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Agents Provocateurs sind unzulässig!
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Wo genau steht dieser Satz?Dann wende dich doch ans zuständige SPK Kommando bzw an die LPD Wien und erklär ihnen, dass die Beamten falsch arbeiten
Aber wahrscheinlich hast den Satz mit "theoretisch wahrnehmbar" einfach nicht verstanden.
Wo genau steht dieser Satz?
Die Beamten sind ja eh am Rande der Legalität tätig, das habe ich ja nicht abgestritten. Aber sie zeigen eben nie nach § 218 StGB an, weil sie wissen, dass diese Bestimmung nachts in der Lobau nicht anwendbar ist. Sie stellen immer nur Geldstrafen wegen einer Verwaltungsübertretung namens "Anstandsverletzung" aus. Soweit bekannt, tun sie dies in Form von Organmandaten, d.h. es wurde vermutlich noch nie verwaltungsgerichtlich überprüft, ob das Vorgehen korrekt war.
Wo genau steht dieser Satz?
Die Beamten sind ja eh am Rande der Legalität tätig, das habe ich ja nicht abgestritten. Aber sie zeigen eben nie nach § 218 StGB an, weil sie wissen, dass diese Bestimmung nachts in der Lobau nicht anwendbar ist. Sie stellen immer nur Geldstrafen wegen einer Verwaltungsübertretung namens "Anstandsverletzung" aus. Soweit bekannt, tun sie dies in Form von Organmandaten, d.h. es wurde vermutlich noch nie verwaltungsgerichtlich überprüft, ob das Vorgehen korrekt war.
Diese Anmerkungen hast aber vermutlich nur Du. In. § 218 Abs. 2 ist von sexuellen Handlungen die Rede, unter Umständen, die geeignet sind, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen. Nachts in der Lobau scheitert eine Bestrafung schon an der unmittelbaren Wahrnehmbarkeit. Und kein seriöser Rechtsprofessor würde sich in seinem Kommentar dazu versteigen, von theoretischer Wahrnehmbarkeit zu schreiben. Das gibt der Text des Paragraphen nicht her. Die Strafgerichte befassen sich glücklicherweise nicht mit theoretisch möglichen, sondern nur praktisch begangenen Straftaten. Die OGH-Urteile zum § 218 Abs. 2 sprechen auch eine eindeutige Sprache. Da waren nie Verurteilungen dabei, die auch nur annähernd einer Situation wie nachts in der Lobau ähneln.In den Anmerkungen zum Absatz 2.
Das kannst Du leicht behaupten, es ist nicht nachprüfbar."Soweit bekannt" - tja da dürfte vieles nicht bekannt sein bei dir. Natürlich wird auch nach § 218 angezeigt. Da wird nichts von Tages- oder Nachtzeit erwähnt, sondern rein die theoretische Wahrnehmbarkeit.
Ach wie nettDa sie natürlich auch Menschen sind und wissen dass so eine Anzeige nachdem StGB nicht gerade angenehm ist, verzichtet man des Nächtens halt, illegaler Weise, auf solche eine Anzeige.
Zur Anstandsverletzung noch, der Großteil hat Frau und Kinder daheim und fleht die Beamten an ein Organmandant bezahlen zu dürfen
So ist es. Und die meisten zahlen halt und sind froh, keine Scherereien zu haben. Ich hab's schon in früheren Threads erwähnt, natürlich ist ein LVwG-Verfahren nicht angenehm, es kostet Zeit, i.d.R. während der Arbeitszeit, d.h. der Chef erfährt davon, und wenn man einen Anwalt nimmt, zahlt ihn auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung nicht, und selbst wenn man gewinnt, werden die Kosten nicht ersetzt. Zusätzlich ist man mit Namen aktenkundig, dass man sich nachts in der Lobau zwecks Suche nach sexuellen Abenteuern herumtreibt. Das ist wirklich nicht jedermanns Sache.Aber ist es nicht so, dass, wenn man ein Organmandat nicht bezahlt, eine Anzeige erstattet werden MUSS und ein Verfahren, endend mit einem anfechtbaren Bescheid, folgen MUSS?
Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?Wenn sie zuerst ein Strafmandate wg "Anstandsverletzung" ausstellen wollten, können sie nicht auf einmal nach § 218 anzeigen, denke ich... Das wäre ja vollkommene Willkür! Nicht ausgeschlossen in der "Bananenrepublik", wenn man schon bei einem Einsatz gegen lästige Demonstranten an eine "Scheinhinrichtung" denken musste...
Ich muss Dich leider ein bisserl korrigieren. Ein Organmandat muss sofort in bar bezahlt werden, ansonsten gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren (oder gar nix).Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?
Oh, ich sehe, @Mitglied #155646 hat das schon erledigt...
Hast wohl recht, mir ist da das Vorgehen bei Organmandaten im STRASSEN-Verkehr dazwischen gekommenIch muss Dich leider ein bisserl korrigieren. Ein Organmandat muss sofort in bar bezahlt werden, ansonsten gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren (oder gar nix).
Du meinst Anonymverfügungen, die gibt's tatsächlich nur im Straßen- und nicht beim Geschlechtsverkehr .Hast wohl recht, mir ist da das Vorgehen bei Organmandaten im STRASSEN-Verkehr dazwischen gekommen
Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?
Oh, ich sehe, @Mitglied #155646 hat das schon erledigt...
Diese Anmerkungen hast aber vermutlich nur Du. In. § 218 Abs. 2 ist von sexuellen Handlungen die Rede, unter Umständen, die geeignet sind, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen. Nachts in der Lobau scheitert eine Bestrafung schon an der unmittelbaren Wahrnehmbarkeit. Und kein seriöser Rechtsprofessor würde sich in seinem Kommentar dazu versteigen, von theoretischer Wahrnehmbarkeit zu schreiben. Das gibt der Text des Paragraphen nicht her.
Das kannst Du leicht behaupten, es ist nicht nachprüfbar.
Ist es nicht eher so, dass es für Polizisten, die ständig Anzeigen machen, die dann in der StA eingestellt werden, beruflich unangenehm werden kann?
So ist es. Und die meisten zahlen halt und sind froh, keine Scherereien zu haben. Ich hab's schon in früheren Threads erwähnt, natürlich ist ein LVwG-Verfahren nicht angenehm, es kostet Zeit, i.d.R. während der Arbeitszeit, d.h. der Chef erfährt davon, und wenn man einen Anwalt nimmt, zahlt ihn auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung nicht, und selbst wenn man gewinnt, werden die Kosten nicht ersetzt. Zusätzlich ist man mit Namen aktenkundig, dass man sich nachts in der Lobau zwecks Suche nach sexuellen Abenteuern herumtreibt. Das ist wirklich nicht jedermanns Sache.
All das gibt der Polizei natürlich die Macht, sich am Rande der Legalität zu bewegen. Das ist prinzipiell bedenklich.
Dass teure Polizeiressourcen aus Steuerzahlersicht effektiver verwendet werden können als auf der Suche nach pöhsem (einvernehmlichem) Sex am menschenleeren Stadtrand von Wien, sei noch zusätzlich erwähnt.
Ich muss Dich leider ein bisserl korrigieren. Ein Organmandat muss sofort in bar bezahlt werden, ansonsten gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren (oder gar nix).
Ein bisserl wirr, oder?Tja steht jedoch so. So wie jeder der "Corona-Spucker" nach §178 StGB angezeigt wird. Unabhängig davon ob er es hat oder nicht. Auch sie Verurteilung ist unabhängig davon ob er es hat oder nicht.
Na pfau, das hat ja eine sensationelle Aussagekraft, angesichts der Größe der Donaustadt und angesichts der Vielzahl an Sexualdelikten, die es so gibt.Brauchst dir nur für den entsprechenden Bezirk ansehen wie viele Sexualdelikte angezeigt werden.
