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die Matratze schaut a bisl grindig aus gg
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Das aber doch m.E. nur, wenn einer der beiden unter und der andere altersmässig über dem Schutzalter ist. @Mitglied #155646 wird das wohl genauer darstellen können...Naja bei 2 Männern gibt es noch den Paragraphen unzucht mit gleichgeschlechtlichen...glaub aber eher das das der Grund die alkoholiesierung war. Und für das Hotelzimmer zuhaus nüchterung kommt noch die Rechnung dazu...
Was soll denn das für ein Paragraph sein? "Unzucht mit Gleichgeschlechtlichen" ist doch schon lange nicht mehr strafbar.Naja bei 2 Männern gibt es noch den Paragraphen unzucht mit gleichgeschlechtlichen...glaub aber eher das das der Grund die alkoholiesierung war. Und für das Hotelzimmer zuhaus nüchterung kommt noch die Rechnung dazu...
Ja, aber da gibt's keinen Unterschied zwischen Homo und Hetero. Und ich nehme nicht an, dass @Mitglied #329724 mit einem Unter-14jährigen gefickt hat.Das aber doch m.E. nur, wenn einer der beiden unter und der andere altersmässig über dem Schutzalter ist. @Mitglied #155646 wird das wohl genauer darstellen können...
Ja ich war so besoffen gestern ich kann mich an nix erinnern.. ausnüchterungszelle und dann gleich wieder hin mit dem bus in richtung raffineriestr
So mir reichts .mit lobau, wurde gestern festgenommen dort als ich mich mit einem herren vergnügt habe meine outdoor karriere habe ich hiermit gestern beendet ... bin abgeführt worden wie Fritzl in seinen besten zeiten
Ja ich war so besoffen gestern ich kann mich an nix erinnern.. ausnüchterungszelle und dann gleich wieder hin mit dem bus in richtung raffineriestr
Das ist jetzt eine neue Eskalationsstufe. Da würden mich ebenfalls die Hintergründe interessieren, weil nur wegen Fickens festgenommen zu werden, das erinnert ja fast an amerikanische Methoden.
Wird ziemlich genau auf das herauslaufen, da können sie ja auch die Strafe höher setzen als als mit den Gummiparagrafen der Anstandsverletzung, selbst in der Nacht wenn nur das einschlägige Publikum vorhanden ist, und man nur den Anstand gegen die Zivilpolizei verletzt, die einen auch noch dazu animiert.Naja, noch gelten die Coronaregeln für nicht miteinander im Haushalt lebende Personen, daher können sie dort auch einschreiten...
Das wären dann aber Verwaltungsübertretungen, die nur in sehr groben Ausnahmefällen Festnahmen rechtfertigen. Aber @Mitglied #329724 hat ja selbst geschrieben, dass er ang'soffen war, wer weiß was er denen gesagt hat .Naja, noch gelten die Coronaregeln für nicht miteinander im Haushalt lebende Personen, daher können sie dort auch einschreiten...
Als Veranstaltung gilt eine Zusammenkunft aber erst dann, wenn sie nach dem Veranstaltungsgesetz angemeldet wird. Wenn Du das machen willst, viel Spaß . Berichte uns dann aber bitte in allen Details von Deinen Erfahrungen mit dem Magistrat in dieser Sache .Laut Coronaregelung dürfen Veranstaltungen bis 100 Leute im Freien bis 500 Leute stattfinden, daher gilt dies leider nicht mehr. Oder müssen die 100 bzw. 500 jz im selben Haushalt leben??? Wohl kaum.