Outdoor Lobau 2020

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Dann wende dich doch ans zuständige SPK Kommando bzw an die LPD Wien und erklär ihnen, dass die Beamten falsch arbeiten :hahaha:

Aber wahrscheinlich hast den Satz mit "theoretisch wahrnehmbar" einfach nicht verstanden.
Wo genau steht dieser Satz?

Die Beamten sind ja eh am Rande der Legalität tätig, das habe ich ja nicht abgestritten. Aber sie zeigen eben nie nach § 218 StGB an, weil sie wissen, dass diese Bestimmung nachts in der Lobau nicht anwendbar ist. Sie stellen immer nur Geldstrafen wegen einer Verwaltungsübertretung namens "Anstandsverletzung" aus. Soweit bekannt, tun sie dies in Form von Organmandaten, d.h. es wurde vermutlich noch nie verwaltungsgerichtlich überprüft, ob das Vorgehen korrekt war.
 
Wo genau steht dieser Satz?

Die Beamten sind ja eh am Rande der Legalität tätig, das habe ich ja nicht abgestritten. Aber sie zeigen eben nie nach § 218 StGB an, weil sie wissen, dass diese Bestimmung nachts in der Lobau nicht anwendbar ist. Sie stellen immer nur Geldstrafen wegen einer Verwaltungsübertretung namens "Anstandsverletzung" aus. Soweit bekannt, tun sie dies in Form von Organmandaten, d.h. es wurde vermutlich noch nie verwaltungsgerichtlich überprüft, ob das Vorgehen korrekt war.

In den Anmerkungen zum Absatz 2.

"Soweit bekannt" - tja da dürfte vieles nicht bekannt sein bei dir. Natürlich wird auch nach § 218 angezeigt. Da wird nichts von Tages- oder Nachtzeit erwähnt, sondern rein die theoretische Wahrnehmbarkeit. Da sie natürlich auch Menschen sind und wissen dass so eine Anzeige nachdem StGB nicht gerade angenehm ist, verzichtet man des Nächtens halt, illegaler Weise, auf solche eine Anzeige.

Zur Anstandsverletzung noch, der Großteil hat Frau und Kinder daheim und fleht die Beamten an ein Organmandant bezahlen zu dürfen ;)
 
Wo genau steht dieser Satz?

Die Beamten sind ja eh am Rande der Legalität tätig, das habe ich ja nicht abgestritten. Aber sie zeigen eben nie nach § 218 StGB an, weil sie wissen, dass diese Bestimmung nachts in der Lobau nicht anwendbar ist. Sie stellen immer nur Geldstrafen wegen einer Verwaltungsübertretung namens "Anstandsverletzung" aus. Soweit bekannt, tun sie dies in Form von Organmandaten, d.h. es wurde vermutlich noch nie verwaltungsgerichtlich überprüft, ob das Vorgehen korrekt war.

Aber ist es nicht so, dass, wenn man ein Organmandat nicht bezahlt, eine Anzeige erstattet werden MUSS und ein Verfahren, endend mit einem anfechtbaren Bescheid, folgen MUSS?
 
Wenn sie zuerst ein Strafmandate wg "Anstandsverletzung" ausstellen wollten, können sie nicht auf einmal nach § 218 anzeigen, denke ich... Das wäre ja vollkommene Willkür! Nicht ausgeschlossen in der "Bananenrepublik", wenn man schon bei einem Einsatz gegen lästige Demonstranten an eine "Scheinhinrichtung" denken musste...
 
In den Anmerkungen zum Absatz 2.
Diese Anmerkungen hast aber vermutlich nur Du. In. § 218 Abs. 2 ist von sexuellen Handlungen die Rede, unter Umständen, die geeignet sind, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen. Nachts in der Lobau scheitert eine Bestrafung schon an der unmittelbaren Wahrnehmbarkeit. Und kein seriöser Rechtsprofessor würde sich in seinem Kommentar dazu versteigen, von theoretischer Wahrnehmbarkeit zu schreiben. Das gibt der Text des Paragraphen nicht her. Die Strafgerichte befassen sich glücklicherweise nicht mit theoretisch möglichen, sondern nur praktisch begangenen Straftaten. Die OGH-Urteile zum § 218 Abs. 2 sprechen auch eine eindeutige Sprache. Da waren nie Verurteilungen dabei, die auch nur annähernd einer Situation wie nachts in der Lobau ähneln.