Einen Ladendieb darf er schon anzeigen. Mich des Ladendiebstahls bezichtigen, obwohl ich nicht gestohlen habe, schon weniger. Und zehn Unschuldige hintereinander des Ladendiebstahls bezichtigen, das könnte schon problematisch werden.Was soll da unangenehm werden? Da dürfte kein Polizist mehr einen Ladendieb zb anzeigen.
Das stimmt natürlich nicht. Wäre ja auch ein Wahnsinn.auch im WLSG genügt die öffentliche Wahrnehmbarkeit unabhängig davon ob es wahrgenommen wird oder nicht.
Wer sollte sich darüber beschweren, dass nachts in der Lobau keine Polizei-Überstunden zwecks Jagd auf vermeintliche Anstandsverletzer aufgewendet werden? Dort treiben sich nachts nur die herum, die auf der Suche nach sexuellen Abenteuern sind. Die Lobau ist nicht deswegen zum Dogging-Gebiet geworden, weil sie so schön grün ist, sondern v.a. weil sie so abgelegen ist.Und wer anderer ruft wieder an und beschwert sich, dass die Polizei genau das nicht macht.
Das hast Du ausnahmsweise recht. Eine Organstrafverfügung kann auch mit Erlagschein eingehoben werden, z.B. ist das bei Parkstrafen so üblich. Wenn die Identität des "Täters" nicht bekannt ist und auch kein Autokennzeichen vorliegt, wäre es natürlich originell.Wieder falsch.
So ist die Rechtslage.Ein bisserl wirr, oder?
Na pfau, das hat ja eine sensationelle Aussagekraft, angesichts der Größe der Donaustadt und angesichts der Vielzahl an Sexualdelikten, die es so gibt.
Einen Ladendieb darf er schon anzeigen. Mich des Ladendiebstahls bezichtigen, obwohl ich nicht gestohlen habe, schon weniger. Und zehn Unschuldige hintereinander des Ladendiebstahls bezichtigen, das könnte schon problematisch werden.
Das stimmt natürlich nicht. Wäre ja auch ein Wahnsinn.
Wer sollte sich darüber beschweren, dass nachts in der Lobau keine Polizei-Überstunden zwecks Jagd auf vermeintliche Anstandsverletzer aufgewendet werden? Dort treiben sich nachts nur die herum, die auf der Suche nach sexuellen Abenteuern sind. Die Lobau ist nicht deswegen zum Dogging-Gebiet geworden, weil sie so schön grün ist, sondern v.a. weil sie so abgelegen ist.
Das hast Du ausnahmsweise recht. Eine Organstrafverfügung kann auch mit Erlagschein eingehoben werden, z.B. ist das bei Parkstrafen so üblich. Wenn die Identität des "Täters" nicht bekannt ist und auch kein Autokennzeichen vorliegt, wäre es natürlich originell.
@Mitglied #473739, ..ist in den Covid- Threads nix mehr los?
Ja sorry … aber ganz abwegig ist die Diskussion in diesem Thread nicht. Es ist leider Tatsache, dass in der Lobau Polizei unterwegs ist - und daher kann es möglicherweise für manche von Nutzen sein, ein bissl was über die Rechtslage zu wissen. Wie man an den "Corona-Strafen" sieht, die einen haben anstandslos mehrere hundert Euro gezahlt, die anderen haben sich rechtlich zur Wehr gesetzt und die Strafe komplett erlassen bekommen. Der größte Gegner eines willkürlich handelnden Beamten ist der informierte Bürger.Könnt ihr diese doofe Diskussion nicht einstellen? Es geht hier um Lustvolle treffen zu arrangieren und nicht darum wer was straft und wer ned oder welche Strafmöglichkeiten es gibt, diskutiert privat oder macht euch nen Thread dazu, aber hier hat das meiner Meinung nach nix verloren.