Outdoor Lobau 2019

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§ 218 StGB Absatz 2

Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
Die Strafbestimmung ist nachts an diesem einsamen Ort nicht einschlägig.
 
Hier ein anderer Absatz
(2a) Wer wissentlich an einer Zusammenkunft mehrerer Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass eine sexuelle Belästigung nach Abs. 1 Z 1 oder Abs. 1a begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Tat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Diese Strafbestimmung ist schon gar nicht einschlägig! Da geht's um Zusammenrottung zum Zweck der sexuellen Belästigung (Bsp. "Kölner Silvesternacht"). Bei sexueller Belästigung muss es zunächst einmal ein eindeutiges Verbrechensopfer geben (und den Vorsatz, dieses Opfer zu belästigen).

https://www.jusline.at/entscheidungen/11/218/1
unmittelbare Wahrnehmung" - Ist es eine unmittelbare Wahrnehmung, wenn einer erst in das Auto hineinleuchten musste? Er sieht ja erst was mit einem Hilfsmittel, der Taschenlampe. Wenn einer ein Fernglas benützt, kann er sich nicht gut aufregene, dass er dann etwas sieht, was ihn über die Maßen erregt oder ärgert...
Ihr liegt vollkommen richtig! Wenn sich Leute nachts zum Budern und Wichsen an einsamen Orten in der Lobau treffen (und dabei alle freiwillig dabei sind), dann kommen sie mit dem StGB nicht in Berührung, auch nicht mit dem § 218.

Die Schein-Waldviertler Columbos konnten den Leuten höchstens eine Verwaltungsübertretung nach dem Anstandsverletzungs-Gummiparagraphen andichten, wobei sie vermutlich Organmandate verteilt haben. Solche Aktionen sind ungefähr so sinnvoll wie Geschwindigkeitskontrollen direkt hinter der Ortstafel nachts in einem verlassenen Gewerbegebiet - nein, sie sind noch weniger sinnvoll.
 
Diese Strafbestimmung ist schon gar nicht einschlägig! Da geht's um Zusammenrottung zum Zweck der sexuellen Belästigung (Bsp. "Kölner Silvesternacht"). Bei sexueller Belästigung muss es zunächst einmal ein eindeutiges Verbrechensopfer geben (und den Vorsatz, dieses Opfer zu belästigen).


Ihr liegt vollkommen richtig! Wenn sich Leute nachts zum Budern und Wichsen an einsamen Orten in der Lobau treffen (und dabei alle freiwillig dabei sind), dann kommen sie mit dem StGB nicht in Berührung, auch nicht mit dem § 218.

Die Schein-Waldviertler Columbos konnten den Leuten höchstens eine Verwaltungsübertretung nach dem Anstandsverletzungs-Gummiparagraphen andichten, wobei sie vermutlich Organmandate verteilt haben. Solche Aktionen sind ungefähr so sinnvoll wie Geschwindigkeitskontrollen direkt hinter der Ortstafel nachts in einem verlassenen Gewerbegebiet - nein, sie sind noch weniger sinnvoll.

Beim nächsten mal bekommt die Eule eine Kamera umgehängt damit wir wissen was die dort genau gemacht und geschrieben hatten
 
Sexloewe hat mir privat eine Horrorgeschichte geschrieben.... Vielleicht schreibt er sie dir auch....
Hat die jemand nach ihrem Auswei gefragt? Es gibt ja auch falsche Polizisten... Die waren anscheinend nicht in Uniform
 
Beim nächsten mal bekommt die Eule eine Kamera umgehängt damit wir wissen was die dort genau gemacht und geschrieben hatten
Ich find's schon lustig, dass ausgerechnet Du immer live dabei bist, wenn angebliche Zivilstreifen die Lobau heimsuchen ... und dass immer die anderen bestraft werden ;).
 
Hi ist ein paar gerade in der lobau oder single dame ???
 
Heute Abend jemand Lust auf einen devoten biboy?
 

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