Mietrecht bzw. keine Rechte...

Da ist der Vermieter aber auch doof, wenn er Wohnungsschlüssel herausgibt, ohne dass zumindest Kaution bezahlt wird.

Kaution sind heisse drei Monatsmieten - und danach?!?

mietrecht - wenig rechte für den vermieter und viele rechte für den mieter

Und trotzdem wird immer wieder diskutiert, dass Mieter mehr Schutz benötigen. Und was ist mit den Vermietern?!?
 
ich will ned mehr recht haben, als vermieter...
des einzige was geändert gehört, ist die lange zeit zum urteil auf dem zivilrechtsweg.
das müsste so schnell, wie eine einstweilige verfügung, passieren..
 
Jojo der Tiger, was der immer mit die Arschwarzen hat?;)

Er verwendet manchmal deftigere Ausdrücke, um sich dann mit 'mea culpa' zu entschuldigen. Der Einwurf hatte mit dem Thread nichts zu tun.

Kack dich ned an, es Leben ist nunmal kein rosaroter Ponyhof. Und wenn'st mich meinst, dann schreib auch das't mich meinst und seicherl da ned um den heissen Brei herum ... ;)
 
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Nachdem hier ja einige Vermieter vertreten sind....ein wichtige Frage punkto Ausmalen:

von vielen Seiten höre ich das man seit cirka 3 Jahren nicht mehr ausmalen muss beim auszug. in einigen wenigen Fällen aber doch (da kommt das MRG nur zum Teil zur Anwendung)
du gibt es die unterschiedlichsten Argumente von beiden Parteien.

kann jemand das "Geheimnis" ausmalen mit wenigen worten definieren?

ich war bisher bei meinem Anwalt dbgl. fragen
ich war bei der MV fragen
und ich war bei der Schlichtungsstelle fragen
= 3 verschiedene Aussagen :daumen:

und vermieter hat natürlich eine eigene 4te Aussage.

im I-Net habe ich schon alle Seiten gequält ......

gerne auch per PN.

LG Charin
 
Nachdem hier ja einige Vermieter vertreten sind....ein wichtige Frage punkto Ausmalen:

von vielen Seiten höre ich das man seit cirka 3 Jahren nicht mehr ausmalen muss beim auszug. in einigen wenigen Fällen aber doch (da kommt das MRG nur zum Teil zur Anwendung)
du gibt es die unterschiedlichsten Argumente von beiden Parteien.

kann jemand das "Geheimnis" ausmalen mit wenigen worten definieren?

ich war bisher bei meinem Anwalt dbgl. fragen
ich war bei der MV fragen
und ich war bei der Schlichtungsstelle fragen
= 3 verschiedene Aussagen :daumen:

und vermieter hat natürlich eine eigene 4te Aussage.

im I-Net habe ich schon alle Seiten gequält ......

gerne auch per PN.

LG Charin

also...bei mir braucht keiner ausmalen....der mieter übernimmt sowies ausschaut...
wenn er gusto hat, kann ers ausmalen...beim ausziehen braucht ers nimmer...
ich kenne diese unterschiedlichen ansichten, drum tu ich mir das garned an..

ähnliche probleme gibts bei der gasthermen regelung....
 
wie schon chris schreibt für was zum schluss ausmalen der nächste machts eh selber wieder wie er will also farbe für umsonst
 
ich will ned mehr recht haben, als vermieter...
Manche Vermieter wollen das schon. Z.Bsp. Einen Mieter kündigen können, wenn er Gerümpel im Stiegenhaus lagert, wenn er bis drei in der früh laute Musik spielt, wenn er so gut wie nie in der Wohnung in der Wohnung ist und diese untervermietet, oder wenn er die Wohnung an Verwandte weitergibt. Weiters würden manche gerne nur auf zwei Jahre vermieten, geht aber nicht im Anwendungsbereich des MRG.

Und trotzdem wird immer wieder diskutiert, dass Mieter mehr Schutz benötigen.
Vom Gesetz her, haben die Mieter jeden erdenklichen Schutz. Nur wissen viele nicht über ihre Rechte Bescheid.