"Soweit bekannt" - tja da dürfte vieles nicht bekannt sein bei dir. Natürlich wird auch nach § 218 angezeigt. Da wird nichts von Tages- oder Nachtzeit erwähnt, sondern rein die theoretische Wahrnehmbarkeit.
Das kannst Du leicht behaupten, es ist nicht nachprüfbar.

Da sie natürlich auch Menschen sind und wissen dass so eine Anzeige nachdem StGB nicht gerade angenehm ist, verzichtet man des Nächtens halt, illegaler Weise, auf solche eine Anzeige.
Ach wie nett ;)
Ist es nicht eher so, dass es für Polizisten, die ständig Anzeigen machen, die dann in der StA eingestellt werden, beruflich unangenehm werden kann?

Zur Anstandsverletzung noch, der Großteil hat Frau und Kinder daheim und fleht die Beamten an ein Organmandant bezahlen zu dürfen ;)
Aber ist es nicht so, dass, wenn man ein Organmandat nicht bezahlt, eine Anzeige erstattet werden MUSS und ein Verfahren, endend mit einem anfechtbaren Bescheid, folgen MUSS?
So ist es. Und die meisten zahlen halt und sind froh, keine Scherereien zu haben. Ich hab's schon in früheren Threads erwähnt, natürlich ist ein LVwG-Verfahren nicht angenehm, es kostet Zeit, i.d.R. während der Arbeitszeit, d.h. der Chef erfährt davon, und wenn man einen Anwalt nimmt, zahlt ihn auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung nicht, und selbst wenn man gewinnt, werden die Kosten nicht ersetzt. Zusätzlich ist man mit Namen aktenkundig, dass man sich nachts in der Lobau zwecks Suche nach sexuellen Abenteuern herumtreibt. Das ist wirklich nicht jedermanns Sache.
All das gibt der Polizei natürlich die Macht, sich am Rande der Legalität zu bewegen. Das ist prinzipiell bedenklich.

Dass teure Polizeiressourcen aus Steuerzahlersicht effektiver verwendet werden können als auf der Suche nach pöhsem (einvernehmlichem) Sex am menschenleeren Stadtrand von Wien, sei noch zusätzlich erwähnt.
 
Wenn sie zuerst ein Strafmandate wg "Anstandsverletzung" ausstellen wollten, können sie nicht auf einmal nach § 218 anzeigen, denke ich... Das wäre ja vollkommene Willkür! Nicht ausgeschlossen in der "Bananenrepublik", wenn man schon bei einem Einsatz gegen lästige Demonstranten an eine "Scheinhinrichtung" denken musste...
Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?

Oh, ich sehe, @Mitglied #155646 hat das schon erledigt...
 
Hallooo!!
Zu was führt diese diskussion?
Zu nichts!
Also lasst diese Klugscheisserei und widmed euch schöneren Dingen.
 
Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?

Oh, ich sehe, @Mitglied #155646 hat das schon erledigt...
Ich muss Dich leider ein bisserl korrigieren. Ein Organmandat muss sofort in bar bezahlt werden, ansonsten gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren (oder gar nix).
 
Nein, muss nicht §218 sein. Aber auch eine Anstandsverletzung führt, wenn das Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wirdmit einer pol. Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Mir freier Beweiswürdigung und der Möglichkeit, einen als unrecht empfundenen Beschluss/Bescheid dann bei der nächsthöheren Instanz zu bekämpfen. Oder?

Oh, ich sehe, @Mitglied #155646 hat das schon erledigt...

Das Problem bei einer Anfechtung einer Anonymverfügung keine tatsächlicher Beanstandungsgrund angegeben wird, steht dann ja nur Anstandsverletzung drauf, das kann dann vom Polizisten so umgeschrieben werden das man ins Hintertreffen gelangt, und es schwer bis Unmöglich wird einen Widerspruch einbringen zu können.
Aber wir sollten dieses Thema hier wirklich wieder beenden oder in einen neuen Seite weiter behandeln, sonst haben sie ja erreicht was sie ja wollten, das sich keiner mehr in die Lobau traut.
 
Diese Anmerkungen hast aber vermutlich nur Du. In. § 218 Abs. 2 ist von sexuellen Handlungen die Rede, unter Umständen, die geeignet sind, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen. Nachts in der Lobau scheitert eine Bestrafung schon an der unmittelbaren Wahrnehmbarkeit. Und kein seriöser Rechtsprofessor würde sich in seinem Kommentar dazu versteigen, von theoretischer Wahrnehmbarkeit zu schreiben. Das gibt der Text des Paragraphen nicht her.

