Laufhäuser Laufhaus A9 - Ried im Traunkreis

Bin mir nicht sicher aber in glaube in OÖ. sind Hausbesuche coronabedingt verboten worden :kopfklatsch:

alle körpernahen Berufe sind am Ort der Dienstleistung in ganz Österreich mit der derzeitigen Verordnung bis 24.1 verboten.

Ob das von den Damen auch so eingehalten wird: keine Ahnung, ich geh jedenfalls erst wieder f****en nachdem ich den Pfizer oder Moderna Stoff 7 Tage im Oberarm hab.
 
alle körpernahen Berufe sind am Ort der Dienstleistung in ganz Österreich mit der derzeitigen Verordnung bis 24.1 verboten.

Ob das von den Damen auch so eingehalten wird: keine Ahnung, ich geh jedenfalls erst wieder f****en nachdem ich den Pfizer oder Moderna Stoff 7 Tage im Oberarm hab.
Do san owa de nutten sicherer wie der impfstoff😅😅😅😅
 
alle körpernahen Berufe sind am Ort der Dienstleistung in ganz Österreich mit der derzeitigen Verordnung bis 24.1 verboten.

Ob das von den Damen auch so eingehalten wird: keine Ahnung, ich geh jedenfalls erst wieder f****en nachdem ich den Pfizer oder Moderna Stoff 7 Tage im Oberarm hab.
Do san owa de nutten sicherer wie der impfstoff😅😅😅😅

Naja! Da kannst auch den anderen Wirkstoff vom Pfizer (die blaue Pille) nehmen ohne Untersuchung vom Arzt.
Da weißt du auch nicht ob sie dich umhaut.... ;):mrgreen:
 
alle körpernahen Berufe sind am Ort der Dienstleistung in ganz Österreich mit der derzeitigen Verordnung bis 24.1 verboten.

Ob das von den Damen auch so eingehalten wird: keine Ahnung, ich geh jedenfalls erst wieder f****en nachdem ich den Pfizer oder Moderna Stoff 7 Tage im Oberarm hab.

ich möchte da nicht eine Coronamaßnahmen Diskussion vom Zaun brechen - aber leider wird immer wieder diese falsche Behauptung verbreitet:kopfklatsch:

Es ist nicht gestattet Betriebsstätten in denen Prostitution angeboten zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistung, zu betreten.:nono:
d.h man darf ein Laufhaus sogar betreten, wenn man nicht beabsichtigt eine Dame zu besuchen.

von einen Verbot von Prostitution oder Verbot von Hausbesuchen steht da nix!! :nono:
(sollte sie anderes gelesen haben Bitte nennen sie Paragraph, Ziffer, Absatz des entsprechenden Gesetzes oder Verordnung)

In der Praxis gibt es außerdem noch einen zweiten Weg
- eine Person darf mich jederzeit besuchen - was die im meiner Wohnung macht geht niemand etwas an! (ein 3er geht nicht!)
nur von OÖ. weis ich zufällig, das die in einer Landesverordnung das Anbieten von Hausbesuchen verboten haben.

In Wien z.B. gibt es daher zahlreiche Anbieter, die durchgehend Escort anbieten - wenn es verboten wäre, würden die das nicht tun oder wären längts angezeigt
 
wäre mir derzeit viel zu riskant. wenn eine so fleissig, geldgierig, verzweifelt, was auch immer ist, dass sie derzeit dienste anbietet, muss davon ausgegangen werden, dass sie kontakte zu vielen menschen hat. beim sex ist es schwer, sich zu schützen. ffp 2 maske ist totaler abturn. gasmaske ist nur in der fetisch-szene ok, aber normalerweise nicht praktikabel. wenn ich mir vorstelle, ich fange mir da corona ein und stecke jemanden an, bei dem es dann einen schwierigen verlauf nimmt-eltern, freunde, arbeitskolleginnen, wen auch immer-nur weil ich unbedingt im lock-down eine hostesse zu mir holen musste, ich würde meines lebens nicht mehr froh.
 
man darf ein Laufhaus sogar betreten, wenn man nicht beabsichtigt eine Dame zu besuchen.

von einen Verbot von Prostitution oder Verbot von Hausbesuchen steht da nix!! :nono:
(sollte sie anderes gelesen haben Bitte nennen sie Paragraph, Ziffer, Absatz des entsprechenden Gesetzes oder Verordnung)
ad 1. Laufhaus betreten ja, zB als sein Betreiber, als Handwerker für Reparaturen, als Mieterin eines Zimmers, um drin zu wohnen.