Und was ist mit den Vermietern?!?
Die haben vom Gesetz und von der Rechtssprechung gesehen einen schweren Stand, wissen aber meistens sehr genau Bescheid. Trotzdem schikanieren einige wenige Vermieter ihre Mieter. Meistens jene, die niedrige Altverträge haben und unkündbar sind. Einen guten Mieter, der ordentlich zahlt, wird keiner schikanieren.

wie schon chris schreibt für was zum schluss ausmalen
Eine Braut schmückt man bevor sie verheiratet werden soll. Ein Auto wäscht man, bevor es verkauft werden soll.

Nachdem hier ja einige Vermieter vertreten sind....ein wichtige Frage punkto Ausmalen:

von vielen Seiten höre ich das man seit cirka 3 Jahren nicht mehr ausmalen muss beim auszug.
Das hängt unter anderem davon ab, ob der Vermieter gerwerblich oder privat ist. Das Beispiel eignet sich aber gut zur Illustration, wie schlecht der Vermieter gestellt ist. Es kann nämlich im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, dass der Mieter sich zum Ausmalen verpflichtet. Der OGH hat festgestellt, dass solche Vereinbarungen ungültig sind. Das heisst, wenn sich zwei Erwachsene Menschen in diesem Land untereinander etwas ausmachen, gilt das nicht.:fragezeichen:
 
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Vom Gesetz her, haben die Mieter jeden erdenklichen Schutz. Nur wissen viele nicht über ihre Rechte Bescheid.

Ich merks gerade - Ich bin vor nem Monat in meine neue Wohnung gezogen, von der ich eigentlich total begeistert bin und hab nach dem Einzug bemerkt, dass die Fenster total undicht sind (wenn man im Bett liegt, das unter dem -geschlossenen - Fenster steht, glaubt man, man liegt unterm gekippten Fenster), zudem geht die Zündflamme in der Gasheizung (wovon übrigens ein Gerät dafür gedacht ist, die ganze Wohnung zu heizen) nach 10-15 Minuten heizen aus.
Eine blöööde Kombination :roll:
Ich hab versucht, die Fenster mit Dichtungsprofilen abzudichten, das hat nicht wirklich einen Effekt gehabt.
Jetzt hab ich den Vermieter schriftlich - und zwar mittels eingeschriebenen Briefes - auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und um Veranlassung der Behebung gebeten.

Sollte das nichts bringen, werd ich mich an eine dafür geeignete Stelle wenden - was viele nicht verstehen und mich fragen, ob das mein Ernst ist... :kopfklatsch:
 
Es kann nämlich im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, dass der Mieter sich zum Ausmalen verpflichtet. Der OGH hat festgestellt, dass solche Vereinbarungen ungültig sind. Das heisst, wenn sich zwei Erwachsene Menschen in diesem Land untereinander etwas ausmachen, gilt das nicht.:fragezeichen:

Und das ist auch gut so. Damit wird verhindert, das Menschen die viell. ned so schlau sind, von Schlaueren die sich über's Gesetz stellen wollen, über'n Tisch 'zogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
angeblich gibt es aber sonderregelungen die von dem unberührt sind.......cirka 100.000 Häuser in Wien.
kann jemand dazu was sagen?
 
Also mit dem ausmalen ist es so eine Sache...
wenn die Wohnung in knalligen Farben ausgemalt wurde, würde man als neuer Mieter schön schauen, wenn man so eine Wohnung übernimmt...:shock:

Wenn man nicht ausmalen will, dann kann oder wird der Vermieter einen professionellen Malerbetrieb beauftragen und von der Kaution abziehen, schließlich kann man klagen...

als was würde man in diesem Fall machen... :hmm:

na eh klar, 2 Kübeln Farbe kaufen und ausmalen...
 
Und das ist auch gut so. Damit wird verhindert, das Menschen die viell. ned so schlau sind, von Schlaueren die sich über's Gesetz stellen wollen, über'n Tisch 'zogen werden.
Im Falle des Ausmalens hat das wenig mit über den Tisch ziehen zu tun. Wenn ein Mieter zusagt, dass er beim Ausziehen die Wohnung ausmalt, dann sollte er das auch einhalten müssen. Er hätte das ja nicht zusagen brauchen oder die Wohnung überhaupt nicht anmieten brauchen.
 
Also mit dem ausmalen ist es so eine Sache...
wenn die Wohnung in knalligen Farben ausgemalt wurde, würde man als neuer Mieter schön schauen, wenn man so eine Wohnung übernimmt...:shock:
Genau, das kannst vergleichen mit einem Restaurantbesuch, wo das Tischtuch schmutzig ist.
 
angeblich gibt es aber sonderregelungen die von dem unberührt sind.......cirka 100.000 Häuser in Wien.
kann jemand dazu was sagen?

