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Hi,
wir hatten das letztes Jahr schon mal diskutiert, nur lief das dann in den alten Bahnen und wurde daher geschlossen.
Dankenswerter Weise hat der Verfassungsgerichtshof nun festgehalten, dass das Kopftuchverbot für Mädchen in der Volksschule nicht mit den Grundlagen der Republik Österreich vereinbar ist.
Ganz besonders freut mich, dass explizit meine Argumentation wiedergegeben wurde mit:
womit meine damalige Argumentation, dass Alice Schwarzer zu Recht nicht nur fremdenfeindlich agiert, sondern auch frauenfeindlich ist, aufgegriffen und fundiert wurde.
Selbstverständlich erwarte ich nun nicht, dass jeder, der für das verfassungswidrige Kopftuchverbot war, eingesteht, ein frauen- und fremdenfeindlicher Mensch zu sein, es gibt ja durchaus ernstzunehmende Vorbehalte gegen Kopftücher bei Mädchen.
Vermutlich werden auch viele glauben, der VfGH würde sich irren.
In jedem Fall hat der VfGH damit auch den beteiligten Aktivisten der ÖH recht gegeben, dass Schwarzer eben klar frauenfeindlich und fremdenfeindlich ist, und ihre Forderungen zumindest in Österreich verfassungswidrig sind.
Es wäre doch schön, wenn wir uns alle zusammen, also auch die frauen- und fremdenfeindlich eingestellten Teilnehmer der Diskussion, dahingehend verständigen können, dass in den Schulen sämtliche religiöse Symbole zu unterbinden sind, Kopftuch, Kreuz, Davidstern, Kippa, usw. Können wir dann alle damit leben, oder nicht?
LG Tom
wir hatten das letztes Jahr schon mal diskutiert, nur lief das dann in den alten Bahnen und wurde daher geschlossen.
Proteste gegen Alice Schwarzer ....
... als alter, weißer Mann finde ich es ja mehr als überraschend, dass ich für ALice Schwarzer irgendwie Partei ergreifen muss. Das kann doch nicht sein, dass unsere akademische Jugend sich jeglicher intellektueller Auseinandersetzung durch Boykott zu entziehen versucht. Die stellen die alte...
www.erotikforum.at
Dankenswerter Weise hat der Verfassungsgerichtshof nun festgehalten, dass das Kopftuchverbot für Mädchen in der Volksschule nicht mit den Grundlagen der Republik Österreich vereinbar ist.
Verhüllungsverbot an Volksschulen ist verfassungswidrig - Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof
www.vfgh.gv.at
Ganz besonders freut mich, dass explizit meine Argumentation wiedergegeben wurde mit:
Vielmehr kann sich das selektive Verbot auch nachteilig auf die Inklusion betroffener Schülerinnen auswirken und zu einer Diskriminierung führen, weil es das Risiko birgt, muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren bzw. sie gesellschaftlich auszugrenzen.
womit meine damalige Argumentation, dass Alice Schwarzer zu Recht nicht nur fremdenfeindlich agiert, sondern auch frauenfeindlich ist, aufgegriffen und fundiert wurde.
Selbstverständlich erwarte ich nun nicht, dass jeder, der für das verfassungswidrige Kopftuchverbot war, eingesteht, ein frauen- und fremdenfeindlicher Mensch zu sein, es gibt ja durchaus ernstzunehmende Vorbehalte gegen Kopftücher bei Mädchen.
Vermutlich werden auch viele glauben, der VfGH würde sich irren.
In jedem Fall hat der VfGH damit auch den beteiligten Aktivisten der ÖH recht gegeben, dass Schwarzer eben klar frauenfeindlich und fremdenfeindlich ist, und ihre Forderungen zumindest in Österreich verfassungswidrig sind.
Es wäre doch schön, wenn wir uns alle zusammen, also auch die frauen- und fremdenfeindlich eingestellten Teilnehmer der Diskussion, dahingehend verständigen können, dass in den Schulen sämtliche religiöse Symbole zu unterbinden sind, Kopftuch, Kreuz, Davidstern, Kippa, usw. Können wir dann alle damit leben, oder nicht?
LG Tom