Diese Strafbestimmung ist schon gar nicht einschlägig! Da geht's um Zusammenrottung zum Zweck der sexuellen Belästigung (Bsp. "Kölner Silvesternacht"). Bei sexueller Belästigung muss es zunächst einmal ein eindeutiges Verbrechensopfer geben (und den Vorsatz, dieses Opfer zu belästigen).
Ihr liegt vollkommen richtig! Wenn sich Leute nachts zum Budern und Wichsen an einsamen Orten in der Lobau treffen (und dabei alle freiwillig dabei sind), dann kommen sie mit dem StGB nicht in Berührung, auch nicht mit dem § 218.
Die Schein-Waldviertler Columbos konnten den Leuten höchstens eine Verwaltungsübertretung nach dem Anstandsverletzungs-Gummiparagraphen andichten, wobei sie vermutlich Organmandate verteilt haben. Solche Aktionen sind ungefähr so sinnvoll wie Geschwindigkeitskontrollen direkt hinter der Ortstafel nachts in einem verlassenen Gewerbegebiet - nein, sie sind noch weniger sinnvoll.