Wie gesagt, wenn dein Vermieter privat ist, kann er dich zum Ausmalen verpflichten. Privat, heisst aber nicht unbedingt, dass er eine Privatperson ist. Es kann auch der Herr Meier ein gewerblicher Vermieter sein. Entscheidend ist, dass der Herr Meier nicht mehr als fünf Wohnungen insgesamt vermietet. Dann gilt er als privat und falls eine Verbeinbarung zum Ausmalen getroffen wurde, ist die vom Mieter beim Auszug einzuhalten. Bei einem gewerblichen Vermieter wäre - wie bereits beschrieben - eine solche Vereinbarung nicht einzuhalten auch wenn sie getroffen wurde.
 
Wie gesagt, wenn dein Vermieter privat ist, kann er dich zum Ausmalen verpflichten. Privat, heisst aber nicht unbedingt, dass er eine Privatperson ist. Es kann auch der Herr Meier ein gewerblicher Vermieter sein. Entscheidend ist, dass der Herr Meier nicht mehr als fünf Wohnungen insgesamt vermietet. Dann gilt er als privat und falls eine Verbeinbarung zum Ausmalen getroffen wurde, ist die vom Mieter beim Auszug einzuhalten. Bei einem gewerblichen Vermieter wäre - wie bereits beschrieben - eine solche Vereinbarung nicht einzuhalten auch wenn sie getroffen wurde.

das habe ich auch gehört.
Auch mein Anwalt sagte das ab 5 Wohnung ist der Vermieter gewerblich und ich konsument und damit gilt ausmalen nicht.
DAs habe ich dann der Schlichtungsstelle erzählt und die sagten das sie nicht wissen warum Anwälte sowas "verzapfen". Aus deren sicht hat das ganze nichts mit Konusment / Unternehmer zu tun sondern mit der "reinen" Anwendung des MRG. Wobei bei einer Teilanwendung auch das "Ausmalen" nicht gilt. Laut Schlichtungsstelle gibt es "wenige" sonderregelungen" cirka 100.000 Häuser in wien wo das NICHT gilt.
Herausfinden kann man das in dem man eine offizielle Schlichtung beantragt, das ist für den Mieter kostenlos, und dann muss der Vermieter beweisen warum er glaubt das er eine Sonderregelung hat.
Auch wurde mir von der Schlichtungsstelle gesagt das die Kaution, Basis MRG, nur für Beschädigungen verwendet werden kann / darf. Dh. nicht für ein Ausbleichen der Wandfarbe (Ausnahme grelle Farben und richtige Beschädigungen) wobei Bohrlöcher von Regalen usw,.....NICHT als Beschädigung gelten.
Auch sagte mir die Schlichtungsstelle das die Vermieter immer wieder versuchen dann einen Maler schwarz zu vermitteln usw,.....sprich kosten den mieter zahlen lassen, unabhängig von der Kaution - die kann er nämlich nicht verwenden, um das problem zu lösen.
Genau das hat veruschen beide bei mir. Also Maklerin und Vermieter.
Vermieter sagte: Geh, reden sie doch kurz mit der Maklerin. Die hat ja leute an der Hand wo das sofort erledigt ist. Gut, habe mal die Maklerin gefragt. Antwort: Ich kann Ihnen nur eine Tel. Nr geben.
Laut Schlichtungsstelle ist das genau das typische verhalten dafür kosten, neben der Kaution, dem Mieter aufzuschnallen um immer eine schön ausgemalte Wohnung weitervermieten zu können.

Warum male ich nicht einfach aus?
Weil ich ein Mensch bin der sich nicht besch......lässt = da geht es ums prinzip.
der vermieter ist steuerberater und hat mehrere Wohnungen in Wien. jetzt soll ich ein paar hunderter zahlen damit der keinerlei kosten hat und wieder vom nächsten EUR 7.500,-- pro jahr kassiert? =NEIN (wobei es mit ein paar hunderter nicht getan ist bei offiz. Preisen zwischen 5,50 + 6,50 /m2 Malmeter. Da gehen andere ein Monat dafür arbeiten.

