Asia Massage-Lisi

was genau willst jetzt damit sagen?
Wahrscheinlich wissen die meisten nicht, das ma für einen Getränkeausschank eine extra Genehmigung haben muss, daher wird sie auch nicht jeder zu sehen bekommen. ;) daher manchmal lieber gold.
 
Ich habe bei Li Si für ein Getränk an der Bar noch nie bezahlt. Braucht man für eine Einladung auch eine Genehmigung?
 
Getränkeausschank eine extra Genehmigung
Ich habe bei Li Si für ein Getränk an der Bar noch nie bezahlt
ich eben auch nicht; und ich glaub auch generell nicht, daß für die dort ausgegebenen Getränke irgendjemand je bezahlen mußte. LiSi sieht das offenbar mit dem Preis für's angebotene Service mit-abgedeckt.
Ob trotzdem eine Genehmigung dafür benötigt wird - keine Ahnung, bin kein Jurist (abgesehen davon, daß LiSi, wenn nötig, vielleicht eh eine solche hat).

Wobei sich hier die Frage stellt: so gut wie in jedem "Massage"-Studio wird der Kunde gefragt, was er trinken will. Heißt das jetzt, ohne spezielle Genehmigung dürfte diese Frage gar nicht gestellt und keinerlei Getränk überreicht werden (und sei es nur ein Glas Leitungswasser, wie ich es meist wähle) ?
 
man:down: bekommt in fast jedem studio - auch in wohnungen - ein getränk ... gratis!
und wenn es bei lisi im haus eine bereits bestehende bar gibt, so trinkt man:down: eben dort das getränk
 
ich weiss nicht,aber wo liegt das problem? ist doch nett von ihr,wenn sie den gästen noch ein getränk anbietet ! ich glaube ,jeder bietet ,wenn er gäste hat,ein getränk an ! oder ?
 
ohne spezielle Genehmigung dürfte diese Frage gar nicht gestellt und keinerlei Getränk überreicht werden
Unterscheidet sich erstens mal in Flasche oder Ausschank, bei dem einen brauchst bestimmte Anlagen-genehmigungen , beim anderen reicht "Kleines Gewerbe " erhältlich bei der WKO.

hier nicht.

irgendjemand je bezahlen
Hier geht es nicht um bezahlen, das würde dann das FA betreffen.

Es gibt nochmehr komische Reglungen, Beispiel Mädels, ich darf ihnen Getränke nicht kostenlos zur Verfügung stellen.
 
Von bezahlen hat übrigens niemand gesprochen.
eh nicht, genau das ist ja der Punkt.
Und hier bin ich eben juristisch unwissend, ob selbst für die Gratisausgabe von Getränken (im simpelsten Fall, der zumeist z.B. für mich zutrifft: eines Glases Leitungswasser) eine Genehmigung notwendig ist.
 
Es gibt nochmehr komische Reglungen

Du sagst es; in Österreich gibt's haufenweise "komische Regelungen", in allen Bereichen. Daß wir ein völlig überreguliertes Land sind, ist ja eh nix Neues. Aber der österreichische Beamten-Wasserkopf braucht ja Beschäftigung, sonst würden viele der unzähligen Beamten nicht nur einen halben Tag in die Luft schauen, sondern hätten überhaupt nix zu tun. Das nur so nebenbei bemerkt, wenn auch bereits off-topic.
 
Seitenweise Mutmaßungen.. Dabei macht es uns Tante Google so einfach

WKO

Gratisausschank durch alle Gewerbetreibenden

Jeder Gewerbetreibende darf unentgeltlich (alkoholische und nichtalkoholische) Getränke ausschenken, wenn

  • dafür nicht geworben wird
  • keine zusätzlichen Hilfskräfte für den Ausschank verwendet werden und
  • der Ausschank in den Geschäftsräumlichkeiten stattfindet, also dafür keine eigenen nur dem Ausschank dienenden Räume verwendet werden.
 
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