Euer AMS dürfte mit unserem Jobcenter vergleichbar sein, dass dort jemand einen vernünftigen Job bekommen hätte habe ich auch noch nie gehört, da muss man schon selbst suchen. Eigeninitiative, inkl einem ordentlichen fehlerfreien Bewerbungsschreiben, soviel Mühe muss schon sein, wenn man über den Mindestlohn kommen möchte.
Ist zwar jetzt total offtopic, aber ich antworte dazu!:
Wer arbeitslos wird, hat zwei Möglichkeiten! Entweder er/sie meldet sich nicht arbeitslos und bekommt somit kein Geld und ist sofern man sich nicht selbst bei der Krankenkasse versichert, nur unfallversichert. Der Betrag der Selbstversicherung liegt im Ermessensspielraum der KK und liegt im Bereich BIS zu 400€ im Monat, meist aber bei 100€ plusminus.
Zusätzlich hat man im Versicherungsdatenblatt eine Lücke die nachträglich nicht korrigierbar ist.
Das Dumme an der Sache ist, man weiß im Vorhinein nicht wie lange man ohne Job und ohne Einkommen sein wird. Als Privatier leben geht nur mit entsprechendem finanziellen Polster, wer hat den?
Wer sich arbeitssuchend meldet, hat Anspruch auf Leistung-AMS Geld in Höhe von 55% des Durchrechnungszeitraumes der letzten 28 Gehälter/Löhne. Wer eine Versicherungsleistung erhält, muss arbeitswillig und arbeitsfähig sein. Der Arbeitssuchende ist verpflichtet sich nachweislich AKTiV an der Suche zu beteiligen und muss jede Stellenvorschreibung und jedes Kursangebot annehmen, sofern zumutbar. Zumutbar ist jedes Angebot welches den Punkt des Kollektivlohnes und der einfachen Wegstrecke von bis zu 90min erfüllt!
Wer ein Angebot ablehnt oder sich widersetzt, bei dem wird beim ersten Mal das Geld für 6 Wochen, beim 2ten Mal bis 3 Monate gesperrt. Beim dritten Mal droht eine lebenslange Bezugssperre. Wenn man als Arbeitssuchender dann im Tag bis zu 10 Stellenvorschreibungen vom AMS bekommt und sich darauf binnen einer kurzenFrist bewerben muss, oh da wirds schon eng. Und wenn dann genau so eine Stellenvorschreibung mit einer Pendelzeit von 90 min ins Haus geflattert kommt, dann bleibt nur die aktive Bewerbung vor Ort!
PS: das Versicherungsdatenblatt wird von manchen Firmen zusätzlich zur Bewerbung, Motivationsschreiben, Lebenslauf als Kontrolle verlangt/erwartet! Der Bewerber ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet ein Versicherungsdatenblatt vorzulegen, jedoch birgt eine Vorenthaltung die Gefahr dass die Stelle nicht angetreten werden kann, bzw. dass das AMS dies als Vereitelung samt o.g. Sperre werten kann und wird.
Ein Akademiker kann eine Lücke als Selbstfindungstrip nach Goa in Indien rechtfertigen, ein Arbeiter gilt eher als fauler Hund.
offtopic ende, danke!