Warum mache ich es nicht selber?
gleiche sache. wenn man etwas "gescheid" macht dann geht das nicht in einem Tag. Was ich angreife mache ich auch gescheid weil sonst interessiert es mich nicht.
Nachdem ich gerade in meiner neuen WG das komplette Bad, sämtliche Boden und Wände neu mache freut mich das in der anderen "alten" WG nicht.

Der Vermieter wird vermutlich die Kaution einbehalten, irgendwelche Beschädigungen erfinden und dann braucht man gute Nerven. DEr sitzt halt am längeren Ast. mir wurde geraten unter Zeugen ein Video in der WG auszunehmen damit keine Beschädigungen nachträglich genmacht werden können. Soweit sind wir mittlerweile. ARG ODeR?

aber wie schon gesagt: in erster Linie ist das eine prinzip Sache die ich nicht einsehe.

dh Geld in die Hand nehmen oder Zeit investieren

bzw. 2 jahre Nervenkrieg.
 
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naja....so ists auch ned...bei der wohnungsübergabe, also gemeinsam mieter und vermieter, wird der zustand der wohnung begutachtet, und gleichzeit die kaution übergeben, so machs ich halt..
 
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das habe ich auch gehört.
Auch mein Anwalt sagte das ab 5 Wohnung ist der Vermieter gewerblich und ich konsument und damit gilt ausmalen nicht.
DAs habe ich dann der Schlichtungsstelle erzählt und die sagten das sie nicht wissen warum Anwälte sowas "verzapfen".
Ich meine, dein Anwalt hat Recht.
Herausfinden kann man das in dem man eine offizielle Schlichtung beantragt, das ist für den Mieter kostenlos, und dann muss der Vermieter beweisen warum er glaubt das er eine Sonderregelung hat.
Wenn der Vermieter Recht hat, dann musst du das Schlichtungsstellenverfahren zahlen. Das war früher anders. Meiner Meinung nach solltest du vorweg klären, ob der Vermieter mehr als 5 Mietwohnungen hat.
 
meiner will auch das übergabe der WG und Geld an einem Tag machen......

bin aber gespannt was passiert wenn dann nicht ausgemalt ist..........
eigentlich kann / darf er die Kaution für Beschädigungen nicht verwenden. Sitzt aber am längeren Ast klarerweise.
 
Ich meine, dein Anwalt hat Recht.

Wenn der Vermieter Recht hat, dann musst du das Schlichtungsstellenverfahren zahlen. Das war früher anders. Meiner Meinung nach solltest du vorweg klären, ob der Vermieter mehr als 5 Mietwohnungen hat.

laut Schlichtungsstelle, Hauptreferent - also nicht irgendjemand der nur Telefon abgehoben hat, kommt hier kein Konsumentenschutzgesetz zum Tragen.
Wie kann man überprüfen ob der Typ mehr als 5 Wohnung hat? Ihn Fragen? :daumen: wäre er ja schön dämlich.
Oder die Maklerin fragen? ist dieselbe Materie.
Ich weiss aus bestimmter quelle das er mind. 7 Wohnung hat. nur wie kann man die Info verwenden? auch weiss ich nicht ob die Wohnungen alle auf seinen Namen gehen? ISt nicht wirklich möglich herauszufinden.............
 
mit sowas geh ich wenn aber auch ned zum konsumentenschutz sondern zum mieterrechtschutz und den vertritt mitunter auch die arbeiterkammer gestern war bzw bei unserem neubau wo wir mieter sind die vermieterrin der polier und der architekt da um eine feuchte stelle an der wand zu prüfen ob die weniger worden ist aufeinmal fängt der architekt an quer durch den wohnzimmer und küchenbereich zu fotografieren ohne erlaubnis und hat aber ned ein foto von der feuchten stelle gemacht im endefekt hab ich die vermieterin drauf angesprochen und gesagt wenn die fotos nicht gelöscht werden schalt ich den mieterrechtschutz sowie einen rechtsanwalt ein wegen belästigung der privatsphäre die blöde vermieterin hat mich allen ernstes am frühen morgen gefragt warum ich in der küche die kaffeetassen herumstehen habe dann is mir die hutschnur geplatzt und ich hab sie rausgeschmissen und mit der polizei gedroht wenn sie nicht gleich verschwindet. weil die haben sich ned mal angemeldet und sind hals über kopf aufgetaucht. also jetzt merkts mal was für probs wir mit der vermieterin haben. und das auch die vermieter ned immer die unschuldigen sind.
 
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