Tja steht jedoch so. So wie jeder der "Corona-Spucker" nach §178 StGB angezeigt wird. Unabhängig davon ob er es hat oder nicht. Auch sie Verurteilung ist unabhängig davon ob er es hat oder nicht.




Das kannst Du leicht behaupten, es ist nicht nachprüfbar.

Brauchst dir nur für den entsprechenden Bezirk ansehen wie viele Sexualdelikte angezeigt werden.

Ist es nicht eher so, dass es für Polizisten, die ständig Anzeigen machen, die dann in der StA eingestellt werden, beruflich unangenehm werden kann?

Was soll da unangenehm werden? Da dürfte kein Polizist mehr einen Ladendieb zb anzeigen.

So ist es. Und die meisten zahlen halt und sind froh, keine Scherereien zu haben. Ich hab's schon in früheren Threads erwähnt, natürlich ist ein LVwG-Verfahren nicht angenehm, es kostet Zeit, i.d.R. während der Arbeitszeit, d.h. der Chef erfährt davon, und wenn man einen Anwalt nimmt, zahlt ihn auch eine etwaige Rechtsschutzversicherung nicht, und selbst wenn man gewinnt, werden die Kosten nicht ersetzt. Zusätzlich ist man mit Namen aktenkundig, dass man sich nachts in der Lobau zwecks Suche nach sexuellen Abenteuern herumtreibt. Das ist wirklich nicht jedermanns Sache.
All das gibt der Polizei natürlich die Macht, sich am Rande der Legalität zu bewegen. Das ist prinzipiell bedenklich.

:kopfklatsch: auch im WLSG genügt die öffentliche Wahrnehmbarkeit unabhängig davon ob es wahrgenommen wird oder nicht.
Nicht so SPG, dort muss es zwingend von anderen wahrgenommen werden für die Strafbarkeit.

Dass teure Polizeiressourcen aus Steuerzahlersicht effektiver verwendet werden können als auf der Suche nach pöhsem (einvernehmlichem) Sex am menschenleeren Stadtrand von Wien, sei noch zusätzlich erwähnt.

Und wer anderer ruft wieder an und beschwert sich, dass die Polizei genau das nicht macht. Die Polizei ist halt für alles zuständig und es gibt halt immer Leute die meinen es gibt wichtigeres und vor allem die meinen es besser zu wissen.


Ich muss Dich leider ein bisserl korrigieren. Ein Organmandat muss sofort in bar bezahlt werden, ansonsten gibt's ein Verwaltungsstrafverfahren (oder gar nix).

Wieder falsch. Lass es doch einfach bleiben!
 
Ich wusste garnicht das das hier jetzt ein Thread für werdende Rechtsanwälte oder die , die es gern werden wollen aber nicht können ..., ist ^^ könnte man vielleicht hierfür einen eigen Beitrag eröffnen ? Super . Danke !
 
Könnt ihr diese doofe Diskussion nicht einstellen? Es geht hier um Lustvolle treffen zu arrangieren und nicht darum wer was straft und wer ned oder welche Strafmöglichkeiten es gibt, diskutiert privat oder macht euch nen Thread dazu, aber hier hat das meiner Meinung nach nix verloren. :shock::down::esreicht:
 
Tja steht jedoch so. So wie jeder der "Corona-Spucker" nach §178 StGB angezeigt wird. Unabhängig davon ob er es hat oder nicht. Auch sie Verurteilung ist unabhängig davon ob er es hat oder nicht.
Ein bisserl wirr, oder? :hmm:

Brauchst dir nur für den entsprechenden Bezirk ansehen wie viele Sexualdelikte angezeigt werden.
Na pfau, das hat ja eine sensationelle Aussagekraft, angesichts der Größe der Donaustadt und angesichts der Vielzahl an Sexualdelikten, die es so gibt.

Was soll da unangenehm werden? Da dürfte kein Polizist mehr einen Ladendieb zb anzeigen.
Einen Ladendieb darf er schon anzeigen. Mich des Ladendiebstahls bezichtigen, obwohl ich nicht gestohlen habe, schon weniger. Und zehn Unschuldige hintereinander des Ladendiebstahls bezichtigen, das könnte schon problematisch werden.
:kopfklatsch: auch im WLSG genügt die öffentliche Wahrnehmbarkeit unabhängig davon ob es wahrgenommen wird oder nicht.
Das stimmt natürlich nicht. Wäre ja auch ein Wahnsinn.

