und das regt mich schon mehr auf....:mrgreen:

Amore

na bumm, wenn du wüsstest was ich zahl, des muss dan schon eine jeans von der frau swarovski/grasser/grissini/???? (hab ich noch namen vergessen) sein. :mrgreen:

:mauer::mauer::mauer:

Mich regen solche falschen Behauptungen so auf...darum hab ich mich gleich heute noch einmal erkundigt (es hätte ja sein können, dass sich in den letzten 6 Monaten etwas verändert hat....)

Hat es nicht: die Kirchenbeitragsstelle in Österreich bekommt KEINE Informationen vom AMS, vom Fianzamt, vom Sozialamt etc....das Einzige, was sie bekommen, ist eine Nachricht, wenn sich eine röm.-kath. Person in einer Gemeinde wohnhaft meldet. Nicht mehr. Nicht weniger. Also: bitte keine Unwahrheiten posten...

also vor langer, langer zeit war ich einmal auf der kirchenbeitragsstelle und hab der dame "zufällig" über die schulter auf den monitor geschaut, die wissen sehr wohl, was der einzelne verdient, allerdings hab ich keine ahnung, woher.....(quellen gibts ja viele:shock:)

Das ist der springende Punkt. Die Kirche sieht den Bund der Ehe als unauflöslich an.

Wird die zivile Ehe geschieden, ist das der Kirche an sich wurscht, das ändert nix am Status der oder des Gläubigen. Restriktionen gibt es erst, wenn eine neue zivile Ehe eingegangen wird, wobei meines Wissens und meiner Erfahrung nach die Kirche da eh schon sehr gemäßigt unterwegs ist, weil den pastoral tätigen ja bewusst ist, dass nicht alles ihrer Kontrolle unterliegen kann.

Dass eine neuerliche kirchliche Trauung nicht möglich ist, wird wohl verständlich sein, wenn die erste kirchlich geschlossene Ehe als noch immer gültig angesehen wird. Auch ist für mich nachvollziehbar, dass man seitens der Kirche für die Aufgabe des Taufpaten die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vorschreibt.

Übrigens ..... sollte der Partner aus der ersten Ehe überraschend sterben, dann hat man gerade noch Glück gehabt - dann ist auch eine kirchliche Trauung mit dem neuen Partner jederzeit möglich.

Dazu passt irgendwie die Tante Jolesch:
"Gott soll abhüten vor allem, was gerade noch ein Glück ist." ;)

die ehe-regeln entstanden irgendwann im laufe der zeit, keine ahnung wann, und dienen in erster linie der versorgung der frau (es gibt im AT auch den begrif der "vettern-ehe" wo z.b. der bruder des mannes, wenn dieser stirbt, als "versorger" oder ehegatte einspringt.

die versorgung ist natürlich auch in allen anderen religionen zu finden, so z.b. die möglichkeit, mehrere frauen zu haben im islam, auch dort geht es in erster linie um die versorgung der frau, wenn der mann als versorger ausfällt

und auch das liebe zölibat ist unter anderem aus diesem blickwinkel entstanden, da die kirche nicht die versorgung von priester-witwen oder kindern übernahmen will, schreibt dem priester den verzicht auf die ehe vor. (und zahlt die pfarrersköchin ;).....und versorgt deren uneheliche kinder)
 
und auch das liebe zölibat ist unter anderem aus diesem blickwinkel entstanden, da die kirche nicht die versorgung von priester-witwen oder kindern übernahmen will, schreibt dem priester den verzicht auf die ehe vor. (und zahlt die pfarrersköchin ;).....und versorgt deren uneheliche kinder)

Ich dachte immer das kommt daher, dass die Kirche gerne alleine erben möchte.:hmm:
 
Ist es nicht so, dass es eh Sünde ist wenn du schnackselst ohne ein Kind zeugen zu wollen?
Ich kenn mich da nicht so genau aus, aber ich denke ich habe da noch etwas im Ohr.:hmm:
Vielleicht ist das der Grund warum viele Männer fremd gehen, um die eigene Frau vor der Sünde zu bewahren.
 
..... auch das liebe zölibat ist unter anderem aus diesem blickwinkel entstanden, da die kirche nicht die versorgung von priester-witwen oder kindern übernahmen will, schreibt dem priester den verzicht auf die ehe vor. (und zahlt die pfarrersköchin ;).....und versorgt deren uneheliche kinder)
Das entspricht nicht den Tatsachen. Schon lange vor der Einführung des Pflichtzölibats hat es den freiwilligen Zölibat gegeben, mit teils unterschiedlichen Regelungen.
Für die Einführung des Pflichtzölibats wurden mehrere Gründe genannt, einer davon war der Umstand, dass der kirchliche Besitz durch die Ämter und Pfründen der Geistlichkeit sowie auch durch die Versorgung der Witwen und Waisen nach Priestern sehr in Mitleidenschaft gezogen war. Ein weiterer Grund war aber auch, dass aus der Gemeinschaft der Gläubigen der Ruf nach unverheirateten Priestern immer mehr zugenommen hat. Auch die Überlegung hat eine Rolle gespielt, dass ein unverheirateter Priester mehr Zeit für sein Amt zur Verfügung hätte, als einer, welcher für Frau und Kinder da sein musste.

Man kann also davon ausgehen, dass letztlich die Summe aller Gründe die Einführung des Pflichtzölibats herbei geführt hat.
 
Man kann also davon ausgehen, dass letztlich die Summe aller Gründe die Einführung des Pflichtzölibats herbei geführt hat.


Jetzt könnte man die Witwen und Waisen mit Versicherungen absichern, ich höre den Ruf eher nach verheirateten Pristern, dann wäre es doch so langsam Zeit für eine Änderung.:hmm:
 
Jetzt könnte man die Witwen und Waisen mit Versicherungen absichern, ich höre den Ruf eher nach verheirateten Pristern, dann wäre es doch so langsam Zeit für eine Änderung.:hmm:

Das ist richtig, aber ich werde Dir da nicht helfen können.
Du musst Dich an die Kirche wenden. ;)
 
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