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Wo finde ich die?Die diversen Männertreffpunkte untertags?
Kannst mich gerne ber PM anschreiben, wenn du mir da welche sagen könntest, weis leider selber sonst keine.
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Wo finde ich die?Die diversen Männertreffpunkte untertags?
Nein, das stimmt nicht. Beim § 218 StGB ist die Hürde für eine Strafverfolgung sehr hoch, nachtsbin einer verlassenen Gegend wie der Lobau kommst nie in Berührung mit dem Strafrecht (naja vielleicht außer dass man sich 1m gegenüber einem Fischer aufstellt und zu wichsen beginnt).Sowohl im Strafrecht § 218 StGB wie auch im WLSG die Anstandsverletzung reicht es schon aus, dass es theoretisch durch andere Wahrnehmbar ist und sich diese dadurch gestört fühlen könnten. Da ist es egal ob es anderen Personen gefällt oder nicht.
Nein, das stimmt nicht. Beim § 218 StGB ist die Hürde für eine Strafverfolgung sehr hoch, nachtsbin einer verlassenen Gegend wie der Lobau kommst nie in Berührung mit dem Strafrecht (naja vielleicht außer dass man sich 1m gegenüber einem Fischer aufstellt und zu wichsen beginnt).
Und selbst der Anstandsverletzungs-Gummiparagraph ist ein Erfolgsdelikt, d.h. es muss irgendjemandes Anstand verletzt werden. Nur Polizisten reicht i.d.R. nicht, siehe das sog. aCAB-Urteil des VfGH.
Jetzt weis ich warum er mir nur eine Anstaltsverletzung zum sofortigen bezahlen ausgestellt hat, weil es sonst bei einer Anzeige nicht gehalten hätte.
ja keine ahnung, ich war früher eigentlich auf der ganzen insel unterwegs mit meiner hängematte, leider wurde es im laufe der zeit immer langweiliger, bzw. behördlich sehr überlaufen..., seit einigen jahren bin ich jetzt nur mehr im kirschenhain und alles ist gut, keine probleme, keine langeweile, kurz ich bin hier happy, habe natürlich die doppeldeutigkeit registriert, “offenheit“ ist immer gutMach einen Vorschlag, bin für alles offen.
Man beobachte die Doppeldeutigkeit.
Wehre ich geoutet würde ich es mal darauf ankommen lassen, aber ich habe jetzt ja auch wegen der Auslegung dazugelernt,Läßt du dich also nächstes mal Anzeigen?
Läufst halt dann auch der Gefahr, dass du aktenkundig bist und im weiteren Fall als Wiederholungtäter giltst.
Ist vielleicht besser gleich Zahlen und tief Schlucken und tief Schlucken bist du ja nach deinen Außerungen eh gewöhnt.
Oder alles überdenken und bleiben lassen, einen Club aufsuchen könnte dann schon mal günstiger sein.
Das Wasser ist aber sicher noch SEHR kalt oder?Am Montag Vormittag schwimmen gehen, das Wetter sollte passen.
Für kurz reinspringen wird es gehen. Zur möglichen Abkühlung. gggDas Wasser ist aber sicher noch SEHR kalt oder?
Für kurz reinspringen wird es gehen. Zur möglichen Abkühlung. ggg
Nein, das stimmt nicht. Beim § 218 StGB ist die Hürde für eine Strafverfolgung sehr hoch, nachtsbin einer verlassenen Gegend wie der Lobau kommst nie in Berührung mit dem Strafrecht (naja vielleicht außer dass man sich 1m gegenüber einem Fischer aufstellt und zu wichsen beginnt).
Und selbst der Anstandsverletzungs-Gummiparagraph ist ein Erfolgsdelikt, d.h. es muss irgendjemandes Anstand verletzt werden. Nur Polizisten reicht i.d.R. nicht, siehe das sog. aCAB-Urteil des VfGH.
Habe ichZwar deine Meinung aber vollkommen falsch. Vielleicht legst du dir mal ein Strafrechtsbuch mit Anmerkungen zu.
Hast dich am Ende eh aufgeregt, verständlicherweiseAlso uns gefiel es. War wieder sehr anregend erregend. Bisschen mehr ficker als Wichser hätte ich mir gewünscht.
An die Spaßvögel die meinten sie kichern oder kommentieren doof wie sie glauben andere ficken gut, sowas is idiotisch und kindisch und hat bei einem gb nix verloren. Wenn ich nen Kommentator will, frag ich in orf ob er einen schickt.
In diesem Sinne Wünsche allen einen schönen Abend.
Glg Jay & M
Hast dich am Ende eh aufgeregt, verständlicherweise
Habe ich