Und wer anderer ruft wieder an und beschwert sich, dass die Polizei genau das nicht macht.
Wer sollte sich darüber beschweren, dass nachts in der Lobau keine Polizei-Überstunden zwecks Jagd auf vermeintliche Anstandsverletzer aufgewendet werden? Dort treiben sich nachts nur die herum, die auf der Suche nach sexuellen Abenteuern sind. Die Lobau ist nicht deswegen zum Dogging-Gebiet geworden, weil sie so schön grün ist, sondern v.a. weil sie so abgelegen ist.

Das hast Du ausnahmsweise recht. Eine Organstrafverfügung kann auch mit Erlagschein eingehoben werden, z.B. ist das bei Parkstrafen so üblich. Wenn die Identität des "Täters" nicht bekannt ist und auch kein Autokennzeichen vorliegt, wäre es natürlich originell.
 
Ein bisserl wirr, oder? :hmm:
So ist die Rechtslage.

Na pfau, das hat ja eine sensationelle Aussagekraft, angesichts der Größe der Donaustadt und angesichts der Vielzahl an Sexualdelikten, die es so gibt.

Das kann man sich selbst leicht ausrechnen wenn du eine pro Kopf Berechnung machst ;)

Einen Ladendieb darf er schon anzeigen. Mich des Ladendiebstahls bezichtigen, obwohl ich nicht gestohlen habe, schon weniger. Und zehn Unschuldige hintereinander des Ladendiebstahls bezichtigen, das könnte schon problematisch werden.

Du hast nur von der Einstellung des Verfahrens gesprochen. Aber mir wäre kein Fall bekannt, bei dem ein Polizist wegen dieses angezeigten Deliktes Probleme bekommen hat.

Das stimmt natürlich nicht. Wäre ja auch ein Wahnsinn.

Find dich damit ab, es ist so.

Wer sollte sich darüber beschweren, dass nachts in der Lobau keine Polizei-Überstunden zwecks Jagd auf vermeintliche Anstandsverletzer aufgewendet werden? Dort treiben sich nachts nur die herum, die auf der Suche nach sexuellen Abenteuern sind. Die Lobau ist nicht deswegen zum Dogging-Gebiet geworden, weil sie so schön grün ist, sondern v.a. weil sie so abgelegen ist.

Wer sagt das dies auf Überstunden basiert? Es gibt auch genügend die sich nicht an die Regeln des Abstandes halten und dann gibt's darüber beschwerden. Zugegeben unter Tags mehr als in der Nacht. Aber dass das so ist dort, darüber ist halt auch nicht jeder Verantwortliche darüber erfreut.

Das hast Du ausnahmsweise recht. Eine Organstrafverfügung kann auch mit Erlagschein eingehoben werden, z.B. ist das bei Parkstrafen so üblich. Wenn die Identität des "Täters" nicht bekannt ist und auch kein Autokennzeichen vorliegt, wäre es natürlich originell.

Gibt auch noch andere Möglichkeiten, aber da du meinst zu wissen wie der Hase läuft, wirst schon drauf kommen ;)
 
Könnt ihr diese doofe Diskussion nicht einstellen? Es geht hier um Lustvolle treffen zu arrangieren und nicht darum wer was straft und wer ned oder welche Strafmöglichkeiten es gibt, diskutiert privat oder macht euch nen Thread dazu, aber hier hat das meiner Meinung nach nix verloren. :shock::down::esreicht:
Ja sorry … aber ganz abwegig ist die Diskussion in diesem Thread nicht. Es ist leider Tatsache, dass in der Lobau Polizei unterwegs ist - und daher kann es möglicherweise für manche von Nutzen sein, ein bissl was über die Rechtslage zu wissen. Wie man an den "Corona-Strafen" sieht, die einen haben anstandslos mehrere hundert Euro gezahlt, die anderen haben sich rechtlich zur Wehr gesetzt und die Strafe komplett erlassen bekommen. Der größte Gegner eines willkürlich handelnden Beamten ist der informierte Bürger.
Nur um nicht falsch verstanden zu werden, wehren kann man sich natürlich immer nur im Nachhinein, und immer nur juristisch. Im Zuge der Amtshandlung muss man sich den Anordnungen der Polizei grundsätzlich beugen, sonst ist man im Bereich des Widerstands gegen die Staatsgewalt.
 
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