ad 2a Ja, es besteht kein ausdrückliches Verbot der Prostitution, sie ist nur verunmöglicht, weil die SW keine körpernahen Dienstleistungen mehr erbringen darf.

ad 2b
BGBl II 598/2020
2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-NotMV

Par 6 Abs 4 und 5
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Zuletzt bearbeitet:
wäre mir derzeit viel zu riskant. wenn eine so fleissig, geldgierig, verzweifelt, was auch immer ist, dass sie derzeit dienste anbietet, muss davon ausgegangen werden, dass sie kontakte zu vielen menschen hat. beim sex ist es schwer, sich zu schützen. ffp 2 maske ist totaler abturn. gasmaske ist nur in der fetisch-szene ok, aber normalerweise nicht praktikabel. wenn ich mir vorstelle, ich fange mir da corona ein und stecke jemanden an, bei dem es dann einen schwierigen verlauf nimmt-eltern, freunde, arbeitskolleginnen, wen auch immer-nur weil ich unbedingt im lock-down eine hostesse zu mir holen musste, ich würde meines lebens nicht mehr froh.

ich versteh dich, aber ob du jetzt sex hast mit einer hure oder nach dem lockdown was macht das für einen unterschied, der virus wird nicht mehr verschwinden und wer weis ob sich die frauen impfen lassen und ob sich das überhaupt was bringt, also alles sehr unsicher zurzeit
 
ad 1. Laufhaus betreten ja, zB als sein Betreiber, als Handwerker für Reparaturen, als Mieterin eines Zimmers, um drin zu wohnen.

ad 2a Ja, es besteht kein ausdrückliches Verbot der Prostitution, sie ist nur verunmöglicht, weil die SW keine körpernahen Dienstleistungen mehr erbringen darf.

ad 2b
BGBl II 598/2020
2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-NotMV

Par 6 Abs 4 und 5
Anhang anzeigen 8329036

Danke Archie für die seht kompetente Antwort (besserer Beitrag als der auf den ich geantwortet habe)
kann ich alles so bestätigen - außer:
Hausbesuche sind nicht verunmöglicht! (zumindest nicht Österreichweit)
ich denke meine Privatwohnung gilt nicht als auswärtige Arbeitsstelle - das müsste man aber jetzt mit Juristen klären.
nachdem aber Escortargenturen nach wie vor Dienste anbieten, vermute ich, das wurde bereits abgeklärt!
- in der Praxis jedoch defakto sowieso nicht kontrollierbar, da ja eine Person zu Besuch kommen darf - was die dann macht ist Privatsache!
 
da denkst du falsch.


ich glaube grundsätzlich nicht der Gesetzesinterpretation von irgendwelchen Institutionen (es sei den es sind Juristen)
in der Vergangenheit kam es schon zu zahlreichen Fehlinterpretationen (viele Einschränkungen waren durch das Gesetz gar nicht gedeckt)
z. B.: in Booksusi wird geschrieben das ein Hausbesuchsverbot seit 26.12. gilt - lt. Sophie schon seit 3. November
(das sieht man schon die Differenzen bei den Interpretationen)
Sophie verweist auf das BGBL. §12 - dort steht nix vom Hausbesuchsverbot - da ist nur das Betretungsverbot von Bordellen... angeführt - siehe unten:

1610213520424.png

in der Praxis kann man das Hausbesucheverbot sowieso nicht exekutieren - da andererseits der Besuch einer Person ja erlaubt ist - was die dann in meinen Privatbereich macht ist Privatsache (Polizei darf im Privatbereich nicht kontrollieren)
 
Sophie verweist (im 2. Link) auf §6 (4) der Verordnung, BGBLA_2020_II_598:

(4) Das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Dies gilt nicht für körpernahe Dienstleistungen gemäß §5 Abs.1 zweiter Satz und §5Abs.5.

(5) Abs.2 bis 4 gilt auch für auswärtige Arbeitsstellen gemäß §2 Abs.3 letzter Satz des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr.450/1994.
 
Hatte schon irgendwer seit unserem letzten Lockdown zu Adriana (aus Tschechien Budweis) Kontakt. Aber bitte keine scheiß Kommentare
 
Naja! Zumindest haben einige Häuser (z. B.: PO, Laufhaus GT) zwar schon eine Vorschau
aber ohne Termin auf der HP....
Wäre schon schön wenn die Mädels schon da wären....
 
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